Bereits im Jahre 1951 hat ein Erfinder in Mittelengland einen Kinderwagen konstruiert, der sich im Handumdrehen zu einem Beiwagen für das Fahrrad verwandeln lässt. Die Achsen des Kinderwagens besitzen Teleskopstangen, die sich ausgefahren mit dem Fahrrad verbinden lassen. Wenn man den Handgriff des Kinderwagens nach hinten klappt, werden drei Räder des Wagens nach oben gezogen, sodass nur das hintere linke Rad als Beiwagenrad fungiert. Gut gelöst ist auch, dass der Beiwagen eigentlich rückwärts fährt, so hat der Radfahrer jederzeit Augenkontakt zum Kind.
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Kommentare
- 38 Kommentare zu "BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“"
- berlinradler: @bruna, ach ich bin die Diskussion nicht wirklich leid. Wenn ich das wäre, könnte ich mich ausklinken. Vielmehr bin ich…
- Michael S: @Jochen (hööööörst duuu miiiiich noooooch?) Auuuuuch ciaoooooo
- Jochen: Peter: " Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So…
- Peter Viehrig: @Jochen Ich mache es kurz: Bitte einfach mal richtig lesen. Selber. Es ging Johann um die *Berichterstattung*, also die Rezeption…
- Jochen: Johann: >>> Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat,…
- 65 Kommentare zu "Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht"
- Stefan: Nicht schlecht. Ich wurde nach 3 Metern mit dem Fahrrad betrunken auf dem Fahrradweg angehalten; nicht schön - aber hey,…
- Linda: Ich dachte, man kooft sichn BMW auch zur Freude(!!!) am Fahren. Und dann stellt man sich zum Spaß jeden Morgen…
- Kohl: Grossartig, wenn ich an der CM teilnehme muss ich keine Steuern mehr bezahlen? Wo kann ich das beantragen?
- berlinradler: Sofern Troll-Meinungen auch Meinungen sind ...
- Theo: Der LKW-Fahrer hat einen Mann totgefahren. Das wird ihn sein Leben lang begleiten. Armer Kerl. Welchen Sinn macht es, ihm…
- 16 Kommentare zu "Rechtsfragen zum Thema Fixie"
- peter patent: An einer Steller Ihrer Interpretation sehe ich einen Fehler. Sie schreiben: "die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass “alle Fahrzeuge eine ausreichende…
- F.: Moin, moin nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen! Grüße
- berlinradler: Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-)
- Roland Huhn: Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet "Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit…
- Roland Huhn: RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung ("Als ausreichende Bremse…
- 1 Kommentar zu "Die große Beichte im Radsport"
Timeline Radspannerei-Blog
Sieht eigentlich wie eine gute Idee aus. Bevor man da ein Kind reinsetzt,
sollte allerdings ein ausgiebiges Fahrtrainig erfolgen. Es ist nämlich gar nicht
so einfach mit einem Beiwagen zu fahrten. Und geschätzt 50 % der
Berliner Radwege dürften einfach zu schmal sein.
Tja, da sieht man mal wieder, wieviel Hirnschmalz früher ins Radfahren geflossen ist, bevor Jahrzehnte der Stagnation einsetzten.
Ich habe meine Tochter von sechs Monaten bis ca 3 Jahren in einem Chariot Sidecarrier transportiert und nutze ihn jetzt noch für Camping/Transporte.
Anders als Motorradbeiwagen ist der Chariot – und ich meine im Video zu erkennen auch de Kinderwagen – nicht starr mit dem Zweirad verbunden, so dass sich dieses frei neigen lässt. Das führt dazu, dass bei mäßiger Beladung – z.B ein Kleinkind – eigentlich null und garkein Unterschied beim Fahrverhalten des Rads zu bemerken ist.
Nicht nur deshalb ist es mir ein vollkommenes Rätsel, warum im 1-Sitzer-Bereich sich Seitenwagen gegenüber Anhängern nicht nur nicht durchgesetzt haben, sondern sogar in Europa kaum überhaupt je auf dem Markt waren. Den Chariot hatte ich in den USA bestellt und dort gibts ihn nun auch nicht mehr – und seit Thule Chariot gekauft hat, ist bei der Firma denke ich eh alles verloren.
Die Vorteile gegenüber Anhängern sind jedenfalls endlos:
– Blickkontakt & Sprechkontakt zum Kind
– Kind rechts durch Fahrer/Fahrrad links etwas vom Verkehr abgeschirmt
– Wendekreis keinen Zentimeter größer als ohne Seitenwagen
– passt am Rad montiert und mit Kind drin in jeden Aufzug und auf jede Rolltreppe (aufwärts) – genauso wie in jedenicht völlig überfüllte Bahn
– lässt sich am Rad montiert und mit Kind drin Treppen hoch und runter tragen – z.B das Treppenhaus hoch mit schlafendem Kind bis vor die Wohnungstür
Der Knackpunkt ist lediglich die Halterung, die zwar beim Sidecarrier genial war, aber leider nicht problemlos für jedes Fahrrad passt bzw. spätestens bei Überladung am Berg an leichten Alurahmen das Unterrohr in Mitleidenschaft ziehen kann. So hat mein Unterrohr am alten Rad nun ne Delle, weil ichs irgendwann übertrieben hab…
https://berlinonbike.de/wp-content/galleries/parkingday/berlin-on-bike-parking-day-201310.jpg
…als ich z.B das ganze auf dem Foto zu sehende Inventar des Parklplatzes im Beiwagen auf einen Schlag angekarrt hatte :0 Da war das Fahrverhaltendann allerdings doch etwas beeinträchtigt, muss ich zugeben 😉
– lässt sich am Rad montiert mit