Kurzer Auszug aus Konrads Blog: „Langjährige Untersuchungen haben ergeben: Ein prägnant gebrülltes „Ey“ ist bei Autofahrern in jedem Fall wirkungsvoller als die reine Fahrradklingel.
Auch wenn ich eine besonders laute Fahrradklingel habe (in einer Unterführung gezündet bläst sie einem das Gehör weg (-; ), so wird sie von rechtsabiegenden, blinden Autofahrern gemeinhin nicht wahr genommen.
Nun kann man genüsslich darüber spekulieren, warum das so ist.
- Ist eine Fahrradklingel zu leise?
- Schaltet ein Autofahrergehirn bei einer Fahrradklingel sofort auf „Hm eh nur ein Radfahrer“
- Sagt ein lauter Schrei einem Autofahrerhirn „Hui was immer das ist, es könnte meinem Phallusersatz gefährlich werden! Bremsen!“
- Und wie würde es aussehen, wenn man anstelle einer Klingel einen in Lautstärke und Klang einer Autohupe ähnliches Akustikum verwenden würde? Würde das vermeintliche Hupen eines anderen Autofahrers zu einer noch größeren Aufmerksamkeit führen?“
Geht es euch ebenso? Ich selbst habe die gleichen Erfahrungen gemacht wie Konrad. Meine ganz normale Fahrradklingel wird von Fußgängern und anderen Radfahrern bemerkt und von Autofahrer ignoriert.
kLog: Fahrradklingel vs. Rufen
also wenn ich von autos bedrängt werde, dann ruf ich auch immer.
der eiegntliche grund ist aber, daß ich dem moment meistens mit ausweichen/bremsen beschäftigt bin und beide hände fest am lenker sind.
irgendeine verrenkung zum klingeln wäre dann nicht gut
Klingeln führt grundsätzlich nicht zu den gewünschten Reaktionen und hat schon gar nicht den Effekt, dass die Leut mal drüber nachdenken, ob ihr schlafwandlerisches verhalten im Strassenverkehr vielleicht fehl am Platz ist.
Im übrigen – wenn Zeit zum klingeln ist, ist auch noch genug Zeit zum bremsen…
Vielleicht muß man noch nach dem jeweiligen Berliner Stadtteil unterscheiden, in Zehlendorf gepflegter Ausdruck und die Kreuzberg/Neukölln ein bißchen ruppiger „Ey, ….“^^
bei Fußgängern ein Roadrunner „Miep Miep“
bei Autos, lauter werdendes „hey hey EEEYY“ mit Blechhauen als großes Finale.
Meine Klingel entspricht etwa dem DDR-Standardmodell, das heute immer noch verkauft wird.
Fußgänger versuche ich meistens freundlich anzusprechen und bedanke mich, wenn sie mir Platz machen. Manchmal gibt es ja leider diese Art von Mischverkehr – auf Bürgersteigen würde ich das nicht machen, wenn ich da fahren würde. Die Klingel nutze ich eigentlich nur, wenn jemand sehr unaufmerksam ist und die Regeln missachtet.
Die Klingel bringt bei Fußgängern unterschiedliche Reaktionen:
– meist wird ganz normal Platz gemacht
– gar keine, selbst wenn der Abstand nur einen Meter beträgt und man inmitten der Fahrbahn / Radspur / Radweg steht
– schreckhafter Sprung zur Seite
Manchmal werde ich angepöbelt, warum ich denn nicht geklingelt hätte. Dies ist unabhängig davon, ob ich das getan hab. Manche Fußgänger auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen machen grundsätzlich erst Platz, wenn man geklingelt hat – auch wenn sie einem entgegenkommen und schon Ewigkeiten hätten reagieren können.
Bei Autos kann man das Klingeln im Winter und Sommer vergessen. Die Scheiben sind hochgekurbelt, Klingeln werden nicht wahrgenommen.
Alles in allem finde ich zulässige Klingeln mehr als unbefriedigend, da sie an einer Hauptstraße schon im normalen Verkehrsgeschehen untergehen.
Wie wäre ein serienmässig verbautes Fahrrad Warnlicht/Signal in Kraftfahrzeugen, ähnlich einer Einparkhilfe, was signalisiert, dass sich ein Fahrrad im Umkreis von XX Anzahl von Metern befindet… ja gut man bräuchte einen Chip am Rad, und im Auto wäre es vermutlich nicht auszuhalten an einer normalen Kreuzung mit Fahrradverkehr…
Moment… besser wäre man könnte das signal vom Fahrrad aus auslösen 🙂
Ich mache ausschliesslich durch rufen – „ey“, bei Autos; „entschuldigung, danke“ bei Fussgängern – auf mich aufmerksam.
Anklopfen hilft immer.
Die Zeit, die es braucht, um die helltönende Glocke zur Schwingung zu bringen, kann schon Lebensentscheident sein. Ausserdem hört man die Klingeln im Auto normalerweise nicht – besonders nicht, wenn noch fetter Techno wummert 😉
In Gefahrensituationen vertrau ich darum lieber auf meine tiefgröllende Männerstimme. Die ist viel lauter als jede „StVO-Bimmel“ und schafft mehr Respekt und funktioniert immer.
In anderen Fällen gibt es ein freundliches „Achtung!“ oder „Entschuldigung…“
Ich habe an meinen Beiden Rennrädern Klingeln. Wenn ich mal auf einem der BMXe unterwegs bin, vermisse ich sie oft. Beide Klingeln sind gebraucht gekauft, und sehr sorgfältig nach Klang und Gewicht ausgewählt. Die eine ist eine klassische „Drrriiing-drrriiing“-Bauart, die aber bis auf die Aluminium-Glocke vollständig aus Kunststoff besteht. Dadurch ist sie sehr leicht, aber auch ordentlich laut. Die andere ist ein „Plingggggg“-Modell, was einst von der Post als Geschenk an Kinder ausgegeben wurde. Käpt’n Blaubär schlägt einmal kräftig mit dem Kopf gegen eine kleine verchromte Stahlglocke und erzeugt ein außergewöhnlich klares und durchdringendes „Pliiinnggggg“.
Ich klingele hauptsächlich bei schlafwandelnden Fußängern oder Radfahrern die glauben auf dem Radweg wäre „rechts halten“ völlig unnötig. Die Fußgänger halten immer mitten in der Bewegung inne und springen mir nicht vors Rad – oder springen auch mal vom Radweg runter. Die Radfahrer hingegen fühlen sich aus irgendeinem Grund in 95% der Fälle einfach nicht angesprochen. Weiß nich‘ was da bei denen im Kopf abgeht – „Ich bin doch auch RADfahrer – da muss ich doch nicht auf eine FAHRRADKlingel reagieren!“ oder so.
Autofahrer raffen eh nichts von der Welt um sich herum. Da hilft meiner Meinung nach nur „Schneller sein, mehr sehen und schneller reagieren“. Ahso – und mein Tarngrüner BMX-Helm ist anscheinend so einschüchternd dass die Blechdeppen lieber defensiv fahren und mich auch nie anhupen. Mit meinem schicken Blauweißen Rennradhelm werde ich andauernd angehupt.
Ich rufe immer „Hallo“. Alles was ihr sonst geschildert habt kenne ich auch gut. Blechklopfen aber nur im äussersten Notfall oder bei großer Verärgerung. Wird ja von den Autofahrern immer als Verletzung der Intimsphäre begriffen.
Ich kann nur die völlig illegale Air Zound III Hupe empfehlen (hier in D. bei einem großen outdoorversender zu bekommen.) Sie verschandelt zwar ein wenig das Fahrrad, aber dafür bringt sie selbst Berliner Linienbusse zum Zurückzucken, wenn voll aufgedreht. Fußgänger sind dann bereits taub…
Ich habe die erfahrung gesammelt, das es sich da aehnlich verhaelt wie mit dem Rabarber, monate mit R drin sind aiRzound monate.
mitten in der (stillen) nacht habe ich am Tandem auch schon mal Erfolge mit der Laufradklingel (vgl http://logic7.looplab.org/csrc/ ) erziehlen koennen, Autler wissen halt nicht, das ein Tandem neben ihnen bergab mindestens genau so schnell die 50 erreicht wie sie selber, und versuchen nach „abgeschlossenem ueberholvorgang“ dann auf die rechte Spur zu wechseln… ein Sound aehnlich dem des Baeckerautos haelt sie recht effektiv davon ab, und nach etwa 300 metern sehen sie dann auch ein, das sie sich lieber hintendran einordnen sollten.
Das mit der Imitation der Autohupe hat mich auch mal beschäftigt. Aus Mangel an Teilen bzw. Elektronikkentnissen hat es nur zum Geräusch einer Autoalarmanlage gereicht (mit entsprechender Lautstärke).
I.d.R. verwirrt so etwas das Autofahrerhirn noch mehr, gefährdet also unnötig. In einigen Fällen hat es aber auch geholfen/gerettet, legal ist es aber leider nicht.
Wie es mit dem echten Geräusch bzw. Frequenz einer Hupe aussieht, würde mich aber dennoch interessieren!
ich habe vor Jahren die Klingeln von meinen Rädern abgebaut:
– als Gefahrenwarnung taugen sie nix, da nicht so schnell ausgelöst und nicht so laut wie ein gerufenes „Achtung“
– um seinen Ärger über Autofahrerverhalten auszudrücken, taugen sie nix, da zu leise.
– als „Fußgänger-aus-dem-Weg-Klingler“ brauche ich sie nicht, weil ich fast nie auf Radwegen fahre. Und wenn ich es doch mal tue ich mich rechts des Bordsteins sozusagen zu Gast bei den Fußgängern fühle – egal ob da ein Radweg ist oder nicht – und ich es als grob unhöflich empfinden würde, wenn uneingeladene Gäste unfreiwillige Gastgeber auch noch aus dem Weg scheuchen wollen.
– als „Radfaher-aus-dem-Weg-Klingler“ brauche ich sie nicht, weil ich fast nie auf Radwegen fahre. Und wenn ich es doch mal tue ich einfach schlucke, dass die Dinger nunmal so schmal sind, dass überholen eigentlich nicht möglich ist.
Nicht zu vergessen die Fußgänger die mitten auf dem Radweg laufen, am besten mit Hund, Kind und Kegel oder in einer kleinen Gruppe.
Wenn man die anklingelt erschrecken die sich, drehen sich verwirrt um und bis die realisieren das man ein Radfahrer ist und die auf dem Radweg laufen wo sie nicht hingehören ist eigentlich schon wieder alles vorbei 😀
@jens du suchst (wie oben angedeutet) airZound:
http://www.globetrotter.de/de/shop/detail.php?mod_nr=102854
Grundsätzlich ist es besser, so zu fahren, dass keine Schallzeichen benötigt werden.
Und Schallzeichen hin oder her, wenn ich von 1,5 t und 120 PS bedroht werde, fahre ich lieber so, dass der Große und Starke mir erst gar nichts tun kann – das funktioniert. Die Airsound gegenüber Kraftfahrzeugen dient einzig und allein dem Aggressionsabbau, aber auch nur dem der Radfahrer. Wie hier schon geschildert wurde, können die meisten Kraftfahrer diese Hupe dem Zweirad ohnehin nicht zuordnen.
Im letzten Winter habe ich die Airsound ausprobiert und zurück gehupt, wenn mich jemand beim Überholen auf die nicht geräumten Radwege verweisen wollte. Für einen Augenblick habe ich mich dann groß und stark gefühlt. Dann kam der nächste und wieder einer und sie haben gehupt und ich dachte an Sisyphos und „Auge um Auge“ und dass das nicht der Weg sein kann.
In Gefahrensituationen empfiehlt es sich, lieber zu bremsen oder auszuweichen und zu brüllen. Wer Zeit zu hupen hat, macht was falsch. Und wenn ich mal brüllen muß, zucken Autofahrer zusammen und bremsen – manchmal. 😉 Sollte ich keine Lust auf diese Art verbaler Kommunikation haben, benutze ich eine Trillerpfeife, die hört sich dann auch gleich hochoffiziell nach Staatsmacht an und verfehlt genauso wenig ihre Wirkung. Aber wer möchte die die ganze Fahrt im Mund haben? Und Vorsicht, die aus Metall ist mir im letzten Winter etwas an den Lippen angefroren. 😉
Was die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnungs-konformen Klingeln angeht, ist dazu zu sagen: Alte Leute hören sie schlichtweg nicht! Mit steigendem Alter versagen die Ohren den hochfrequenten Tönen zunehmend ihren Dienst. Man merkt es beim klingeln daran, dass Kinder sich schon in weiter Entfernung umdrehen, während ältere Menschen erst reagieren, wenn man sie freundlich anspricht. Tragisch dabei: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt eine helltönende, also höherfrequente Klingel vor. Die wird allerdings von mindestens der Hälfte der Bevölkerung nicht wahrgenommen.
Sehe ich Leute vor mir, die sich auf dem Radweg (gemeinsamer oder separater) befinden oder sich voraussichtlich mir in den Weg stellen könnten oder würden, klingele ich rechtzeitig. Bei Merkbefreiten klingele ich auch mal Sturm, werde aber trotzdem langsamer, so lange nichts darauf hin deutet, wahrgenommen worden zu sein. Bei älteren Menschen beiße ich in den sauren Apfel, fahre direkt langsamer und bitte sie mit einem freundlichen „Verzeihung“ – unter Umständen auch zwei oder drei Mal – um die Möglichkeit, vorbei zu fahren. Das sorgt zumindest für eine bessere Stimmung der Fußgänger gegenüber Radfahrern. Noch richtiger wäre es, diese Begegnungen anschließend zu dokumentieren und bei Bedarf den entsprechenden Straßenverkehrsbehörden zukommen zu lassen, um sie von der Unbrauchbarkeit dieser gemeinsamen Verkehrsanlagen zu überzeugen. Steter Tropfen höhlt den Stein.
Sowieso reagieren die meisten Fußgänger unberechenbar. Gerade letzte Woche gingen zwei Damen vor mir (gemeinsamer benutzungspflichtiger Rad- und Fußweg), ich klingele. Das hören sie nicht. Ich rufe mein „Verzeihung“, beide drehen sich um, nehmen mich wahr und wollen ausweichen: Die Rechte nach links, die Linke nach rechts. In der Mitte stoßen sie zusammen, schieben sich umständlich aneinander vorbei und haben schließlich nur die Positionen getauscht. Für mich war immer noch kein ausreichender Platz. Mittlerweile hatten sie ihren Fehler erkannt und sie standen nebeneinander längs zu meiner Fahrtrichtung. Grinsend fuhr ich an ihnen vorbei. Und sie kommentierten: „… aber wir haben uns bemüht“. Das war nett.
Ein anderes Mal fahre ich in einer „geöffneten Einbahnstraße“ gegen die für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Fahrtrichtung. Ein Fußgänger betritt plötzlich vor mir die Fahrbahn, schaut aber, wie üblich in die falsche Richtung. Mit Radfahrern aus der anderen Richtung rechnen hier die wenigsten. In diesem Fall brülle ich „Vorsicht!!!“, weiche aus und er brüllt erschrocken zurück, ob ich keine Klingel hätte.
Andererseits – eigentlich sollte ich das nicht erzählen – habe ich meine Airsound einmal gegen eine Gruppe Erwachsener eingesetzt. Ich hatte die Airsound während der WM am Fahrrad ,um lautstark hupend Fahrradcorso zu fahren, was sich dann jedoch nicht ergeben hatte. Vier, fünf Leute stehen plaudernd auf dem Radweg. Ich klingele mir einen Wolf, einige schauen sogar, rühren sich aber nicht von der Stelle. Erst, als ich die Airsound betätige, springen sie zur Seite. Krank und respektlos. Auch ich finde mein Verhalten im Nachhinein nicht vorbildlich und möchte trotz des überzeugenden Effekts davon abraten. Ich denke, um ernst genommen zu werden, sollten wir auf derlei aggressives Verhalten verzichten, selbst wenn es schwer fällt. Die Stimmung auf der Straße ist eh „bescheiden“ genug und wir müssen nicht auch noch zeigen, wie man es nicht macht. Wir wären so keinen Deut besser. Sogar wenn es einen Augenblick gut tut auch mal laut zu sein und sich wie ein Berserker zu benehmen, langfristig schaden wir unserem Anliegen.
In der Regel reicht vorausschauendes Fahren und schlimmstenfalls ein beherzter Brüller. Die Klingel taugt nur bei Menschen jüngeren Alters. Die Hupe ist verboten und wird uns im Falle eines Falles zivilrechtlich zum Nachteil. Wichtiger als ein adäquates Schallzeichen sind m.E. vernünftige Bedingungen für den Radverkehr, die gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen lassen.
Und manchmal – in den Monaten mit „r“ – nehme ich die Airsound und freue mich über die Option hupen zu können. 😈
ja, richtig, wenn zeit zu hupen oder klingeln ist, ist sie meist besser genutzt die Situation durch ein passendes Manoever zu entschaerfen. Wenns wirklich brenzlig ist, ja, schreien ist das richtige.
Zurueckhupen? Naja, dafuer habe ich das Ding nicht. Hupen nehme ich als netten Hinweis entgegen, das ich zu weit am Rand gefahren bin, und nehme mir noch etwas mehr Platz.
In den R monaten steigt die Frequenz der Vorfaelle, wo autler mich durch pure ignoranz und trotteligkeit gefaerden. Bruellen hilft da meistens nicht, die pennen einfach weiter. Die Hupe reicht aber aus um wachzuruetteln, und hoffentlich einen Lerneffekt zu erziehlen, und den Blick fuer solche Situationen zu schaerfen – die aiRzound bietet also die moeglich keit fuer(s) Leben zu Lernen 😉
@arvo: ich kann dir nur zustimmen. Dein Kommentar sollte als Beitrag veröffentlicht werden und den vielen unbedarften Alltagsradlern als Pflichtlektüre vorgelegt werden!
Anmerkungen: mal abgesehen von abnehmender Wahrnehmung hoher Frequenzen – ich kann mich nicht erinnern, wann ich zuletzt im Auto sitzend einen Radfahrer akustisch wahrgenommen habe. Und soo schlecht höre ich auch noch nicht. Allerdings höre ich auch gern Musik im Auto. Und da lieber ACDC als Bach…
Nicht umsonst verfügen Feuerwehr- und Notarztwagen über Sirenen, die 100+x dB machen. Die Diskussion, ob Klingeln von Autofahrern beachtet werden ist somit müßig: ob sie überhaupt wahrgenommen werden können, ist eher die Frage.
Bremsbereit sein, im Notfall ausweichen und/oder bremsen, dabei durch lautes Rufen auf sich aufmerksam machen – das ist meine Lebensversicherung.
Wo findet man denn die genau Vorschrift, die eine Maximal-dB-Zahl für Fahrradklingeln vorschreibt? Oder müssen die Geräuscherzeuger nur einer bestimmten Bauart entsprechen (wie das Dynamoprinzip beim Licht), um als legales Akustikum durchzugehen?
Konrad, das wäre die nächst Aufgabe für BUMM eine helltönende halbleiter Klingel, die den Klingelmarkt in Sachen Dezibel revolutioniert.
Ich denke die Klingel sollte nicht so laut sein, dass davon Deine eigenen Ohren klingeln. 😉 Auf unserer Fahrradsternfahrt habe ich soviel in die Trillerpfeife geblasen, dass meine eigenen Ohren zu pfeifen anfingen! Böse Sache.
Ansonsten:
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
Die Straßenverkehrs Ordnug (StVO):
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1.
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2.
wer sich oder andere gefährdet sieht.
[…]
(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.
Genau genommen, dürfen wir nicht mal klingeln, wenn Fußgänger auf dem Radweg stehen. Wir dürfen allerdings anhalten und dadurch die Gefahr beseitigen.
@BikeBloggerBerlin, Musik in Auto ist übrigens auch so ein Thema. Meines Erachtens ungerecht, dass man im Auto Musik hören darf, während Radfahrer wegen Kopfhörern Bußgelder zahlen dürfen.
Mit Krankenwagensirenen habe ich so meine Probleme. Hatte in den letzten Jahren 2 Mal die Situation, dass sie weniger als 15 Meter von mir entfernt erst eingeschaltet wurde. Da erschreckt man extrem und macht schlimmstenfalls was Dummes. Hier wäre ein anschwellendes Signal besser, oder piepsige Sirenchen wie die bei der Polizei.
@arvo, schöner Beitrag. Aufkommende Aggressionen im Straßenverkehr kennt jeder, man sollte sich dessen bewusst sein und gegensteuern. Das wird nicht jedem immer gelingen, manche sind sich aber nicht mal des Problems bewusst.
@arvo
„wer sich oder andere gefährdet sieht“ das wäre doch wohl der Fall, wenn Fußgänger auf dem Radweg stehen oder/und auch noch einen unangeleinten Hund mit sich führen …
Ich mache beim Klingeln oft die Erfahrung, dass der „Beklingelte“ stehen bleibt, und somit nichts gewonnen ist.
Einige Fußgänger wiederum beschweren sich in manch+en Foren, dass Radfahrer nicht klingeln, http://www.gutefrage.net/frage/warum-nutzen-so-wenige-bis-gar-keine-fahrradfahrer-die-klingel
Verrückte Welt. 😉
@der_radler
„“wer sich oder andere gefährdet sieht” das wäre doch wohl der Fall, wenn Fußgänger auf dem Radweg stehen oder/und auch noch einen unangeleinten Hund mit sich führen …“
Nein. in den von Dir beschriebenen Fällen ist niemand gefährdet. Es sei denn Du betrachtest es in diesen Fällen als „drohende Gefahr“, dass Dir die Sicherung durchknallt und Du statt rechtzeitig und ausreichend abzubremsen, einfach weiter draufhältst und tatsächlich bereit bist die „Hindernisse“ anzufahren, wenn sie nicht beiseite springen sollten oder plötzlich einen Schritt in die „falsche“ Richtung machen sollten.
Ich haber aber starke Zweifel, dass die „Gefahr“, das einer selbst so aggressiv werden könnte, dass er gleich droht und bereit sein wird tatsächlich eine Körperverletzung oder Nätigung zu begehen, auch dann als hinreichender Grund zum Hupen/klingeln im Sinne der StVO gelten kann, wenn der Huper/Klingler selbst der potentielle Körperverletzer/Nötiger ist. 😉
Sozusagen: „Ich klingle jetzt mal, weil „die Gefahr“ droht, dass ich Dich gleich ohne Not und vorsätzlich über den Haufen fahre, wenn Du nicht zu Seite springst“
Nee, nee. So ist das nicht gedacht.
Und wer nicht will, dass einen Autofahrer hupend und schneidend zu disziplinieren suchen, der sollte es finde ich tunlichst unterlassen, sich gegenüber Fußgängern dann selbst so gefährdend zu verhalten.
Wer sich auf Radwege drängen lässt und dann Fußgänger bedrängt, auf den passt m.E. ausnahmsweise mal tatsächlich der Satz vom nach oben Buckeln und nach unten treten.
@chris, Du beschreibst etwas (Sicherung durchgeknallt – absichtlich angefahren wegen eines Verstoßes des anderen), das meines Erachtens einen großen Anteil an den Unfällen darstellt. Ich beobachte relativ oft, wie z.B. Autofahrer draufhalten, wenn Fußgänger bei Rot gehen. Wär mal interessant, ob es zu den Größenordnungen der als Unfall getarnten Straftat irgendwelche Angaben / Schätzungen gibt.
@chris Aggressionen haben im Verkehr nichst zu suchen, wenn ich draufhalten würde, gefährde ich mich eher selbst.
Laut adfc Wolfenbüttel erwartet der Gesetzgeber, „dass die Fahrradklingel gezielt eingesetzt wird, um Fußgänger und Radfahrer vor dem Überholen zu warnen. Dies beweisen Urteile bei Unfällen, wo versäumt wurde, die Fahrradklingel einzusetzen.“ Quelle: http://www.adfc-wf.de/die%20fahrradklingel.pdf
Fußgänger überholt man ja nun eher innerorts, oder?
Die meisten „beschweren“ sich ja, wenn man nicht klingelt, vor allem nicht weit genug vorher, Zurufe erreichen da niemanden, und Schreien, wie weiter oben beschrieben ist dann eher aggressiv als ein einmaliges Klingeln.
Nicht angeleinte Hunde auf öffentlichen Verkehrsflächen empfinde ich übrigens in der Tat als drohende Gefahr, für mich, aber auch für das Tier.
Mir ist absolut unverständlich, dass das Verbot der Radlaufklingel immer noch im StVZO verankert ist (http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__64a.html). Als der Paragraph eingeführt wurde, waren die (wenigen) Fahrräder wahrscheinlich zumeist auf dem Gehweg unterwegs und daher ist der Paragraph wohl als Schutz der Fußgänger gedacht, damit diese keinen Herzinfarkt durch herannahende Fahrräder erleiden. Aber der Kfz-Verkehr hat seither ja nunmal stark zugenommen und somit auch der Geräuschpegel. Zudem sind die heutigen Autos ja auch viel besser Schallisoliert als die Kisten von Annodazumal.
Mich würde wirklich interessieren, ob ein solcher Paragraph heute noch vor Gericht Bestand hätte. Schließlich dient die Klingel den Radfahrern als Mittel zum Schutz des eigenen Lebens. Und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ja bekanntlich nach Artikel 2 (2) Grundgesetz geschützt.
„erwartet der Gesetzgeber, “dass die Fahrradklingel gezielt eingesetzt wird, um Fußgänger und Radfahrer vor dem Überholen zu warnen. Dies beweisen Urteile bei Unfällen, wo versäumt wurde, die Fahrradklingel einzusetzen.” Quelle: http://www.adfc-wf.de/die%20fahrradklingel.pdf“
Das ist gleichermaßen interessant wie seltsam, wie die Richter zu solchen Urteilen kommen. Denn die StVO erlaubt Klingelbenutzung zur Ankündigung von Überholabsicht nun mal eindeutig nur außerorts.