Urteil: Radfahren darf nur in Ausnahmefällen verboten werden

Einem Fahrradfahrer, der keinen Auto-Führerschein besitzt und erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist, darf das Fahrradfahren nicht verboten werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Im konkreten Fall hatte die Polizei einen Radfahrer mit 2,33 Promille erwischt. Er wurde zu einer Geldstradfe von 400 Euro verurteilt und sollte sich zusätzlich einem MPU-Verfahren unterziehen. Als er ein medizinisch-psychologisches Gutachten verweigerte, verbot die Verkehrsbehörde dem Mann das Radfahren. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Sichtweise der Behörde. Vor dem Oberverwaltungsgericht hatte das Urteil der ersten Instanz aber keinen Bestand. „Zwar könne eine 2,33-Promille-Fahrt durchaus Zweifel an der Eignung zum Fahrradfahren begründen, doch seien auch die Besonderheiten erlaubnisfreier Fahrzeuge zu berücksichtigen. Ihre Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr falle in den Kernbereich der grundrechtlich gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit. Deshalb könnten alle Personen, z.B. auch kleine Kinder, voraussetzungslos mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen.“

OVG Rheinland-Pfalz, Az. 10 B 10930/09
Auto-Reporter: Urteil: Fahrradfahren darf nur in Ausnahmefällen verboten werden

6 thoughts on “Urteil: Radfahren darf nur in Ausnahmefällen verboten werden

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  1. Nun, für’s Radfahren braucht man halt keinen Führerschein. Und wenn man dieses Gefährt mitnimmt auch nicht: Die Bandbreite des mobilen Reisens ist um eine Attraktion erweiterte worden: Für alle denen das Zeltaufbauen bei der Radreise zu aufwändig ist gibt es jetzt den ersten Wohnwagen für Fahrräder. Unglaubliche Bilder und einen Bericht dazu gibt es unter http://outdoor-news.blog.de/2009/10/08/cool-reiseradler-erste-wohnwagen-fuers-fahrrad-7124580/

  2. Aber das fahren ohne Bremse gehört wirklich verboten, das ist ja verantwortungslos. Komisch dieses System, ja genau das ist es ja ein System!??????

  3. Fahrradwohnwagen?

    fahren ohne Bremse?

    System?! Von was für einem System redet er?

    Häääääää ?!

    …ich dachte hier ginge es um Radfahrverbote nach Radfahrten unter Alkoholeinfluss.

  4. naja, einfach nich erwischen lassen und schön unauffällig bleiben. am besten mit licht untwerwegs sein, keine schlangenlinien und nich bei rot über die ampel; könnten ja die grünen männchen sehen.
    und kleiner tipp: je schneller man fährt, desto stabiler bleibt man, fährt also gerader 😉 wenn man erstmal rollt, übernimmt das rad die heimfahrt 😉

  5. Mein Fahrrad wurde das letzte Mal 1998 von der Polizei kontrolliert. Meinen Ausweis musste ich bei einer Verkehrskontrolle noch nie vorzeigen. So ein Verbot wäre wohl eher symbolischer Natur.

  6. Hey Guido, was ist los? Warum kommst DU nicht mal mit Angela gemeinsam zum CSD, auf nem Hollandrad, ihr würdet so süüüüüß sein….

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