Googles Mission ist es, die Information dieser Welt zu organisieren und sie universal verfügbar und nutzbar zu machen. Deshalb haut der Suchmaschinenbetreiber im Wochenrhythmus neue Services raus. In dieser Woche wurde Google Transit vorgestellt, ein Dienst, der über die übliche Routenplanung weit hinausgeht. Mit Google Transit kann man problemlos privaten und öffentlichen Verkehr miteinander verzahnen. Es werden bei Google immer mindestens zwei Wege angegeben, um in einer Stadt von Punkt A nach Punkt B zu kommen, mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrmitteln. Möglich wird das, indem die Daten der öffentlichen Verkehrbetriebe einbezogen werden. Noch ist Google Transit im beta-Stadium und auf Portland, Oregon USA beschränkt, aber schon bald werden weitere Orte folgen. Falls sich die Berliner Verkehrsbetriebe BVG für diese innovative Technologie interessieren sollte, unter der Mailanschrift labs-transit_content@google.com kann man Google kontaktieren.
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Kommentare
- 38 Kommentare zu "BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“"
- berlinradler: @bruna, ach ich bin die Diskussion nicht wirklich leid. Wenn ich das wäre, könnte ich mich ausklinken. Vielmehr bin ich…
- Michael S: @Jochen (hööööörst duuu miiiiich noooooch?) Auuuuuch ciaoooooo
- Jochen: Peter: " Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So…
- Peter Viehrig: @Jochen Ich mache es kurz: Bitte einfach mal richtig lesen. Selber. Es ging Johann um die *Berichterstattung*, also die Rezeption…
- Jochen: Johann: >>> Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat,…
- 65 Kommentare zu "Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht"
- Stefan: Nicht schlecht. Ich wurde nach 3 Metern mit dem Fahrrad betrunken auf dem Fahrradweg angehalten; nicht schön - aber hey,…
- Linda: Ich dachte, man kooft sichn BMW auch zur Freude(!!!) am Fahren. Und dann stellt man sich zum Spaß jeden Morgen…
- Kohl: Grossartig, wenn ich an der CM teilnehme muss ich keine Steuern mehr bezahlen? Wo kann ich das beantragen?
- berlinradler: Sofern Troll-Meinungen auch Meinungen sind ...
- Theo: Der LKW-Fahrer hat einen Mann totgefahren. Das wird ihn sein Leben lang begleiten. Armer Kerl. Welchen Sinn macht es, ihm…
- 16 Kommentare zu "Rechtsfragen zum Thema Fixie"
- peter patent: An einer Steller Ihrer Interpretation sehe ich einen Fehler. Sie schreiben: "die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass “alle Fahrzeuge eine ausreichende…
- F.: Moin, moin nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen! Grüße
- berlinradler: Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-)
- Roland Huhn: Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet "Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit…
- Roland Huhn: RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung ("Als ausreichende Bremse…
- 1 Kommentar zu "Die große Beichte im Radsport"
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