Brandenburg und die Benutzungspflicht

14 Jahre ist es her, da wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Mussten Radfahrer bis dahin jeden Radweg nutzen, der als solcher zu erkennen war, so sollte nun eine Wahlfreiheit gelten. Eine Benutzungspflicht (durch blaues Radwegzeichen) sollte nur noch angeordnet werden, wo eine besondere Gefahrenlage vorlag. Doch fast nirgendwo in Deutschland fand die notwendige Überprüfung der vorhandenen Radverkehrsanlagen statt. Benutzungspflichten blieben unabhängig von den Kriterien, die für ihre Anordnung nötig sind, bestehen. Und immer neue wurden angeordnet.

Ein vielbeachtetes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahre 2010 weckte einige wenige Kommunen in Deutschland auf. Denn das besagte, dass nur die besondere Gefahrenlage, die über normale Straßenverkehrsgefahren hinausgeht, eine Benutzungspflicht rechtfertige. Tatsächlich wurden in wenigen Orten Benutzungspflichten überprüft und auch aufgehoben, so vereinzelt zu lesen in der Fahrradnewsgroup de.rec.fahrrad.

In Brandenburg hat nun das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Straßenverkehrsbehörden angewiesen, Benutzungspflichten zu überprüfen und ggf. aufzuheben. Ob das jemanden aus dem Tiefschlaf reisst?

Märkische Allgemeine: Radfahrer auf Abwegen

Tagesspiegel: Brandenburg kippt Benutzungspflicht

7 thoughts on “Brandenburg und die Benutzungspflicht

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  1. —–„Für den Linken-Abgeordneten ist die Frage, ob Radwege Pflicht sind oder nicht zweitrangig. Um die Zahl der Radunfälle zu reduzieren hält er etwas anderes für wichtiger: „Ein Helmpflicht würde viel mehr zur Sicherheit beitragen.“ ———

    Oh Gott, haha

  2. @Gerrit, na hoffentlich hat der Falkenseer Bürgermeister bei Einzelfallentscheidungen nicht mitzureden. Der macht die Benutzungspflicht an der Qualität der Anlagen fest – mit anderen Worten, er hat immer noch nichts verstanden.

  3. Ich schätze, dass man die Gesetzeslage auch weiterhin einfach ignorieren wird. Das klappt schließlich schon seit ’97 ganz gut und die momentane „Aufregung“ geht schnell vorbei.

  4. Ohne den Links zu folgen behaupte ich: Lüge! Auf http://radwege.udoline.de/folgen/ursachen.html nach „Brandenburg“ suchen. Hab ich recht?

  5. Ich zitiere mal den Absatz aus Udoline, auf die Gemeiner sich bezieht:

    „Seitens des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg ist das Urteil und auch die kritische Position der Fahrradverbände zu einer Benutzungspflicht mit Bedenken zur Kenntnis genommen worden. Die brandenburgischen Kommunen und auch das Land haben hohe Investitionen in den Radwegebau auch im Sinne der Sicherheit der Radfahrer vorgenommen. Nach wie vor werden Forderungen, so auch von den Fahrradverbänden, zum weiteren Ausbau der Radwegenetze im Sinne der Verkehrssicherheit erhoben. Bei Vorhandensein von Radwegen sollten Radfahrer diese auch uneingeschränkt nutzen.“

    Hohe Investitionen in den Radwegebau auch im Sinne der Sicherheit? Dass ich nicht lache. In vielen Gemeinden in Nordbrandenburg werden Radfahrer von einem Zweirichtungsradweg auf die andere Seite zum nächsten getrieben, ohne Querungshinweis für den Kfz-Verkehr.

  6. Allerdings muss man der Märk. Allgemeinen mal etwas zu Gute halten, was weder die Berliner Presse (Tagesspiegel etc.) so schreiben noch dass es so im Polizeibericht stehen würde => nämlich einfach die Wahrheit.
    Ich zitiere:

    „Doch eine Autofahrerin achtete beim Abbiegen nicht auf die Pedalerpiste und fuhr die Radfahrerin um.“

    ………………………

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