ADFC Kleinmachnow sammelt Spenden für Klage gegen Radwegbenutzungspflicht

Überall in Brandenburgs Ortschaften trifft man auf katastrophale Radwege: schmal, mit schlechtem Belag, häufig holprig, uneinsehbar an Kreuzungen und Ausfahrten. Und sehr viele dieser „Radwege“ sind benutzungspflichtig. Auch Kleinmachnow macht da keine Ausnahme. In der Gemeinde am südwestlichen Berliner Stadtrand ist der Zehlendorfer Damm nach wie vor mit dem Verkehrszeichen 240 „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ gekennzeichnet. Die Tatsache, dass es auf dieser Straße zwischen November 2011 und Dezember 2013 zu 21 Unfällen mit Beteiligung von Radfahrern kam, meist wurden sie von abbiegenden Autofahrern übersehen, hat die Kreisverkehrsbehörde nicht bewogen, die Schilder abzubauen. Auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wurde im Januar abgewiesen.

Jetzt wollen Mitglieder des ADFC Kleinmachnow vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg klären lassen, ob die Benutzungspflicht auf dem Zehlendorfer Damm zulässig ist. Der ADFC ruft deshalb zu Spenden auf, um die Kosten für Anwälte und das Verfahren vor dem OVG zu stemmen.

Youtube-Kanal collingspace: 25 Dokumentationen von Radwegen in Kleinmachnow
ADFC Kleinmachnow: Für eine Aufhebung der Benutzungspflicht auf gemeinsamen Rad-/Fußwegen am Zehlendorfer Damm
Märkische Allgemeine: Kampf gegen Pflicht zur Radwegbenutzung

(Dank an Sascha M. für den Hinweis.)

11 thoughts on “ADFC Kleinmachnow sammelt Spenden für Klage gegen Radwegbenutzungspflicht

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  1. Das ist die unverschämte Ignoranz der ewig gestrigen Beamten in diesem Bundesland, die sich einen Teufel darum scheren, dass es nach dem geltenden Recht einen dringeneden Grund für separate Verkehrsanlagen mit Benutzungspflicht geben muss. Dazu kommt, dass die zurückgebliebenen Dorfrichter in einigen Brandenburger Gerichten und unsere Gesetzeshüter in Grün (oder neuderings blau) analog ticken und Benutzungspflichten einführen. Ich ärgere mich auch regelmäßig über die Frechheit der Brandenburger Kuhdörfer, wenn ich mit dem Rennrad über Land fahre.
    Leider gibt es eben immer noch den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Ich hoffe, die Klage ist erfolgreich, zumindestens die Berliner Gerichte haben ja mittlerweile erkannt, dass hier systematisch Radler durch Behörden diskriminiert werden, indem sie unnötig auf Fußwege gezwungen werden.

  2. Also zumindest in Niedersachsen ist das auf’m Land (und auch in mancher Großstadt) nicht anders. In den übrigen Bundesländern vermutlich auch nicht.

  3. Oje. Im Kommentarbereich der Märkischen tut wohl etwas Aufklärung Not. Aber da müsste man ja echt bei Adam und Eva anfangen. Arg anstrengend.

  4. Der RBB hat das Thema auch einen Tag später aufgegriffen, mit einer Anmoderation die die 17,50 EUR/Monat bis auf den letzten Cent wert sind:

    http://www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/archiv/20140514_1930/ungeliebte-radwegepflicht.html

    Snsonsten wird in der aktuellen Radzeit auch über die Initiave des ADFC Kleinmachnow ausführlich berichtet (S. 26-27):

    http://www.adfc-berlin.de/images/stories/content_2014/radzeit/radzeit_2014-03_web.pdf

  5. … Qualitätsfernsehen eben: „müssen neu gebaute Radwege immer 1,85 Meter breit sein“ … „sind sie Teil der Straße ist das Mindestmaß des gekennzeichneten Radwegs 1,25 Meter“ …

    Journalistisch natürlich eine Glanzleistung. Muss man so einen Mist wirklich loben?

  6. Es sind nicht nur die Beamten in der Straßenverkehrsbehörde in Beelitz. Es ist vor allem auch Richter Steiner in Potsdam, der Radwegzwang mit absurden Argumenten für rechtmäßig hält. Wohl noch in diesem Jahr wird das Oberverwaltungsgericht entscheiden & endlich für Recht & Ordnung sorgen…

  7. Das ist nicht nur die Beamtenschaft, gleichwo, das ist das ganze Stimmungsbild in Brandenburg und Berlin. Am Sonntag war ja wieder Velothon, natürlich mit Straßensperrungen. Alles was der von uns bezahlte Regionalfunk zu berichten wusste, waren die Behinderungen für die Automobilisten. Anderswo (Köln, Frankfurt etc.) wird im Dritten übertragen und solche Veranstaltungen werden als Attraktion für die jeweilige Region gesehen. In Berlin wird nur darüber gemeckert. Das setzt sich auch im Alltag fort, Radfahrer werden als Behinderung empfunden und Radfahrer global als Verkehrsrowdys diffamiert. Wenn ich täglich mit dem Auto unterwegs bin und sehe wie viele der Dorfnummern mit (MOL, BAR, TF, OHV) hier wie die Bekloppten langrasen, rote Ampel ignorieren oder drängeln und falsch parken, dann kommt mir die Galle hoch. Aber das wird allgemein ignoriert.

  8. Der rbb-Beitrag kommt ja einer Zeitreise gleich. Nixmerker und geschickt vermischte Fehlinformationen wohin man sieht. Dass der Moderator auch noch „Platt“ heißt, verwundert da eigentlich nicht.

  9. Und das Oberverwaltungsgericht macht auch noch fröhlich mit, statt für Recht & Ordnung zu sorgen. Heute im Briefkasten: http://www.rennrad-news.de/forum/attachments/l77ovg1s52aus13-pdf.148459/

    Ich hoffe sehr, Peter Weis & der ADFC schneiden besser ab als ich.

  10. … bemerkenswert in dem Beschluss des OVG ist, dass bei den DTV-Zahlen auf der einen Seite noch immer gelogen wird, dass sich die Balken biegen – und auf der anderen Seite mögliche Zahlen kleingeredet und gar keine erhoben werden:

    – „diene dem überörtlichen Verkehr und weise mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke an Werktage (DTVw) von 2.410 Kfz/24 h ein hohes Verkehrsaufkommen auf; für das Jahr 2015 werde eine DTVw von 4.000 Kfz/24 h mit einem Schwerlastverkehrsanteil von 9 % prognostiziert.“

    4.000 Kfz/24 h wären dann also ein Zehntel des Kfz-Verkehrs auf der Karl-Liebknecht-Straße in Berlin-Mitte – ohne Radweg.

    Und wo soll noch gleich die gigantische Steigerung von zwei Dritteln mehr Kfz auf der L77 innerhalb von 12 Monaten her kommen? Ist da nicht bereits links eine bestens ausgebaute Autobahn und rechts eine bestens ausgebaute mehrspurige Bundesstraße? Die auch noch beide ohne Alternative für den Fahrradverkehr gesperrt sind? An der B101 habe ich mir ausnahmsweise zwischen Bahnhof Großbeeren und Ludwigsfelde bereits mehr als einmal einen Radweg gewünscht – die Alternativen sind jeweils unverhältnismäßig lange Umwege.

    Also halten wir fest: Der Radfahrer der die gleiche Strecke zwischen Güterfelde und Philippsthal fährt, fährt zwar die gleiche Strecke wie die Kfz, aber nur letztere fahren von Ort zu Ort und sind damit überörtlicher Verkehr.

    Für den Fahrradverkehr gibt es wie fast überall erstmal gar keine automatischen Zählstellen und keine systematische Zählung, aber es wird behauptet, dass die normale Anwesenheit von Radfahrern auf einer normalen Landstraße „eine unverhältnismäßige Beschränkung des zahlenmäßig weit überwiegenden motorisierten Verkehrs bedeuten würde.“

  11. Das Hauptproblem an dem Beschluss: Es bleibt – zumindest vorläufig – dabei, dass Straßenverkehrsbehörden und Verwaltungsrichter in Brandenburg sich frei ausdenken dürfen, was sie für weit über die normalen Verkehrsrisiken hinaus erheblich gefährlich halten. Wenn die Berufung gegen die Kleinmachnow-Urteile nicht noch Besserung bringt, müssen wir uns in Brandenburg zumindest noch auf Jahre hinaus mit Radwegzwang an allen möglichen und unmöglichen Stellen abfinden.

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