Polizeiwachtmeister Herr Holm erklärt radikalen Radfahrern mit fundierten Argumenten den Krieg: „Die Verdopplung der Geschwindigkeit bedeutet die Vervierfachung der Beule!“
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Kommentare
- 38 Kommentare zu "BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“"
- berlinradler: @bruna, ach ich bin die Diskussion nicht wirklich leid. Wenn ich das wäre, könnte ich mich ausklinken. Vielmehr bin ich…
- Michael S: @Jochen (hööööörst duuu miiiiich noooooch?) Auuuuuch ciaoooooo
- Jochen: Peter: " Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So…
- Peter Viehrig: @Jochen Ich mache es kurz: Bitte einfach mal richtig lesen. Selber. Es ging Johann um die *Berichterstattung*, also die Rezeption…
- Jochen: Johann: >>> Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat,…
- 65 Kommentare zu "Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht"
- Stefan: Nicht schlecht. Ich wurde nach 3 Metern mit dem Fahrrad betrunken auf dem Fahrradweg angehalten; nicht schön - aber hey,…
- Linda: Ich dachte, man kooft sichn BMW auch zur Freude(!!!) am Fahren. Und dann stellt man sich zum Spaß jeden Morgen…
- Kohl: Grossartig, wenn ich an der CM teilnehme muss ich keine Steuern mehr bezahlen? Wo kann ich das beantragen?
- berlinradler: Sofern Troll-Meinungen auch Meinungen sind ...
- Theo: Der LKW-Fahrer hat einen Mann totgefahren. Das wird ihn sein Leben lang begleiten. Armer Kerl. Welchen Sinn macht es, ihm…
- 16 Kommentare zu "Rechtsfragen zum Thema Fixie"
- peter patent: An einer Steller Ihrer Interpretation sehe ich einen Fehler. Sie schreiben: "die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass “alle Fahrzeuge eine ausreichende…
- F.: Moin, moin nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen! Grüße
- berlinradler: Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-)
- Roland Huhn: Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet "Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit…
- Roland Huhn: RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung ("Als ausreichende Bremse…
- 1 Kommentar zu "Die große Beichte im Radsport"
Timeline Radspannerei-Blog
…radelnde Rammsau… köstlich!
Hier ist auch noch ne Satire: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.sicher-im-verkehr-polizei-kampagne-gscheid-radln-aufeinander-achten-page4.2c6e89ec-2d75-484e-9e42-cf00b113f4cc.html
Ach ne, ist zwar genauso witzig, aber ernst gemeint.
für alle, die ihn noch nicht kennen, hier noch der stenkelfeld klassiker – training für fahrradkuriere
> http://www.youtube.com/watch?v=LGh1PpsVTi4
@berlinradler: Glücklich bin ich mit der Münchner Polizeikampagne nicht, aber inzwischen kann ich mit den Formulierungen leben. Das war früher schlimmer
Früher hiess es da: „Fahren Sie mit Fahrradhelm!“, als wäre das eine gesetzliche Vorschrift (Genauso wie „Bleiben Sie an Ampeln mit Rotlicht immer vorbildlich stehen“, was ja nun wirklich vorgeschrieben ist.).
Jetzt heisst es: „Sie fahren sicherer mit Fahrradhelm“ – stimmt natürlich so auch nicht, ist aber deutlich konzilianter, und erweckt nicht direkt den Eindruck, dass sei eine gesetzliche Vorschrift.
Früher hiess es: „Benutzen Sie immer Radwege oder die für Radfahrer vorgesehenen Verkehrsführungen und ausschließlich in der vorgegebenen Richtung.“
Jetzt: „Benutzen Sie Radwege ausschließlich in der vorgegebenen Richtung“ – passt doch.
Will nur sagen: die Münchner Polizei hat sich verbessert.
Es ist natürlich richtig, dass die Mehrzahl der Radunfälle (mit mehr als einem Beteiligten) nicht von Radfahrern verursacht wird, und deshalb auch Appelle an die Radfahrer allein nichts nützen werden, sondern dass natürlich vor allem die Kraftfahrzeugführer angesprochen werden müssen.
Dennoch ein wenig unfair gegenüber den Münchnern, das „Satire“ zu nennen…
@Shining Raven, es ist ja prinzipiell auch richtig, Tipps an Radfahrer zu richten. Man lebt in einem nicht perfekten Verkehrssystem und muss sich den Fehlern der anderen anpassen.
Vielleicht bin ich da etwas überempfindlich. Wenn ich von einer Polizei lese, dass ich Abstand zu Fahrzeugen halten oder den Toten Winkel beachten soll – beides vollkommen richtig – habe ich aus meiner Erfahrung mit den Presseberichten gleichzeitig das Gefühl, dass das weniger auf ein passives, fehlerausgleichendes Verhalten hinausläuft sondern eher auf die Unterstellung, auch Radfahrer, die formal keine Unfallschuld tragen, hätten den Unfall eigentlich verursacht, wenn auch nur moralisch.
Die Reihenfolge solcher Tipps verstehe ich immer als Priorisierung, d.h. der erste Tipp ist der wichtigste und der letzte der unwichtigste. Hilfreicher scheinen mir da Tipps wie die „10 Gebote des sicheren Radfahrens“ von Bernd Sluka.
Sehr problematisch ist auch, dass es solche Tipps eigentlich nur an Fußgänger und Radfahrer gerichtet gibt. Diese Faktoren und viele andere – z.B. generell Pressemitteilungen von Landespolizeien und deren Unfallmeldungen – erzeugen bei mir ein diffuses Bild extremer Parteinahme gegen Radfahrer, die dann wiederum in einer Abwehrhaltung gegen polizeiliche „Tipps“ münden.
@berlinradler
Vollkommen richtig, und ich stimme Dir da eigentlich auch in allen Punkten zu.
Bei den Autofahrern hat die Polizei ziemlich aufgegeben (obwohl es da auch so eine Liste gibt) und kommt schlechter an die Leute dran. Als Radfahrer oder Fußgänger ist man ja schon aus Selbstschutz auf so Verhaltensweisen angewiesen.
Mein einziger Punkt ist nur, dass das in München in der letzten Zeit gegenüber früher deutlich besser geworden ist, es war wirklich schon viel schlimmer.
Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass das noch irgendwann etwas Vernünftiges wird.
Hihi, das ist mal Balsam für die geschmähte Radfahrerseele 🙂