Ein Truck-Fahrer im us-amerikanischen Alabama hat eine Serie von Videos ins Netz gestellt, in dem er Radfahrer bepöbelte und in mindestens einem Fall in den Graben beförderte. „Oh Gott, sei mir gnädig! Ich werde einen von ihnen eines Tages verletzen, ich kann einfach nicht anders!“, sagt er in einem der Videos. Nachdem die Aufnahmen bei Facebook erschienen, wurde der Mann von der Polizei kurzzeitig festgenommen und anschließend zu einer Strafe von 3.000,- Dollar verurteilt. Ob ihm der Führerschein weggenommen wurde, geht aus der Meldung nicht hervor.
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Kommentare
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- SuSanne: Auf der VeloBerlin konnte man ihn schon bewundern. Da stand er auch eingespeicht fast unscheinbar neben dem SON-Stand. Angesprochen darauf,…
- jan Ungerer: Vermutlich wird das irgendwann im nächsten Jahr sein.
- Christoph: Das klingt sehr interessant. Ab wann wird man das gute Stück kaufen können?
- jan Ungerer: Daten aus dem Teststand liegen uns leider noch nicht vor. Wir sind aber auch sehr gespannt.
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Spaßfakt: In Deutschland müsste man als Radfahrer auf so einer Straße bei korrekter Anwendung von StVO §5, Abs. 6 rechts anhalten und den schnelleren Verkehr den Überholvorgang ermöglichen. Das ist allerdings auch so eine Regel, die niemand kennt und die nicht angwendet wird.
@Benedikt
Wenn schon mit Paragraphen argumentieren, dann aber auch korrekt….
Zum Glück steht im §5, Abs. 6 ja: „…an geeigneter Stelle…“ und nicht „irgendwo rechts ran“
Ich kann im Video an nirgendwo eine geeignete Ausweichstelle sehen.
Na dat is ja mal echt’n RedNeck. Wenn’s nicht so bitter wär, wärs schon fast lustig. Klasse Southern Drawwwwl – ich sag nur „CUSS, CUSS“. Danke für das Video, vielleicht hilft es mir bei der nächsten unangenehmen Situation bei guter Laune zu bleiben.
@Benedikt: In der StVO steht auch nichts davon, dass man bei einem einzelnen PKW gleich anhalten müsste, dort steht etwas von „mehreren(!) unmittelbar folgenden Fahrzeugen“. Auch von Anhalten steht dort nichts, sondern erst einmal von „Geschwindigkeit ermäßigen“. Zur „geeigneter Stelle“ hat hardwerker bereits etwas geschrieben, eine Landstraße mit Graben daneben ist sicherlich keine derartig geeignete Stelle.