Rummelsburger Landstraße – Benutzungspflichten fallen weg

Treptow-Köpenick: Seit wenigen Tagen gibt es in den Straßen Rummelsburger Landstraße, Köpenicker Chaussee und Hauptstraße keine benutzungspflichtigen Radwege mehr.


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Ein nicht für Fußgänger freigegebener Radweg, der stadteinwärts die Rummelsburger Landstraße begleitete, ist nun zum Gehweg ohne Radfahrerfreigabe geworden. Auf dieser Straße – bis hin zum Blockdammweg – müssen Radfahrer nun die Fahrbahn benutzen, Fußgänger gewinnen einen bisher nicht vorhandenen Bürgersteig dazu. Die Google-Streetview-Ansicht zeigt diesen Weg noch mit Radwegzeichen.

Im weiteren Verlauf wechselt sich die Situation ab – Radwegen folgen abschnittweise Gehwege, die für Radfahrer freigegeben sind.

Dieser Anpassung der Radwegsituation an rechtliche Rahmenbedingungen ging ein jahrelanger Streit zwischen dem Bezirk Treptow-Köpenick und dem Senat voraus. Nachdem der Berliner Rechtsanwalt Andreas Volkmann die Verkehrslenkung Berlin mit Widersprüchen gegen Benutzungspflichten überzogen hatte, wollte die Verkehrslenkung Berlin die Benutzungspflicht bereits im Jahre 2006 aufheben. Dies ordnete sie beim Bezirk an, dieser verweigerte sich der Umsetzung (siehe Tagesspiegel vom 6.7.2011, Ämter streiten Jahrelang um Schilder).

Die Rummelsburger Landstraße ist eine vierspurige, vielbefahrene Straße. Es ist zu erwarten, dass die meisten Radfahrer weiterhin auf den Rad- und freigegebenen Gehwegen fahren werden, was wegen weniger Kreuzungen vergleichsweise gut funktioniert. Kritisch sind dabei insbesondere die Eingänge zum Heizkraftwerk Rummelsburg, bei denen Lastkraftwagen ein- und ausfahren. Abzuwarten bleibt die Situation, die sich in den nächsten Jahren aus dem Neubau des Kraftwerkes ergibt.

Mangelhaft bleibt weiterhin die Zuführung aus dem Blockdammweg. Hier ist ein Radstreifen (mit gestrichelter Linie!) benutzungspflichtig, im Kreuzungsbereich werden Radfahrer auf einen Bürgersteigradweg gezwungen, der sie nötigt, sich links von Rechtsabbiegern einzuordnen.

47 thoughts on “Rummelsburger Landstraße – Benutzungspflichten fallen weg

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  1. „Hier ist ein Radstreifen (mit gestrichelter Linie!) benutzungspflichtig“

    Geht nicht, gibts nicht.

    Unabhängig vom sinnfreien und wirkungslosen 237 an der Ecke Hönower Wiesenweg/Blockdammweg finde ich den Angebotsstreifen am Blockdammweg – zumindest wie er in Streetview aussieht – aber doch vollkommen ok: Da sind keine Parkplätze rechts davon, so dass keine sich öffnenden Türen drohen und besonders schmal sieht er auch nicht aus. Ich weiß nicht wieviel Vekehr da zu Stoßzeiten ist, aber für mich sieht das nach einem Schutzstreifen ohne irgendwelche Nachteile für Radfahrer aus, dafür aber mit dem Vorteil, von eventuellem Autostau auf der Straße völlig untangiert bleiben zu können.

  2. Der Blockdammweg wurde ja stark verbreitert, nun finden sich auf beiden Seiten der Straßenbahn ausreichend breite Fahrbahnen mit Radstreifen. Die sind durchaus ok, die Benutzungspflicht ist aber dennoch etwas kurios. Inwieweit die Verbreiterung wirtschaftlich war, kann ich schwer einschätzen – ich habe große Zweifel an der Sinnhaftigkeit. Aber nun ist die Straße so, wie sie ist, und sehr entspannt nutzbar.

    Dort, wo ausreichend Platz ist, malt man Radstreifen hin, obwohl es auch ohne ginge. Ist der Platz nicht vorhanden, verzichtet man auf den Radstreifen – so z.B. in der anschließenden Ehrlichstraße.

  3. Ich bin vorhin die Strecke ein Stück stadteinwärts und dann stadtauswärts gefahren, vom Radstreifen Blockdammweg wird man kurz vor der Ampel auf den Gehwegradweg gezwungen. Ab Köp. Ch. ist dann erstmal keine Benutzungspflicht, es steht nämlich GAR KEIN Zeichen mehr, auch kein Zeichen zur Gehwegfreigabe. Das kommt erst hinter dem Kraftwerk Klingenberg auf Höhe Gustav-Holzmann-Straße. Auf dem Rückweg (gestern ab Rummelsburg gefahren) ist die ganze Strecke gehwegfreigegeben, erst vor dem Blockdammweg wird man wieder auf den Gehweg gezwungen, um betteln zu gehen.

    Ich bin heute mal spaßeshalber ab Blockdammweg bis zum ersten Schild auf der Straße gefahren. Die ersten 50m waren ohne Hupen, dann gings los (BAR, B, B, B) beruhigte sich aber wieder bis zum Kraftwerk. Ich nehme an, das waren die Ampelsteher hinter mir, die sich das dann ein paar Sekunden lang vornehmen konnten. Hunde die bellen, beißen nicht, die fuhren mit Abstand. Dann kamen noch 2 Nahüberholer auf der Strecke. In Zukunft werde ich auf dem Teilabschnitt auch wieder weiter den freigegebenen Gehweg nutzen (roter Plattenweg). Der ist sehr breit, es gibt einen fast leeren (!) Parkstreifen mit ausreichend Abstand und läßt sich ganz gut fahren. Umgekehrt ist es für Autofahrer gar nicht ersichtlich, dass da ein so breiter, roter „Radweg“ langläuft, den der doofe Radfahrer einfach nicht benutzen will, zumal VOR dem Blockdammweg die Radler an der Ampel auf den Gehwegradweg gezwungen werden. NACH der Ampel steht wie gesagt KEIN Zeichen, aber das kriegt der Normfahrer wohl selten mit. Das „Gehweg- Radfahrer frei“ sollte man da noch nachrüsten.

    In der Gegenrichtung ist der Weg auch noch halbwegs ok, da gibt es schon noch ein paar mehr Einfahrten und es wird z.Z. ein neuer Hafenbereich ausgebaut, wohl mit ein paar netten Angeboten. Da ist dann in Zukunft mit ein- und ausfahrendem Verkehr zu rechnen.

    Im Rummelsburgnäheren Umfeld finde ich den Weg stadteinwärts allerdings immer gefährlicher, so dass ich wohl zukünftig ab Aldi, spätestens aber ab Schlichtallee auf die Straße ausweichen werde. Die Fußgänger werden dankbar sein für jeden, der da nicht auf dem Gehweg fährt.

  4. Ich bieg immer gerne in die Gustav-Holzmann-Straße rein und dann Schleichwege, kommt aber drauf an, wo man hinwill. Bis zur Elsenbrücke find ich das jedenfalls entspannter, als der Hauptstraße zu folgen. Daher kenn ich den Aldi-Bereich nicht so gut, bin ich nur paar Mal im Winter gefahren und fand die Breiten auch „etwas“ knapp bemessen.

    Gibt es eigentlich eine Verbindung zwischen diesem neuen Parkplatz und der Gustav-Holzmann-Straße? Wär ja praktisch. Muss ich glatt mal probieren.

  5. Ich bin ganz froh, daß der Radweg da weg ist. Ich bin da öfter mit dem Rennrad lang und der Radweg war eine Zumutung. Man konnte da
    nicht annähernd so schnell fahren wie auf der Straße.
    Die Krönung sind die alten „Bullengleise“ die den Radweg im
    spitzen Winkel kreuzen.

  6. Sehr gut, dass die Benutzungspflichten hier weg sind. Ich vermute Treptow-Köpenick hat noch so einige andere „Altlasten“, die eigtl. schon längst abgeordnet sind aber der Bezirk die Schilder einfach nicht abmontiert.
    Der Bezirk baut auch leider weiterhin flächenhaft Radwege. Vllt. ändert sich die Praxis ja endlich auch hier, wenn man im Tiefbauamt mitkriegt, dass man für seine schönen neuen Drecksradwege keine Benutzungspflichten mehr bekommt.
    Und gut, dass sich jemand tatsächlich darum gekümmert hat!
    Hatte auch schon geplant dort mit einem Antrag tätig zu werden aber nun kann ich mich anderen Sachen widmen.

  7. Erstmal danke Andreas Volkmann!

    Berlinradler:
    Du hast da so recht mit den Radstreifen, die werden eigentlich fast nur Strassen angelegt, wo sich vorher schon dank breiter Spuren sehr gemütlich fahren lies. Bsp: Perleberger Str, Einemstr, Englerallee, Königin Louise Str, Südwestkoro usw.
    Während ich eh kein Fan von solchen Streifen bin, würde ich einen Streifen am Tempelhofer Ufer oder Kottbusser damm schon viel eher verstehen, aber an solchen stellen entstehen dann so undinger wie in der Leipziger Str.

  8. Es gibt allerdings auch allerlei Angebotsstreifen in der Stadt, für die ein normaler Fahrstreifen weichen musste. Auf den meisten Straßen war es auch sinnvoll Angebotstreifen + Fahrstreifen statt zwei Fahrstreifen zu markieren. Prominentestes Beispiel derzeit ist sicherlich die Schloßstraße in Steglitz.

  9. War da nicht vorher eine Busspur? Ansonsten sind solche streifen doch eher selten in Berlin.

  10. > werden Radfahrer auf einen Bürgersteigradweg gezwungen, der sie nötigt, sich links von Rechtsabbiegern einzuordnen

    Müsste es nicht heißen, „rechts von Rechtsabbiegern“?

  11. Derzeit wird im Tagesspiegel über den radweglosen Abschnitt der Treskowallee diskutiert.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrrad/senat-verbannt-radfahrer-vom-gehweg/5675836.html

  12. Naja, der Senat kommt in dem Artikel ja als der innovative Part raus, der Bezirk steht doof da. Sehe ich bei der Treskowallee genau anders herum. Der Bezirk kann nichts an dieser Straße mit übergeordneter Bedeutung machen und der Senat verweigert eine Verbesserung (dauerhaft Tempo 30). Fahrradstraße Hentigstraße, dass ich nicht lache. Der TSP weiß scheinbar nicht, was das ist.

    Gerade aktuell von der VLB eine Mail bekommen, wegen einer Baustelle, die auf der Ostseite der Treskowallee Höhe HTW plötzlich zum benutzungspflichtigen Radweg wurde: Das sei Unsinn, denn man müsse ohnehin auf der Westseite den Zweirichtungsradweg nehmen. Hier fahre ich immer auf der Straße und hab noch nie in Richtung Süden vom Tierpark kommend einen Hinweis auf den Zweirichtungsradweg gesehen – hab die Führung aber natürlich auf der Westseite in Richtung Norden schon registriert. Also nachher mal schauen.

    Das ist doch ein einziges Zickzack aus verschiedensten Angeboten und Verpflichtungen. Wie soll man denn da einfach nur von A nach B kommen? Wenn Autos sowas zugemutet wird, dann ist gleich der entsprechende Bereich dicht (kann man gerade auf der Treskowallee/Ehrlichstraße beobachten – zuuuu schön) und man bemüht sich um Abhilfe. Radler können sehen, wo sie langkurven.

  13. Schreibst Du immer direkt der VLB? Hatte meine letzten Anmerkungen an dieses Online-Formular in Lichtenberg geschickt, das aber wohl mittlerweile ein toter Briefkasten ist. Wenns gelesen wird, spiel ich auch gerne hin und wieder Querulant, sonst denken die, die können einen verschaukeln.

  14. Das Online-Formular ist gut für alles, was auch im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes liegt, insbesondere aber für Gefährdungen eher baulicher Art und es wird auch gelesen. Der Amtsleiter Bauen und Verkehr ist wirklich sehr aufgeschlossen, allerdings auch im deutschen Behördennetz gefangen und mit den Berliner Finanzschwierigkeiten gesegnet. Wenn z.B. der provisorische Radweg unvermittelt über eine nicht abgesenkte Kante führt und es einen fast vom Rad haut oder man ein fieses Schlagloch größer werden sieht. Bei dieser Ausschilderung habe ich z.B. mangels Bauarbeitern erst zur Selbsthilfe gegriffen und das Schild rausgezogen und hinter den Bauzaun gelegt…. ach Quatsch, habe ich natürlich nicht gemacht, wäre ja auch blöd, sowas in einem Blog zu schreiben… Danach habe ich die Bauarbeiter mal angetroffen, ihnen das erklärt („Wir haben Genehmigung“) und um Beseitigung gebeten. Danach habe ich das OA angerufen, obwohl ich schon wusste, dass die nicht zuständig sind, aber die konnten mich mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde verbinden. Die war aber nicht zuständig, wegen VLB. Danach habe ich die VLB angerufen (ohne Erfolg) und angeschrieben, von der ich schon mal aus dem Sommer einen Kontakt hatte („Vergessene“ Nur-Rechts-Ampel an der Ehrlichstraße/Treskowallee). Da war dann schon die Woche fast rum. Am Freitag habe ich dann endlich einfach das Polizeiformular für eine Meldung benutzt, woraufhin ich einen Anruf von jemand unkundigem bekam (sinngemäß: Auf der Treskowallee würde ich ja auch nicht fahren wollen und auf den Gehweg ausweichen), der dann aber den zuständigen Polizeiabschnitt informierte. Von dort dann der Anruf eines netten Beamten, der die Situation verstand und sich dann an die zuständige Straßenverkehrsbehörde (NB!) wenden wollte. Würde aber erst am Montag was bewirken. So war es dann auch, am Montag war das Schild weg. Heute dann eine Mail von der VLB, mit Erläuterung der Situation östlich/Zweirichtungsradweg bzw. westlich keine Anordnung dieses ominösen Schildes 240.

    Fazit: Nur um so ein Scheißschild wegzubekommen, ein ganz schöner Aufwand, auch behördenintern.

    Stell dir das jetzt mal für deine Schilder im Bereich Wandlitzstraße vor…

  15. Ich hatte zuletzt eher Kleinigkeiten angemerkt, z.B. dass man doch hinten Am Carlsgarten (Aldi-Markt) die Situation vor der Bautätigkeit wiederherstellen und das Radfahren weiterhin in beiden Richtungen ermöglichen könnte. Ist nicht weltbewegend genug, um da weiter zu nerven.

    Früher wurden viele Anmerkungen direkt an die VLB weitergeleitet und von dort ziemlich sachkundig beantwortet.

  16. wobei die benutzungspflicht im zweirichtungsverkehr auf dem abschnitt zwischen htw und tierpark auch etwas merkwürdig ist. muss ich jetzt vom tierpark kommend, auf einer strecke von vllt. 200 m, zweimal die fahrbahn queren, wenn ich in rtg. s-bhf karlshorst fahren will, nur um der linksseitigen benutzungspflicht genüge zu tun. das ist doch absurd.

  17. Alle Z.240 auf der Hauptstraße sind übrigens noch nicht weg. In FR. S-Bhf Ostkreuz sind noch zwei längere Abschnitte, die teilw. auch die schmalsten Engstellen aufweisen noch benutzungspflichtig.
    Ich hoffe die Schilder kommen demnächst auch noch weg.

  18. @ peter: Zur Zeit bekommst du keinerlei Hinweis auf den Abschnitt mit dem Zweirichtungsradweg. Liegt vielleicht nur an der Baustelle Sewanstraße (dort müsste man ja rüberwechseln). Ich werde auch nicht drum betteln, dass die das jetzt nachbeschildern. Wenn das mal passieren sollte, kann man ja meckern.

  19. @ peter: hm. Du meinst jetzt aber nicht die auf der Hauptstraße stadteinwärts, oder? Ich bin da heute gefahren und bin fast vom Rad gefallen, als ich feststellte, dass das letzte Stück vor S-Rummelsburg immer noch benutzungspflichtig ist (erst kommt ein Stück, wo gar kein Schild mehr steht, mithin ordnungswidrige Gehwegbenutzung). Dort fängt auch der „besiedelte Bereich“ an und der gemeinsame Geh+Radweg ist dort stellenweise viel zu eng. Die Seite stadtauswärts ist dagegen entpflichtet.

  20. Genau, Hauptstraße, Rtg. Ostkreuz. Ein steht hinter Einmdg. Schlichtallee. Das andere noch ein Stück davor. Ich hoffe es handelt sich nur um kurze Verzögerungen wegen erforderlichen Signalzeitenänderungen an den nachfolgenden Ampeln oder weil die Schilder grad‘ nicht vorrätig sind. 😉

  21. „kurze Verzögerungen wegen erforderlichen Signalzeitenänderungen“

    Ich fürchte, das ist ein Paradoxum. Signalzeiten ändern wird meines Wissens nie kurzfristig oder auch nur mittelfristig gemacht. Am allerliebsten garnicht…

  22. @ cd: und ich fürchte, dass peter das ironisch meinte und gleichfalls nicht an eine kurze Verzögerung glaubt 😉

  23. Die Radwege an der Stralauer Allee haben, wie ich heute feststellen konnte, alle bis auf einen Abschnitt kurz vor der Stralauer Brücke (hier ist weiterhin Z.240 (gem. Fuß- und Radweg) angeordnet) ihre benutzungspflichten verloren.
    Rtg. Stralauer Brücke ist jetzt größtenteils Gehweg + „Radfahrer frei“ – auf einem kurzen Abschnitt auch nur Gehweg ohne Freigabe.

    Im Bereich des Knotens Stralauer Allee/ Oberbaumbrücke haben nicht nur die zuführenden Radwege auf der Mühlenstraße und der Stralauer Allee ihre Blauschilder verloren auch der wegführende Radfahrstreifen auf der Oberbaumbrücke ist nicht mehr benutzungspflichtig.
    Was ist da los??? 😉

  24. „auch der wegführende Radfahrstreifen auf der Oberbaumbrücke ist nicht mehr benutzungspflichtig.“

    Dann ist es jetzt kein Radfahrstreifen mehr, sondern ein Seitenstreifen. Da zumindest Streetview dort keine Park-/Halteverbote zeigt, ist der Streifen nun z.B dann auch ein 1a zentraler Parplatz für Motorräder. 😉

  25. Jetzt scheints echt langsam loszugehen. Naja, für sowas wie Stralauer Allee bin ich doch zu sehr Weichei, die Fahrbahn dort muss für mich nicht sein.

  26. Man muss ja nicht jede Entpflichtung nutzen (tun ja die meisten auch nicht). Wichtig scheint mir, dass die Fahrbahnradler nicht mehr kriminalisiert und bedroht werden. Dauert aber sicher noch ein paar Jahre und etliche Tote, bis das in die Köpfe der meisten Autofahrer eingedrungen sein wird.

  27. Dass das mit den Radwegen jemals in den Köpfen ankommt, halte ich für ambitioniert. Dass man die Wahlfreiheit hat, kommt vielleicht noch an. Warum man aber trotz Radweg auf der Fahrbahn fährt, das wird man vielen nicht vermitteln können. Zumal der Radweg ja für teures Geld extra für die Radfahrer angelegt wurde. Aber ob die Leute das verstehen, ist auch egal, solange sie sich ordentlich benehmen.

  28. Zumal die Radwege auf der Stralauer ja größtenteils gar nicht so viel gekostet haben können. Ein paar Rampen und bischen weiße Farbe – das wars dann auch – so wird aus einem Teil des Gehwegs mal eben ein Radweg.

    Die Stralauer ist auch eine der wenigen mir bekannten Straßen in Berlin, auf der in den letzten Jahren markierte Angebotsstreifen wieder entfernt und stattdessen alte Gehwegradwege „reaktiviert“ wurden.

  29. Und nun sind die Radwegschilder (Z.237 und 240 StVO) in der Stralauer Allee plötzlich alle wieder da und die Gehweg- (Z.239) und „Radfahrer frei“-Zeichen wieder entfernt oder abgeklebt.

    Was ist denn da nu wieder los? Ich werd‘ mal bei der VLB nachfragen was das Spielchen soll.

  30. ???

    Ich schau’s mir auch noch mal an und werde dann auch vorfragen. Je mehr, desto besser.

  31. „Ich werd’ mal bei der VLB nachfragen was das Spielchen soll.“

    „und werde dann auch vorfragen“

    Bitte haltet uns hier auf dem Laufenden bzgl. der Rückmeldungen. Ich finde das hat Kommentator @cd kürzlich sehr schön gemacht 😉

  32. VLB hat gleich geantwortet: Die Benutzungspflicht in der Stralauer Allee soll weg – Anweisung ist ergangen. Das bezirkliche Tiefbauamt hat aber wohl die Signalzeitenänderung, die an den Ampeln im Verlauf der Stralauer erforderlich ist, nicht abgewartet und die Schilder schon vorzeitig entfernt. Dann hat man wohl den Fehler bemerkt und die „alte“ Beschilderung wieder angebracht.
    Der Straßenbaulastträger soll sich dazu äußern und den Sachverhalt aufklären.

    Ich vermute jetzt, dass bis zur neuerlichen Entfernung der Radwegschilder einige Zeit (Monate, Jahre?) vergehen wird. Wir haben ja hier schon gelernt, dass so eine Signalzeitenänderung lange, lange dauern kann.

    Z.240 StVO (gemeinsamer Fuß- und Radweg) vor der Krzg. Stralauer Allee/ Elsenbrücke bleibt aber langfristig, wegen zweispurigen Rechtsabbiegens an dieser Stelle.

  33. Soll das bedeuten, dass die Signalzeiten wegen des Radverkehrs geändert werden (müssen)? Es wäre mir ja völlig neu, dass man das berücksichtigen würde, aber das ist ja vielleicht auch nur die Laiensicht dazu

  34. „Es wäre mir ja völlig neu, dass man das berücksichtigen würde“

    In Einzelfällen muss man es wirklich berücksichtigen. Mir fiele da z.B die Schaltung für Linksabbieger aus der Landsberger Allee in die Danziger Straße in Richtung Prenzlauer Berg ein: Da muss man mit dem Rad sofort nach Grün einen echt schnellen Start, hohe Beschleunigung und einen Kurzsprint durchziehen, will man nicht in den sehr schnell grün bekommenden Gegenverkehr geraten.
    Wobei ich mir vorstellen kann, dass der eine oder andere Autofahrer da auch oft nur eher knapp durchkommt.

  35. Die Radfahrerampeln schalten häufig schon eine gewisse Zeit vor den Hauptampeln wieder auf „rot“. Das muss geändert werden bzw. die Radfahrerampeln werden entfernt und dann müssen die Räumzeiten der Hauptampeln verlänget werden, so dass Radfahrer beim Umschalten der Ampel wegen ihrer langsameren Geschwindigkeit nicht in den kreuzenden Verkehrsstrom geraten.
    Macht schon Sinn diese Umstellung – ist nur teuer und dauert ewig.

  36. „Soll das bedeuten, dass die Signalzeiten wegen des Radverkehrs geändert werden (müssen)?“

    Das ist zumindest die gängige Ausrede, damit man die Schilder doch nicht so schnell entfernen muss. Da Radfahrer ja sehr unterschiedlich schnell unterwegs sind, wird es aber schwierig sein, die Ampeln an alle VT anzupassen. Zumal zwischen schnellen Radfahrern und Autofahrern kaum einen Unterschied gibt in der Räumzeit, und langsame Radfahrer sowieso weiterhin meist auf den Kann-Radwegen unterwegs sind. Ist meiner Meinung nach viel Wchtigtuerei dabei.

  37. Man könnte verzweifeln – bei der Wahnsinnsampel zur Straße An den Treptowers ( https://rad-spannerei.de/blog/2009/06/07/kreuzungsgefahrlich/ ) wäre mir nicht bekannt, dass da mal jemand über Signalzeiten nachgedacht hätte. Aber wenn man Radwegbenutzungspflichten aufhebt, ist das auf einmal ein Thema.

    Man braucht nur 500 Meter durch die Stadt fahren und sieht allenthalben Planungskatastrophen und Dinge, die laut VwV-STVO so nicht sein können. Dass die Ampelphasen an eine wegfallende Benutzungspflicht angepasst werden müssen, kann nur eine Ausrede sein.

  38. Signalzeitenänderung ist sicher keine Ausrede um die Benutzugspflicht (noch) nicht aufheben zu müssen. Irgendeine Vorschrift (RiLSA vllt.) erfordert sicherlich die Änderung der Signalphasen vor Aufhebung der Benutzungspflicht. Und weil es sich bei Radwegbenutzungspflicht um ein eher sensibles Thema handelt und man keinen öffentlichen Aufschrei will, nimmt man es mit der Umsetzung der Vorschriften sehr genau. Und weil die Umprogrammierungen sehr teuer sind und die Auftragausgabe an und Abarbeitung durch die „Alliander Stadtlicht“ dementsprechend eher etwas länger dauert, kann sich die Aufhebung der Benutzungspflicht halt auch mal mehrere Jahre hinziehen. So hab ich das aus dem bisherigen Mailverkehr mit der VLB (auch bzgl. anderer Sachverhalte) rausgelesen.
    Als Räumgeschwindigkeit wird bei Radfahrern lt. RiLSA glaub ich von 5m/s ausgegangen – also ein Durchschnittswert.

    Im Falle der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht für den Radwegstummel Greifswalder Str., kurz vor Krzg. Danzige Str., FR. Alex, hat die VLB mir z.B. mitgeteilt, dass die notwendige Umprogrammierung der Ampel zusammen mit einer Änderung der Radverkehrsführung in der Danziger Str. erfolgen wird. Man will alles in einem „Rutsch“ machen, weil eine zweimalige Umprogrammierung unverhältnißmäßig teuer ist –> Kann also hier noch einige Zeit dauern, weil noch nicht feststeht wann es in der Danziger denn mit der Markierung von Radspuren weitergeht. Und es geht in dem Fall nur um die Signalisierung der auf der Fahrbahn direkt linksabbiegenden Radfahrer, für die die jetzige Räumzeit zu kurz wäre.

  39. „Und weil es sich bei Radwegbenutzungspflicht um ein eher sensibles Thema handelt und man keinen öffentlichen Aufschrei will, nimmt man es mit der Umsetzung der Vorschriften sehr genau.“

    Ist mein Ironiedetektor kaputt? Oder meinst du das ernsthaft?

  40. Halte ich trotzdem für vorgeschoben. Es gibt jede Menge Fahrzeuge auf deutschen Strassen, die auch nicht so schnell die Kreuzung räumen können. Mofas z.B. oder Traktoren. Kann man mir nicht vorstellen, dass alle Ampelanlagen nur für schnelle Kfz ausgelegt sind. Wenn, dann nur bestimmte grosse Kreuzungen von Hauptstrassen. Es gibt auch noch Strassen ganz ohne Radverkehrsanlagen. Haben die längere Ampelphasen?

  41. @Martin, über die Passage war ich auch gestolpert. Bei der Anordnung von Benutzungspflichten hat man jedenfalls flächendeckend in ganz Deutschland vergessen, es genau zu nehmen. @peter, ist aber keine Gesamtkritik an Deinem Beitrag, den ich sehr gut fand.

  42. „Haben die längere Ampelphasen?“

    Es geht um die Räumzeit – also die Zeit die zwischen Umschalten der Ampel für Richtung a auf „Rot“ und Freigabe der kreuzenden Richtung b auf „Grün“ benötigt wird, damit ein durchschnittlich schneller Verkehrsteilnehmer die Kreuzung geräumt hat.
    Für Kfz sind das 11 m/s, Radfahrer 5 m/s (lt. RiLSA), für Fußgänger gibts sicherlich auch noch einen eigenen Wert.

    „Ist mein Ironiedetektor kaputt? Oder meinst du das ernsthaft?“

    Ich glaube es wäre auch für unser Anliegen wenig hilfreich, wenn in der BZ z.B. mal irgendwann steht: „Behörde schickt Radfahrer auf Todesfahrbahn“ o.ä., weil das mit der Räumzeitenänderung mal nicht so ernst genommen wurde und es in der Folge zu ’nem Unfall kam.
    Abgesehen davon, finde ich natürlich auch, dass so eine Signalzeitenänderung nicht ein halbes Jahr od. länger dauern kann – mit max. drei Monaten kann ich noch leben.

  43. Stralauer: Ich kanns nicht recht nachvollziehen. Bin heute da nochmal langeradelt. Auf der südlichen Seite gibt es quasi nur Einmündungen in Richtung Spreeufer, also keine wirklichen Kreuzungen, wo schnell kreuzender Verkehr vorliegen könnte, der dann entsprechende Räumzeiten erforderlich machen müsste.

    Hauptstraße: Jetzt ist wieder alles „Radfahrer frei“. Auch in O-W-Richtung bis Karlshorster Straße und sogar die Linksabbiege-Radfahrerampel in Gegenrichtung am Blockdammweg regelt jetzt das Abbiegen nur noch für freiwillig dort fahrende Radler, Benutzungspflicht auf dem Teilstück davor ist auch aufgehoben.

    Ein bisschen verwirrend, diese ständigen Änderungen, aber irgendwann werden die hoffentlich einen stabilen Stand erreicht haben…

    Ansonsten läuft übrigens beim TSP noch das lustige Fotosammeln „Gefährlichste Radwege“. Als Preis winkt einmal sicher durch Berlin fahren. Der Bürgermeister von Vilnius hat dafür sein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt.

  44. Ich finde es etwas komisch, dass man frühere Radwege explizit als Gehwege mit „Radfahrer frei“ ausschildert. Meines Erachtens ist das unsinnig. Die Radwege bleiben normalerweise Radwege – und der Gehweg daneben bleibt ein Gehweg.

    Nun ist es etwas unklar. Ist das ein für Radfahrer freigegebener Gehweg auf ganzer Breite, mal rot, mal grau gepflastert? Oder ist das Rote ein Gehweg, den auch Radfahrer benutzen dürfen – das Graue aber nicht?

  45. Nochmal zur Stralauer – hier wurde als Grund für die wieder verhängte Benutzungspflicht ja die notwendige Anpassung der Ampelschaltungen genannt. Wenns nötig ist, braucht so eine Anpassung scheinbar kaum Zeit. Die Oberbaumbrücke wird ja demnächst monatelang Richtung Kreuzberg gesperrt – man soll u.a. über die Elsenbrücke ausweichen, dort werden laut Tagesspiegel die Ampeln am Mittwoch angepasst.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-baustellen-oberbaumbruecke-bleibt-neun-monate-gesperrt/6962716.html

    Darf man sich verarscht fühlen, wenn das für Radfahrer Monate oder Jahre dauert?

    Die abenteuerliche Situation für Radfahrer an der Kreuzung könnte sich noch mehr verschärfen.

    https://rad-spannerei.de/blog/2009/06/07/kreuzungsgefahrlich/

  46. Nochmal zur Stralauer – hier wurde als Grund für die wieder verhängte Benutzungspflicht ja die notwendige Anpassung der Ampelschaltungen genannt.

    Unter welchen Bedingungen nochmal darf eine Benutzungspflicht ausgesprochen werden?
    [ ] Der Behördenamtsmitarbeiter hat Lust drauf
    [ ] Immer diese Radfahrer!
    [ ] Die Ampelschaltungen, oh, die Ampelschaltungen
    [ ] Schrrrrecklich!

    … oder vielleicht doch nur, wenn an der Stelle eine außergewöhnliche Gefährdungssituation für Radfahrer vorliegt?

    Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Gesetzesbeugung und Inkompetenz.

  47. Auf der Hauptstr. zwischen Schlichtallee und Karlshorster Str. immer noch Benutzungspflicht (240), in Richtung Karlshorster Str. sogar schon ca 100m vor der Schlichtallee beginnend. Auf der Höhe ist die Hauptstr. aber 30er-Zone. Ist ein benutzugspflichtiger Radweg hier legal (StVO §45 Abs. 1c)?

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