Verkehrsministerium will Akku-Licht am Fahrrad zulassen

Der Paragraph 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die „Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern“. Der erste Absatz lautet: „Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt“.

Dieser Satz könnte am kommenden Freitag gekippt werden. Dem Bundesrat, der darüber abstimmt, liegt eine Empfehlung des Bundesratsverkehrsausshusses vor, wonach „für den Betrieb der aktiven lichttechnischen Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher verwendet werden dürfen“. Statt Dynamos sind dann auch wiederaufladbare Batterien erlaubt.

Die Vorschrift in der StVZO soll dem Leben angepasst werden, denn bereits jetzt werden Radfahrer nur noch selten mit einem Bußgeld von 15,- Euro belegt, wenn sie statt eines Dynamos eine akkubetriebene Fahrradlampe einsetzen. Akkulicht ist häufig leistungsfähiger und brennt auch, wenn das Fahrrad an der Ampel steht. Verkehrsminister Ramsauer sagt, die Rechtslage solle dem Stand der Technik angepasst werden.

Bundesrat: Empfehlungen der Ausschüsse zur 912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013

19 thoughts on “Verkehrsministerium will Akku-Licht am Fahrrad zulassen

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  1. Lieber Kalle, Batterien wären dann nicht erlaubt. Nur Akkus etc. Ich habe dir auf FB den Link zum Entwurf der Änderung zugeschickt.
    Gruß, Andreas

  2. @BikeBlogger: Danke, verbessert.

  3. Schon wieder unnötige Regulierung bis ins Detail. Damit werden nicht nur Batterien sondern auch alternative Quellen wie z.B. Brennstoffzellen (falls es da irgendwann etwas praxistaugliches gibt) verboten. Und ob man nun Batterien oder Akkus verwendet, sollte doch jeder selbst entscheiden können. Für selten genutzte Verbraucher (weniger als 1-2 Batterieladungen pro Jahr) lohnt sich der Kauf von Akkus schlichtweg nicht, weil diese ja auch irgendwann kaputt gehen und Batterien wesentlich billiger sind.

    Falls es tatsächlich zu Problemen wegen Batterien statt Akkus kommen sollte, dann kann man argumentieren, dass sich auch normale Alkaline-Batterien mit einer geeigneten Ladeschaltung in begrenztem Umfang wieder aufladen lassen:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Recharging_alkaline_batteries

    Das lohnt sich zwar nicht wirklich und die Wahrscheinlichkeit für ein Auslaufen der Batterien erhöht sich aber zumindest erfüllen Alkaline-Batterien damit die Buchstaben des Gesetzes („wiederaufladbare Energiespeicher“).

  4. Was für ein Quark! Die Vorgabe ausschließlich Akkus zu benutzen. Das ist doch wieder weltfremd und nur halb zuende gedacht. Okay, ist man ja gewohnt, dass aus Ministerien immer nur halbfertige Ergebnisse abgeliefert werden, aber es ärgert mich jetzt spontan dennoch.

    Beispielsweise im Winter kann ich nur mit Lithium-Batterien (Mignon) eine zuverlässige und v.a. langanhaltende Funktion meiner Rücklichter sicherstellen. Und als ich mal vergass die Lithium-Batterien heraus zu nehmen, funzte das Rücklicht auch im Sommer immer noch vorbildlich.

    Der Verbrauch ist bei Lichtern die nur über Micro (AAA) Zellen funktionieren, allerdings wirklich unschön. Aber es gibt gerade bei Rücklichtern nicht so dolle viel Auswahl bei Lichtern mit AA-Zellen. Habe schonmal ein Mars 3.0 auf Mignon umgebaut, war ne üble Wurschtelei.

    Und wenn man auf Reise ist, kann man auch nicht immer nen Ladegerät mitschlören oder betreiben. Gut, wer nen Nady hat, kann Akkus unterwegs aufladen, aber wer eh nen Nady hat, braucht auch kaum kabelloses Licht … ausser vielleicht hinten.
    Ich fahre vorne leistungsfähige vom Dynamo gespeiste Scheinwerfer und hinten Batterielicht. Habe dies Jahr aber auch erstmals ein reines Sommer-LR ohne Nady, wo ich dann auf ein gut ausleuchtendes Scheinwerferlicht im Bedarfsfall setze.

  5. @Jochen:

    Auch die NiMH-Zellen mit niedriger Selbstentladung (Eneloop und co) funktionieren relativ gut bei niedrigen Temperaturen. Zumindest bei den in Deutschland üblichen Temperaturen im Winter sollte das Licht damit eigentlich noch funktionieren. Normale Primärbatterien (Alkaline und Zink-Kohle) kann man bei tiefen Temperaturen natürlich vergessen.

    Dass es viele Geräte nur noch mit Micro und nicht mit Mignon gibt, ist mir auch schon negativ aufgefallen. Da hat man bei ungefähr gleichen Batteriekosten nur noch knapp die Hälfte der Kapazität. In vielen Fällen kommt es nun wirklich nicht auf die paar mm Baugröße und die 10-15g Mehrgewicht pro Batterie an.

  6. Am Sprachgebrauch könnten die aber noch etwas feilen: „Über eine Anzeige muss dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden.“

    Umgangssprachlich hat sich durchgesetzt, die theoretische maximale Ladung von Akkus als „Kapazität“ zu bezeichnen. Elektrotechnisch ist das nicht korrekt.

    Die maximale Ladung anzuzeigen, wie es in dem Papier vorgeschlagen wird, scheint mir alles andere als sinnvoll zu sein. Vielmehr sollte der Ladezustand angezeigt werden. Denn für die „sinnfällige Anzeige der ‚Kapazität'“ reicht ja dann ein Blick auf die vom Hersteller auf den Akku gedruckten Angaben aus.

    Die Begründungen lesen sich – aus rein elektrotechnischer Sicht – noch haarsträubender („Energierestkapazität“).

    Prinzipiell finde ich den Vorstoß nicht verkehrt, Licht ist Licht und Ersatzakkus kann man, wenn man sich nicht sicher ist, immer bei sich führen. Interessant wäre, ob die 6V-3W-Regel modifiziert wird, die hat den Radverkehr jahrzehntelang im Dunkeln gehalten, nur der technische Fortschritt (LED-Technik) ermöglicht seit einigen Jahren ausreichend Licht unter diesen beschränkten Möglichkeiten.

  7. Kein Polizist dieser Welt wird nachschauen, ob Akkus oder Batterien eingelegt sind – wahrscheinlich darf er das gar nicht. Brennstoffzellen sind mit dieser Regelung eh nicht ausgeschlossen:

    „(1a) Abweichend von Absatz 1 dürfen für den Betrieb der aktiven
    lichttechnischen Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher als Energiequelle verwendet werden. Über eine Anzeige
    muss dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte
    nicht zusammen einschaltbar sein.“

    Viel interessanter finde ich aber sowieso den zweiten Zusatz:

    „(11) Scheinwerfer und Schlussleuchte mit wiederaufladbaren
    Energiespeichern müssen nicht fest am Fahrrad angebracht sein; sie
    sind unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung
    beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen.“

    Daraus ergibt sich eindeutig, dass es keine Mitführpflicht gibt und einem keiner bei strahlendem Sonnenschein einen Strick draus drehen kann, dass man kein Licht am Rad oder im Rucksack hatte.

    Also alles in allem eine sehr positive Neuregelung, an der man nur was auszusetzen findet, wenn man unbedingt Korinthen kacken will.

  8. Nein Madriz! Da war wohl mehr der Wunsch der Vater des Gedanken.

    „müssen nicht fest am Fahrrad angebracht sein“ bedeutet lediglich sie dürfen auf- und ansteckbar sein, müssen also nicht mehr, wie es bisher der Fall war, FEST am Rad angebracht sein. Was FEST am Rad angebracht bedeutet, kann man an jedem normalen Rad bestaunen, wo der Scheinwerfer an einer entsprechenden Halterung, die auch wieder fest angebracht ist, fangeschraubt wird. Beim Rücklicht entsprechend genauso.

    Stichwort: Stecklichter

    An dem Zwang Licht jederzeit dabei zu haben, wird sich garantiert nichts ändern, denn das ist wieder Kampfradler-Gewohnheit. 🙂

  9. Auch die NiMH-Zellen mit niedriger Selbstentladung (Eneloop und co) funktionieren relativ gut bei niedrigen Temperaturen.

    Ich habe mit NiMH bisher nur schlechte Erfahrungen gemacht. Wenn sie neu sind, funktionieren sie prima. Im ersten Jahr kein Thema, im zweiten vielleicht auch noch nicht, aber dann bekommen sie mit der Zeit einen immer höheren Innenwiderstand.
    Meine IXON IQ, die ich regelmäßig als Zusatzfunzel dran hatte, brannte dann, wenn sie überhaupt noch anzuschalten war, nur noch einige Sekunden und ging dann wieder aus. Und das eben auch bei frisch aus dem Ladegerät geholten Akkus.

  10. @Karsten, welche Preisklasse hatte das Ladegerät in etwa? Da wurde lange großer Mist verkauft, inzwischen geht das aber.

  11. @Karsten:

    Die Akkus mit niedriger Selbstentladung (z.B. Eneloop) sind wirklich besser als die normalen NiMH-Akkus. Die haben zwar etwas weniger Kapazität (z.B. 2000 statt 2800 mAh bei Mignon) aber dafür ist die reale Lebensdauer wesentlich höher und der Innenwiderstand niedriger. Selbst 5-6 Jahre alte Eneloop-Akkus funktionieren bei mir nach wie vor einwandfrei. Ein gutes Ladegerät sollte man natürlich auch verwenden, da die Akkus sonst durch Überladung beschädigt werden können.

  12. Lampe, Akkus und Ladegerät waren zusammen ca. 100 €. Lampe alleine ca. 70 €. Da kann man das abschätzen.

    Ich habe allerdings dieses Ladegerät nie benutzt, sondern die Mignonzellen in einem Einzelzellen-prozessorgesteuerten Delta-U-Ladegerät, was selbst wieder so etwa 100 € gekostet hat, geladen, mit Entladung vorher.

    Billige Ladegeräte, die nur mit Konstantstrom laden, überladen die Akkus immer mehr oder weniger. Was bei NiCd weniger ein Problem war (die werden halt warm), muss man aber bei NiMH unbedingt vermeiden, da die wohl sehr sensibel auf Überladung reagieren.

  13. Tjo, die lieben Ladegeräte. Ohne tatsächlich gescheite, die selbst bei HongKong-Ware immer noch enen spürbaren Preis haben, nützen einem die schönsten Akkus nur vergleichsweise wenig!

    Ich frage mich ja wie hoch die Rücklaufquote bei Akkus so ist und wie groß der tatsächliche Nutzen bei der Vermeidung von Batteriemüll. Vermute aber für mich ganz stark, dass der Nutzen bei dem allergrößten Teil der so verkauft wird, deutlich schlechter ausfällt, als wenn man einfache Wegwerf-Batterien verwenden würde.
    Und dann fällt bei jedem Neugerät immer auch der beiligende Bamseldinger-Elektroschrott an, da ja immer auch ein Ladegerätlein beiligt, selbst wenn man keines benötigt!

    Nun lautet das Argument vom Ramsauer für die Beschränkung auf wiederaufladbare Energiezellen aber ausgerechnet „Umweltschutz-Aspekte“!

    Darf gelacht werden? Oder gehen wir gleich weinend in den Keller und hauen den Kopf gegen die Wand?

    PS: Fast alle meine bisherigen NiMH Zellen waren nach erschreckend kurzer Zeit unbrauchbar. Und mein zwei einzig wirklich dauerhaft brauchbaren, ich meine von Ansmann, die machen jetzt auch immer flotter schlapp. Verwende ich in meiner Funkmaus und nach 2 Tagen jammert der Empfänger bereits.

    Irgendwie habe ich aber starke Zweifel, dass mit der neuen Verordnung auf einmal nur noch wirklich gescheite Stromspeichertechnik auf den Markt kommen wird.

  14. Ich hätte eine Regelung, die vorschreibt, dass Neuräder nur noch mit funktionierender Lichtanlage mit Nabendynamo verkauft werden dürfen, für sinnvoller gehalten.

  15. Tolle Idee Lars! Du würdest also ernsthaft den Verkauf von Rennrädern, MTB’s, Choppern, Trials und vielerlei Arten weiterer Spezialräder, sowie den Verkauf von frontgetriebenen Pedelecs unmöglich machen wollen.

    Bravo! Sehr durchdachter Vorschlag.

    Dummerweise gibt es aber nunmal für verdammt viele Räder keinerlei Nabendynamo, der den Eigenarten der jeweiligen Räder auch nur ansatzweise gerecht werden würde.

  16. @Jochen, naja irgendwo muss man ja mit Umweltschutz anfangen. Wenn man das bei den Batterien tut, kann man bei der Reduktion des CO2-Ausstoßes immerhin guten Gewissens als Bremserland dastehen. Normalerweise sollten Menschen ja merken, wenn sie verarscht werden … ich denke aber, zu Recht vertraut man darauf, dass sie es in diesem Falle nicht tun.

    Ich habe mit Ansmann-Akkus übrigens besonders schlechte Erfahrungen gemacht, mit GP bessere. Mit meinen Akkus habe ich überwiegend gute Erfahrungen gemacht.

  17. Dann sind Radfahrer die einzige Bevölkerungsgruppe, der man die Benutzung von Einwegbatterien verbietet. Und das obwohl in jedem Supermarkt Behälter für die Rückgabe von Batterien aufgestellt sind.

  18. Das Resultat ist wohl nun folgendes: § 67 Absatz 1 StVZO: „Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.“

    Also Dynamo 6 Volt, Batterie 6 Volt oder Akku mit beliebiger Spannung.

    Als Korinthenkacker könnte man nun fragen, wo man eine 6V-Batterie herbekommen soll, in der Praxis werden es wohl dann eher 4 1,5V-Batterien sein. Warum die Batterie eine vorgeschriebene Spannung hat, der Akku aber nicht, erschließt sich mir nicht.

  19. […] und Batterie- statt Dynamobeleuchtung zu verwenden. Gegenüber einer Empfehlung aus dem Juni 2013, über die wir berichteten, gibt es einige […]

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