Fahrradunfälle in der Berliner Polizeistatistik

Noch ist die „Sonderuntersuchung Radverkehrsunfälle“ der Berliner Polizei für das Jahr 2015 nicht veröffentlicht. Dennoch kann man wohl erwarten, dass es sich wieder um denselben Text wie in den Jahren zuvor handelt und lediglich die aktuellen Zahlen ausgetauscht werden. Neben den Klassikern wie dem „bemerkenswerten Ergebnis“, dass ca. 50% der Radfahrer Verursacher ihrer Unfälle waren – eine wenig aussagescharfe Zahl, die vom Verkehrsanteil abhängt – stoßen immer wieder Floskeln auf, die den Eindruck erwecken, Radfahrer seien eigentlich an allen Unfällen schuld.

Im Kapitel „Unfallursachen der anderen Verkehrsunfallbeteiligten“ werden an erster Stelle „Fehler beim Abbiegen“ genannt, im Jahre 2014 waren es 1.595 Unfälle. Zum Vergleich: 197 Unfälle geschahen durch Rotlichtmissachtung der Radfahrer. Entschuldigend wird hier der „Tote Winkel“ angeführt, wenngleich dieses Problem überwiegend Lkw-spezifisch ist und es insgesamt „nur“ 474 Unfälle zwischen Radfahrern und Lkw gab. Laut Wikipedia gibt es bei 3,5-Tonnern innerhalb der EU seit 2009 keinen toten Winkel mehr – entweder die Polizei bezieht sich auf andere Fahrzeuge oder nutzt die Bezeichnung, um Fehlverhalten beim Abbiegen zu relativieren. Hilfreich wäre hier eine genauere Aufschlüsselung nach Art der Verkehrsbeteiligung und eine Unterscheidung zwischen Links- und Rechtsabbiegern. Ohnehin ist die Tote-Winkel-Problematik zu komplex für einen Einzeiler, da ja auch ein falsches Kreuzungsdesign (Geradeausfahrer rechts von Rechtsabbiegern, gleichzeitig Grün für Rechtsabbieger und Geradeausfahrer) durchaus unfallbegünstigend wirkt und ein systematisches verkehrsplanerisches Versagen offenbart.

Zum „Nichtbeachten der Vorfahrt“ (608 Unfälle im Jahr 2014) schreibt die Polizei pauschal:

Auf Grund der schmalen Silhouette des Fahrradfahrers und der oftmals falschen Benutzung von Radwegen in entgegengesetzter Richtung, kommt es zum Nichtgewähren der Vorfahrt durch die anderen Verkehrsbeteiligten. 

Die Formulierung lässt keinen Zweifel offen – keine Vorfahrtmissachtung ohne Mitschuld des Radfahrers, und sei es nur durch seine „schmale Silhouette“. Der Körperumfang eines Menschen außerhalb eines Pkw ist ein Sonderfall, mit dem Pkw-Fahrer nicht rechnen müssen. Da es sich um eine amtliche Statistik handelt, belässt man es bei dem begleitenden Satz, ohne irgendwelche Zahlen zu nennen. Die „oftmals falsche Benutzung von Radwegen“ dürfte Teil der „falschen oder verbotswidrigen Benutzung von Fahrbahnen und Straßenteilen“ (940 Unfälle) sein, wie häufig diese mit Vorfahrtmissachtung zusammentreffen, ist aus der Statistik aber nicht ablesbar, daher sind solche Begleitsätze nicht nachvollziehbar und nicht nachprüfbar.

Verwickelt ein anderer Verkehrsteilnehmer beim Einfahren in den Fließverkehr einen Radfahrer in einen Unfall, wie es 442 Mal geschah, so ist für die Polizei nur ein Unfallszenario denbkar:

Überwiegend Führer von aus Grundstücksausfahrten kommenden Fahrzeugen können den Straßenraum, in den sie einfahren wollen, nicht im ausreichenden Maße einsehen. Die bereits genannte schmale Silhouette und das Befahren von Gehwegen bilden dann oftmals begünstigende Faktoren für das Zustandekommen von Verkehrsunfällen.

Unachtsames Ausparken oder Ausfahren über Radwege – laut Polizei scheint das keine Rolle zu spielen. Immerhin verwendet man hier, natürlich ohne Zahlen zu nennen, das Wörtchen „oftmals“. Dennoch, warum qualifiziert man eine Aussage, die eine breit gefächerte Unfallursache auf ein einziges Szenario einengt, nicht, indem man die Häufigkeit des Szenarios beziffert?

Verursacht ein Radfahrer einen Unfall beim Einfahren in den Fließverkehr, wie es 618 Mal geschah, so geschieht dies laut Polizei übrigens meist nach der verbotswidrigen Benutzung des Gehweges. Wieder ein klares, eingeengtes Szenario, das z.B. den im Alltag häufig notwendigen Wechsel zwischen Radweg und Fahrbahn außen vor lässt. Wenn die Polizei sagen kann, dass Radfahrer eher vom Geh- als vom Radweg aus falsch in den Fließverkehr einfahren, warum veröffentlicht sie die dies belegenden Zahlen nicht einfach in ihrer amtlichen Statistik?

Eine Unfallstatistik muss neutral sein – sie soll Unfallursachen und -verursacher benennen und kann dies auch erklärend begleiten. So ist z.B. auf den ersten Blick unklar, was sich hinter der „verbotswidrigen Fahrbahnbenutzung“ verbirgt, und die Erklärung, dass damit u.a. das Befahren von Gehwegen oder Radwegen in falscher Richtung gemeint ist, ist hilfreich. Eine Statistik, die mit Texten begleitet wird, darf auch belehren und fachlich haltbare Verhaltensvorschläge geben. Dennoch: Eine Unfallstatistik, die nicht nachgewiesene Behauptungen aufstellt und breit gefächerte Unfallursachen auf Einzelszenarien einschränkt, wirkt unseriös.

Die Berliner Polizei steht auch wegen ihrer Unfallmeldungen in der Kritik. Ein besonders tragischer Fall war der des am 17.3.2016 tödlich verunglückten Radfahrers. Hier verbreitete die Berliner Polizei nach Angaben der Berliner Zeitung zunächst, der Radfahrer sei bei Rot gefahren. Eine Grundlage für diese Behauptung kann sie kaum gehabt haben, denn Zeugen berichteten, dass der verursachende Autofahrer bei roter Ampel gefahren sei. So wurde das Opfer eines schweren Fehlverhaltens in den Zeitungen und Radiosendern stundenlang zum Täter gemacht, die kleinlaute Revidierung des Unfallhergangs hingegen kaum mehr beachtet.

Eine weitere Radfahrerin starb am 11.3.2016, weil ein Pkw sie zu nah überholte. Eine Unfallursache, die die Fahrradstaffel der Berliner Polizei nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht sanktioniert.

„Lieber Fahrer des silbernen Mercedes“

Lieber Fahrer des silbernen Mercedes,

am Dienstag vor einer Woche warst du zur gleichen Zeit wie ich auf der Hardenbergstraße unterwegs und überholtest mich kurz nach dem Bahnhof Zoo völlig korrekt und unauffällig auf dem linken Fahrstreifen und wechseltest dann auf den rechten.

Durch die derzeitige Baustelle stehen auf fast der gesamten Länge der Straße nur zwei recht schmale Fahrstreifen zur Verfügung. Daher ist der Verkehr teilweise recht dicht und der motorisierte Verkehr kommt auch nicht viel schneller voran als Radfahrer. An der Fußgängerampel am Steinplatz vor der Uni-Mensa hatte ich dich immer noch nur wenige Meter vor mir.

Wenige Meter vor dir war eine Radfahrerin unterwegs, regelkonform auf dem rechten Fahrstreifen und, so wie ihr Autofahrer es immer sehen wollt, so nah, wie eben zumutbar am rechten Fahrbahnrand. Es war dir aber nicht Wert, mehr als eine gute Reifenbreite auf den linken Fahrstreifen auszuweichen, als du sie überholtest und du machtest nur einen kriminell engen Bogen um das Fahrrad. Warum, ist mir nicht klar. Die Lücke auf dem linken Fahrstreifen war da, bei der geringen Breite hätte es sonst nämlich nicht mal für den kleinen Bogen gereicht. Außerdem hattest du nach nur wenigen Sekunden bereits das Ende der Baustelle erreicht, wo du wieder deinen eigenen Fahrstreifen bekommen hast, während die Radfahrerin weiter auf der Busspur fuhr.

Da ich dich an der Ampel am Ernst-Reuter-Platz auch wieder eingeholt habe, sprach ich dich auf dieses Fehlverhalten an. Was du da von dir gegeben hast, das schlägt dem Fass nun wirklich den Boden aus: Ein selbstmörderisches Verhalten hast du der Radfahrerin vorgeworfen, und sie hätte doch rechts sooo viel Platz.

Bitte hallo? Rechts von ihr war nur der Gehweg! Sollen wir Radfahrer nun Ordnungswidrigkeiten begehen, damit ihr Autofahrer ungestört fahren könnt? Da ich nicht zu den Radfahrern gehöre, die sowas in Eigenregie sanktionieren, beispielsweise mit einem heftigen Tritt in den Kotflügel, werde ich das Punkteverteilen aber nun der Polizei überlassen.

Nur zur Erinnerung: Diese Tage wurde eine Radfahrerin in der Heerstraße bei einem zu engen Überholmanöver über den Haufen gefahren und verstarb an ihren Verletzungen. Etwas länger her ist ein solcher Vorfall in Zehlendorf, bei dem ein Rentner vom Rad geworfen wurde und ebenfalls verstarb. Die vorgeschriebenen 1,5 Meter Seitenabstand haben schon ihren Sinn!

Und, liebe Autofahrer, seid bitte nicht böse, wenn so mancher Radfahrer eben doch nicht hart am rechten Rand, sondern eher in der Mitte des Fahrstreifens fährt, um euch einen vollständigen Spurwechsel mindestens mal deutlich nahezulegen.

Gastbeitrag von KS

Berliner Fahrradmarkt feiert Saisonauftakt

Am Sonnabend startet der Berliner Fahrradmarkt auf dem Civili-Gelände in Berlin-Kreuzberg in seine zweite Saison. Von Ostersonnabend bis Ende Oktober können Berliner an jedem letzten Samstag des Monats Fahrräder anbieten und finden.

Ob Fixie, Singlespeeder, Lastenrad, Mountainbike oder einfach nur ein alter Drahtesel – egal was für ein Zweirad her soll, hier wird man es finden. Jeder kann mitmachen! Auch für die Wartung und Reparatur der eigenen Räder wird ein junges Schrauberteam der offenen Werkstätten und Läden aus der unmittelbaren Umgebung sorgen.

Gegen Spenden lassen sich kleine Reparaturen direkt vor Ort erledigen. Jeder, der ein Fahrrad verkaufen oder kaufen möchte, ist hier an der richtigen Adresse. Für Privatpersonen entfallen die Standgebühren fürs erste Rad! Jeder kann hier verkaufen…

Doch der FLickeN Fahrradmarkt bietet weit mehr als nur gebrauchte Fahrräder und Services. Er ist eine Plattform zum Austausch über aktuellen Zeitgeist der Mobilität, Leidenschaft und Projekten rund ums Zweirad. DIY Workshops, Beratung & Kurioses sind geboten. So werden Initiativen, welche sich z.B. im sozialen Bereich mit dem Thema Fahrrad beschäftigen, Freiflächen angeboten.Schicke einfach ne E-Mail an: info (@) flicken-berlin.de

Neben dem sozialen & kulturellen Gedanken steht auch das Thema Kunst im Fokus. Upcycling & urbaner Inspiration wird hier eine Bühne gegeben. Auch für die Unterhaltung ist gesorgt, denn der gesamte Kiez ist animiert mit einem Angebot an Speisen, Getränken und Musik daran teilzuhaben.

Berliner Fahrradmarkt 

Zeit: 26. März 2016 von 9:00 bis 17:00 Uhr
… und an allen letzten Sonabenden des Monats bis zum 29.10.2016
Ort: Waldemarstraße 57
10997 Berlin

Berliner Fahrradmarkt

Berliner ADFC steht hinter dem Volksentscheid Fahrrad

In normalen Jahren ist die Mitgliederversammlung des ADFC eine langweilige Angelegenheit. In normalen Jahren freut man sich über 50 von mehr als 12.000 Mitgliedern, die zur MV erscheinen, nickt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes ab, wählt einen neuen Vorstand sowie die Delegierten zur nächsten Bundeshauptversammlung, hört sich ein Grußwort an und geht dann wieder nach Haus.

Gestern war alles anders. Mehr als 200 Mitglieder versammelten sich im Tempodrom und stritten um die Haltung des Radfahrerverbandes zum Volksentscheid Fahrrad. Drei Anträge standen zur Diskussion: ein Antrag des Vorstandes unterstützte den Volksentscheid, ein weiterer Antrag von Fürsprechern des Volksentscheids ging in de gleiche Richtung und ein dritter Antrag von Bernd Zanke und weiteren  Vorstandsmitgliedern lehnte eine Zustimmung zum geplanten Fahrradgesetz BerRG rundweg ab. In der kontroversen Debatte bildeten sich zwei gleich große Lager von Anhängern und Gegnern des Volksentscheides. Die Gegner des Volksentscheides argumentierten, dass der Zeitpunkt eines Volksentscheides kurz vor dem Ende der Legislaturperiode falsch sei. Beide Lager hatte prominente Fürsprecher. Die Gegner hatten Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) sowie Tilman Bracher vom Deutschen Institut für Urbanistik auf ihrer Seite, während die Pro-Fraktion vom grünen Mitglied des Abgeordnetenhauses Andreas Otto sowie einem Mitglied des Bundesvorstandes des ADFC unterstützt wurde.

Vor der mit Spannung erwarteten Abstimmung zog die Volksentscheid-Gruppe ihren Antrag zurück, sodass nur jeweils ein Pro- und ein Contra-Antrag zur Wahl standen. Der Antrag des Vorstandes, der den Volksentscheid unterstützte, setzte sich letztlich deutlich durch. 144 ADFC-Mitglieder stimmten mit „Ja“, 58 waren dagegen und 12 Mitglieder stimmten mit „Enthaltung“. Trotz der deutlichen Zwei-Drittel-Mehrheit der Pro-Fraktion geht ein Riss quer durch den Berliner ADFC. So kündigte ein Mitglied der Spandauer Stadtteilgruppe bereits vor der Abstimmung an, dass die Spandauer den Volksentscheid nicht unterstützen werden. Eva-Maria Scheel, die Landesvorsitzende des Berliner ADFC, sagte: „Wir freuen uns, dass unsere Mitglieder den Antrag des Vorstandes angenommen haben. Gemeinsam mit dem Volksentscheid Fahrrad und vielen anderen Verbänden bilden wir nun ein starkes Bündnis für ein fahrradfreundliches Berlin.“

Indoor-Radrennen Altbaukriterium

In der Berlin Bicycle Week wird Fahrradkultur auf die unterschiedlichste Weise gefeiert, Fahrradrennen gehören natürlich auch dazu. Eine ungewöhnliche Wettfahrt findet am Sonntag in der Monbijoustraße statt: im Altbaukriterium treten 25 Radfahrer in einer engen labyrinthartigen Indoor Area vor einer tobenden Menge gegeneinander an.

Als Indoor-Radrennen, das bisher in Wohnungen, Büros und Bars stattgefunden hat, ist es ein Event der besonderen Art und dieses verdient auch eine besondere Location. Die Herausforderung besteht nämlich darin, mit dem Fahrrad einmal links und einmal rechtsherum, ohne Absetzen der Füsse und Festhalten an etwaigen Wänden oder gar Kunstwerken, durch die Räumlichkeiten zu fahren. Und es wäre kein Rennen, würde nicht der Schnellste gewinnen. Das Altbaukriterium ist Teil der offiziellen Abschlussparty der Berlin Bicycle Week.

Ort: Bernheimer Contemporary
Monbijoustr. 2, 10117 Berlin
Zeit: Sonntag, 20. März 2016 von 20:00 bis 24:00 Uhr

Facebook: Altbaukriterium

Lange Nacht der Bikeshops @ Radspannerei

Feiert mit uns den beginn des Berliner Fahrradfrühlings! Im Rahmen der Berlin Bicycle Week 2016 Musik von DJ Bruno, Bier & nichtalkoholische Getränke, eine Bike Performance und ein Gewinnspiel für sensible Finger: die Grabbelkiste!

Dieses Frühjahr steht auch verkehrspolitisch im Zeichen des Fahrrads: der Volksentscheid Fahrrad sammelt ab Mai Unterschriften für ein fahrradfreundliches Berlin. Wir diskutieren bei Bier und Musik mit Euch Ziele und Perspektiven.

Am Dienstag, den 15.03.2016 ab 19 Uhr in der Radspannerei, Kottbusser Str. 8

Lange Nacht der Fahrradläden

Gesetzentwurf zum Volksentscheid Fahrrad vorgestellt

Heute stellten die Initiatoren des Berliner Volksentscheids Fahrrad den Entwurf zum „Gesetz zur Förderung des Radverkehrs in Berlin“ vor. In den nächsten zehn Tagen soll dieser Entwurf von Experten aus dem Bundesgebiet, Insidern aus der Verwaltung und fahrradineressierten Menschen diskutiert und womöglich verbessert werden. Kommentare können auf der Website des Volksentscheids Fahrrad und auf der Facebookseite zum Gesetz gepostet werden. Die Möglichkeit zum Kommentieren wird am 3. März 2016 abgeschaltet, damit ein Juristenteam die Vorschläge und Anmerkungen in den Gesetzestext einarbeiten kann. Voraussichtlich im Mai 2016 wird die Sammlung der ersten 20.000 Unterschriften zur Unterstützung des Fahrradgesetzes starten.

Volksentscheid Fahrrad: Gesetzentwurf Fahrradgesetz
Facebook: Gesetzes-Hackathon: 1. Lesung

Die Mobilitäts-App modalyzer und das Forschungsprojekt RadSpurenLeser

Das Berliner Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) hat die Smartphone-App modalyzer für die Betriebssyteme iOS  und Android auf den Markt gebracht. Die kostenlose App trackt dein Mobilitätsverhalten und gibt dir ein visuelles Feedback über deine zurückgelegten Wege. Noch hat die App nur Nutzerzahlen im niedrigen vierstelligen Bereich, wird aber von den Nutzern durchweg positiv bewertet. Ausnahme: manche klagen über hohen Stromverbrauch, sodass es sinnvoll erscheint, das Tracking nur dann anzuschalten, wenn man mobil ist.

Von modalyzer werden acht verschiedene Verkehrsmittel erkannt, wenn man unterwegs ist. Sie zeichnet super-exakt die Wege auf, manchmal kommt sie mir ein wenig zu penibel vor. Im Beipiel war ich am Sonntag 31 Minuten zwischen Charlottenburg und Pankow unterwegs. Die dritte Etappe, ein Fußweg über 40 Meter, ist der Weg vom Bahnsteig der S-Bahn-Station Hackescher Markt herunter zu den Fahrradparkplätzen.

In einem persönlichen Logbuch werden alle Wege, die du hast tracken lassen, aufgezeichnet und statistisch ausgewertet, aber nur, wenn man vorher die Wege auf Richtigkeit überprüft hat und gegebenenfalls modalyzer korrigiert hat. Bei mir wurden zu hundert Prozent alle Wege korrekt erkannt, allerdings war ich nur mit dem Fahrrad, mit der S-Bahn und zu Fuß unterwegs.

Deine Statistik zeigt dir deinen persönlichen Modal Split, deine Verkehrsleistung in Kilometern, deine Tagesreisedauer und die von dir erzeugten Treibhausgase. Bis hier ist modalyzer nicht viel mehr als eine nette Spielerei, ganz lustig zwar und präziser als andere Mobilitätstracker, aber mehr auch nicht. Die Daten, die du erzeugst, gehören nur dir und – glaubt man der Datenschutzerklärung – das bleibt auch so.

Du hast aber die Möglichkeit, mit deinen Daten Forschungsprojekte zu unterstützen. Eines der Projekte ist RadSpurenLeser des InnoZ. Hier werden das Verkehrsverhalten an der Schnittstelle zwischen Fahrrad & öffentlichem Verkehr in Berlin analysiert. Wenn du also explizit zustimmst, gehen die von dir erzeugten Daten in die Erforschung von inter- und multimodalem Verhalten und deren Auswirkungen auf die Verkehrsmittelnutzung ein. Zur Zeit lassen 83 Teilnehmer ihr Mobilitätsverhalten durch RadSpurenLeser analysieren.

Konkret wird der Frage nachgegangen, in welcher Weise ÖV und Fahrrad im Alltag kombiniert werden und wie die Kombination dieser Verkehrsmittel gefördert werden kann. Von zentraler Bedeutung ist dabei vor allem die Bewertung der Schnittstellen von ÖV und Radverkehr. Fahrradmitnahme in der Bahn, Stellplatzinfrastrukturen an Bahnhöfen und Nutzung von Bikesharing-Angeboten sind hier zentrale Untersuchungsgegenstände.

Wenn du also am Wochenende mal um den See fährst, mit dem Fahrrad zur Arbeit pendelst, ein Schrottrad am Bahnhof stehen hast, Bikesharing nutzt oder dich nur ab 20°C aufwärts in den Sattel schwingst, kannst dich als Proband am Projekt RadSpurenLeser beteiligen, vorausgesetzt du hast ein Smartphone, bist älter als 18 und wohnst in Berlin.

modalyzer
RadSpurenLeser
InnoZ

Aktion „Feinstaub gemeinsam weghusten!“

Schöne Aktion heute morgen im Berufsverkehr vor dem Rathaus Neukölln. Um Punkt neun Uhr versammelten sich vielleicht fünfzig Fußgänger, Radfahrer und Cargobikepiloten zu einer Protestaktion für bessere Luft und gegen die Untätigkeit politisch Verantwortlicher. Direkt gegenüber der Luftmesssation an der Karl-Marx-Straße wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Berliner Luftwerte regelmäßig über den zulässigen Grenzen liegt. „Es ist erwiesen, dass Husten auch von Feinstaub und zu vielen Autoabgasen herrührt“, sagt Carolin Kruse, eine der Initiatorinnen der Aktion vom Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln.

 

Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln

„Husten, wir haben ein Problem!“

Nach einer Studie des Umweltbundesamtes ist Feinstaub für etwa 47.000 vorzeitige Todesfälle in Deutschland verantwortlich. Als größte Emissionsquelle gilt der Straßenverkehr im Allgemeinen und Dieselfahrzeuge im Besonderen, die die Hälfte des innerörtlichen Feinstaubs produzieren. Die Europäische Union hat verbindliche Grenzwerte für Feinstaub festgelegt. Nach der  EU-Luftqualitätsrichtlinie 1999/30/EG darf die zulässige Höchstgrenze für Feinstaub (PM10) bei einem Tagesmittel von 50 µg/m³ nur an 35 Tagen überschritten werden. Im Jahresmittel darf die Belastung mit Feinstaub nicht 40 µg/m³ übersteigen.

In Berlin wird täglich an elf Stellen die Feinstaubbelastung gemessen. Eine dieser Messstationen steht in der Karl-Marx-Straße 76 in Neukölln. Im vergangenen Jahr 2015 gab es an der Karl-Marx-Station 48 Überschreitungen, im aktuellen Jahr 2016 sind bereits 5 Überschreitungen zu melden. Der Mittelwert der Feinstaubbelastung in den ersten zwanzig Tagen dieses Jahres liegt in der Karl-Marx-Straße bei 45,65 µg/m³ und damit mehr als zehn Prozent über dem zulässigen Jahresmittel.

Das Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln will das nicht länger hinnehmen und fordert die politisch Verantwortlichen auf, wirksame Maßnahmen zum Schutz unserer Gesundheit zu ergreifen! Tempo 30, autofreie Tage, Fahrrad-Verkehrsförderung, Parkraumbewirtschaftung – die Instrumente sind da, aber die Senatsverwaltung, der Bezirk Neukölln, aber auch andere Bezirke kuschen lieber vor dem Auto. Jedes Jahr lassen sie die die EU-Feinstaubgrenzwerte und Stickstoffdioxidgrenzwerte aufs neue zu überschreiten, zum Teil um mehr als das doppelte.

Das Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln und andere Verbände werden deshalb am Donnerstag, dem 28. Januar 2016 ein Zeichen für saubere Luft und nachhaltige Mobilität in der Stadt setzen. Die Aktion startet um 9.00 Uhr und ist spätestens um 10.00 Uhr zu Ende! Der Treffpunkt ist vor dem Rathaus Neukölln.

Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln: Husten, wir haben ein Problem!

Tempo 30 im oberen Teil der Kastanienallee

Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat in der Kastanienallee im Bezirk Pankow eine weitere Niederlage erlitten. Nach einer Verbreiterung der Fahrbahn und einem Umbau der Kastanienallee in den Jahren 2001 und 2012 hatte die Verkehrslenkung Tempo 50 und eine Radwegbenutzungspflicht auf den Straßenbahnhaltestellenkaps angeordnet. Die blauen Schilder waren bereits vor gut einem Jahr von einem Bürger weggeklagt worden. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, im oberen Teil der Allee zwischen der Oderberger Straße und der Schönhauser Allee Tempo 30 anzuordnen.

Ein Anwohner der Straße war 2012 vor das Verwaltungsgericht gezogen, um die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen zu reduzieren. Dagegen hatte die VLB argumentiert, dies hätte negative Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr. Durch die Straße führen die Straßenbahnlinien M 1 und 12. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) selbst hielten die Auswirkungen durch Tempo 30 dagegen für überschaubar.

Nun entschied der Richter, dem Widerspruch des Anwohners stattzugeben, „um eine Lärmreduzierung und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen“.

Berliner Zeitung: Anwohner klagt erfolgreich auf Tempo 30 in der Kastanienallee

Doppelstockparker am S- und U-Bahnhof Pankow

Im Umfeld des S- und U-Bahnhofes Pankow sind 316 neue Fahrradstellplätze entstanden. Sie befinden sich an mehreren Standorten links und rechts der Berliner Straße sowie auf dem Garbátyplatz. Alle Parkanlagen befinden sich auf Bahngrundstücken, finanziert wurden sie mit Fördergeldern des Senats und gebaut von der S-Bahn, die auch die Pflege der Anlagen übernehmen wird.

Gebaut wurden ausschließlich Doppelstockparkanlagen. Die „obere Etage“ der Fahrradabstellanlage liegt auf etwa 1,5 bis 1,6 Meter Höhe. Für eine zierliche und eher kleine Person ist es nicht einfach, ein Fahrrad auf diese Höhe zu hieven. Die meisten Radfahrer suchen deshalb den einfachen Weg und parken auf der unteren Ebene. Doch es ist jetzt schon abzusehen, dass auch die obere Ebene bald voller geparkter Fahrräder stehen wird, dazu ist der Parkdruck um den Bahnof zu groß.

Kritik wird geäußert am städetebaulichen Erscheinungsbild. „Auf dem Garbátyplatz ist es schon zu sehen: der U-Bahn-Zugang ist kaum noch ungehindert zugänglich. Die Fahrrad-Doppelstock-Parker und viele abgestellte Fahrräder verändern das Stadtbild. Aus der wachsenden Stadtbevölkerung resultiert eine wachsende Enge und Beengtheit auf den Gehwegflächen.“, schreibt die Pankower Allegemeine Zeitung und auch der Kiezblog Florakiez findet die Abstellplätze hässlich: „Neue Fahrradstellplätze am Bahnhof Pankow waren dringend nötig, darüber besteht weitgehend Einigkeit, doch schön sind die neuen Stellplätze nicht geworden. Vor allem zwischen U- und S-Bahn-Eingang wirken die Metallschienen sperrig, kühl und raumgreifend in der angespannten Gemengelage zwischen Bushaltestelle, Taxistand und Fußgängern.“

Vielleicht sind die neu enstandenen Fahrradabstellanlagen auch nur eine Zwischenlösung bis zum Bau eines Fahrradparkhauses, das an dieser Stelle dringend notwendig wäre.

Pankower Allgemeine Zeitung: U + F + S – Bahnhof Pankow
Florakiez: Einsame Doppelstockparker am Bahnhof Pankow

Erster Entwurf für ein Berliner Fahrradgesetz (BerRG)

Die Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ hat das vergangene Wochenende genutzt, um einen ersten Entwurf des Berliner Radverkehrsgesetzes (BerRG) zu erstellen. 30 Teilnehmer des Treffens, darunter Planer, Juristen und Verkehrsexperten, schrieben mit Hilfe zahlreicher „Facebook-Joker“ einen Gesetzentwurf. Auftretende Fragen konnten per Telefon-Joker geklärt werden. Über Facebook waren bundesweit über 20 Radverkehrsexperten zugeschaltet: Über 100 Hinweise und Beiträge gingen ein, zum Beispiel Erfahrungen über Grüne Wellen für Radfahrer in Kopenhagen oder Regelungen zu Radabstellplätzen bei Altbau-Sanierungen.

Der Gesetzestext muss nun noch geprüft und vereinheitlicht werden. „Mehr als die Hälfte der Arbeit ist geschafft, einzelne Punkte sind zu 70 Prozent fertig“, so die Einschätzung eines anwesenden Rechtsexperten.

Ziel des Fahrradgesetzes ist es unter anderem, ein Netz von sicheren Wegen und Straßen für Radfahrer in Berlin zu schaffen. „Es würden viel mehr Strecken mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, wenn die Bedingungen dafür in Berlin besser wären“, ist Mobilitätsforscherin Kerstin Stark überzeugt. „Wir wollen den klimafreundlichen Verkehr stärken.“

Voraussichtlich im April soll die erste Sammlung von 20.000 Unterstützungsunterschriften beginnen.

Volksentscheid Fahrrad

Tempo 30 ganztags in der Berliner Allee

Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern einem klagenden Weißenseer Bürger recht gegeben, der die Einführung einer Tempo-30-Zone rund um die Uhr in der Berliner Allee gefordert hatte. Auf dem 900 Meter langen Straßenabschnitt fahren täglich etwa 30.000 Fahrzeuge, bisher tagsüber bei einem Tempolimit von 50 km/h und nachts von 30 km/h. Feinstaub- und Lärmgrenzwerte werden regelmäßig überschritten. Der Richter ordnete an, dass ab jetzt Tempo 30 ganztags gilt.

Diese Anordnung wäre eigentlich eine Aufgabe der Senatsverwaltung für Stadtenwicklung gewesen und zwar seit Jahren, verstößt der gegenwärtige Zustand doch gegen geltendes EU-Recht. Und eigentlich beträfe so eine Anordnung nicht nur die Berliner Allee sondern mehr als 80 Straßenabschnitte in fast allen Bezirken Berlins. Statt aber das Urteil als Vorlage zu nehmen, den eigenen Berliner Luftreinhalteplan zügig umzusetzen, kündigte der Fahrradbeauftragte des Berliner Senats, Staatsekretär für Verkehr und Unwelt Christian Gaebler an, dass der Senat gegen das Urteil Berufung einlegen wird, „wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils“.

Der BUND freut sich über das Urteil: „Wir erwarten, dass der Senat auch auf den übrigen Straßen, in denen die Feinstaub- und NO2-Grenzwerte überschritten werden, Tempo 30 ganztags anordnet, so wie es im Luftreinhalteplan steht. Falls nicht, stehen die nächsten Anwohner, die klagen möchten, schon bereit.“

BUND: Anwohner setzt Tempo 30 in der Berliner Allee vor Gericht durch
Tagesspiegel: Anwohner klagt Tempo 30 auf Berliner Allee ein
Berliner Zeitung: Berlin könnte zur Tempo-30-Hauptstadt werden