Die Wegeheld-App hat einen Knöllchen-Report veröffentlicht, einen Vergleich der Bußgelder für das Parken auf dem Radweg im europäischen Vergleich. Ergebnis: Deutschland ist Schlusslicht in der EU. In Schweden kostet das illegale Parken auf Radwegen laut Wegeheld 114,- Euro; auch Spanien langt bei diesem Delikt mit 100,- Euro kräftig zu. Deutschland ist mit 20,- Euro deutlich günstiger.
Bußgelder müssen immer in Zusammenhang mit dem verfügbaren Einkommen gesehen werden, denn je mehr ich für ein Bußgeld arbeiten muss, desto stärker trifft mich die Strafe. Für ein Kavaliersdelikt wie das Parken auf dem Radweg muss ich in Deutschland etwa 1,2 Prozent des durchschnittlichen verfügbaren Haushaltseinkommens auf den Tisch legen. Ein Durchschnittsgrieche muss für das gleiche Delikt „Parken auf den Radweg“ bereits 10,1 Prozent des monatlichen Netto-Haushaltseinkommen
zahlen.
Diese und weitere anschauliche Zahlen , insbesondere auch zu den Kosten des Falschparkens auf der einen Seite und Scharzfahrens im ÖPNV auf der anderen Seite, finden sich in dem übersichtlichen pdf-Dokument von Wegeheld.
Wegeheld: Der Knöllchen – Report
Grafik: Wegeheld
Viel mehr als der geringe Preis des Knöllchens spielt wohl die Duldung mit rein. Bei uns gilt immer noch: Lieber ein Auto auf dem Geh-/Radweg als in zweiter Reihe.
wenn es Fahrradpolizeistaffeln gäbe, würden wahrscheinlich auch die Rechte des Radverkehrs besser durchgesetzt. Aber die Polizei nimmt nur motorisierte Fahrzeuge als Verkehr wahr.
In Zeiten von immer mehr werdendem Paketlieferverkehr wird das alles auch nicht besser. Die Polizei toleriert das Falschparken. Sie wird denken: was soll der arme Autofahrer denn auch anderes machen, wenn er kurz Semmeln holt…? Er hat ja als Ausdruck seiner Verzweiflung und Hilflosigkeit die Warnblinker eingeschaltet, was in der StVO so viel bedeutet wie:
ich weiss dass es nicht ganz korrekt ist, dass Kinderwagen nicht mehr durchpassen, dass Radfahrer gefährdet werden, aber dass ist mir egal, ich komme ja gleich wieder, ausserdem zahle ich 90 EUR Steuern im Jahr und Asphalt ist für Steuerzahler da!
@Axel
Zweite Reihe ist doch auch geduldet, sieht man jeden Tag auf Berlins Straßen.
Hier ein schönes Beispiel aus der Sonnenallee :
https://www.youtube.com/watch?v=hG0GvAzzwuY
@Kohl
Zweite Reihe ist aber bei den Autofahrern verpönt – der kann sich ja auf den Radweg stellen. Und bei der Polizei hat man auch den Eindruck, dass sie eher am Auto auf dem Gehweg vorbeifährt als an dem in zweiter Reihe. In Spanien ist das Gehwegparken vergleichsweise wenig verbreitet.
Ist natürlich nur ein schwaches Indiz, aber ich habe noch nie gesehen, dass ein Polizeiwagen auch nur so getan hätte, als würde er die zweite Reihe parkenden auch nur wahrnehmen, in Neukölln schlängelt sich die Polizei genau so daran vorbei wie alle anderen es zwangsläufig auch machen müssen.
Also ich finde es klasse, dass der deutsche Verordnungsgeber mit der geringen Höhe von 20 Euro ohne Flenspunkte belegt, dass durch Radwegparker veranlasstes Ausweichen auf die Fahrbahn kein Sicherheitsproblem darstellen kann und somit jede Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht rechtswidrig ist.
Wenn man vorbei kommt, ist das ja auch OK. Auf dem Radweg kommt man halt nicht mehr vorbei.
@Christoph: In Mitte sind nahezu täglich Polizisten auf dem Fahrrad unterwegs, die sich anscheinend aber ausschließlich um Ordnungswidrigkeiten, die von Radfahrern begangen werden, zu kümmern haben.
@Axel Nein, zweite Reihe parken ist genau so wenig okay wie auf Radwegen parken. Wieso sollte es auch okay sein, Behinderung des Verkehrsflusses ist behinderung des Verkehrsflusses.
@Kohl
Eine Sache ist, dass man nicht mehr vorbei kommt, die andere ist eine „Behinderung“ des Verkehrsflusses. Natürlich darfst Du das persönlich auch als „nicht OK“ befinden, aber es ist nicht das Selbe.
@Axel
Danke, dass du mir erlaubst es nicht okay zu finden, ich hatte schon sorgen.
Wenn man die Pedantenbrille raus holt ( du hast damit angefangen) so kommt man auf zugeparkten Radwegen idR. ebenfalls noch vorbei. Gehweg, Nebenspur etc. ein Unterschied ist hier imo akademisch.
@Kohl
Auf dem Gehweg musst Du schieben, wenn es sich um einen Fahrradstreifen handelt und Du auf die Fahrbahn ausweichen kannst, dann ist es ja wie beim zweite Reihe parken. Wenn Du den Unterschied nicht erkennen willst kann ich Dir auch nicht helfen. Das ist kein Plädoyer fürs zweite Reihe parken, aber es ist eben gerade nicht pedantisch. So lange ich keine Ordnungswidrigkeit begehen muss um vorbei zu kommen kann ich damit leben.
Noch kleine „nette“ Anekdote dazu (Blindheit der Polizei): Am 10. Mai war Energiewende-Demo in Berlin. Aktionen im Regierungsviertel, von der Polizei großzügig umstellt/abgesperrt. Es gab folglich keinen Verkehr (da ist sowieso nahezu nie nennenswerter Verkehr, aber jetzt: null). Ich fuhr mit dem Rad durch – und wo standen die Wannen: auf dem Radstreifen – mit durchgezogener Linie. Ich zum Polizisten: Sie wissen, dass Sie da nicht stehen dürfen. Polizist: Jaja. Daneben zwei Spuren frei.
Auch an Nicht-Demi-Tagen erlebe ich das immer wieder. Auch die Polizei parkt da, wo sie nicht darf. Und macht keinerlei Anstalten, wenn man sie drauf hinweist, wegzufahren.
Ich sag jetzt, wenn ich, trotz benutzungspflichtigen Radwegs (für die Ortskundigen: Berlin Kastanienallee!, wird auch im Senatsbericht erwähnt), auch immer: Jaja. Und fahr weiter.