Tödlicher Unfall in Berlin – Polizei ergreift Partei

Dass die Berliner Polizei Unfallmeldungen parteiisch formuliert, war hier schon öfters Thema. Besonders dreist ist die Pressemeldung nach einem tödlichen Unfall zwischen einer Fußgängerin und einem Auto in Wedding:

Wie berichtet, bog ein 58-jähriger Autofahrer gegen 6 Uhr 15 bei grünem Ampellicht aus der Reinickendorfer Straße in die Schulstraße ab. Nach dem bisherigen Kenntnisstand lief ihm dabei plötzlich die dunkel gekleidete Frau vor das Auto und wurde von dem „Opel“ erfasst.

Hier nutzt man gleich mehrere Mechanismen der Parteinahme:

– Man weist auf die grüne Ampel des Kraftfahrers hin – dazu, dass die Fußgängerin dann wohl auch grün hatte, schweigt man lieber. Dass der Kraftfahrer dann wartepflichtig ist, muss man gar nicht erst erwähnen.

– Jemand, der eine Straße überqueren will, tut das natürlich unvorhersehbar und plötzlich. Ist zwar nicht STVO-widrig und gilt wegen mangelnder Definition wohl für jeden Unfall, liest sich aber dennoch wie eine Mitschuld.

– Dunkle Kleidung – es ist ja nicht so, dass der Kraftfahrer seine Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen und mit dunklen Hindernissen rechnen muss. Nein, auch wenn es so gar nicht vorgeschrieben ist, ist ein dunkel gekleideter Fußgänger auch dann Schuld am Unfall, wenn er eigentlich Vorrang hatte. Die Geschwindigkeit des Kfz spielt dabei keine Rolle, noch nie war sie Teil von Unfallmitteilungen der Polizei.

Die Angehörigen der bisher nicht identifizierten Frau müssen nun nicht nur einen schweren Verlust verkraften, sondern auch die Tatsache, dass die Polizei ihr mindestens moralisch die Schuld am Unfall gibt und dies an eine breite Öffentlichkeit kommuniziert. Der Fußgänger – ebenso wie der Radfahrer – ist in solchen Situationen (Unfälle bei grüner Ampel) immer Schuld. Zwar wird er regelmäßig zum Beachten der Ampel ermahnt, wird er dabei jedoch von einem Abbieger umgefahren, so war er eben zu dunkel gekleidet oder hat auf seinem Recht bestanden.

Pressemitteilung vom 4.2.2011

62 thoughts on “Tödlicher Unfall in Berlin – Polizei ergreift Partei

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  1. Polizisten sind eben auch nur Autofahrer. Schade, dass man sie dafür nicht irgendwie belangen kann, denn diese Pressemeldung ist wirklich unmöglich.

  2. Es ist traurig, aber leider überall so. Ich bemerke das auch bei eigentlich jeder Meldung über verunglückte Fußgänger oder Radfahrer. Ganz schlimm finde ich, dass Versicherungen beginnen, solche Meldungen zu twittern und die „dunkle Kleidung“ als mutwilligen Mangel implizieren.
    Verhält sich ein Radfahrer nicht regelkonform wird das groß erwähnt und in der Überschrift manifestiert, macht er alles richtig, dann hat er mindestens dunkle Kleidung angehabt oder die Sonne stand tief oder eine Hecke war nicht geschnitten. Ganz schlimme Masche der Polizei!

  3. habe ich hier gerade ein Déjà-vu? einem Kollegen ist vor kurzem mit dem Rad ähnliches passiert, von einem abbiegenden Autofahrer angefahren worden, Gott sei Dank ohne weitere Folgen, aber die Polizei sah die eindeutige Schuld auch nicht beim Autofahrer und wollte auch keine Anzeige schreiben

  4. also ich habe das mit der erwähnung der dunklen kleidung so interpretiert, dass die frau noch nicht zu identifizieren war, aufgrund fehlender papiere. in der pressemeldung der polizei stand wohl auch die beschreibung ihres schlüsselanhängers. vielleicht damit sich angehörige bei der polizei melden und die identität so festgestellt werden kann.

  5. […] den Beitrag weiterlesen: Tödlicher Unfall in Berlin – Polizei ergreift Partei » Rad-Spannerei Tags:vorrang, geschwindigkeit, ist-ein, dunkel-gekleideter, auch-wenn, nger-auch, noch-nie, […]

  6. @Sebastian: Die erste Pressemeldung gab es noch bevor die Frau gestorben ist: http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/329736/index.html

    Nee, nee. Das war mit der dunklen Kleidung war schon genauso gemeint, wie es von Berlinradler verstanden wurde. Das ist in der ursprünlichen Meldung besser zu erkennen.

  7. @reclaim
    ja, jetzt habe ich die polizeimeldung noch einmal gelesen. zuvor hatte ich nur eine meldung dazu im tagesspiegel gelesen.
    die formulierung „dunkle kleidung“ klingt schon etwas vorwurfsvoll. vielleicht sollten die polizisten daran denken, dass ihre neuen uniformen auch dunkel sind.

  8. Die sitzen ja eh hauptsächlich im Auto.

  9. @Gerald: Soweit ich das kennengelernt habe, muss die Polizei jede Anzeige aufnehmen. Sonst lässt man sich einfach den Namen geben und es gibt eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
    Ich hatte auch schon einen Fall wo ich angefahren wurde, aber nichts weiter passiert ist – der Polizist meint „Wo kein Schaden da keine Anzeige“. Ich hab das Wort Dienstaufsichtsbeschwerde fallen lassen und gemeint, es sei mind. Nötigung gewesen, wenn er ich mit Körperkontakt von der Straße gedrängt werden. Und zack wurde dann auch eine Anzeige aufgenommen.

  10. Und nu?
    Steigen wir denen mal per Mail aufs Dach oder sitzen wir hier weiter in der eigenen Suppe und regen uns auf?

    Ich habe keine Lust, sollte irgendwer den ich kenne mal angefahren werden, lesen zu müssen das er/sie doch selbst schuld war wenn man nicht dem Automobilen Übermenschen aus dem Weg geht so wie es sich für niederes Fußvolk gehört…

  11. Wenn man versucht, aufgrund polarisierender Meldungen die Polizei zu kontaktieren, wird man an die Pressestelle verwiesen. Die dortigen Leute legen eine unglaubliche Arroganz an den Tag. Diskutieren kann man mit denen nicht. Und ich glaube auch nicht, dass Eingaben, die man auf diesem Wege an die Polizei leitet, in irgendeiner Form einen weiteren Dienstweg gehen. Formaljuristisch angreifbar sind Presseveröffentlichungen der Polizei auch nicht, solange sie nicht offensichtliche Falschmeldungen verbreiten. Und das wiederum tun sie ja nicht. Rumdeutelei als solche ist nicht strafbar.

    Wem das alles nicht paßt, der kann sich allenfalls an den alljährlichen Kreuzberger Maifestspielen beteiligen, und seine Wut auf den Polizeiapparat da in stilechter und direkt wirksamer Form von sich werfen. Das ändert zwar vielleicht nichts an zukünftigen Pressemeldungen, bringt aber zumindest das Gefühl, sein Quentchen Widerstand gegen den ganzen Schwachsinn geleistet zu haben.

  12. Zu einer derart verzerrten Pressemeldung bietet sich schon Protest an. Diskussionen mit einzelnen Beamten helfen wohl kaum weiter & die Pressestelle wird wohl kaum eine neue & bessere Erklärung zu dem Unfall veröffentlichen. Aber: Protestschreiben werden als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet und dürften – strikt polizeiintern, versteht sich – schon Thema sein & vielleicht bei nächster Gelegenheit mehr oder weniger große Folgen haben. Ich werde einen Brief schreiben an: Der Polizeipräsident in Berlin, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin.

  13. Traurig, traurig, aber bezeichnend.
    Interessant, dass die Pressemeldung jetzt wohl nicht mehr aufrufbar ist..

  14. Ich bin gestern in der Mittagspause mal zu der Kreuzung gefahren und sogar so weit gegangen, in den Läden an der Ecke mal nachzufragen, onb jemand irgendwie mitbekommen hat, wie und wo der Unfall genauer passierte. Leider wusste niemand irgendwas. Daher ist weiter unklar, aus welcher Richzung der Reinickendorfer in welche Richtung der Schulstraße abbgebogen wurde.

    Zur Ampel:

    – Es gibt dort keine gesonderten Ampeln für Abbieger

    – Die Schulstraße hat rechts wie links der Reinickendorfer Mittelinseln (sehr schmale von der Sorte, wo es schon mit einem Kinderwagen schwierig wird Platz zu finden) , so dass es für jede Fahrbahnrichtung der Schulstraße eine eigene Fußgängerampel gibt. Also 4 ingesamt.

    – Die Fußgängerampeln, die über die Schulstraße führen schalten alle vier 1 Sekunde vor den Fahrbahnampeln der Reinickendorfer auf Grün

    – Die Fahrbahnampeln der Reinickendorfer und diejenigen zwei der vier Fußgängerampeln der Schulstraße, die von Linksabbiegern aus der Reinickendorfer (egal aus welcher Rihjtung) betroffen sind, bleiben gezählte 12 Sekunden lang gemeinsam mit den Fahrbahnampeln der Reinickendorfer grün – die von Rechtsabbiegern betroffenen 14.

    – Nach den 12 Sekunden werden diese beiden Fußgängerampeln rot. Die beiden nicht von Abbiegern betroffenen Fußgängerampeln bleiben noch grün.

    – Für eine Zeitspanne von gezählten 7 Sekunden bei Linksabbiegern aus der Reinickendorfer und 5 Sekunden bei Rechtsabbiegern aus der Reonickendorfer, zeigen die Fahrbahnampeln der Reinickendorfer Grün und die jeweils betroffenen Fußgängerampeln rot.

    Gestern gab es die dritte Pressemeldung zum Unfall, dass noch immer Zeugen gesucht werden.

    Ich würde vermuten, dass es bei der Zeugensuche insbesondere genau um die Frage geht, ob die Frau in den gemeinsamen 12 bzw. 14 Sekunden gegangen ist oder eben in den fünf bzw. sieben ohne gemeinsames Grün. Also bei Rot.

    Ich finde allerdings nicht, dass die theoretische Möglichkeit, dass die Frau bei rot gegangen sein könnte, die bisherigen Meldungen irgendwie besser macht. Den Punkt mit der Kleidung sowieso nicht und den mit dem Autofahrergrün auch nicht, da er nunmal suggeriert, die Frau sei bei Rot gegangen, was nahezu offensichtlich nicht gesichert ist.

  15. @Chris, die Meldung steht weiterhin im genauen Wortlaut da, die Verunglückte ist inzwischen identifiziert.

    http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/330106/index.html

    @Reclaim, danke für Deine interessanten Ausführungen. Ob die Frau bei grün oder rot gegangen ist, ist in gewisser Weise die zentrale Frage der Unfallursache. Die Polizei schreibt das, wohl aus gutem Grunde, nicht explizit, sondern deutet es an. Für den Kraftfahrer macht es keinen Unterschied, ob die Fußgängerampel grün oder rot ist, denn das kann er gar nicht wissen. Insofern muss er zu jeder Zeit so abbiegen, dass er Fußgänger nicht gefährdet – auch wenn sie bei Rot gehen.

  16. @dan, das mit dem 1. Mai ist Unsinn. So gesehen willst Du (unbeteiligte) Polizisten für solche Pressemeldungen in Haftung nehmen.

    Während früher die Leute solche „Nachrichten“ unhinterfragt gelesen haben, kommen sie jetzt um die neutralere Betrachtung von Bürgern kaum mehr herum. Und auch die Zeitungen sollten merken, dass zynisch-einseitige Unfallmeldungen auf Widerspruch stoßen. Das wird sich noch einspielen, auch wenns dauern wird. Schön wäre, wenn die Polizei mit ihren „Pressemeldungen“ irgendwann allein dasteht und seriöse Zeitungen diese nicht mehr unhinterfragt übernehmen, sondern sie entsprechend umformulieren.

  17. @Berlinradler: Die Meldungen 425 und 427 sind alledings tatsächlich nicht mehr vorhanden.

    Der Text von 425 lautete:

    „Fußgängerin verunglückt

    Die Identität einer zwischen 50 und 60 Jahre alten Frau konnte nach einem Verkehrsunfall in Mitte nicht geklärt werden.

    Ein 58-jähriger Autofahrer wollte bei grünem Ampellicht aus der Reinickendorfer Straße in die Schulstraße abbiegen, als ihm plötzlich die dunkel gekleidete Frau vor das Auto lief. Nachdem der Fahrer und dessen Ehefrau Erste Hilfe leisteten musste die Fußgängerin, die keine Papiere bei sich hatte, zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.“

    Quelle: Polizei

  18. ich hab ja auch schon mal ein telefonat mit dem leiter der pressestelle gehabt (wurde nach meiner beschwerde zurückgerufen).
    er hatte sich zuerst für die von mir beanstandete formulieren, dass ein dreijähriges kind nicht auf den verkehr geachtet habe entschuldigt. das hatte er als leiter nicht gegen gelesen und wäre „normalerweise“ so nicht veröffentlicht worden. wurde dann nachträglich auch noch geändert.
    als ich mit dem sehr freundlichen herren dann über die sonst üblichen formulierungen wie „übersehen“, „missachtet“ usw unterhalten habe, war weniger verständnis vorhanden. die wollen nach seiner aussage kein trockenes neutrales beamtendeutsch mehr haben, weil sie direkt so in die presse kommen wollen. also wird es ein wenig publikumswirksamerformuliert. ich habe auch den eindruck, dass sie gar nicht mehr viel ihre formulierungen hinterfragen. also denke ich schon, dass es sinnvoll ist, die öfter mal auf ihre formulierung und deren wertung hin zu weisen

  19. [zynism]Diese Pressemitteilung ist übrigens nicht vollständig. Es fehlt der Hinweis, dass der Autofahrer unverletzt geblieben ist. Schönes Beispiel: http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/328885/%5B/zynism%5D

  20. man kann vielleicht auch davon ausgehen das sich die polizeimeldung, wenn es keine weiteren zeugen gab und die frau nicht anzusprechen war, nur auf die aussage des autofahrers stützt. und das ist immer die erste ausrede: habe ich nicht gesehen, habe ich nicht mit gerechnet oder in diesem fall „lief mir plötzlich vor das auto“. da habe ich auch schon autofahrer erlebt, die sofort ihre schuld eingestehen und sich tausendmal entschuldigen, aber auch die anderen, die trotz zeugen und eindeutigen unfallhergangs alles energisch abstreiten. zu gute halten wollen wir dem autofahrer allerdings das er erste hilfe geleistet hat, dass ist ja heute nicht unbedingt selbstverständlich.

  21. Hier ist auch wieder schön – 7jähriges Kind ist Unfallverursacher, Fußgänger hat sich erdreistet, Kopfhörer zu tragen …

    http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/330186/index.html

  22. Sorry, er telefonierte, trug keine Kopfhörer. Dennoch – nicht verboten = nicht unfallursächlich.

  23. und wenn er nicht telefoniert hätte, wäre es sicher die dunkle kleidung gewesen.

    warum schreiben die nicht einfach, dass er auf die fahrbahn lief und angefahren wurde? sachtlich, amtlich, wertfrei.

    nein, es brauch immer eine begründung, die gut passt. auch, wenn es keinen beweis dafür gibt.
    UND NIE wird auch nur angezweifelt, dass der autofahrer evt zu schnell unterwegs gewesen sein könnte.
    genau so unsachlich könnte man jede meldung der pressestelle umformulieren und einfach sagen: „wegen überhöhter geschw. konnte der autofahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasste einen fußgänger, der die fahrbahn übeerquerte“

  24. Autofahrer machen in D keine Fehler, weisst du doch.

  25. Ist schon ganz schön armselig das Radlerleben.

    Ich tendiere zwar meist eher zu einer gemäßigten Beurteilung der Autofahrerwelt Berlin, aber die letzten 3 Tage nach Ausmotten des Rades aus dem Winterlager konnten einem wieder ganz gut den Rest geben.

    Bspw: Rücksichtlose Rechtsabbieger, Radwegzuparker, Achselzuckend an Radstreifenzuparkern S-Bahnhof Südkreuz vorbeilatschende / -fahrende „Ordnungsamtler“ (ich sprach sie darauf an und bekam die Antwort: Da kann man sowieso nichts machen, ein paar Strafzettel ändern da nichts …!?!?!), Verkehrsschilder für Autos (Stauwarnung) einfach mitten auf den Radweg gestellt (Saarstraße in Steglitz, habe ich dann einzeln weggeräumt), Split und Streu-Haufen auf die Radwegauffahrten gekehrt (MTB Parcours?), die Gepäcktaschen beim Parken 2 Stunden als Müllbeutel von Passanten zweckentfremdet für BurgerKing-Pappe, sinnloses Angehupe von DreiBuchstabenVorDemStrichKennzeichen-Autos für meine regelkonforme Straßenbenutzung mit STVO-gemässem Rad, beleuchtet, auch tagsüber, und so weiter, und so fort …

    Ich muss mich dann schon sehr diszplinieren, um nicht aus idiotischen Rachegelüsten einfach mal eben die nächsten zwei, drei Ampeln vorsätzlich bei Rot zu nehmen.

    LG Joshua

  26. Ahaha wie armseelig, also wenn das Ordnungsamt selbst sagt da kann man nix machen hätt ich mir Namen etc. geben lassen und das mal den Vorgesetzten erzählt.

    Ja nee was Brötchen angeht kann man nix machen, wer sowas als Bäcker von sich gibt verliert seinen Job, ganz schnell.

    Aber da sieht man wieder mal wie wichtig unseren Ordnungshütern die Ordnung und das Gesetz sind, alle rausschmeißen und durch einpaar halbwegs motivierte Leute ersetzen…

  27. Hallo,

    ist hier irgendjemand der bei dem Unfall dabei war? Wohl kaum oder? Ich finde die „Interpretation“ etwas weit her geholt, dass die Polizie dem Fußgänger die Schuld gibt! Ziemlich lächerlich so darauf zu kommen. Nur weil dort schwarze Kleidung steht.

    Die Pressemeldung kommt euch denke ich mal einfach nur grade recht um mal wieder über die Polizei herzuziehen. Immerhin ist ein Mensch gestorben und ihr habt nur die Polizei im Kopf.

    Der Autofahrer hat denke ich erstmal den Kopf voll. Eine Fahrlässige Tötung kriegt er in jeden Fall. Die Schuldfrage wird dann der Richter klären und ich denke nicht, dass wir hier darüber reden können wer Schuld ist und wer nicht.

    Der Verkehrsermittlungsdienst wird die Sache aufklären und die Schuldfrage klären. Gemäß der StVO muss der Autofahrer immer mehr Rücksicht nehmen, da er der „stärke“ ist.

    Jeder von uns hat bestimmt schon mal einen Fehler gemacht, der eine mehr, der andere weniger. Sobald Alkohol im Spiel ist, ist es was anderes. Beide haben einfach kein Glück gehabt.

    Letztedlich tut mir die Familie leid… und der Autofahrer wird sich bestimmt nicht gedacht haben:“ ach ein Fußgänger, den fahr ich mal um“

    Schönen Abend noch!

  28. > Ich finde die “Interpretation” etwas weit her geholt, dass die Polizie dem
    > Fußgänger die Schuld gibt! Ziemlich lächerlich so darauf zu kommen.
    > Nur weil dort schwarze Kleidung steht.

    Du hast ganz offensichtlich die Pressemeldung nicht gelesen und daher auch nicht verstanden.

    Hier hast Du noch eine Chance dafür:

    > Nach dem bisherigen Kenntnisstand lief ihm dabei plötzlich
    > die dunkel gekleidete Frau vor das Auto

    Sie „lief ihm plötzlich vor das Auto“. Das Überqueren einer Straße an einer (höchstwahrscheinlich) grünen Fußgängerampel ist also ein „plötzliches vor-das-Auto-Laufen“.

    Gehts Dir noch gut?

  29. @Dennis: Dir auch einen schönen Abend.

    Wenn Du aufmerksam gelesen hast, geht es hier nicht direkt um die Frage, wer schuld an dem Unfall war – denn das ist ja angesichts der ganzen Zeugenaufrufe offensichtlich noch völlig unklar – sondern um die Diktion der Pressemeldungen zum Unfall, die eben nicht widerspiegelt, dass die schuldfrage ungeklärt ist, sondern an mindestens zwei Stellen eine Schuld der Fußgängerin suggeriert:

    1) Dunkle Kleidung der Frau (obwohl Menschen bekanntlich Kleidung ihrer freien Wahl tragen dürfen)

    2) Autofahrer fuhr bei Grün (obwohl das allein bei einem Abbiegeunfall nichts zur Sache tut, da ein Fußgänger meist gleichzeitig mit einem Abbieger grün hat)

    Und: Der Ärger über den Ton der Meldungen zu diesem konkreten Unfall würde hier nicht so einen Aufschrei verursachen, wenn es ein Einzelfall, ein Ausrutscher wäre. Aber leider ist es ein immerwiederkehrendes Muster:

    – Fußgänger mit dunkler Kleidung (na und? Verboten oder was?)

    – Radfahrer ohne Helm (Gibt es eine Helmpflicht in Deutschland? Hatten die verletzten Autofahrer bei der letzten Karambolage auf der Autobahn Helme auf?)

    – Fußgänger, die Fahrbahnen betreten „offenbar ohne auf den Verkehr zu achten“ während Autofahrer wenn sie scheiße gebaut haben nach der Diktion der Polizei stehts nur „übersehen“ und niemals jemanden überfahren haben, weil sie „offenbar nicht auf den Verkehr geachtet“ haben

    – Fußgänger bei denen Erwähnung findet, dass sie Walkman – sorry iPod – gehört haben, während gleichzeitig nie ein Wort darüber verloren wird, ob ein unfallbeteiligter Autofahrer sein Autoradio an hatte.

    – Fußgänger die von „Autos“,“PKW“,“LKW“,“Opel“,“Meganes“ etc.“erfasst“ werden, während sie so gut wie nie von „Fahrrädern“, „Rennrädern“,“Mountainbikes“, „Cannondales“, „Gazelles“ oder „Ransoms“ „erfasst“ werden, sondern stets von „Radfahrern angefahren“. Nie jedoch von „Autofahrern angefahren“.

    etc.

    Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen näherbringen, worum es hier geht.

  30. @Dennis: Die Wahrscheinlichkeit das der Autofahrer wegen Fahrlässiger Tötung belangt wird tendiert gegen Null, in einem Auto kann man „aus versehen“ Leute umbringen und bekommt vielleicht ne Geldstrafe um die 60-80 Tagessätze (siehe LKW-Tötung letztes Jahr).

    Es geht doch hier nicht um Den Autofahrer oder die getötete Frau, hier gehts um den Ton der Pressemitteilungen der Polizei, die, wenn du dich da mal einlesen magst, idR. nie die Schuld beim „stärkeren“ Verkehrsteilnehmer sieht.

    Die Rhetorik ist wirklich Menschenverachtend, darum gehts…

  31. @Dennis: Mir (als Verfasser dieses Beitrags) geht es nicht um Schwarzweissmalerei oder Schuldzuweisungen. Dass der Autofahrer nicht absichtlich einen Unfall herbeigeführt hat, ist auch klar.

    Jedoch fällt es mir schwer, die ständig wiederkehrenden tödlichen Unfälle als gottgegeben hinzunehmen, und dann auch noch mit der lakonischen Bemerkung „hättste mal besser aufgepasst“. Kein Verkehrssystem leistet sich so viele Tote (pro Personenkilometer) wie der motorisierte Straßenverkehr.

    Es gibt wiederkehrende Unfallursachen, unachtsames Abbiegen ist eine der ganz großen davon. Überhöhte Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit gegenüber schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern .. all das hat sich eingeschlichen und sollte gerade von der Polizei bekämpft werden. Liest man jedoch deren Pressemeldungen, so wird auf einmal der Kleidungsstil, das Musikhandy oder das spielende Kind zum Unfallverursacher. So entsteht der Eindruck, dass die Polizei die wirklichen Verkehrsverstöße nicht ernst nimmt und daher auch nicht angemessen reagieren kann oder will. Da ist sogar die Senatspolitik schon weiter! Und das will was heissen.

  32. Den hier fand ich neulich aber auch ganz interessant:
    „…Die meisten Radfahrer fühlen sich nämlich auf dem Radweg derart im Recht, dass sie glauben, nicht abbremsen zu müssen, wenn ein Fußgänger den Weg kreuzt.“

    Versucht man es mal mit:
    „Die meisten Autofahrer fühlen sich nämlich auf der Straße derart im Recht, dass sie glauben, nicht abbremsen zu müssen, wenn ein Fußgänger den Weg kreuzt.“ — käme uns das vielleicht ein bisschen ungewohnt vor???

    Quelle: http://www.bz-berlin.de/archiv/wenn-ein-fu-szlig-gaenger-auf-dem-radweg-steht-muss-ein-radfahrer-natuerlich-bremsen-article1111824.html

  33. Wobei sie im Prinzip ja nicht Unrecht haben. Man kann von anderen kein anderes Verhalten fordern als von sich selbst. Leichter gesagt als getan manchmal.

  34. “ Versucht man es mal mit:
    “Die meisten Autofahrer fühlen sich nämlich auf der Straße derart im Recht, dass sie glauben, nicht abbremsen zu müssen, wenn ein Fußgänger den Weg kreuzt.” — käme uns das vielleicht ein bisschen ungewohnt vor??? “

    Heute passiert, da erdreisten sich doch mehrere fußgänger bei grün die straße zu überqueren und laufen fast einem, mit geschätzten 30-40 km/h, über eine seit mehreren sekunden rot leuchtende ampel fahrendem, linksabbieger vor das auto. der kfz-fahrer hatte aber glück und konnte noch zügig abbiegen, sodass sein eigener verkehrsfluss nicht unterbrochen wurde.

  35. Ich bin nochmal an der Kreuzung vorbeigekommen. Beim ersten mal hatte ich etwas übersehen:

    http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=Reinickendorfer+Stra%C3%9Fe,+Berlin&aq=0&sll=51.151786,2.021484&sspn=25.57335,70.3125&ie=UTF8&hq=&hnear=Reinickendorfer+Stra%C3%9Fe,+13347+Berlin&ll=52.551579,13.367223&spn=0.001513,0.004292&z=19&layer=c&cbll=52.55168,13.367156&panoid=VxFjmUisZxQVZv0Vjz79SA&cbp=12,221.53,,1,7.16

    Das in Streetview sichtbare einzeln am Ampelmast hängende Lichtzeichen ist ein Räumungspfeil.
    Es gibt je Richtung einen solchen für Linksabbieger in aus der Reinickendorfer in die Schulstraße.

    3-4 Sekunden Sekunden nachdem die Hauptampeln der Reinickendorfer auf Rot geschaltet haben, leuchten die Pfeile je 3 Sekunden lang auf für Linksabbieger, die bereits in die Kreuzung eingefahren sind, wegen Gegenverkehrs aber noch nicht abbiegen konnten.

  36. Und nach eine Pressemitteilung heute wurde der Fußgänger auch nicht überfahren sondern ein Auto „prallte“ in einen (immerhin stark alkoholisierten) „unvermittelt“ auftauchenden Fußgänger. Wie schnell sind Fußgänger nochmal? Im Alkoholisierten Zustand? Keine erähnung von Vernachlässigter Sorgfaltspflicht seitens des Autofahrers, in der Stadt muss man nunmal konstant damit Achten das Menschen sich durch ebendiese bewegen…

    http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/331215/index.html

    Ich hab eigentlich nur auf die Lange nase und rausgestreckte Zunge bei der Pressemitteilung gewartet, Menschenverachtender gehts kaum.

  37. @Wurstmaxe: Beim Tagesspiegel hat man das wohl immerhin auch so gesehen: Nachdem für den Artikel zunächst auch die Headline mit dem „auf einen Fußgänger prallenden Fahrzeug“ der Polizei übernommen worden war, entschied man sich dort dann doch noch schnell um zu „Auto fährt Fußgänger an“.

    Polizei: http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/331215/index.html

    Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/auto-faehrt-fussgaenger-an/3843262.html

    Beim Tagesspiegel scheint man der häufig in den Kommentaren auftauchenden Kritik am Polizeisprech meines Empfindens nach tatsächlich mittlerweile etwas Beachtung zu schenken.

    Schlimm sind beim TS aber oft nach wie vor die Meldungen, die nicht von der Redaktion sondern von der Agentur dapd kommen. Die schafft es nämlich tatsächlich die üblen Polizeiformulierungen noch übler zusammenzufassen.

  38. @chris, ich nöl beim TSP ja auch immer rum in der Hoffnung, dass sich was bessert. Immerhin haben die dort durchaus Autoren, die sich glaubhaft in die Belange nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer hineinversetzen können.

  39. http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/331639/index.html

    Und wieder so ein Bonmot, wenn man also ohne zu gucken in den Gegnverkehr reinfährt „übersieht“ man jemanden…ist klar.

  40. was soll man denn sonst schreiben?
    -überfuhr die radfahrerin vorsätzlich?
    -erzwang sich die vorfaht?
    -war mit lenken beschäftigt?
    nebenbei erwähnt, ist es zZt um 1940 uhr schon dunkel draußen.
    immerhin steht da nichts von der dunkel gekleideten, schlecht beleuchteten radfahrerin.
    das einzige was man den dosentreiber warscheinlich aber nicht nachgewiesener weise vorwerfen kann ist, dass er warscheinlich zu schnell beim abbiegen war.

  41. einfach ganz trocken neutral schreiben, dass der autofahrer der radfahrerin die vorfahrt genommen hat. fertig.

    woher will die polizei denn sicher wissen, dass der autofahrer die nicht gesehen hat?
    vlt dachte der, der schafft das noch. hab ich schon oft genug erlebt, dass mich autoffahrer eindeutig gesehen haben (müssen) und trotzdem gefahren sind und mir die vorfahrt genommen haben. da hab ich mir schon oft selber den hals gerettet, weil ich mit sowas inzwischen immer rechne.

  42. Die Ausdrucksweise „übersehen“ für sich gesehen ist noch nicht dramatisch oder auffällig. Setzt man sie in Bezug zu anderen Unfallnachrichten, so fällt aber auf, dass das Privileg des „Übersehens“, also der versehentlichen Unfallverursachung, fast nur Autofahrern zugesprochen wird.

    Ein angefahrener Fußgänger hingegen hat in allen Polizeinachrichten „nicht auf den Verkehr geachtet“, den Unfall also schuldhaft und fahrlässig herbeigeführt.

    Unfallbegünstigende Faktoren werden selektiv aufgeführt, unabhängig von ihrer STVO-Relevanz. So wird dunkle Kleidung (kein Verkehrsverstoß) von der Polizei gerne als unfallursächlich dargestellt, nichtangepasste Geschwindigkeit (Verkehrsverstoß) hingegen nicht. Bei anderen Länderpolizeien spielt auch der fehlende Fahrradhelm (kein Verkehrsverstoß) gern eine Rolle, selbst dann, wenn der Radfahrer überrollt wurde.

    So gesehen verstehe ich Wurstmaxes Verärgerung über die Pressemitteilung sehr gut.

  43. wenn der fußgänger auf die fahrbahn tritt und angefahren wird
    dann hat der fußgänger auch das auto übersehen.
    ob der autofahrer jetzt die radfahrerin übersehen hat oder
    ob der autofahrer jetzt nicht auf den verkehr geachtet hat und dabei die radfahrerin übersehen hat ist doch dann jacke wie hose.
    der fußgänger ist schuld, weil er ohne weiteres nichts auf der fahrbahn zu suchen hat.
    der autofahrer ist schuld weil er nicht auf den vekehr geachtet hat und somit die radfahrerin übersehen hat. ob er, wie oben erwähnt, zu schnell abgebogen ist oder sich die vorfahrt bei dunkelheit erzwungen hat, sei dahingestellt.

  44. übersehen kann auch heißen:
    der autofahrer hat die hohe geschwindigkeit der radfahrerin nicht wargenommen.

  45. Und, wer eine Situation nicht einschätzen kann darf nicht fahren, punkt aus ende.Wenn ich etwas nicht sehen kann und dennoch fahre bin ich schuld weil ich den Verkehr nicht ausreichend beachtet habe. Selbes gilt wenn ich eine Situation nicht einschätzen kann, stehen bleiben, nicht schnell noch rüber weil man es ja so verdammt eilig hat o.ä.

    Diese ständigen Relativierungen, wenn ich ein 1.5t schweres Gerät mit dreistelliger PS-Zahl bewegen möchte muss ich das mit entsprechender Sorgfalt tun oder mir gehört die Lizenz zum Betrieb dieser schweren Maschine entzogen. Wenn ich als Verkehrsteilnehmer(motorisiert oder nicht) zu blöd bin an einer Ampel zu halten gehöre ich nicht auf die Straße.

    Frage dich wem die Stadt gehört, uns allen! Nicht dem stärkeren, daher hat ein Fußgänger, egal wo er läuft an sich das Recht von den stärkeren beachtet und entsprechend mit Vorsicht behandelt zu werden, wenn du von 4 mio Menschen umgeben bist kannst du nicht davon ausgehen das diese sich nicht im Stadtgebiet bewegen.

    All die Leute die „plötzlich zwischen den Autos hervorkommen“ mit denen muss man jederzeit rechnen, wer so schnell/unachtsam fährt um nicht jederzeit einem Kind / Ball etc. auszuweichen macht was falsch.

    Und ja man kann schreiben „Missachtete den vorrang des Gegenverkehrs“ so isset nämlich auf jeden fall gewesen, übersehen gildet nicht aus o.g. Gründen.

  46. ich denke man kann es ganz gut auf den punkt bringen, indem man sagt, dass die pressemeldungen der polizei grundsätzlich wertend sind und nicht ausschließlich die fakten beschreiben.
    das ist der grundsätzliche fehler, den die meiner meinung nach machen.

  47. Übersehen kann konkret sehr viele Situationen beschreiben. Dennoch impliziert dieses Wort ein Versehen. „Nicht auf den Verkehr geachtet“ liest sich nicht wie ein Versehen, sondern eher wie „selbst Schuld!“. Mit dem Wort „übersehen“ hätte ich kein Problem, wenn es nicht selektiv nach Art der Verkehrsteilnahme genutzt würde.

    Im übrigen ist es Fußgängern nicht verboten, die Fahrbahn zu überqueren. Auch eine Benutzung der Fahrbahn ist zulässig, sofern der Gehweg versperrt ist. Allein der Aufenthalt auf der Fahrbahn beschreibt überhaupt keine Mitschuld des Fußgängers. Auch ist es dem Fahrzeugführer nicht erlaubt, so zu fahren, als wäre die Fahrbahn immer frei von Hindernissen. Stichwort „Sichtfahrgebot“. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, politschkop, vertrittst Du ja mit Deinen Aussagen Mehrheitsmeinungen, die u.a. erst durch die fehlerhafte Berichterstattung der Polizei mitentstanden sind.

  48. @politschkop:

    Das Thema „hat übersehen“ (versehentlich, kann mal passieren) und „ohne auf den Verkehr zu achten“ (grobe Verfehlung) hat zwei Dimensionen:

    1) Welche Formulierung nimmt man wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Fehler begangen hat, der zur Kollision führte – egal ob für Fußgänger, Rad- oder Autofahrer?

    Ich persönlich würde „nicht hinreichend auf den Verkehr geachtet“ favorisieren. Denn „übersehen“ ist zu speziell und hört sich sehr leicht entschuldbar an, Während „nicht auf den Verkehr geachtet“ m.E. in den meisten Fällen eine aus der Luft gegriffene Unterstellung ist. „Nicht hinreichend“. Dass dürfte nahezu immer zutreffen.

    2) Egal für welche Formulierung sich die Pressestelle aber entscheidet. „Übersehen“, „nicht auf den Verkehr geachtet“ oder „nicht hinreichend auf den Verkehr geachtet“: Sie möge bitte die favorisierte Formulierung unabhängig von der Art der Verkehrsbeteilung des mit dieser Verhaltensbeschreibung Bedachten vornehmen! Denn genau das tut sie derzeit absolut nicht und das ist der Aufreger hier.

    Wenn ein Autofahrer einen Fußgänger anfährt und Hauptschuldiger ist, dann hat er in der Diktion der Polizei den Fußgänger regelmäßig „übersehen“.

    Wenn ein Autofahrer einen Fußgänger anfährt, der Fußgänger aber Hauptschuldiger ist, dann hat er in der Diktion der Polizei die regelmäßig „(offenbar) nicht auf den Verkehr geachtet“.

    Und diese unterschiedliche Wortwahl für verschiedene Arten der Verkehrsbeteiligung aber den im Prinzip selben Sachverhalt (jamand hat scheisse gebaut) ist eben nicht in Ordnung und nicht „jacke wie hose“

  49. Hallo zusammen!

    Habe ein paar Tage über den neulich hier in einem radspannerei-blog gemachten Vorschlag nachgedacht: mehr Fahrradstraßen / -routen durch die Stadt, solche, die den Namen verdienen. Das war wohl eine Idee des neuen Fahrradbeauftragten in Berlin, bzw. die Linie die er zuvorderst verficht?!

    Ich finde das richtig. Die mangelnde Trennung völlig inkompatibler Verkehrsflüsse ist mit in Berlin nur mit hohem Aufwand rückgängig zu machen (also etwa eine „Hollandisierung“ Berlins). Daher müssen praktikablere, billigere Lösungen her, die man auch zeitnah umsetzen kann.

    Also: Fahrradstraßen, die innerhalb eines Häuserblocks / also zwischen zwei Kreuzungen eine Blockade für Autos und Durchfahrtmöglichkeit nur für Räder (plus Lastanhänger) haben sollten. Damit wäre klar: Diese Fahrradstraßen sind für Autos nur als Park- und Lieferstraßen zu gebrauchen, nicht aber für den schnelleren Durchgangsverkehr. Die Vorrechtssituation der Radfahrer liesse sich besser durchsetzen. Zunächst einmal 10, 12 längere Straßen entlang der häufig gebrauchten Achsen / Himmelsrichtungen, das wäre ein Anfang.

    Aus Radlersicht ist Berlin beim Strecke-Fahren weiterhin unterirdisch (Zehlendorf, Schöneberg, Kreuzberg, Mitte/Wedding – alles mal locker an einem Tag ist mehr als zum Supermarkt um die Ecke). Man wird vom aktuellen baulichen Zustand der Radwege/-spuren, der Übergänge / Kreuzungen, Ampelschaltungen etc. geradezu in die Illegalität und/oder Eigengefährdung gezwungen, wenn man das Verkehrsmittel Rad wirklich als solches betrachtet, als Auto- oder BVG-Ersatz. Die Radfahrstadt Berlin mag im Vergleich zum Rest des Bundesgebietes Vorteile bieten, ich betrachte die Bezeichnung als schlechten Witz. Es ist eine Auto-Stadt!

    Habt gute und sichere Fahrten in Berlin, auf bessere Zeiten! Joshua

    P.S.: Zu dem schrecklichen Unfall bei dem vorgesten einer älteren Radfahrerin von einem schleudernden Auto (Fahrer Herzinfarkt, in Friedrichshagen) ein Bein abgetrennt worden ist kein Eintrag bei der Radspannerei?

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