Fahrradphilosoph

In der "Tour" (Mai 2005, ab Seite 124) gibt Fahrradpräsident Rudolf Scharping ein Interview. Thema Radfahrwegbenutzungspflicht. "Stellen Sie sich einen rund 1,80 Meter breiten Weg vor und darauf ein kleines Kind, das mit seinen Eltern auf dem Rad unterwegs ist; dazu jemanden, der sportlich Rennrad fährt. Wie sollen die miteinanderauskommen? Einer von beiden ist frustriert." Weiter: "Dann lässt man lieber den sportlich ambitionierten Radfahrer auf der Kreis- oder auf der Landstraße fahren, statt dass er den Radweg nehmen muß". Aber "Wir reden ja nicht von Autobahnen und Bundesfernstraßen, sondern von Land- und Kreisstraßen."

Zum besseren Verständnis wird Scharpings Rede von Bernd Sluka in de.rec.fahrrad übersetzt: "Zukünftig also nur noch Benutzungspflicht für Eltern, ausgenommen Rennradfahrer, außer auf Bundesstraßen, eventuell Landesstraßen, aber nur wenn er nicht bummelt, und innerorts sowieso, denn da kann niemand schnell, ausgenommen an Donnerstagen natürlich."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert