Ein Truck-Fahrer im us-amerikanischen Alabama hat eine Serie von Videos ins Netz gestellt, in dem er Radfahrer bepöbelte und in mindestens einem Fall in den Graben beförderte. „Oh Gott, sei mir gnädig! Ich werde einen von ihnen eines Tages verletzen, ich kann einfach nicht anders!“, sagt er in einem der Videos. Nachdem die Aufnahmen bei Facebook erschienen, wurde der Mann von der Polizei kurzzeitig festgenommen und anschließend zu einer Strafe von 3.000,- Dollar verurteilt. Ob ihm der Führerschein weggenommen wurde, geht aus der Meldung nicht hervor.
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Kommentare
- 38 Kommentare zu "BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“"
- berlinradler: @bruna, ach ich bin die Diskussion nicht wirklich leid. Wenn ich das wäre, könnte ich mich ausklinken. Vielmehr bin ich…
- Michael S: @Jochen (hööööörst duuu miiiiich noooooch?) Auuuuuch ciaoooooo
- Jochen: Peter: " Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So…
- Peter Viehrig: @Jochen Ich mache es kurz: Bitte einfach mal richtig lesen. Selber. Es ging Johann um die *Berichterstattung*, also die Rezeption…
- Jochen: Johann: >>> Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat,…
- 65 Kommentare zu "Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht"
- Stefan: Nicht schlecht. Ich wurde nach 3 Metern mit dem Fahrrad betrunken auf dem Fahrradweg angehalten; nicht schön - aber hey,…
- Linda: Ich dachte, man kooft sichn BMW auch zur Freude(!!!) am Fahren. Und dann stellt man sich zum Spaß jeden Morgen…
- Kohl: Grossartig, wenn ich an der CM teilnehme muss ich keine Steuern mehr bezahlen? Wo kann ich das beantragen?
- berlinradler: Sofern Troll-Meinungen auch Meinungen sind ...
- Theo: Der LKW-Fahrer hat einen Mann totgefahren. Das wird ihn sein Leben lang begleiten. Armer Kerl. Welchen Sinn macht es, ihm…
- 16 Kommentare zu "Rechtsfragen zum Thema Fixie"
- peter patent: An einer Steller Ihrer Interpretation sehe ich einen Fehler. Sie schreiben: "die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass “alle Fahrzeuge eine ausreichende…
- F.: Moin, moin nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen! Grüße
- berlinradler: Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-)
- Roland Huhn: Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet "Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit…
- Roland Huhn: RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung ("Als ausreichende Bremse…
- 1 Kommentar zu "Die große Beichte im Radsport"
Timeline Radspannerei-Blog
Spaßfakt: In Deutschland müsste man als Radfahrer auf so einer Straße bei korrekter Anwendung von StVO §5, Abs. 6 rechts anhalten und den schnelleren Verkehr den Überholvorgang ermöglichen. Das ist allerdings auch so eine Regel, die niemand kennt und die nicht angwendet wird.
@Benedikt
Wenn schon mit Paragraphen argumentieren, dann aber auch korrekt….
Zum Glück steht im §5, Abs. 6 ja: „…an geeigneter Stelle…“ und nicht „irgendwo rechts ran“
Ich kann im Video an nirgendwo eine geeignete Ausweichstelle sehen.
Na dat is ja mal echt’n RedNeck. Wenn’s nicht so bitter wär, wärs schon fast lustig. Klasse Southern Drawwwwl – ich sag nur „CUSS, CUSS“. Danke für das Video, vielleicht hilft es mir bei der nächsten unangenehmen Situation bei guter Laune zu bleiben.
@Benedikt: In der StVO steht auch nichts davon, dass man bei einem einzelnen PKW gleich anhalten müsste, dort steht etwas von „mehreren(!) unmittelbar folgenden Fahrzeugen“. Auch von Anhalten steht dort nichts, sondern erst einmal von „Geschwindigkeit ermäßigen“. Zur „geeigneter Stelle“ hat hardwerker bereits etwas geschrieben, eine Landstraße mit Graben daneben ist sicherlich keine derartig geeignete Stelle.