Studie zu Alkoholkonsum und Fahrradfahren

Noch bis morgen findet der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt, von dem Vorschläge an den Gesetzgeber hinsichtlich des Alkohol-Grenzwertes für Radfahrer erwartet werden. Nachdem in der Presse ausschließlich Stimmen zu hören waren, dass der Richtwert gesenkt werden müsse, stellt heute Prof. Dr. Thomas Daldrup, Bereichsleiter Forensische Toxikologie und Leiter des Alkohollabors am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf, auf dem Verkehrsgerichtstag eine Studie vor, die manchen überraschen mag. Auftraggeber der Studie war der Gesamtverband der Versicherer beziehungsweise deren Abteilung zur Unfallforschung, Kernfrage war, ob man mit 1,6 Promille noch Fahrrad fahren kann.

Die Ergebnisse der Studie mit den Worten von Thomas Daldrup: „Nach unseren Ergebnissen müsste die Rechtsprechung eigentlich in dem Sinne revidiert werden, dass es für Fahrradfahrer keine Obergrenze mehr gibt. Auch mit 1,6 Promille oder mehr – manche Teilnehmer hatten sogar zwei Promille – können einige ohne große Ausfallerscheinungen Rad fahren. Ein pauschal mögliches Strafverfahren bei 1,6 Promille erscheint nach unserer Untersuchung etwas zu restriktiv.“

FAZ: „Mit 1,6 Promille kann man noch fahren“

9 thoughts on “Studie zu Alkoholkonsum und Fahrradfahren

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  1. Lustiges Ergebnis. Aber ob Studien einen tatsächlichen Einfluss auf unsere Politiker haben, es sei denn, sie behandeln Wählermeinungen?

    Man darf übrigens gespannt sein, wo ausser in der FAZ diese Untersuchung überhaupt noch angesprochen werden wird.

  2. Die Studie spricht zuerst einmal für den Wissenschaftler. Er hat kein Gefälligkeitsgutachten erstellt. Dabei haben die Medien fast unisono die Meinung der selbsternannten Experten nachgeplärrt. Lediglich die tatsächlich Radfahrenden waren überwiegend gegen eine Verschärfung. Richtige Radfahrer, die auch schon mal mit Alkohol Rad gefahren sind, keine ADFCler. Ich selbst habe bei einem Selbstexperiment mit Promillerechner festgestellt, dass ich mit 1,5 Promille noch problemlos Rad fahren kann. Das war anlässlich einer Geburtstagsparty in einem 30 km entfernten Ort. Bereits nach etwa 5 km Rückfahrt in kalter Nachtluft war ich so stocknüchtern, dass ein Blastest womöglich gar keinen Wert gezeigt hätte, oder jedenfalls niemand auf die Idee gekommen wäre, mich zu testen.

  3. Ich würde ja die Bestrafung ausschließlich auf Gefährdung und Tätlichkeiten minimieren. Betrunken Rad fahren? Kein Problem. Über die Autobahn Schlangenlinien fahren? Bestrafung. Das ewige Bevormunden ist so was von 1900.

  4. @faxe, sicher reagiert jeder anders auf Alkohol – und sicher fällst Du bei 1,5 Promille nicht vom Rad, wenn Du das schreibst. Dass das aber keinerlei Einfluss aufs Fahrverhalten hat, ist doch wirklich Käse.

  5. @berlinradler. Keinerlei Auswirkungen habe ich ja auch nicht behauptet. Aber nicht genug, um mich selbst oder andere zu gefährden. Dabei muss man keine so strengen Maßstäbe anlegen wie für das Autofahren. Bedingt durch die geringe Geschwindigkeit, die nach Alkohol eher noch geringer wird, sind die Anforderungen an das Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen wesentlich kleiner. Und der mit 30 km/h durch die City sausende Radkurier ist ein schlechtes Beispiel. Keiner, der schnell fahren will oder muss, wird leistungsmindernden Alkohol trinken. Von Pedelecfahrern vielleicht einmal abgesehen. Aber auch diese sind im Vergleich zu rasenden Blechkolossen immer noch harmlos.

  6. @faxe, mag ja alles stimmen. Man muss nur eben mit der Argumentation aufpassen. Viele behaupten auch, schneller fahren zu „können“ als vorgeschrieben, und streiten damit grundlegende physikalische Zusammenhänge ab, denen allenfalls Superman entfliehen kann. Ich kann den Vorstoß des Verkehrsgerichtstages zwar verstehen, stehe jedoch nicht überzeugt dahinter. Wenn ich wöchentlich in der Zeitung lese, wie bei grün gehende Fußgänger mal wieder von Abbiegern übersehen wurden und wenn ich all meine Probleme im Straßenverkehr betrachte, dann weiss ich – die leben einfach in einer anderen Welt. Es musste wohl schlichtweg irgendein dahergelaufenes radfahrerbezogenes Thema her, um ganzheitlich zu wirken.

  7. Bleibt ja nur zu hoffen, dass die bajuwarische Bierlobby „ihren“ Abgeordneten in Berlin den einen oder anderen Kasten zusteckt, damit die den Unfug ganz schnell vergessen.

  8. Der ADFC hat per Pressemitteilung seinen Erfolg verkündet. Die Empfehlung findet sich hier, Seite 3:

    http://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/empfehlungen_pdf/empfehlungen_53_vgt.pdf

    Ich finde es doch interessant, dort zu lesen:

    Der dafür erforderliche Nachweis alkoholbedingter Fahrfehler ist in der Praxis häufig nur schwer zu führen.

    Das deckt sich doch mit dem aus der FAZ zitierten Beitrag hier vor ein paar Tagen

    https://rad-spannerei.de/blog/2015/01/29/studie-zu-alkoholkonsum-und-fahrradfahren/

  9. damit kann man sicherlich leben – im gegensatz zu einer fahrradbezogenen absenkung der absoluten fahruntauglichkeit im strafrecht. ich bleibe aber dabei, dass das kein hauptthema für den ADFC sein sollte, will aber zugute halten, dass damit das thema erstmal vom tisch ist.

    „radfahrer ernstnehmen“ wäre ja an sich schön, ich erwarte von einem lobbyverband aber, dass er vor allem für RECHTE kämpft und sich nicht mit albernen undurchdachten straßenbemalungen und tolerierter rücksichtslosigkeit zufrieden gibt.

    es gibt schwerpunktaktionen zur rotlichtkontrolle mit empfindlich hohen strafen ohne jeden gefährdungsbezug – nach ein paar sekunden rot an menschenleerer fußgängerampel durchrollern wird richtig teuer! fußgänger und radfahrer beim abbiegen fast umnieten oder vorfahrtmissachtung bei rechts-vor-links ist in der praxis fast völlig risikofrei.

    gleichberechtigung der radfahrer bei PFLICHTEN ist halt einfach, dafür brauche ich aber auch keine fahrradlobby, das kriegt der ADAC hin.

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