„11. Februar 2014 – Ein 57-jähriger Radfahrer überquert die Fahrbahn der Müllerstraße im Bereich der Fußgängerfurt in Richtung Afrikanische Straße. Dabei wird er von einem LKW erfasst, der unter Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage die Müllerstraße in Richtung Kurt-Schumacher-Platz befährt. Beim Zusammenstoß kommt der Radfahrer zu Fall und wird so schwer verletzt, dass er am folgenden Tag im Krankenhaus verstirbt.“
aus: ADFC Berlin: Getötete Radfahrende 2014
Der Prozess gegen den LKW-Fahrer wurde heute vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße verhandelt. Der Angeklagte ist noch in der gleichen Spedition beschäftigt und arbeitet weitgehend als Kraftfahrer. Am Tag nach dem Unfall hat er sich wieder hinter das Steuer gesetzt. Er erfuhr vom Tod des Radfahrers erst „viel später“ durch seine Firma.
Er selbst führt den Unfall auf einen Sekundenschlaf zurück. Er habe die Ampel bewusst auf Gelb springen sehen und die Geschwindigkeit reduziert. Dann sei er mit dem Fünftonner in einem Tempo zwischen 25 und 30 über die rote Ampel gefahren. Er will erst gebremst haben, als der Lastwagen mit dem Radfahrer frontal kollidierte. Nach dem Aufprall sei er in seiner Spur geblieben.
Eine Zeugin wartet in diesem Augenblick an der roten Ampel in der Afrikanischen Straße. Sie beobachtet, wie der Radfahrer an der Fußgängerampel mit seiner Frau und Hund wartet. Erst als die Fußgängerampel auf Grün springt, verabschiedet sich der Mann von seiner Frau, steigt aufs Rad, fährt über die Fußgängerfuhrt und wird frontal vom Lastwagen angefahren.
Anschließend sagt die Ehefrau des toten Radfahrers aus. Sie will sich schon vor dem Unfall abgewendet haben und kann sich an nichts erinnern. Auch ein als Zeuge vernommener Polizist kann keine substantiellen Aussagen zum Hergang des Unfalls machen, außer dem Fakt, dass sich bei der Unfallaufnahme beide Fahrzeuge (LKW und Fahrrad) in der Unfallendstellung befanden.
Als letzter Zeuge wird ein Sachverständiger befragt, der am Unfallort war und den Unfall mit vielen Fotos dokumentiert hat. Schon in seinem Eingangsstatement betont er, dass „alle Fragen genau beantwortet werden können“. Im Kraftfahrzeug war ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut, der den Unfall dokumentiert hat. Danach fuhr der Kraftfahrer in einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Müllerstraße. Acht Sekunden vor der Kollision bremst das Fahrzeug leicht ab, vermutlich wegen Motorbremsung, weil der Fahrer den Fuß vom Gas nimmt. Wahrscheinlich sei das der Zeitpunkt, wo die Ampel auf Gelb springt. Wieder einige Sekunden später wird eine leichte Abbremsung registriert, die aber bei weitem nicht ausreicht, um das Fahrzeug zum Stehen zu bringen. Danach Vollbremsung mit Blockierspuren des LKW von 2.8 Metern Länge und Kollision mit dem Radfahrer bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Fünf Meter nach der Kollision sei der LKW zum Stehen gekommen.
Der Sachverständige sagt, dass auch Blockierspuren des Fahrrads gefunden wurden, und zwar von beiden Rädern. Bei der einen Blockierspur des Fahrrads könne man einen Knick bemerken, der die Kollision anzeige. Man könne von folgendem Szenario ausgehen:
- Sekunde 37 des Ampelzyklusses: Gelb für den LKW. Der LKW ist 95 Meter von der Ampel entfernt.
- Sekunde 40: Rot für den LKW. Der LKW ist 75 Meter von der Ampel entfernt.
- Sekunde 42: Grünsignal auf der Fußgängerfurt
- Sekunde 44: Kollision
Alle Sekundenangaben seien Mindestangaben. Die Ampel zeige also mindestens vier Sekunden Rot für den Kraftfahrer, wahrscheinlich jedoch ein/zwei Sekunden mehr.
Nach dem Sachverständigen betont der wegen Fahrens ohne Führerschein und weiterer nicht einschlägiger Delikte vorbestrafte Angeklagte, dass ihm alles umheimlich leid täte. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft das Wort. Zum ersten Male in diesem Prozess fällt das Wort „Handy“. Aber es könne dem Angeklagten nicht nachgewiesenen werden, dass er auf das Mobiltelefon geschaut hat. Vorsatz sei auszuschließen, deshalb sei der Angeklagte wegen Fahrlässigkeit zu verurteilen zu 35 Tagessätzen von je 150,- Euro.
Nach der kurzen Verhandlungspause verkündet die Richterin das Urteil: „So klar sind die Beweise selten.“ Der Angeklagte wird zu 150 Tagessätzen a 35,- Euro verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen, also die Gerichtskosten und die die Kosten des Sachverständigen bezahlen. Es stehe zwar das Handyproblem im Raum, aber das könne dem Angeklagten nicht bewiesen werden. Der Radfahrer sei nicht ersichtlich schuldhaft beteiligt, sondern der Unfall sei auf die Fahrlässigkeit des Kraftfahrers zurückzuführen. Die Richterin: „… nicht die leichteste Stufe der Fahrlässigkeit“.
Eine Führerscheinmaßnahme ordnet die Richterin nicht an, der Unfall liege schließlich schon viele Monate zurück. Außerdem: „Sie sind Berufskraftfahrer und darauf angewiesen.“