Wer trägt die Schuld?

Man stelle sich folgendes vor: In einer engen Straße „muss“ eine Autofahrerin einen Radfahrer so nah überholen, dass es zur Berührung – laut Autofahrerin ein Schlag des Radfahrers auf ihr Dach – und zum Sturz des Radfahrers kommt. Als die Frau und ihr Beifahrer helfen wollen, beschwert sich der Radfahrer lauthals und in unfeiner Art. Die Frau geht dann zur Polizei, gibt ihren Verkehrsverstoß gegen §5. Abs. 4 der STVO unumwunden zu und erstattet Anzeige. Wer wird für die Polizei der Verkehrsrowdy sein?

Die Antwort gibt die Kölner Polizei (Beschreibung eines Unfalls vom 7.11.2014): POL-K: 141107-5-K Fahrradfahrer als Verkehrsrowdy – Zeugensuche

55 thoughts on “Wer trägt die Schuld?

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  1. Nun ja. Die Pressemeldung gibt ja wahrscheinlich nur die Sicht der Autofahrerin wieder. Ob sie wirklich „helfen“ wollte, oder auch unflätig wurde ist ja nicht belegt. Schließlich werden ja noch Zeugen gesucht….

  2. Ich möchte mir das gar nicht vorstellen: Man wird angefahren und dann öffentlich von der Polizei als Verkehrsrowdy geführt.

    Die Pressemeldung geht so weit über das hinaus, was man sonst so liest, dass ich sie hier einfach nochmal erwähnen wollte, habe den Link aus de.rec.fahrrad

  3. Was der Bulle denkt und sagt ist Wumpe. Der Richter zählt. In so einer Situation nicht zu unbedachten Äußerungen hinreißen lassen … Ausweis zeigen, Schnauze halten, dokumentieren lassen, dass am Auto kein Schaden entstanden ist. Ggf auch dokumentieren lassen, wenn der Blechkistler sich verquatscht („… die Strasse war so eng, ging echt nicht anders …“)

    Ansonsten ist Dach hauen eine gute Strategie: Blechkistler hält oft an und steigt aus, gut zur Identifizierung, denn das Kennzeichen des Autos nützt in der Praxis genau gar nichts.

  4. Was der Bulle denkt…

    Muss man noch weiterlesen?

  5. @ berlinradler:

    Ich denke manchmal, wir beklagen uns in Berlin zwar zu recht über die immer wieder gleichen Formulierungen in den Polizeimeldungen, aber im Vergleich zu Köln oder Hamburg und wohl vielen anderen Städten und Gemeinden geht’s uns hier richtig gold. Ist wohl noch ein weiter Weg.

  6. Komisch, das Autodach kann doch gar nichts dafür?

    Ich kenne einen, der hätte sich vielleicht sein Bügelschloß gegriffen und hernach hätte die Autofahrerin mangels Zähne ihre Anzeige nur mehr schriftlich aufgeben können.

    Aber es geht eigentlich noch besser.

    Gerade diese kölsche Hartwichstraße http://goo.gl/maps/qJA8p ist ein schönes Fallbeispiel. Fahrbahnbreite knapp dreifünfzig. Also: Seitlicher Mindestabstand zu parkenden Autos 1,5m, und wegen Einbahnstraße natürlich beiderseits. Die einzige legale Möglichkeit diese Straße zu beradeln ist also: exakt mittig auf der Fahrbahn zu fahren. Zwomal 1,5 plus Breite des Fahrrades 0,5 ist 3,5 – damit wär die Straße voll. Aber man kennt das ja: so „viel“ „freier“ Platz weckt bei den Damen und Herren Kraftwagenlenkern beständig Begehrlichkeiten.
    Macht man das wie beschrieben und vorgeschrieben, dann hupt es, darauf ist verlaß. Nun ist hupen in geschloß’nen Ortschaften ja nur bei Gefahr erlaubt, insofern sollte man wenns plötzlich hupt, obwohl gar keine Gefahr zu erkennen ist, sein Fahrrad unverzüglich, wo’s gerade fährt, abstellen und sich mal informieren was für ne Gefahr da denn anliegt. Vielleicht kann ja der Autofahrer hinter einem ja weiterhelfen? Am besten mal freundlich fragen gehen. Ein paar erklärende Sätze später dann alse der Autofahrer: Ja, Sie gefährden sich, sie fahren ja mitten auf der Straße! – Ich gefährde mich, wie mach ich das denn? – Na weil Sie doch mitten auf der Straße fahren! – Klar, das muß ich doch. – Nein, Sie behindern den Verkehr! – Ich verstehe nicht, ich BiN der Verkehr, genau wie Sie, Sie kannen das vielleicht daß man sagt man stehe im Stau, dabei IsT man der Stau. Kennen Sie bestimmt, oder? – Nun machen Sie mal die Straße frei! – Gern, die Straßenabschnitte hinter mir werden automatisch frei wenn ich mit deren Benutzung fertig bin, aber Sie wollten ja mit mir sprechen und hupten deswegen, nehme ich mal an, denn anscheinend war da ja doch keine Gefahr? – Mann nun fahren Sie schon! – Also wollten Sie gar nicht mit mir sprechen, ja aber warum hupen Sie denn dann? – Fahren Sie, bevor ich mich vergesse!!! – Gern, bloß hinderten Sie mich daran, schauen Sie, Sie! behindern den Verkehr, sogar den, der vor Ihnen fährt, das muß man erstmal schaffen. Aber da ich nun auch weiter möchte fahre ich jetzt. Allerdings muß ich meine Ohrenstöpsel erst wieder einsetzen, dauert auch nicht lange. Wissen Sie, es gibt manchmal Verkehrsrowdys die mit akustischer Gewalt gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr verüben, stellen Sie sich mal 125 Dezibel aus zwei Meter Entfernung auf ungeschütztes Gehör vor, das ist akut körperverletztend, also wie wir schon in anderem Zusammenhang besprochen haben werde ich mich jetzt mal schützen. Ich hör Sie dann allerdings nicht mehr so gut, also wenn Sie mir noch was sagen wollten dann am besten jetzt. –
    Und dann war da nichts als Stille…

    Derlei Unterredungen habe ich mittlerweile zwischen hundert und zweihundert gehabt. Ich kenne meinen Text mehroderweniger auswendig. Je routinierter man wird, desto mehr Freude bereitet es. Nie kam es zu Handgreiflichkeiten, aber der ein oder andere zerrte schon mal an meinem Fahrrad. Einer fuhr mal drüber, seitdem habe ich so ein sündteures Hinterrad von Rainald aus der Rykestraße, das der „Verkehr“ mir nach ein bißchen Schriftverkehr offerierte, nicht jedoch seine Versicherung, denn die ist für Vorsatztaten ja nicht zuständig…

  7. @ handwerker: Das ist ja aber der Skandal. Die PM gibt ja quasi 1:1 ungefiltert die naiv-empörte Reaktion der Autofahrerin wieder. Ist nicht ihr Die-Radfahrer-sind-alle-böse-Blog (bnkr wäre dankbar gewesen), sondern durch eine Dienststelle gegangen. Irgendwer hätte da – wenn schon nicht anzeigenderweise – zumindest schon ganz am Anfang der Kette sagen müssen: „Gute Frau – vielleicht freuen Sie sich einfach, dass der Radfahrer bereits verschwunden ist und fahren jetzt lieber weiter. Zuhause schauen Sie dann mal in dieses kleine Heftchen, das ich Ihnen als Ihr freundlicher Polizist ans Herz legen will – geht um Sicherheitsabstände beim Überholen von Radfahrern.“

  8. Und wo ist die Radstaffel, wenn man sie braucht?
    Die hätte den Rowdy bestimmt gern in die Mangel genommen und ihn mal so ordentlich Mores gelehrt!

  9. Köln (ots) – Am Freitagnachmittag (7. November) hat ein Fußgänger in Köln-Nippes nebst seiner Beherrschung auch das Gleichgewicht verloren. Er kippte um und beschimpfte wüst einen Radfahrer (54) und seinen Begleiter (48)

    Gegen 15.20 Uhr befuhr der 54-Jährige mit seinem Fahrrad die Kreuzung Cranachstraße / Neußer Strasse. „Die Ampel zeigte rot, sodass sich mein Weg mit dem des bei Grün gehenden Fußgängers kreuzte. Ich habe ihn aber nicht berührt. Er trat jedoch plötzlich in mein Vorderrad“, äußerte der Erschrockene bei der Anzeigenaufnahme. „Ich setzte meine Fahrt fort, sah jedoch dass der Fußgänger durch seinen Tritt sein Gleichgewicht verloren hatte und zu Boden gefallen war“, gab der Radfahrer weiter an. Er eilte dem Gestürzten zu Hilfe. Dieser entgegnete direkt wüste Beschimpfungen und beleidigte auch den 48-jährigen Begleiter. Jegliche weitere Kommunikation lehnte der Mann ab.

    Der Fußgänger ist circa 30 Jahre alt, dunkelhäutig und hat schwarze kurze Haare. Er war bekleidet mit einem grauen Sweatshirt und einer Jeans.

  10. deshalb immer schön mittig fahren, dann kann die agresorin gar nicht überholen

    Es gab wohl mal einen Franzosen der immer über falsch geparkte Autos lief. Ich glaube mich zu erinnern das der mal meinte, manchmal würde das Dach etwas nachgeben, aber das würde meist nach einiger Zeit wieder zurück „Poppen“. Also dach hauen scheint nicht so gefährlich zu sein…

  11. Das ist ganz klar (habe ich gerade hinter mir):

    Das Abdrängen (zu Nahe überholen) ist eine Ordnungswidrigkeit.
    Das schlagen auf das Dach ist eine Straftat (Sachbeschädigung) und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt.

    Kurz: Ein Menschenleben ist weniger Wert als ein Ding.
    Aber so ist das nunmal im deutschen Recht.

    Ich hatte meinen Fall gewonnen, weil der Gegner sich dummer Weise in Wiedersprüche verwickelt hat.

  12. Bei einer Sachbeschädigung muss aber auch erstmal die Sache beschädigt sein, also hier das Dach.
    Wenn man mit der flachen Hand aufs Dach schlägt, wird doch bestimmt nichts beschädigt werden. Und mit der Faust? Da muss man aber schon sehr kräftig zuschlagen, um da eine Beule zu hinerlassen, oder irre ich mich?

  13. Das grundsätzliche Problem dürfte sein, dass hier zwei (Aussagen) gegen eine immer vorbelastet sind.
    Hoffentlich findet sich ein unabhängiger Zeuge.

    Traurig ist auch, das es zwar heftige Strafen fürs Drängeln auf der Autobahn gibt, aber nicht wenn Schwächere bedrängt werden. Erst ab 80 km/h gibt es die harten Strafen. Alle die langsamer fahren sind dann wohl Freiwild.

  14. @Emmett, naja hier liegt aber wirklich ein besonderer Fall vor. Denn aus den Aussagen der zwei geht ja ziemlich eindeutig hervor, dass sie durch Fahrlässigkeit einen Unfall verursacht haben. Das haben sie nicht mal geschickt umformuliert, es ist schlichtweg eindeutig. Trotzdem sieht die Polizei beim Gestürzten das Fehlverhalten. Das geht über „Aussage gegen Aussage“ weit hinaus.

  15. @Mario:
    Der Mann, der über (auf dem Fußweg geparkte) Autos lief war Michael Hartmann aus München. zeitweise hat er sogar Carwalkig-Seminare gegeben, in denen er erklärt hat wie man über ein Auto läuft ohne es zu beschädigen.
    gebracht hat ihm das am Ende eine Zwangseinweisung in die Psychatrie.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Hartmann_(Aktionsk%C3%BCnstler)

  16. Leute, bitte fasst euch mal an die eigene Nase, wenn ihr der Polizei ungerechte Formulierungen vorwerft. Die Sache ist wohl so eindeutig nicht, aber die Kommentare hier lesen sich kein bisschen objektiver, sondern mindestens genauso voreingenommen, wie der Polizei ja hier vorgeworfen wird.

    Ich stelle mir aus dem, was die Autofahrerin berichtet hat, die Sache bildlich vor und vergleiche es mit eigenen Erlebnissen. Daher gehe ich erstmal nicht davon aus, dass eine Berührung des Kfz mit dem Fahrrad zum Sturz geführt hat. Vermutlich ist die Autofahrerin recht langsam und vorsichtig an dem Radfahrer vorbei gefahren.
    Ich habe mir selbst schon vorgenommen, bei solch nahen Überholmanövern irgendwie zu reagieren. Die finden aber in der Regel so zügig statt, dass ich schlichtweg nicht schnell genug reagieren kann, bevor das Fahrzeug vorbei ist.
    Dann habe ich in der Regel beide Hände am Lenker. Würde mich dann ein Fahrzeug so berühren, dass ich aus dem Gleichgewicht komme, würde ich es mit Sicherheit nicht mehr schaffen, im Stürzen noch auf das Dach des Autos zu hauen, vielleicht noch in die Seite.

    Also der Vorwurf, die Autofahrerin hat den Radfahrer umgefahren, wie ich ihn aus den Kommentaren hier herauslese, kann man als sehr unwahrscheinlich ansehen.

    Nichtdestotrotz ärgert es mich genauso, dass so dichtes Überholen nur als OWi, 30 oder 35 Euros Verwarnungsgeld und keine Punkte, angesehen wird.
    Ich habe in diesem Jahr daher schon 5 solche Fälle als Nötigung angezeigt. Alle Verfahren wurden eingestellt. In einem Fall kam mit der Mitteilung wenigstens eine Entschuldigung des Taxifahrers. In einem weiteren habe ich Beschwerde eingelegt und bin am Montag mit einer PK verabredet zwecks erneuter Zeugenvernehmung.

  17. @Karsten, also wenn jemand in einer engen Straße einen Radfahrer sehr nah überholt und dieser am Ende am Boden liegt, erlaube ich mir schon, ein gewisses Ursache-Wirkungs-Prinzip anzunehmen.

    Die einzige verkehrsrelevante Anschuldigung gegen den Radfahrer, die ihn in der Formulierung der Polizei zum „Verkehrsrowdy“ macht, ist eine Aktion, die ausserhalb des Sichtbereiches der Autofahrerin lag, nämlich das Hauen aufs Dach. Kann so gewesen sein, kann auch anders gewesen sein. Wie will sie das gesehen haben?

    Vergiss nicht: Onlinekommentare und auch Blogartikel sind selten neutral, das ist auch gar nicht ihre Aufgabe. Insofern stimme ich Deinem Vorwurf, was mich betrifft, durchaus zu, ohne darin einen Fehler zu sehen.

    Die Polizei hingegen ist zur Neutralität verpflichtet, und da ist es schon ein starkes Stück, auf der einen Seite einen gefährlichen Fahrfehler der Autofahrerin zu nennen, den entstandenen Unfall aber dem Radfahrer in die Schuhe zu schieben und den, obwohl er nur auf der Fahrbahn fuhr und evt. auf das Dach schlug (Bagatelle), Verkehrsrowdytum zu unterstellen.

  18. Daher gehe ich erstmal nicht davon aus, dass eine Berührung des Kfz mit dem Fahrrad zum Sturz geführt hat. Vermutlich ist die Autofahrerin recht langsam und vorsichtig an dem Radfahrer vorbei gefahren.

    Beides sehe ich genauso. Aber ich ziehe einen anderen Schluß daraus. Nahüberholen ist zunächst einmal so alltäglich, dass die Autofahrerin sich gar keines Fehlverhaltens bewußt ist. Das ist schlimm, denn in manch anderen Fällen geht auch „vorsichtiges und langsames Vorbeifahren“ durchaus mit einem unmittelbar dadurch verursachten Unfall einher, mindestens aber hält es viele Radfahrer davon ab, auf der Fahrbahn zu fahren und statt dessen Fußgänger auf dem Gehweg zu gefährden und es vermittelt auch den versierten Fahrbahnradlern allgemein ein mieseres Gefühl als Vorbeifahren mit angemessenem Sicherheitsabstand. Sollte also wirklich nicht sein. Schlimmer aber noch ist wohl, dass die Kölner Polizei selbst hier gar kein Problem sieht und einzig den Radfahrer mit seinem (von der Autofahrerin beschriebenen) Fehlverhalten im Blick hat. Das kann ich mir zum Glück in Berlin als offizielle Polizeipressestelle-Sicht nicht vorstellen, hier dürfen wir uns an dem klassischen übersehen/ohne-auf-den-Verkehr-zu-achten abarbeiten.

    Also der Vorwurf, die Autofahrerin hat den Radfahrer umgefahren, wie ich ihn aus den Kommentaren hier herauslese, kann man als sehr unwahrscheinlich ansehen.

    Das habe ich hier nicht gelesen und auch nicht herauslesen können – kann ja aber noch kommen 😉

  19. @Karsten : Wenn die Polizei anstatt Polizeimeldung „persönlicher Kommentar von Wachtmeister XY“ an solche Artikel schreiben würde, wäre das sicher was ganz anderes. Die Polizei hat neutral zu sein, und nicht dem Richterurteil vorweg zu nehmen.

    Onlinekommentatoren und Blogger dürfen völlig subjektiv sprechen, finde ich zumindest.

  20. Was soll man denn machen, als sich nur zu ärgern, wenn einem so ein Arschloch in enger Straße ohne Geschwindigkeitsminderung mit 40 oder 50 Sachen entgegenkommt und der Vorbeifahrabstand dann 20 cm beträgt? Ich erlebe das regelmäßig in Friedenau, wo die Straße eng sind und es notwendig ist, aufeinander zu warten. Auf Radfahrer wartet aber kaum einer.

    Erstaunlicherweise mache ich diese Erfahrungen sogar, wenn ich meine Tochter vorne gut sichtbar auf dem Rad mitnehme und zur Kita fahre.

    Manchmal zöge ich auch gern einen Wackerstein aus der Tasche… aber ich bin ja zivilisiert und habe meine Emotionen unter Kontrolle.

    Bringt es da was, mal ’ne Anzeige wegen Nötigung oder GFefährdung aufzugeben?

  21. Eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung nach §315c ist schwierig. Die zieht praktisch nur, wenn es tatsächlich zum Unfall gekommen ist, und auch dann nur, wenn ein Vorsatz nachweisbar ist, was nochmal schwierig wird.
    Wenn der Radfahrer einen Unfall durch eigene Reaktion gerade noch abwenden kann, wird es wohl ebenso nicht anerkannt. Dies habe ich aus einem Artikel der aktuellen ADFC Radwelt entnommen.
    Nachvollziehen kann ich diese Ansicht nicht. Auch eine mutwillige Gefährdung, die nicht zum Unfall führt, ist in meinen Augen eine solche. Dies wird aber von der Polizei bereits abgebügelt.

    Erfolgversprechender ist eine Anzeige wegen Nötigung. Wie ich oben schon geschrieben habe: Meine wurden entsprechend bearbeitet, die Verfahren dann aber von der Amtsanwaltschaft eingestellt.

    Im Grunde ist das aber nicht entscheidend. Immerhin wird der Beschuldigte von der Polizei vorgeladen oder darf sich schriftlich äußern, wird sich in den meisten Fällen wohl auch an einen Anwalt wenden und dann hoffentlich von mindestens einer dieser Seiten über die Rechtslage und Verkehrsregeln aufgeklärt. Jedenfalls hat er erstmal Scherereien.

    Wenn er dann ohne Strafe wegkommt, naja, soll’s gut sein. Mir liegt es mehr daran, dass dem Fahrer erklärt wird, was Sache ist, als mir seinen Hass auf Radfahrer zuzuziehen. Davon habe ich nicht viel.

    Die weniger kritischen Dinge, Überholen mit 30 cm Abstand, erzieherisches Hupen oder sowas kann man als OWi anzeigen. Wie mir mal ein Polizist sagte, werden die meistens widerspruchslos bezahlt. Wenn ich sowas über die Internetwache anzeige, bitte ich normalerweise auch darum, den Autofahrer über den Grund aufzuklären, z.B. wann Radwegbenutzungspflicht besteht, wenn er mich wegen Fahrbahnbenutzung angehupt hat.
    Ob die das auch so machen, weiß ich aber nicht.

  22. Es ist doch aber etwas schade, dass viele die einzige Möglichkeit, gegen Nahüberholer vorzugehen, in einer Art „Blockwart“-Auftreten sehen (ist nicht böse gemeint).

    Denn eigentlich will zumindest ich nicht um Verkehrssünder kümmern müssen – das ist in meinen Augen ne klassische Behördenaufgabe. Diese jedoch konzentrieren sich auf andere Verkehrsverstöße.

  23. Ich hatte mal eine ähnliche Situation auf dem Arbeitsweg. Auch extrem eng überholt, ich an die Scheibe geklopft, weil’s zu eng war. Was macht der Agressor? Fährt mit seinen Reifen bis zur Bordsteinkante und keilt mich damit voll ein.

    Also habe ich Anzeige erstattet und in der Tat hat man den Fahrer ermitteln können. Doch dieser log einfach dreist, dass er da zwar lang fahren würde jeden Tag, aber an einen Radfahrer könne er sich nicht erinnern.

    Was macht man da in Zukunft? Spiegel oder Scheibe einschlagen, Türe eintreten, Dach zerbeulen?

    Ich weiß zumindest, dass es ein Leasingauto der Firma war. Wenn’s nicht gerade der GF war, gab es sicher auch Fragen auf Arbeit. Wer weiß, wie er da aufgetreten ist.

  24. „Anzeige wegen“

    Weil ich das oben gerade sehe… man muss keine „Anzeige wegen“ irgendwas stellen. Es reicht aus, das Geschehen bei der Polizei (möglichst genau und wahrheitsgemäß) zu beschreiben. Die Aufgabe eine Anzeige zu formulieren hat in Strafsachen die Staatsanwaltschaft und die entscheidet dann, welche Tat begangen worden sein könne.
    Das kann auch ggf. die üble Nachrede oder das Vortäuschen einer Straftat seitens des Radfahrers sein!

  25. @ CGast: Das ist eigentlich sogar besonders günstig: In dem Fall kannst du auch an die Firma selbst schreiben. Dabei dann natürlich sachlich bleiben und darum bitten, mit dem entsprechenden Mitarbeiter ein Gespräch über verantwortliches Verhalten im Straßenverkehr zu führen. Die haben im allgemeinen kein Interesse daran, mit ihrem Logo für das Fehlverhalten ihrer Angestellten dumm da zu stehen. Habe ich bisher 2 mal gemacht und beide Male eine glaubwürdige Rückmeldung bekommen. Beim 3. Mal hatte ich das vor, aber bis ich zuhause war, wusste ich den Firmennamen nicht mehr sicher (ähm). Dem Fahrer hatte ich allerdings schon mal einen schönen Gruß vom Chef angekündigt, hoffe, das hat ihm zumindest ein paar Tage lang zu Denken gegeben. Würde ich immer wieder machen, allerdings hatte ich in letzter einfach keine Gelegenheiten mehr. Naja, kommt Zeit, kommt Winter, kommt Autorambo.

  26. Komischerweise, obwohl ich jahrelang nie Probleme mit Bussen hatte, könnte ich derzeit gleich 3 Beschwerden an die BVG schreiben. 1x hab ichs gemacht über deren Kunden“dia“log, aber keine Antwort bekommen. Auch in dem Meldeportal des Senats gab es viele Beschwerden über BVG-Busse, ich hatte vorher wie gesagt überhaupt keine Probleme. Aber zuletzt wurde ich:

    – 1x angehupt, weil ich einen Radweg (ohne Lolli) nicht genutzt habe,
    – 1x von der Busspur auf eine Rechtsabbiegespur abgedrängt,
    – 1x habe ich in einer sehr engen Straße nur knapp eine Ausweichmöglichkeit erreichen können, als mit ein Bus entgegenfuhr. Ich hätte ihm dort sowieso Platz gemacht, aber er hielt so auf mich zu, dass ich schon einen kontrollierten Sturz über die Gehwegkante in Betracht zog.

    Einmal schrieb ich auch die Landsvertretung eines Bundeslandes an, weil ein Fahrer mit sehr hoher Geschwindigkeit so entgegenkam, dass ich in eine Baustelle ausweichen musste (was zum Glück möglich war). Die Landesvertretung antwortete recht glaubhaft, dass sie solche Fahrzeuge nicht haben … da müsste ich mich dann aber wirklich sehr getäuscht haben. Der Fahrer war jedenfalls wie ein Geisteskranker gefahren, wenn das Tempo 100 war, hätte es mich nicht gewundert.

    Manchmal wünschte ich mir einen öffentlichen „Pranger“ für solche Unternehmen. Der Gedanke daran, dass man mit Firmenlogo ein „Aushängeschild“ ist, kommt manchen Fahrern gar nicht.

  27. @Michael S
    Die Aussage, dass es ein Firmenwagen war, bekam ich von der Polizei, als die noch ein paar technische Details von mir wissen wollten und mich deshalb einbestellt hatten. Die den Namen des Unternehmens hat man mir nicht mitgeteilt. Es war ein Passat, in sofern kann es auch gut der Chef selbst gewesen sein, wenn die Firma nicht zu groß gewesen ist. Aber ich weiss es wie gesagt nicht.

  28. Weil ich das oben gerade sehe… man muss keine “Anzeige wegen” irgendwas stellen. Es reicht aus, das Geschehen bei der Polizei … zu beschreiben.

    Eindeutiges „Jein“.
    Ich nutze recht häufig die Internetwache der Polizei. In NRW darf man denen, glaub ich, eine E-Mail schreiben. Es liegt jetzt sehr stark an dem Beamten, der es liest, was er dann draus macht. Die vielen Fälle von engem Überholen werden eigentlich immer zu Ordungswidrigkeiten. Da muss man schon sehr explizit dazuschreiben, dass man nötigendes Verhalten erkannt hat.
    In einer Anzeige hatte ich mal geschrieben, dass ich Vorsatz annehme und statt nur einer OWi daher eine „Straftat“ sehe. Ich habe später einen Brief der Amtsanwaltschaft erhalten, dass eine Nötigung nicht bewiesen werden könne. Im Nachhinein fiel mir auf, dass ich nie etwas von Nötigung geschrieben habe, und ein anderer Polizeibeamter hat mir sogar gesagt, dass er hier durchaus Straßenverkehrsgefährdung (315c) gesehen hätte.
    Mit Straftaten tun die sich sehr schwer. Die diversen OWi-Tatbestände sind eigentlich kein Problem.

    Mit Firmen anschreiben habe ich unterschiedliche Erfahrungen. Ein Fahrer von „GO!“ hupte mich mal an, weil ich auf dem Spandauer Damm nicht den Radweg benutzt habe. Habe der Firma eine freundliche Mail mit der in pdf konvertierten Webseite der Berliner Polizei zur Radwegbenutzungspflicht geschickt. „Vielen Dank! Die haben wir ausgedruckt und zur Info für unsere Fahrer im Foyer ausgehängt.“

    Ein Fahrlehrer der Fahrschule PS war mal der Meinung, dass Überholen mit 30 cm Abstand okay ist, wenn denn der Radfahrer auf dem Schutzstreifen und der PKW auf seinem Fahrstreifen fährt. Hab dann doch ’ne Anzeige geschrieben. Soll ihm die Polizei das mal erklären. (Fahrlehrer! traurig!)

    Und die BVG ist auch der Ansicht, dass Abdrängen eines Radfahrers durch einen Gelenkbus ok ist, wenn der Bus zu Beginn des Überholens noch den seitlichen Abstand von 1,5 m einhält. Außerdem kann man dort überhaupt nicht nachvollziehen, warum man denn als Radfahrer auf so einer belebten Straße (Tegeler Weg) und nicht auf dem „sicheren Radweg“ fährt.

  29. Ich habe der Pressestelle der Kölner Polizei eine email geschrieben. Im Folgenden zunächst meine email, dann die Antwort. Zum „Rowdy“ werde ich noch einmal nachfragen und ggf. die Antwort erneut hier posten:

    „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

    die Lektüre ihrer unter o.a. Zeichen veröffentlichten Mitteilung zur
    Zeugensuche erschreckt mich als häufigen Radfahrer.

    Die Straße war offensichtlich zu eng zum Überholen. Die unfallbeteiligte Autofahrerin hat den Mann also bewusst gefährdet und somit einen erheblichen Anteil an seinem Sturz.

    Angesichts einer derartigen Gefährdung unfreundlich zu werden, ist zwar
    unvernünftig, hat m.E. aber auch nichts mit Rowdytum zu tun.(In manchen
    Ostblockstaaten diente der Vorwurf des „Rowdytums“ oder „Hooliganismus“
    der Bekämpfung unbequemer Lebensweisen, es ist wohl kaum ein
    Straftatbestand der Bundesrepublik). Die einseitige Verurteilung des
    Radfahrers als „Rowdy“ ist schlicht Diffamierung. Diese sollten Sie
    nicht als Teil Ihrer Berufsbeschreibung sehen.

    Mit der Bitte um eine kurze Stellungnahme,“

    Antwort:

    „Sehr geehrte…

    vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der Polizei Köln.

    Es ist richtig, dass eine Mitarbeiterin der Pressestelle der Polizei Köln am 10.11. 2014 eine Pressemitteilung zu einem Vorfall zwischen einem Fahrradfahrer und einer Autofahrerin in das Presseportal eingestellt hat.

    Die Meldungen der Pressestelle werden immer in Absprache mit der jeweiligen Fachdienststelle erstellt. Dabei ist darauf zu achten, den darzustellenden Sachverhalt zu beschreiben, aber nicht zu werten.

    Im vorliegenden Fall ging es lediglich darum, den Fahrradfahrer zu finden, gegen den die Autofahrerin eine Anzeige wegen Beleidigung gestellt hatte. Natürlich prüft die Polizei darüber hinaus in diesem Zusammenhang mögliche Verkehrs –und Strafrechtliche Verstöße aller Beteiligten.

    Meine Mitarbeiterin hatte nicht die Absicht, das Verhalten der Autofahrerin zu verharmlosen oder herabzuspielen. Wenn die Pressemitteilung so gewirkt hat – was bei dieser Wortwahl sicher geschehen kann, bedauern wir dies sehr.

    Mit freundlichen Grüßen“

  30. Eine bemerkenswert ehrliche Antwort der Polizei. Damit hätte ich echt nicht gerechnet…

  31. Ne klare Entschuldigung ohne Ausflüchte.

    Anzeige wegen Beleidigung, na die Frau muss ja schräg drauf sein. Hoffentlich fährt sie demnächst regelkonform.

  32. Hm…einige Kommentare hier, sind schon etwas…naja, nenen wir es mal einseitig formuliert.

    Hat eigentlich mal einer daran gedacht, dass der Radfahrer eine Verkehrsunfallflucht begangen hat?

    Wäre er stehen geblieben, hätte es die Pressemitteilung nicht gegeben.

    Ich werde nie begreifen, warum hier Radfahrer immer auf Teufel komm raus verteidigt werden. Niemand kennt diese Leute. Einzige erkennbare Gemeinsamkeit ist die Wahl des Verkehrsmittels. Wer weiß denn schon, ob der mit seinem Fahrrad vorher ne Oma überfallen hat, die Geld für ihre Enkel von der Bank geholt hat, oder ob er in seiner Freizeit Nachbarskinder vermöbelt. Oder noch viel Schlimmer, vieleicht war er mit dem Rad gerade auf dem Weg zu seiner Autowerkstatt, um seinen SUV aus der Reparatur zu holen.

    Denkt mal lieber darüber nach, bevor es hier wieder um dumme Bullen, die am wenigsten für das Verhalten anderer können, oder um blöde „Kistler“ geht. Ich fahre recht viel Rad, so gute 1000 Stadtkilometer im Monat und auf 600 davon führt mich mein Weg zu oder von meinem Job, wo ich, oh Graus, den ganzen Tag Auto fahre. Un d ihr werdet es nicht glauben. Ich habe dabei schon Radfahrer übersehen und leider auch gefährdet und zum Glück noch nie verletzt, aber ich erlebe auch jedes mal Radfahrer, die sich schlicht und ergreifend falsch verhalten.

    Also immer schön die Füße still halten und evtl. mal „Rollenverständnis“ googlen.

  33. Hey Klemmi, bist Du dann etwa der Mitarbeiter vom mac, den er immer vorzeigt? 😉

    Ansonsten: zu den Pauschalansichten wie Du sie beschreibst habe ich eine ähnliche Meinung, kann sie zu dem Thema hier aber nur sehr unterrepräsentiert finden. Vorherrschend ist allerdings die Verurteilung des Verhaltens der Autofahrerin und die Darstellung der Polizei – und das siehst du tatsächlich anders?

  34. Sagen wir mal so, das Verhalten der Autofahrerin war nicht richtig, wäre aber, nach den aktuellen Darstellungen, folgenlos geblieben, wenn der Radfahrer nicht plötzlich von irgendwoher den hoheitlichen Auftrag zur Verkehrserziehung erhalten und sich bei dessen Erledigung gemault hätte.

    Was die Pressemeldung der Polizei angeht. Naja, ich seh das nicht so eng und bin da auch nicht so der Wortklauber. I.d.R. werden diese Meldungen umgangssprachlich gehalten, damit sie eine weite Aktzeptanz finden. Dass dann dabei mal die ein oder andere unschöne Äußerung bei raus kommt, tangiert mich jetzt nicht so sehr. Ich versuche mich mehr auf den Kern zu konzentrieren, ansonsten könnte ich gleich BILD, BZ und der gleichen abonieren.

  35. @ Klemmi: Naja, der hat nicht den Auftrag zur Verkehrserziehung bekommen, sondern sich über eine bedrohliche Situation aufgeregt und für die meisten hier irgendwie nachvollziehbar reagiert. Das heißt nicht, dass es empfehlenswert ist, so zu reagieren oder auch nur irgendwie konstruktiv. Auch die Reaktion der Frau ist aus einer bestimmten Sicht heraus nachvollziehbar, aber spätestens die Polizei hätte hier wohl mal etwas klarer machen können, welche Werte hier gegeneinanderstehen: Gefährdung gegen Beleidigung. Der aber scheint der Gefährdungspart voll entgangen zu sein und so ist es auch nicht verwunderlich, dass noch weiterhin viele Autofahrer sich guten Gewissens drüber aufregen, wenn man sich nicht widerspruchslos gefährden läßt. Nur zur Erinnerung: Gefährdung ist nur dann ein sinnvoller Begriff, wenn man davon ausgeht, dass ab und an mal die Gefahr zu einem realen Schaden für den Gefährdeten wird. Dein „Wäre doch folgenlos geblieben“ deckt sich mit einem entsprechenden Kommentar, den ich mir vor ein paar Wochen anhören musste: „Was regen Sie sich so auf, Sie leben doch noch.“ Liegt leider in der Natur der Sache, das diejenigen, wo die Gefährdung nicht folgenlos bleibt, nicht mehr auf Autodächer klopfen oder Autofahrer zur Rede stellen können.

  36. Also nochmal, die Frau hat einen Unfall verursacht. Sturz und eigenes Fehlverhalten hat sie selbst in Zusammenhang gebracht.

    Die Polizei bezeichnet den Radfahrer im Resultat als Verkehrsrowdy, nennt aber in ihrer Pressemitteilung kein Fehlverhalten.

    Radfahrer sind keine Heiligen – aber eine Polizei muss neutral arbeiten. Die Pressemitteilung wirkt auf die meisten völlig neutralitätsbefreit, und wenn einige das anders wahrnehmen, kann ich damit leben. Zumal die Polizei ihren Fehler ja selbst ziemlich offen zugegeben hat.

  37. Äh, die Frau hat doch keinen Verkehrsunfall verursacht. Sie hat lediglich den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand unterschritten. Kumpelblase Radfahrer ist beim Dachklopfer gestürzt.

    Genaugenommen ist das noch nicht mal ein Unfall, sondern Vorsatz, bei dem er sich noch blöde anstellt.

  38. Also eine Unfallverursachung würde ich jetzt auch erstmal nicht zwingend annehmen, obwohl der Schlag ja nur laut Aussage der Frau ein Schlag war. Ich finde, man braucht sich nicht an diesem ja doch im einzelnen spekulativen Ablauf festzuhalten. Was festzustehen scheint ist doch:

    1. Frau überholt Radfahrer nach eigener Aussage zu dicht. (So dicht, dass er ihr aufs Dach klopfen kann bzw. sie ihn doch mit dem Wagen berührt.)

    2. Radfahrer stürzt.

    3. Frau eilt zu Hilfe (Muss man ihr ja auch mal lassen).

    4. Radfahrer beschimpft sie und ihren Begleiter und dampft dann ab.

    Daraus kann man jetzt nach Belieben Mordszenarien stricken oder dem Radfahrer Unfallflucht vorwerfen, das bringt aber doch keine Punkte. Entscheidend finde ich nach wie vor, dass die Kölner (bitte beachten) Polizei hier eine PM raushaut, die man schon nicht mehr tendentiös nennen kann. Das finde ich den eigentlichen Hammer. (Und übrigens @berlinradler: ich sehe die Antwort allenfalls als halbherzige Beruhigung an, eine wirkliche Einsicht mit der Folge, dass man solcherlei Konstrukte in Zukunft zu vermeiden bemüht wäre, spricht nicht daraus.)

  39. Kumpelblase Radfahrer ist beim Dachklopfer gestürzt.

    1.) das ist -im gegensatz zu dem nahüberholen- kein gesicherter fakt.
    2.) hat die dame durch das nahüberholen definitiv als verkehrsrowdy agiert. das unterstellte verkehrsrowdytum des radfahrers wog aber in der pm deutlich schwerer als das tatsächliche der autofahrerin.

    3.) unter der annahme, die dachklopfergeschichte sei wahr: die feine englische ist das sicher nicht, aber: der „hoheitliche auftrag zur verkehrserziehung“ ist eine möglichkeit, jedoch muss man schon massiv empathiebefreit sein, ihn als einzige zu sehen – der schreck, handlung im affekt,… hey, seine körperliche unversehrtheit wurde gerade massiv von einer ignoranten egoistischen person bedroht!

  40. Man kann drum herumreden, wie man will. Man kanb es so lesen oder so lesen, der eine versteht es so, danderen anders. Was aber bleibt ist eine ganz wichtige Sache, mal abgesehen von dem Rumgehacke auf die schriftstellerische Kompetenz der Köllner Polizei, wer sich mit dem Rad in der Stadt bewegt, sollte einfach auch damit leben können, dass er hin und wieder zu knapp überholt wird. Mich persönlich juckt es kaum. Das Einzieg, was mich nervt, sind Autofahrer, die nicht einfach dicht überholen, weil es halt enge ist, sondern die, die mit Absicht und ohne Grund dicht heranfahren und praktisch die Nähe suchen. Mein Gott, die Frau wird wohl kaum mit 70 an dem vorbeigeballert sein. Wäre es gefährlich schnell gewesen, hätte der radelnde Spinner das Dacht gar nicht getroffen.

  41. „wer sich mit dem Rad in der Stadt bewegt, sollte einfach auch damit leben können, dass er hin und wieder zu knapp überholt wird.“

    ja? leben könnten sollte man immer mit vielen dingen…

    „wer sich in der stadt mit dem auto bewegt, sollte damit leben können, dass ihm ab und zu mal ein betonmischer die vorfahrt nimmt.“

    „wer sich in der stadt per lkw bewegt, sollte damit leben können, dass er ab und zu mal bremsen muss, weil ein fußgänger ihm bei rot vor den wagen läuft.“

    „wer sich in der stadt per tram bewegt, sollte damit leben können, sich gut festzuhalten, wenn ein auto ihre vorfahrt missachtet.“ usf.

  42. Ja, geauso ist es…

  43. ob 600-km-klemmi auffällt, dass er mit „ist so“ a…loch-verhalten verteidigt (das vermeidbar wäre, denn es ist niemand gezwungen, sich wie ein a…loch zu verhalten), und lieber auf jemdandem rumtrampelt, weil er sich vielleicht* gegen a…lochverhalten zur wehr gesetzt haben könnte, denn a…lochverhalten ist hinzunehmen?
    *) und wenn, dann freilich nicht sehr clever, aber das ist nicht der punkt

    nach seinem putzigen einzeiler kann man ihm nur noch einen < reichen. wohl bekomm’s!

  44. oh, da wurde wohl was als tag gelesen, was als solcher nicht geplant war. nächster versuch 😉
    <°(((><

  45. @ Klemmi: Ich will mal näher ausführen, warum ich das „Rumgehacke“ auf der schriftstellerischen Kompetenz der Kölner Polizei so wichtig finde:

    Die Polizei gibt mit ihren PMs einen Einblick in ihre Arbeit. Das ist schon ganz ok so. Die richten sich eher weniger an einzelne interessierte Leser sondern an Medienvertreter, die sich daraus dann ihre Geschichten für die Bunte Seite basteln. Journalisten sind heutzutage im Dauerstress. Eine Meldung jagt die nächste, erst recht im Online-Geschäft. Wenn Haile Gebrselassie um 11:00 im Ziel ist, steht er um 11:01 damit auf Platz 1, um 12:00, wenn er seine Pressekonferenz gibt, nur noch auf Platz 3, am Nachmittag ist er ganz unten auf der Seite zu finden und am nächsten Tag reichts noch fürs Archiv. Da muss man schon fix sein und seine Meldungen ratz-fatz zusammentickern. Einmal vor Ort ein Bild machen? No-go. Telefonisch nachfragen? Zu aufwendig. In Wikipedia blättern? Geht noch so durch (wozu das führt, wissen wir spätestens seit Guttenberg seine Namen bekam). Da ist man dankbar, wenn man so eine PM geliefert bekommt. Bei solchen Unfallmeldungen ist das nahezu Standardvorgehen quer durch alle Medien – da kann man ja nix groß falsch machen, oder? Kann man schon, wie diese und zahlreiche andere Meldungen mit ihrem festen Bild zeigen. Die Standardformulierungen von Autofahrer übersehen -andere achten nicht auf den Verkehr, unkommentierte Wiedergabe der „entschuldigenden“ Faktoren wie „von der Sonne geblendet“ in den Gegenverkehr, Autofahrer blieb unverletzt (-als ob er ein Risiko liefe, sich auch nur den Daumen zu verstauchen, wenn er eine Oma überfährt) bis hin zu solchen Fällen wie diesen hier. Dieses Bild prägt auf dem beschriebenen Weg dann leider sehr stark die Berichterstattung über Konflikte im Straßenverkehr und mithin die Wahrnehmung der geneigten Öffentlichkeit. Wozu das führt kannst du regelmäßig in Umfragen und Kommtarspalten nachlesen. Die Radfahrer sind die bösen, die Rüpel, die Rowdys, die Gefahr, die es in die Schranken zu weisen gilt. Ein unfallflüchtiger Radfahrer? 90 Kommentare, ein unfallflüchtiger Autofahrer? 5 (aktuelles Beispiel aus dem Tagesspiegel). Das nimmt dann letztlich auch die Politik wahr, die (wenn sie nicht sogar von sich aus in die gleiche Richtung hetzt (ganz bewusst gewählte Bezeichnung)) sich dann GEdanken um entsprechende Gesetzesänderungen macht. Schau dir die letzten Änderungen des Bußgeldkataloges an, dann weißt du, wo die Prioritäten liegen. Kennzeichenpflicht, Radhelmpflicht, Führerscheinpflicht – alles nur überzogene Forderungen von Radhassern? Genug Kölner PMs und die Leute gehen auf die Straße als Patriotische Europäer gegen die Irren Anarcho-Radler (PEGIDAR).

    Polizeimeldungen sollten Fakten nennen und da hat die Kölner Polizei einfach voll ins Klo gegriffen. Unterste Schublade, Praktikantenniveau nicht erreicht. Punkt.

  46. @ Sascha: Du stehst mit der A-Meinung sicher nicht allein, aber in dem Punkt kann ich Klemmi sehr wohl folgen. Die Frau war sich sicherlich ihres gefährdenden Verhaltens nicht bewußt und das trifft wohl auch für die allermeisten Nahüberholer zu. Die kennen das gar nicht anders. Ein Arschloch ist man deshalb in meinen Augen noch nicht. Jedenfalls nenne ich ein Arschloch ein Arschloch, wer sich breitbeinig hinstellt und auf das Wohlergehen seiner Mitmenschen scheißt. Da gibt auch genug Beispiele hier, mit Rollentausch Fußgänger-Radfahrer. Die Frau hat schließlich sogar angehalten. Ein Arschlochkriterium ist in dem Fall Fensterscheibe runterlassen und höhnisch lachen.
    Anders als Klemmi meint, ist es aber für mich kein Unterschied, ob ich von so einer wohlmeinenden, aber irrenden Frau oder irgendeinem adrenalindruckbetankten SUV-Spinner angefahren werde, der es mir mal zeigen möchte. Es gibt sie, diese Arschlöcher – aber die Frau hat einfach nur keinen Schimmer und leider leider, was noch schlimmer ist: die Kölner Polizeimitarbeiterin als Multiplikatorin auch nicht.

  47. @Klemmi, die Frau hat einen Radfahrer nah überholt und am Ende lag dieser auf dem Boden. Dass der Dachklopfer zum Sturz führte, hat sie behauptet. Ich bleibe zu 100% dabei, dass die Frau Unfallverursacherin ist, weil sie einen schweren STVO-Verstoß begangen hat. Aber wenn wir da unterschiedlicher Meinung sind, ist das auch egal – so etwas klären nicht umsonst Gerichte.

  48. Hm, vieleicht liegt es an meiner eigenen Fahrweise, dass ich sowas nicht so eng nehme.

    Denn regelmäßig unterschreite ich ja den Sicherheitsabstand gegenüber Autos ja auch.

    Klassisches Beispiel, zwei Fahrstreifen in die selbe Richtung, ich auf dem rechten. Der Kfz-Verkehr auf der linken fließt ganz ordentlich, vor mir ein zweite Reiheparker, Postkutscher, Müllwagen, irgendwas. Wenn ich dieses Hindernis erreicht habe, fahre ich an ihm links vorbei. Meist noch in der selben Spur und bin damit aber meist auf etwa 50 cm an den Fließverkehr der linken Spur ran. So is das dann eben.

    Dichtüberholer finde ich nur dann ätzend, wenn für den ordentlichen Abstand genug Platz wäre und dieser mit Absicht unterschritten wird, „um es dem blöden Radfahrer mal zu zeigen“.

    Bin ich in einer kleinen Kackstraße, wie im oben beschriebene Sachverhalt, dann winke ich schnellere Autos auch schon mal vorbei, wohl wissend, dass es eng wird. Aber so funktioniert miteinander im Straßenverkehr nun mal.

  49. Hm, vieleicht liegt es an meiner eigenen Fahrweise, dass ich sowas nicht so eng nehme.

    Das mag sein und das sollst Du auch gerne für Dich so sehen können. Der betroffene Radfahrer sah das offenbar anders und steht damit nicht allein. Genau genommen steht sogar die Polizei auf seiner Seite (außer der in Köln, versteht sich).

  50. @Klemmi, wenn Du von Gerichten festgelegte Sicherheitsabstände nicht ernst nimmst, ist das Deine Sache. Fordere aber bitte keine Selbstgefährdung von anderen. Die meisten Leute wollen stress- und angstfrei von A nach B kommen. Und Überhol-Assis haben einen erheblichen Anteil daran, dass die Leute sich am Ende nur noch auf „Radwege“ oder „Gehwege“ trauen.

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