Radfahren ohne medizinisch-psychologisches Gutachten

Wer seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben musste, darf ohne medizinisch-psychologisches Gutachten Fahrrad fahren. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden, die der Beschwerde eines Autofahrers stattgab, der sich geweigert hatte, eine MPU vorzulegen. Nach einer Alkoholfahrt mit 1,1 Promille hatte die Verkehrsbehörde ihm den Führerschein abgenommen und ihm ebenfalls verboten, Fahrrad zu fahren. Das Verwaltungsgericht in Koblenz hatte die Entscheidung der Behörde noch bestätigt, bevor das Urteil vom Oberverwaltungsgericht kassiert wurde.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Juni 2011 – 10 B 10415/11.OVG

2 thoughts on “Radfahren ohne medizinisch-psychologisches Gutachten

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  1. Hm, schwieriges Gebiet. Zwar kann er mit dem Fahrrad nicht so viel anstellen wie mit dem Pkw, aber mit dem Fahrrad kann man durchaus auch jemanden verletzen. Zudem entsteht der Eindruck, ein Fahrrad wäre kein vollwertiges Fahrzeug.

    Andererseits ist die Berechtigung zum Radfahren nicht an einen Führerschein o.ä. gebunden – insofern wohl auch schwieriger zu entziehen. Und kontrollierbar ist das ganze schon gar nicht – welcher Radfahrer muss je seinen Ausweis vorzeigen?

  2. Das ganze ist genau so kontrollierbar wie fahren ohne Fürerschein. Meine letzte Führerscheinkontrolle liegt mindestens 6 Jahre zurück und das auch nur wegen auffälliger Fahrweise (sportliches Kurvenfahren). Bei wieviel Fahrten pro Tag in Deutschland, bei wievielen Polizeibeamten im Dienst die Verkehrskontrollen durchführen, können überhaupt kontrolliert werden? 0,02 Promille? Also kontrollierbar aber sinnlos. Das Perverse ist ja, dass man troz Führerscheinentzug immer noch „fahren“ kann.
    Viel wichtiger finde ich es ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch Radfahren so wie das Führen von Maschinen ab einem bestimmten Alkoholeinfluss bzw unter Medikamenten- und Drogeneinfluss verboten ist.

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