Im Jahr 2013 tritt die neue STVO in Kraft. Die Änderungen für Radfahrer hat der ADFC in einer Tabelle zusammengestellt.
Neu ist die Freigabe linksseitiger Radwege ohne Benutzungspflicht durch das alleinstehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“.
Zum Abbiegen müssen Radfahrer sich nicht mehr an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge orientieren. Auch der kaum bekannte Zusatz, dass beim Abbiegen abgestiegen werden muss, wenn der Verkehr dies erfordert, entfällt.
Das Ampelchaos bleibt erhalten – man könnte nun aber herauslesen, dass man spezielle Fahrradampeln nur noch auf Radverkehrsanlagen beachten muss und ansonsten die Fahrbahnampel gilt. Grenzt jedoch eine Radfahrerfurt an die Fußgängerfurt und ist keine Radwegampel vorhanden, so ist bis zum 31. Dezember 2016 die Fußgängerampel, danach dann die Fahrbahnampel zu beachten.
In Fahrradstraßen gilt für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (bisher: mäßige Geschwindigkeit), die bei Bedarf verringert werden muss.