Akkubeleuchtung an Fahrrädern

Seit einigen Tagen ist eine neue STVZO in Kraft, die es Radfahrern erlaubt, Akku- und Batterie- statt Dynamobeleuchtung zu verwenden. Gegenüber einer Empfehlung aus dem Juni 2013, über die wir berichteten, gibt es einige Änderungen.

§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern.

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.

Man hat nun also die Wahl zwischen

– herkömmlicher Dynamobeleuchtung,

– Beleuchtung mit einer 6V-Batterie oder

– Beleuchtung mit einem „wiederaufladbaren Energiespeicher“.

Man wird wohl nicht befürchten müssen, dass die Anzahl der Batterien so streng ausgelegt wird, wie sie im entsprechenden Paragraphen vorgeschrieben ist – 6V-Batterien sind eher nicht handelsüblich. Dennoch muss man sich die Frage stellen, warum für Batterieleuchten, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Paragraphen überwiegend mit fest eingebauten LED-Leuchtmitteln verkauft werden, eine Nennspannung vorgeschrieben wird, während andere sinnvolle Kenngrößen undefiniert bleiben. Die derzeit häufig zu findenden Lampen mit 5 Batterien haben wohl keine Chance auf Zulassung – es sei denn, sie werden mit Akkus betrieben.

Während man es bei der Batterie sehr „genau“ nimmt, wird der wiederaufladbare Energiespeicher nicht näher definiert, müsste also streng genommen nicht mal elektrischer Bauart sein.

Sinnvoller als die für den Betrieb einer Batterieleuchte unerhebliche Kenngröße der Nennspannung wäre die Vorgabe der Mindestleuchtdauer mit neuer Batterie / aufgeladenem Akku. Ebenso sinnvoll wäre eine Anzeige des Ladezustands.

Unklar ist derzeit, ob die nun zulässigen Batterie- und Akkuleuchten fest am Fahrrad montiert sein müssen oder ansteckbar sein dürfen. Laut Tagesspiegel bessert das Bundesverkehrsministerium an dieser Stelle allerdings nach, so dass ansteckbare Lampen künftig zulässig sein dürften. Der ADFC weist zudem darauf hin, dass nicht jede ansteckbare Lampe zulässig ist – nur Lampen mit Prüfzeichen (u.a. zu erkennen am K und den Wellenlinien) dürfen verwendet werden.

8 thoughts on “Akkubeleuchtung an Fahrrädern

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  1. Entweder man hielt an den 6V fest, weil sie schon vorher dran standen (wozu auch mit der Zeit gehen, 12V oder mehr kommen locker aus einem Nabendynamo) oder die Hersteller sündhaftteurer 6V Batterien haben da etwas zugearbeitet, die einzigen mir bekannten Alkaline Batterien mit 6V sind die 4LR44 die es nur zu Apothekerpreisen gibt.

    Alles in allem hinterlässt diese „Novelle“ einen faden bis nonexistenten Nachgeschmack bei mir, die Polizeikontrollen haben jetzt schon idR. mehrere Augen zu gedrückt solange die Beleuchtung Prüfzeichen hatte oder als ausreichend Hell erkannt wurde.

  2. Ach diese dusselige Prüfnummer! Ich träume von der Möglichkeit eines freiwilligen Radlampen-TÜV’s, wo die Funzel kurz eingespannt wird und 1-2-3 sagt der Kasten ob sie genug Licht abstrahlt und ob das LIcht auch nur dorthin strahlt, wo es sein soll und nicht dorthin wo man dann auch mal Schilder erkennen könnte, die weiter oben angeschraubt worden sind. 😉

    Dann würde ich meine Hongkong DX-Lampe, die ich per selbst gebogener Halterung ans Rennerle geschraubt habe, legalisieren lassen. Müsste nur jemanden finden, der der Lampe den dämlichen 3ten Modus (Blinkeblinke) abgewöhnt (Kondensator töten?).

    Aber wisst Ihr was? Es ist mir Peng! Die Lampe leuchtet vorbildlich und blendet kein bisschen und den Blink-Modus muss ich ja nicht ansteuern (nur halt für jedes Ausschalten immer erst einmal durchlaufen, das nervt).

  3. Vier AA oder AAA Batterieen á 1,5 V in Reihe geschaltet ergeben auch 6 V, das ist Pysik, das war schon immer so.
    Was mir in der in der änderung fehlt: Was ist denn mit der guten alten Karbidlampe?
    Any way, wenn man die StVO zeitgemäß machen will dann bitte richtig und nicht nur durch geschlechtneutrale Formolierungen und einem Wissensstand der sich gefühlt auf die Jahre 1886 bis zum Ende der Wirtschaftswunderzeit in den 1960er beschränkt!

  4. @Arm Leuchter, danke Rechnen kann ich wohl, aber wenn da *eine“ 6V Batterie steht muss ich doch erstmal davon ausgehen sie meinen eine Batterie und nicht derer 4, man hätte sich den ganzen Ramsch einfach schenken können und sagen mindestens XY-Volt oder halt garnichts sagen und das über die Zulassung machen, naja nun haben wir den Salat…

  5. Hm, vielleicht liegt das Problem der 6V Batterie in der Vielzahl der Versionen begründet. Ich meine es war nur in Versionen von VOR der Bundesratssitzung die Rede von 6V Akku, aber beschlossen wurde dann ja eine doch deutlich abweichende Version, in der dann manches weggefallen war bzw. … hach wartet halt, bis die vom Ministerium angekündigten Ausführungsbestimmungen herauskommen, erst dann wird man definitives wissen. Vielleicht … eventuell … möglicherweise … denn das Rammsauersche Ministerium ist durchaus dafür bekannt gerne erstmal halbgares aus der Küche heraus zu lassen und dann Jahre zu warten, bis man sich mal einig wird, wie das Gericht denn nun heißt.

  6. Ich finde, wir brauchen dringend eine Gesetzesinitiative,
    welche dafür sorgt, das auch die physikalischen Eigenschaften
    von KFZ-Ausstattungen in der StVZO ausdekliniert werden.

    Eine reine Zweckbeschreibung im Gesetzestext ist doch viel
    zu einfach und nachvollziehbar.

  7. Endlich ist es durch, dass auch die Akku-Beleuchtung an Fahrrädern erlaubt ist. Ich finde, dass die LED-Leuchten gutes Licht spenden und man sicher unterwegs ist. Aus Vorsichtsmaßnahme ziehe ich trotzdem noch eine reflektierende Jacke an.

  8. eine batterie ist nicht notwendigerweise nur eine zelle.

    eine batterie ist eben auch die zusammenschaltung mehrerer zellen.

    also das problem besteht so nicht. der unsinn, die spannung statt der leuchtstärke o.ä. vorzugeben bleibt allerdings problem.

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