Münchner Polizeiaktion „Gscheid radln“

Die Münchner Polizei führt regelmäßig Kampagnen zur Vermeidung von Fahrradunfällen durch. Radfahrer werden aufgeklärt, aber auch kontrolliert. Einige der Tipps der Polizei (Auszug):

  • Tragen Sie auffällige Kleidung, am besten mit reflektierendem Material
  • Fahren Sie immer mit Fahrradhelm
  • Benutzen Sie immer Radwege oder die für Radfahrer vorgesehenen Verkehrsführungen und ausschließlich in der vorgegebenen Richtung

Bei der zweiwöchigen, am 15.7. beginnenden Aktion will man „unter Einbeziehung von Kfz-Führern“ folgende Kontroll-Schwerpunkte setzen:

  • Erkennbarkeit
  • Augenkontakt (nicht auf Vorrang bestehen)
  • Vorausschauendes Fahren
  • Toter Winkel
  • Handzeichen

Des weiteren erfährt man, dass bei der letzten Kontrolle im Mai unter anderem „Nebeneinanderfahren“ und „Kopfhörer“ zu den meist geahndeten Verstößen gehörten.

Das lässt darauf schließen, dass viele Radfahrer Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide einlegen können:

  • Ein Bußgeld wegen nichtreflektierender Kleidung oder des „Beharrens auf der Vorfahrt“ hat mangels entsprechender Verbote keinen Bestand. Auch bei Kopfhörern ist die Lage nicht so klar, wie die Polizei sie gerne hätte.
  • Das Nebeneinanderfahren ist nur dann verboten, wenn dadurch der Verkehr behindert wird – klar verständlich in §2 Abs. 4 der STVO definiert.
  • Radwege müssen nur dann benutzt werden, wenn sie benutzungspflichtig sind. Sonst hat der Radfahrer freie Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn.

Manche Rotlichtverstöße sind keine (Irrtümer möglich!):

  • Ein Radfahrer, der indirekt nach links abbiegt (also erst in der rechten Spur gerade über die Kreuzung, denn links abbiegen) muss laut §9 Abs. 2 der STVO den Fahrzeugverkehr von beiden Seiten beachten – die querende Fahrbahn- oder Fußgängerampel werden in diesem Paragraphen zumindest nicht genannt. Anders sieht es aus, wenn er einer beampelten Radverkehrsführung zum Linksabbiegen folgt, hier hat man sich an die Lichtzeichen zu halten.
  • In bestimmten Fällen gilt die Fußgängerampel, nicht die Fahrbahnampel. Wenn für Fußgänger grün ist, dürfen Radfahrer fahren – auch wenn sie sich auf der Fahrbahn befinden und deren Ampel Rot ist. §53 Abs 6 der STVO: „An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.“ Diese Regel ist weitgehend unbekannt und in der STVO gut versteckt, zumindest bei Kontrollen in Berlin war sie der Polizei nicht bekannt.

Bayerische Polizei: Kampagne „Gscheid radln!“
Diskussion in de.rec.fahrrad

17 thoughts on “Münchner Polizeiaktion „Gscheid radln“

Comments-Feed
  1. Zum letzten Punkt hätt ich da noch ne Anmerkung:
    Ihr zitiert die STVO vom Justizministerium. Das BMVBS (kurz für Verkehrsministerium; lol) is da anderer Meinung.
    Die haben sich da irgendwas zusammen gezimmert.
    Dort muss die Fußgängerampel benutzt werden, wenn die Radspur genau an die Fußgängerfurt angrenzt.
    Also einmal muss nur die Fahrradfurt da sein und einmal muss sie direkt angrenzen.
    Leider ist Herr von und zu Ramsauer seit 1,5 Jahren nicht in der Lage die Situation zu klären.
    Ich bezieh mich im zweifel immer auf die mir günstigere STVO 🙂

  2. > Das Nebeneinanderfahren ist nur dann verboten, wenn dadurch der Verkehr
    > nicht behindert wird – klar verständlich in §2 Abs. 4 der STVO definiert.

    Das solltet Ihr Euch besser noch mal durchlesen. Ich würd‘ sagen, da ist ein „nicht“ zuviel.

  3. Ich wär ja begeistert, wenn ich bei korrekter Gesetzesbeachtung angehalten werde, weil ich
    – mit schwarzer Kleidung
    – im toten Winkel fahrend
    – auf meinen Vorrang bestehe und
    – dabei entweder
    a)kein Handzeichen zum Rechtsabbiegen gebe, sondern mich bremsbereit mache, weil ich vorausschauend vermute, dass mich der KfZ-Führer nicht sieht oder
    b) ein Handzeichen gebe und daher nicht vorausschauend die Hände an den Bremsen habe

  4. @Dieter:
    Ich geb schon lange keine Handzeichen mehr. Zumindest nicht wenn ich rechts abbiege, weil dann in 99,9% der Fälle der KFZ-Blechbüchsen-Fahrer der Meinung sein wird, ich biege im 90 Grad Winkel ab und ich bin als Radfahrer auch nicht vorhanden.
    Von daher bin ich lieber Bremsbereit und gehe kein erhöhtes Risiko mit Handzeichen ein.
    Und bei Polizei muss ich immer daran denken, dass die mich schon ein paar Mal fast von der Straße abgedrängt haben und mir bei einem Unfall nicht glauben, sondern dem KFZ Führer. brummel

  5. @sigi:
    ja, erklär mal das dem Mann in Grün und 2. gilt das nur nach der höchst zweifelhaften Version vom BMVBS. Nach der oben im Artikel zitierten Version der STVO muss nur ne Radfurt vorhanden sein, sie muss nirgends angrenzen.
    Aber spätestens hier hängste jeden Polizisten ab …

  6. danke für den Hinweis prokrastes, ist korrigiert. und micha, auch dir vielen dank, ich dachte, der kuriose Zustand mit den 2 stvos wäre inzwischen behoben.

  7. Naja vor Ort kann man sowas nicht klären. Der Polizist in dem verlinkten Video sagt ja selbst, dass mehrere Radfahrer ihn auf die Rechtslage hinweisen, er aber trotzdem Bußgelder verhängt. Solche Leute schlagen vor Ort auch nicht in der STVO nach. Da hilft nur Ausweis vorzeigen und dem einflatternen Bescheid einfach widersprechen.

  8. „““““““““
    Micha schreibt:
    Samstag, 16.07.2011 um 02:07
    Nach der oben im Artikel zitierten Version der STVO muss nur ne Radfurt vorhanden sein, sie muss nirgends angrenzen.
    „““““““““

    In dieser Übergangsregelung steht „weiterhin“.
    Was entweder bedeuten soll, dass Radfahrer schon immer Fussgängerampeln zu beachten hatten, was allerdings nicht stimmt.
    Oder es ist gemeint, dass es weiterhin nur in dem Fall gilt wenn eine Radfurt an eine Fussgängerfurt grenzt.

    Ohne das Wort „weiterhin“ würde ich es auch so sehen wie Du.

  9. Noch was vergesssen.
    Das oben verlinkte Video ist von Mai 2009. Da galt ja noch die „alte“ StVO.

  10. Ich warte auf den Tag, an dem die Polizei mal Autofahrern erzählt, sie sollten nicht auf ihrer Vorfahrt bestehen (Augenkontakt suchen) oder vorausschauend fahren. Mit der „Erziehung“ von Radfahrern wird doch wieder nur an den Symptomen herumgedoktert; wenn man Tote und Verletzte vermeiden will, sollte man zunächst Verkehrsplaner und Autofahrer weiterbilden.
    Und wie kommt die Polizei darauf, ein Helm könne UNFÄLLE (nicht Verletzungen) vermeiden? Das ist doch wohl ein schlechter Witz.

  11. Nette Ratschläge der Münchner Polizei. Der erste Tipp (auffällige Kleidung) ist ganz vernünftig, der zweite (Helm) hier schon oft diskutiert und der dritte an Schwachsinnigkeit kaum zu überbieten. Geisterradeln ist natürlich grober Unfug, aber allgemein auf Radwege ohne den Zusatz „benutzungspflichtig“, zeugt von Unkenntnis sowohl der StVO als auch von amtlichen Statistiken.

    Bei den Kontrollschwerpunkten sind die Handzeichen das einzig nachvollzieh- und ahndbare. Alle anderen Vorgehensweisen sind legal und nur durch die Unfähigkeit des Kfz-Verkehrs gefährlich. Sowohl Fahren mit Kopfhörern als auch Nebeneinanderfahren sind vollkommen legal, muss der Polizei bloß jemand sagen.

    Das alles weiß ja der Großteil der hier Lesenden, aber das die Ordnungshüter, welche Fehlverhalten explizit ahnden wollen, von Regelungen und Gesetzen keine Ahnung haben, ist hochgradig lächerlich.

    Die überfahrene Ampel im Video kommt mir sehr bekannt vor. Ich halte dort immer, wenn die Straßenampel Rot zeigt. Aus der Nebenstraße kommen vielleicht alle 20min Autos. Etwa 500m weiter bin ich diesen Winter absichtlich angefahren worden, weil ich den verschneiten Radweg nicht benutzt hatte. Polizei habe ich nicht gerufen, ich glaube, er hat seine Lektion gelernt.

    Da es gerade passt, die Grünen wollen in Leipzig die Radwegbenutzungspflicht allgemein abschaffen. Von Seiten der CDU kam folgende Antwort: „Es ist nicht nachvollziehbar, das Recht auf Gefährdung, gerade für die im Verkehr am wenigsten Geschützen einzufordern“ Die Forderung nach Fahren auf der Straße stellt also für Teile der CDU ein Recht auf Gefährdung dar und nicht etwa ein statistisch belegter Sicherheitsgewinn – Betonköpfe. Im gleichen Antwortschreiben sprach er den Radfahrern das Recht auf schnelles Vorankommen ab und ausschließlich dem Kfz-Verkehr zu. (http://www.l-iz.de/Politik/Leipzig/2011/07/Abschaffung-Radwegebenutzungspflicht-ist-gefaehrlicher-Unsinn.html)

    Vorgestern wurde in Leipzig eine Schwerpunktkontrolle Drogenkriminalität durchgeführt, 700 Polizisten, stadtweite Kontrollen den ganzen Tag. Ein Sixpack nahm sich dabei etwa 4 Minuten Zeit hinter mir herzufahren und auf ein Fehlverhalten meinerseits zu warten. In was für einer verqueren Welt leben diese Landesangestellten, wenn sie darauf warten, dass ein Radfahrer auf einem StVO-konformen Fahrrad mit StVO-konformer Fahrweise auf der Fahrbahn jede Sekunde eine Straftat begehen kann? Sind dann illegalerweise nach links über eine durchgezogene Linie abgebogen und haben mich weiterfahren lassen. Ich bin auf dem Rad schon mehrfach kontrolliert worden, mein Vater, der etwa die gleiche Kilometerleistung mit dem Auto hat, obwohl er die StVO beugt (Geschwindigkeit, Abstände) und ich nicht.

    Entschuldigung für den Schreibwahn, der Artikel zusammen mit dem von mir verlinkten Bericht hat mich den ganzen Tag schon beschäftigt.

  12. In Berlin gibt’s demnächst den gleichen Unsinn:

    http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/351358/index.html

    Zusätzlich zu Kontrollen werden Infoveranstaltungen durchgeführt. Schwerpunkte sind ‚Sichere Ausrüstung Helm/Fahrrad‘ und ‚Aktion zum Toten Winkel‘ (Termine im Link).

    Der Tote Winkel ist an Lkw über 3,5t Vergangenheit. Seit 2009 müssen sie mit Weitwinkelspiegeln sogar nachgerüstet sein. Ich habe mir das Info-Material des VSBB dazu angesehen und kann so gut wie keine Bereiche mehr erkennen, die nicht vom Lkw-Fahrer eingesehen werden können. Nach meiner Beobachtung haben Kleintransporter mittlerweile auch Weitwinkelspiegel. Bei Pkw hilft der Schulterblick durch’s Fenster.

    In dem Material der VSBB ist ein Beleg dafür vorhanden, dass Lkw-Fahrer die Spiegel nicht richtig benutzen. Es sind Unfallzahlen von Radunfällen aus den Niederlanden genannt. Mit der Einführung von Weitwinkelspiegeln war dort auch eine Info-Kampagne durchgeführt worden. Nach Ende der Kampagne stieg die Anzahl der Radunfälle wieder auf exakt das gleiche Niveau wie vor der Einführung der Weitwinkelspiegel. Das ist ja nur möglich, wenn die neuen Spiegel nicht benutzt werden.

    In der Ankündigung der Aktionen (s.o.) schreibt die Berliner Polizei: „Die Ursachen dafür (für die Unfälle) liegen häufig an dem Fehlverhalten und z. T. mangelndem Verantwortungsbewusstsein der Fahrzeugführer. Das betrifft gleichermaßen Pkw-, Lkw- und Radfahrer.“

    Das ‚gleichermaßen‘ ist schlicht falsch. Radfahrer verursachen (je nach Sichtweise) etwa 50% aller Radunfälle. Radunfälle mit Verletzten werden aber nur zu knapp 40% durch Radfahrer verursacht. Nix ‚gleichermaßen‘ also. Die Radunfälle mit den schwerwiegenderen Folgen werden überwiegend von den anderen Verkehrsteilnehmern verursacht.

    Es wird Zeit, dass Kontrollen zu den Haupt-Unfallursachen für Radunfälle durchgeführt werden. Da steht mit großem Abstand an erster Stelle ‚Fehler beim Abbiegen‘ durch Kfz.

  13. „Gleichermaßen“ ist gerade aus dem Munde der Polizei ein komisches Wort, da sie Unfallverursachung ja nach Verkehrsart bewertet und Kraftfahrern eher versehentliche, Radfahrern, Fußgängern und Kindern eher absichtliche Verstöße unterstellt.

    Die Berliner Polizei schreibt: „Ein stures Beharren auf seinem „Vorrecht“ kann fatale Folgen haben.“

    Der Satz stimmt zwar so, ich möchte aber unterstellen, dass er sich nur auf eine einzige Unfallart bezieht: vorfahrtberechtigte Radfahrer, die von rechtsabbiegenden Lkw überfahren werden. In anderen Situationen (Radfahrer fährt bei rot, auf dem Zebrastreifen etc.) würde niemand annehmen, dass der Autofahrer auf seinem „Vorrecht“ bestanden, also absichtlich nicht rechtzeitig gebremst hat. Dabei dürfte genau dieses „Draufhalten“, das man öfters beobachten kann, einen großen Anteil am Unfallgeschehen haben.

    Wer jemanden ermorden möchte, ist jedenfalls schlecht beraten, dazu ein Messer oder eine Schusswaffe zu benutzen. Wer das Auto benutzt, spart sich lästige Ermittlungen.

  14. Ich habe eine Bürgeranfrage bzgl Polizeistreifen auf Fahrrädern in München an unseren verehrten OB Christian Ude gestellt.
    Gibts überhaupt Polizeistreifen auf Rad?
    Wo sind sie unterwegs (ganze Stadt?) oder nur englische Garten?
    Ganzjährig?
    Wieviele?
    Hinweis: ca. 2 Wochen nach meiner Anfrage habe ich tatsächlich zum ersten mal in 4 Jahren Muc Fahrradpolizei gesehen.

    Antwort:
    ////////////
    Sehr geehrter Herr E***h,
    Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber durch die Landeshauptstadt München an das Polizeipräsidium München weitergeleitet. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München ganzjährig Fahrradstreifen eingesetzt werden, wobei hier der Schwerpunkt innerhalb der Radl-Saison liegt. Wie unsere Erfahrung zeigt, stoßen Fahrradstreifen unter den Verkehrsteilnehmern auf hohe Akzeptanz. Hinsichtlich der Anzahl der Fahrradstreifen müssen wir zu unserem Bedauern von der Erteilung einer Auskunft absehen, da diesbezüglich keine statistischen Erhebungen vorliegen.
    Gerne weisen wir Sie auf unser Internetangebot hin, wo Sie unter der Rubrik „Statistik“ umfangreiche Daten (auch bezüglich der Verkehrsüberwachung) einsehen können, darunter die jährlichen Verkehrsberichte oder das Lagebild „Ungeschützte Verkehrsteilnehmer Radfahrer – Fußgänger“. /Rest gekürzt/
    Mit freundlichen Grüßen
    Schmitz
    Erster Polizeihauptkommissar
    /////////////
    Die wissen nicht, wie viele Polizeistreifen sie selber einsetzen??

  15. Das ist witzig. Wieviele Beamte wo eingesetzt werden, lesen sie also aus irgendwelchen Statistiken ab.

  16. Aus dem Brief den Christoph netter- und erheiternderweise hier eingestellt hat:

    „dass im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München ganzjährig Fahrradstreifen eingesetzt werden, wobei hier der Schwerpunkt innerhalb der Radl-Saison liegt.“

    „…müssen wir zu unserem Bedauern von der Erteilung einer Auskunft absehen, da diesbezüglich keine statistischen Erhebungen vorliegen.“

    *gröhl* *lach_mit_Tränen_in_den_Augen*

    Nein wer hätte das gedacht, die Münchner Polizei mit derartiger Selbstvereimerei.

    Ganzjährige Fahrradstreifen? Wie jetzt .. also auch im WINTER? Wenn das Panikpulver liegt, oder auf den Straßen Schlittschuhe bevorzugt werden? Wenn „unsereins“ verständnislos und kopfschüttelnd angeschaut und für verrückt erklärt wird? „Ach was!“

    Und ein i-Tüpfelchen ist dann die Bemerkung von der Radl-Saison. Saison …. Das zegt einmal mehr sehr deutlich wie das Fahrrad wahrgenommen und bewertet wird.

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