Verkehrsunfall Oranienstraße Ecke Skalitzer

„Schwere Verletzungen erlitt eine Radfahrerin gestern Abend bei einem Unfall mit einem Bus in Kreuzberg. Gegen 18.30 Uhr fuhr die 28-Jährige mit ihrem Fahrrad in der Oranienstraße in Richtung Wiener Straße. Sie wurde von einem neben ihr fahrenden Reisebus erfasst, als der 40-jährige Fahrer mit diesem in die Skalitzer Straße abbiegen wollte. Die Frau geriet mit ihren Beinen unter einen Reifen des Busses und musste stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Die weiteren Ermittlungen hat der Verkehrsermittlungsdienst der Polizeidirektion 5 übernommen.“

Pressemeldung der Berliner Polizei # 0726 vom 22.03.2013 – 08:50 Uhr

Der Tagesspiegel schreibt in seiner Onlineausgabe kurz nach 8:00 Uhr: „Eine 28-jährige Fahrradfahrerin ist am Donnerstagabend gegen 18.30 Uhr von einem links abbiegenden Reisebus angefahren worden. Der Unfall ereignete sich laut Polizei auf der Oranienstraße Ecke Skalitzer Straße. Die 28-Jährige Frau wurde laut Polizeisprecher schwer verletzt und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden.“

Der Tagesspiegel-Leser bob hat den Unfall anders erlebt: „ich kam ebenfalls mit dem rad unmittelbar nach dem unfall an die kreuzung. habe ihn aus der entfernung hören, aber nicht sehen können. so wie der bus dort stand, sah es klassisch nach abbiegeunfall aus. die frau wurde vom rechten vorderrad erfasst. sie wird sich wohl auf der „radspur“ geradeaus befunden haben und wurde vom busfahrer beim rechtsabiegen einfach übersehen.“

Rad-Recht fragt in einem Tagesspiegel-Kommentar noch einmal nach: „Zuweilen entsprechen die Unfallmeldungen des Tagesspiegel dem Wortlaut der Polizeimeldungen nahezu vollständig, manchmal weichen sie mehr ab. Beruhen die Meldungen immer primär auf direkter Kommunikation mit der Polizei oder werden zuweilen primär die Texte der Onlinemeldungen der Polizei bearbeitet und nur sekundär weitere Informationen bei der Polizei angefragt?“

Der Tagesspiegel antwortet direkt auf die Frage von Rad-Recht: „Vielen Dank für Ihre Frage. Unsere Redakteure und Polizeireporter telefonieren mehrmals täglich mit der Pressestelle der Berliner Polizei. Die Informationen, die sie dort bekommen sind die Grundlage für unsere Polizeimeldungen, weshalb die Informationen teilweise aktueller sind als die in den schriftlichen Mitteilungen auf berlin.de. Deshalb können die Schilderungen der Sachverhalte voneinander abweichen. Generell werden bei uns aber keine schriftlichen Pressemeldungen der Polizei übernommen und direkt veröffentlicht, vielmehr fließen die Informationen aus den Telefonaten in eigene Texte ein.“

29 thoughts on “Verkehrsunfall Oranienstraße Ecke Skalitzer

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  1. Diese Suggestivstreifen, die erst direkt an der Kreuzung beginnen und Radfahrern suggerieren, sie sollen rechts von den Rechtsabbiegern fahren, sind, ich drücke mich mal vornehm aus, ungünstig. Welche Probleme will man damit überhaupt lösen – dass Radfahrer auch mal vor oder hinter einem Auto stehen müssen, das an der Ampel wartet? Zudem suggerieren diese Streifen oft, dass man keinerlei Sicherheitsabstände benötigt.

    Was es bedeutet, wenn ein Bein von einem Bus-Reifen überrollt wird, kann man sich wohl ausmalen. Frustrierend, besonders da diese wiederkehrende Form des Rechtsabbiegeunfalls scheinbar keinen interessiert.

  2. Suggestivstreifen… wohl eher Ignorierstreifen. Wird so etwas überhaupt noch neu angelegt oder stammt das nicht vielmehr aus einer längst überholten „Wir malen was für Radfahrer auf die Straße“-Zeit?

  3. @Michael S, ich kann aus dem Stehgreif keine neuen Beispiele nennen. Obwohl, ein ähnlicher Fall fällt mir ein: Puschkinallee Ecke Elsenstraße, Fahrtrichtung Osten. Radweg, bisher nicht benutzungspflichtig. Neu (seit einigen Wochen): Radweg weiterhin nicht benutzungspflichtig, es gibt nun aber eine Auffahrt kurz vor der Kreuzung mit Benutzungspflicht.

    Wenn man sowas anordnet (wohl, damit geradeausfahrende Radfahrer nicht wahlweise auf der Rechts- oder Linksabbiegerspur fahren müssen, denn eine Geradeausspur gibts nicht), dann ist alles andere wohl auch möglich.

  4. Die google-maps Bilder sind veraltet. Die baulichen Radwege unter der Brücke existieren nicht mehr. Da sind jetzt Radfahrstreifen mit breiteren Furten auf der Fahrbahn.

    Die Vorbeifahrstreifen für Radfahrer, die erst kurz vor einer Kreuzung od. Einmündung beginnen, sind eine Standardmaßnahme zur Sicherung des Radverkehrs aus dem „Zehn-Punkte-Programm“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Polizei für die Sicherheit des Radverkehrs. Diese Streifen wurden und werden an ampelgeregelten Kreuzungen ohne Radverkehrsanlagen oder zusätzlich bei vorhandenen, nicht benutzungspflichtigen, Radwegen angelegt.
    Radfahrer sollen so die Möglichkeit verdeutlicht bekommen, an wartenden Fahrzeugschlangen rechts vorbeizufahren und sich an der vorgerückten Haltelinie im Sichtfeld der Kfz aufzustellen.

  5. Peter schreibt:
    Freitag, 22.03.2013 um 16:46

    Radfahrer sollen so die Möglichkeit verdeutlicht bekommen, an wartenden Fahrzeugschlangen rechts vorbeizufahren und sich an der vorgerückten Haltelinie im Sichtfeld der Kfz aufzustellen.

    Warum müssen sie so etwas verdeutlicht bekommen?
    Ist ausreichend Platz vorhanden dürfen sie auch ohne Streifen an wartenden Fahrzeugen vor fahren.
    Besser sollte man Autofahrern klar machen, dass sie diesen ausreichenden Platz nicht absichtlich verstellen dürfen. Dazu bedarf es keinerlei Strassenmalereien.
    Solche Massnahmen resultieren doch nur aus dem absichtlichen Fehlverhalten von Autofahrern.
    Schlimm genug, dass man Geld investieren muss und irgendwelche Radstreifen auf die Fahrbahn pinseln muss damit Autofahrer wissen wie man sich auf einer Fahrbhahn zu benehmen hat. Das ganze wird dann noch aus Mitteln für Radverkehrsförderung bezahlt.
    Weg mit diesem ganzen Müll von Radverkehrsanlegen. Dann lernen Deutschlands Radfahrer auch wieder Rad fahren und wer sich nicht traut der soll es eben bleiben lassen.
    Wieviel Tote und Verletzte soll es denn noch geben bis es der Letzte kapiert?

  6. Dann lernen Deutschlands Radfahrer auch wieder Rad fahren und wer sich nicht traut der soll es eben bleiben lassen.

    Erinnert an oft gehörte Einwürfe auf der Basis falsch auf die menschliche Gesellschaft bezogener Erkenntnisse eines britischen Naturforschers des 19. Jahrhunderts.

  7. @ Peter: Ich kann nicht recht verstehen, wie diese Streifen für mehr Sicherheit sorgen sollen. Wie Siggi ganz richtig sagt, kann man bei genügend Platz auch ohne Streifen vorbeirollern, wenn mans denn für richtig hält. Ich stell mich in der Situation bei kurzer Schlange meist ganz normal so breit mit an, dass keiner neben mich passt. Wenn ich an der Ampel als erster ankomme, stehe ich also links von solchen Streifchen und muss dann damit rechnen, dass Autofahrer auf die Idee kommen könnten, der Streifen sei doch die Boxengasse für Radfahrer und ich behinderte den Sprint der Meute, wenn ich mich da nicht reinquetsche. Bei Stau sehe ich dagegen nicht ein, dass ich mich von der Selbstbehinderung dieser Stinker ebenfalls behindern lassen soll. In dem Fall versuche ich dann auch nach vorne zu kommen.

    Hm. Hat natürlich wenig mit dem Unfall zu tun, ausser, dass es ne Menge Möglichkeiten gibt, Radfahrer falsch zu führen – was nicht heißt, dass es nicht auch ne Menge Möglichkeiten gäbe, sie richtig zu führen. Alles eine Frage des politischen Willens.

  8. Einige dieser Streifen finde ich kontraproduktiv, vor allem diejenigen, die sehr schmal sind. In zugestauten Kreuzungszufahrten können aber auch die schmalen wieder hilfreich sein, weil viele Autofahrer dort den markierten Bereich freihalten.
    Nützlich finde ich die Streifen auch dort, wo es nicht benutzungspflichtige Radwege gibt, weil sie verdeutlichen, dass Radverkehr durchaus auch auf der Fahrbahn stattfinden kann.

  9. Die Radstreifen sind vor der Ampel sehr nützlich: Sie ermöglichen, dass man ungehindert rechts an dem obligatorischen Stau vorbeifahren kann. Über den Nutzen nach der Ampel kann man wirklich Fragen stellen, das stimmt.

  10. Peter schreibt:
    Freitag, 22.03.2013 um 21:33
    In zugestauten Kreuzungszufahrten können aber auch die schmalen wieder hilfreich sein, weil viele Autofahrer dort den markierten Bereich freihalten.

    ..und ohne Streifen können sie es dann plötzlich nicht mehr. Das sollte man ändern – kostet weniger Geld und macht auch alle anderen Fahrbahnen sicherer.

    Peter schreibt:
    Freitag, 22.03.2013 um 21:33
    Nützlich finde ich die Streifen auch dort, wo es nicht benutzungspflichtige Radwege gibt, weil sie verdeutlichen, dass Radverkehr durchaus auch auf der Fahrbahn stattfinden kann.

    …und wo dann keine Streifen sind ist russisches Roulette angesagt. Auf der letzten Strasse ohne Radverkehrsanlege ist man dann schon so gut wie tot wenn man vversucht dort Fahrrad zu fahren.

    Schlimm, dass man dafür solche Streifen braucht.
    So etwas hat gefälligst auch ohne Streifen zu funktionieren. Das Verhalten auf Fahrbahnen ist in der StVO ausreichend festgelegt. Man sollte besser darauf hin arbeiten, dass das auch wieder funktioniert.

  11. Gerd schreibt:

    Über den Nutzen nach der Ampel kann man wirklich Fragen stellen, das stimmt.

    Was nützt mir denn aber ein Streifchen vor der Ampel, wenn ich nach der Ampel gefährdet werde? Wenn sie mir, wie du sagst, vor der Ampel helfen und hinter der Ampel eine Gefährdung bedeuten – was hilft mir das unter dem Strich auf meinem WEG, den ich zurücklegen will? Ich will sicher von A nach B kommen, wobei A meinen Startpunkt meint und B nicht die nächste Ampel mit Streifchen.

    Diese Streifen zementieren im Kopf vieler Radfahrer doch nur, dass man auf Handtuchbreite am Bordstein seinen Platz hat. So wie schon Kindern in den Jugendverkehrsschulen ständig ein RECHTS FAHREN, RECHTS FAHREN eingebläut wird (nichts gegen rechts fahren an sich, aber das muss eben bedeuten, rechts unter Einhaltung der nötigen Abstände – in der Wahrnehmung vieler Autofahrer = „mitten auf der der Straße“).

    Generell habe ich nichts gegen Markierungen auf der Fahrbahn, die deutlich machen, dass Raum für Radfahrer vorgesehen ist. Aber wenn schon, denn schon und auch im besten Fall ist Farbe nicht genug. Dazu gehören dann auch andere Ampelschaltungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Kontrollen etc.

  12. Möglicherweise wäre ein solcher Streifen mit vorgelagertem Aufstellbereich eine Hilfe? Ist zwar in den Niederlanden angeblich ja schon wieder out, aber damit würde natürlich offensiv ein Recht auf eine sichere Ampelstartposition deutlich gemacht. Kenne ich eigentlich in Berlin nicht.

    Ist halt schwer, mit den sehr inhomogenen Voraussetzungen und Ansprüchen ans Radfahren in Berlin umzugehen.

  13. Bei längeren Rotphasen ist ein Streifen für Radfahrer rechts eines Geradeaus- und Rechtsabbiegestreifens gut dafür, um an der Autoschlange vorbei bis vorne fahren zu können, wo man dann im Sichtbereich der Autofahrer stehen kann, und außerhalb der Abgasbelastung. Die aufgestauten Radfahrer haben damit einen deutlichen Sicherheitsvorteil. Die bei „frischem“ Grün ankommenden Radfahrer haben allerdings den Nachteil, dass der noch stehende, dann aber rechts abbiegende Autofahrer, einen Blick über die Schulter werfen muss oder in seinen rechten Rückspiegel schauen muss. Für diesen Moment, also evtl. die Grünsekunden 3 – 10, ist bei dieser Gestaltung eine Gefährdung der Radfahrer gegeben. Diese ist allerdings genau so bei jedem rechs liegenden Radweg vorhanden – und dort in der Regel größer, weil der tote Winkel bei Lkw oder Bussen eben genau den typischen Abstand eines Radweges umfasst. Ein direkt neben dem Fahrstreifen der Autos liegender Radfahrstreifen hingegen ist den überwiegenden Teil der Zeit im Rückspiegel einsehbar, erst wenn der Lkw oder Bus leicht rechts einschlägt, also schon auf den Radfahrstreifen drauf fährt, verschwindet auch dieser Radfahrer im toten Winkel.

    Mit einem eigenen Rechstabbiegestreifen läßt sich dies Problem weitgehend lösen, wenn -1- Radfahrer die Rechtsabbiegestreifen auch zum geradeausfahren mitnutzen können, wie oft in Kopenhagen (http://goo.gl/maps/NE9Yf), oder aber -2- der Radfahrstreifen weiter verläuft in einen links des Rechtsabbiegestreifens liegenden Geradeaus-Radfahrstreifen. Bei -1- fahren Rechtsabbieger und geradeausfahrender Radfahrer hintereinander und fahren im Kreuzungspunkt auseinander (http://goo.gl/maps/CVBys. Bei -2- geschieht die Verflechtung, während beide fahren, wobei der Autofaher in aller Regel den Radfahrer vor sich fahren sieht und dessen Fahrmanöver in sein Handeln einbeziehen kann. Auch hier gibt es den Moment der tot-Winkel-Gefährung, aber nur dann, wenn der Autofahrer wegen Staus langsamer ist als der Radfahrer, der von hinten kommt. Diese Situation ist aber selten, weil Verkehrsplaner, wenn sie eine Rechstabbiegespur einplanen, diese häufig so lang planen, dass es nur selten zum Stau kommt.

  14. @Rustikus

    Wie wäre es mit einer ganz normalen Strasse ohne jegliche Radverkehrseinrichtungen?
    Stehende Autofahrer müssten dann nur noch dazu gebracht werden in ausreichend breiten Fahrspuren den Radfahrern auch den Platz zu lassen damit sie rechts vorbei Fahren können. Gleichzeitig gäbe es die Probleme im fliessenden Verkehr und die Probleme mit Rechtsabbiegern nicht die sonst bei Radstreifen auftreten.
    Besser dafür sorgen, dass es auch ohne Radverkehrseinrichtungen funktioniert. Wenn nicht, müssen eben Änderungen der StVO her damit z.B. das absichtliche Blockieren von Fahrspuren aufhört. Das ist billiger und sicherer als Radstreifen.
    In einer Strassenbahn setzte ich mich auch nicht in die Mitte einer Sitzbank damit sich Niemand neben mich setzt.

  15. Die Aussage des Tagesspiegel, Polizeimeldungen würden nicht direkt übernommen, finde ich angesichts der heutigen Polizeimeldung erstaunlich.

    Polizeimeldung:
    http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/382724/index.html

    Tagesspiegel:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/fahren-unter-alkoholeinfluss-sechsjaehriges-kind-bei-verkehrsunfall-verletzt/7975256.html

  16. Also um gut sichtbar auf einem solchen Streifen zu stehen, müsste er deutlich vorgezogen sein. Der (veraltete) im Google-Streetview-Bild ist fast gar nicht vorgezogen. Da kann es schnell zu der Situation kommen, dass Radfahrer und Lkw bei Rot warten und sich dann beim Losfahren „in die Quere kommen“.

  17. @siggi, mal nachgefragt – mir ist gerade nicht ganz klar, warum auf einer Fahrbahn ohne Radstreifen die Autofahrer nicht auch so weit rechts stehen dürften, dass Radfahrer nicht mehr rechts vorbeikämen. Gibts da irgendeine Regelung?

  18. Wozu das Rad immer neu erfinden wollen? Hier ein Link, wie es in den Niederlanden gemacht wird. Und denen gibt der Erfolg (Fahrradanteil) schließlich recht:

    http://www.zukunft-mobilitaet.net/7230/vergangenheit/geschichte-niederlande-radwege-design-kreuzung-radverkehrsanlagen/

  19. @Rad-Recht: Mich hat die Aussage der TSP auf die Nachfrage wie die Texte generiert werden auch irritiert. Es kommt sehr häufig vor, dass Texte von Polizei und TSP wortwörtlich übereinstimmen. Das kann kein Zufall sein.

  20. berlinradler schreibt:
    Montag, 25.03.2013 um 11:47

    @siggi, mal nachgefragt – mir ist gerade nicht ganz klar, warum auf einer Fahrbahn ohne Radstreifen die Autofahrer nicht auch so weit rechts stehen dürften, dass Radfahrer nicht mehr rechts vorbeikämen. Gibts da irgendeine Regelung?

    § 1 Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Das zum Einen.

    Die andere Frage ist. Warum man Jemand mit einem 1,6m breiten Fahrzeug eine 3,5m breite Fahrspur dicht machen muss wenn kein Radstreifen da ist. Mit Radstreifen können sie es plötzlich.
    Man könnte eine Menge Geld sparen wenn man Autofahrern dieses assoziale Verhalten abgewöhnen würde.

  21. @berlinradler:
    es gibt in der stvo keine regelung, die besagt, dass fahrzeugführer am rechten fahrbahnrand eine fahrgasse freihalten müssen, damit rad- und mofafahrende ihr recht nach § 5 (8) StVO ausüben können.
    Stattdessen heißt es z.B. in § 9 (1) S.2 StVO:
    „Wer nach rechts abbiegen, will hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts […] einzuordnen“
    –> trifft dort zu, wo es einen gemeinsamen Fahrstreifen für geradeaus und rechts gibt

  22. @Philip:
    Genau deswegen habe ich nochmal extra beim Tagesspiegel angefragt. Mich störte ja auch garnicht, wenn die schriftlichen Polizeimeldungen redaktionell bearbeitet übernommen würden. Ich sehe keinen gewaltigen Unterschied zu einer Nachfrage bei der Polizei, die im Zweifel wohl dasselbe erzählt. Was mich stört, ist die mangelnde redaktionelle Bearbeitung. Die einseitige Wortwahl der PM`en werden übernommen, manchmal Sätze ausgelassen. Falls der Tagesspiegel tatsächlich immer mit der Polizei telefonierte, wäre das bescheidene Ergebnis bei den Unfallmeldungen eher ein Armutszeugnis.

  23. @Siggi:

    Die andere Frage ist. Warum man Jemand mit einem 1,6m breiten Fahrzeug eine 3,5m breite Fahrspur dicht machen muss wenn kein Radstreifen da ist. Mit Radstreifen können sie es plötzlich.
    Man könnte eine Menge Geld sparen wenn man Autofahrern dieses assoziale Verhalten abgewöhnen würde.

    Sie werden es nicht abgewöhnen wenn es keinen weißen Streifen gibt der die Territoriumsgrenze markiert.

  24. Abgesehen davon, daß typische Autos nicht 1.60, sondern eher an die 2m breit sind, ist die Idee, rechts davon Platz einfordern zu wollen, ausgemachter Blödsinn. Einerseits ist dieses rechts-von-Rechtsabbieger-Fahren eine der Haupttodesursachen von Radfahrern, andererseits geht das mit dem Verzicht auf den sehr wohl erforderlichen Sicherheitsabstand einher.

    Wenn ein 2m breites Auto (Außenspiegel berücksichtigen!) ohne Sicherheitsabstand bündig nach links in einer 3.5m breiten Spur steht, dann sind rechts von ihm noch 1.5m „Platz“. Zieht man den Sicherheitsabstand von 1m ab, der zwischen Auto und Fahrrad bleiben sollte, muss sich der Radfahrer also auf einem 50cm breiten Streifchen am Bordstein entlangtasten.

    Das ist doch Schwachsinn! Wie kann man so einen Blödsinn auch nur gutheißen?

    Alle Verkehrsteilnehmer sind GLEICHBERECHTIGT und gehören daher HINTER-, nicht NEBENEINANDER. Und dann muss man halt auch mal einen Moment WARTEN, auch wenn man ein Weltverbesserer und Planetenretter ist. Die Überlebensschancen aber steigen. Und der Autoverkehr wird „behindert“, viel effektiver und ehrlicher als er durch „rechts-dran-vorbeischlängel“-Vermeidungsstrategien behindert wird.

    Aber das kapiert die „ich-ich-ich-Wollkopffraktion“ wohl nie.

  25. @Joe: Auf einer normalen Fahrbahn rechts an Autos vorbeizufahren ist nach StVO §5(8) ausschließlich dann gestattet, wenn diese „warten“ – was man wohl deutlich in Richtung „stehen“ interpretieren sollte.

    §5(8) StVO: Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

    Also kann es hier auch nur um Vorbeifahren mit mäßiger Geschwindigkeit gehen. Und da ist ganz sicher nicht der 1m Abstand gefordert, von dem Du redest.

    Sollte klar sein, dass da ein klitzeklitzekleiner Unterschied besteht bezüglich erforderlicher Sicherheitsabstände zwischen 1500kg Blech, die mit 50km/h an einem 20km/h langsamen ungeschützten VT vorbeifahren und 100kg Alu und Mensch, die mit 12km/h an 1500kg stehendem Blech vorbeirollern….

    Und zum Thema „Gleichberechtigt“. Verschiedene Fahrzeuge haben verschiedene systembedingte Vor- und Nachteile. So sind Fahrräder z.B. nunmal schmaler als PKW. Und wegen des geringeren Platzbedarfs, haben Radfahrer es z.B auch nicht so schwer mit der Parkplatzsuche wie PKW.
    Auf der anderen Seite erreichen PKW z.B. höhere Spitengeschwindigkeiten und bieten z.B den Vorteil bei Regen als Fahrer trocken zu bleiben.

    Deiner Vorstellungswelt von „Gleichberechtigung“ folgend, müsstest Du daher eigentlich gleich als nächstes konsequenterweise folgende Forderungen auf Deine Agenda packen:

    – Radfahrer müssen aus Gleichberechtigungsgründen gesetzlich verpflichtet werden, stets erst noch 15 Minuten um die Laterne im Kreis zu fahren, an der sie ihr Rad anschließen wollen, bevor sie es dann tatsächlich anschließen. Kann ja nicht sein, dass Radfahrer leichter Parkplätze finden, als Autofahrer. Das wäre ja ungerecht.

    – Autofahrer müssen stets einen Wasserkanister mitführen, dessen Inhalt sie sich stets sofort über den Kopf gießen müssen, sobald es anfängt zu regnen. Wäre ja ungerecht, wenn nur die Radfahrer bei Regen nass würden.

    – Autofahrer dürfen auf ebener Strecke nicht schneller als 35km/h fahren. Bei Gegenwind 25km/h. Radfahrer sind ja in der Regel nicht schneller. Wäre ja doch fürchterlich ungerecht, wenn da Autos schneller fahren dürften.

    – Rad- und Autofahrer dürfen ab sofort nicht mehr über Brücken fahren, für die es eine Fahrzeuggewichtsbeschränkung gibt und nicht mehr unter Brücken durchfahren, für die irgendeine maximale Durchfahrtshöhe angegeben ist. Denn Alles andere wäre ja ungerecht gegenüber den armen LKW-Fahrern, die an solchen Brücken nicht weiterfahrendürfen. Und schlielichlich müssen ja alle VT gleichberechtigt sein.

    … Ach Du meinst, das mit der Durchfahrtshöhe, sei schon ok, weil halt PKW und Fahrräder nicht so hoch sind und problemlos unter solchen Brücken durchpassen und manche LKW halt nicht?

    …Aber Du meinst, es sei nicht ok, dass Radfahrer wo durchfahren dürfen (Gasse rechts von stehenden Autos), wo sie durchpassen, PKW, die da aber nicht durchpassen nicht. Und das Radfahrer da deshalb auch nicht durchfahren dürfen sollten, obwohl sie durchpassen würden , weil die PKW, die da sowwieso nicht durchpassen würden, dann nicht gleichberechtigt wären?

    ..ich sag jetzt mal nicht wie Du „schwachsinnig“. Aber: völlig absurd.

  26. Zitierfunktion verpeilt: Der Teil unter dem zitierten StVO-§ ist mein Beitrag und sollte nicht als Zitat erscheinen.

  27. @reclaim
    …und der Beifahrer muss stets hinter dem Fahrer sitzen nebeneinander sitzen ist grundsätzlich verboten.

    Leider sind die meisten Menschen zu solchen 1:1 Gedanken, wie Du sie geschildert hast, leider nicht fähig.

  28. […] auch hier nicht aufgeben. Vor etwa zwei Jahren hatte ich dann einen schweren Unfall (Blogbeitrag “Verkehrsunfall Oranienstraße Ecke Skalitzer” vom 22. März 2013) an der Kreuzung Oranien-/Skalitzer […]

  29. […] auch hier nicht aufgeben. Vor etwa zwei Jahren hatte ich dann einen schweren Unfall (Blogbeitrag “Verkehrsunfall Oranienstraße Ecke Skalitzer” vom 22. März 2013) an der Kreuzung Oranien-/Skalitzer […]

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