Unfallschwerpunkt Zebrastreifen?

Der Auto Club Europa (ACE) schreibt in einem Artikel, dass fast jeder fünfte Fußgängerunfall mit Personenschaden innerhalb geschlossener Ortschaften an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) stattfindet. Das stimmt grob für Deutschland, von ca. 32.000 Fußgängerunfällen fanden 5.100 an Zebrastreifen statt.

Für Berlin ergeben sich andere Zahlen. Im Jahre 2010 wurden 49 Unfälle an Zebrastreifen gezählt, insgesamt gab es 2.348 Fußgänger-Verkehrsunfälle. In Berlin findet somit nur etwa jeder 50. Fußgängerunfall am Zebrastreifen statt.

Um ernsthaft Rückschlüsse auf die Sicherheit der Zebrastreifen ziehen zu können, wie es der ACE tut, müssten Vergleiche mit anderen Fahrbahnquerungen getroffen werden. Ebenso müsste angegeben werden, wieviele Zebrastreifen in den untersuchten Regionen vorhanden sind.

Der ACE gibt zudem eine „Fehlverhaltensquote“ der Fußgänger an, die in Berlin im Jahr 2010 bei 409 Fehlverhalten pro 1 Mio. Einwohner, in Thüringen hingegen nur bei 95 pro 1 Mio. Einwohner lag. Das ist methodisch natürlich besonders fragwürdig, da Flächenländer und Städte eine völlig unterschiedliche Infrastruktur und Nutzungsgewohnheiten mit sich bringen. Zudem ist es, wegen der sehr viel höheren Unfallzahlen im MIV, ein argumentativer Bumerang für einen Autoclub.

ACE: Schützender Zebrastreifen häufig Unglücksfalle für Fußgänger

29 thoughts on “Unfallschwerpunkt Zebrastreifen?

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  1. Aus dem Bericht eine weitere Unfallursache:

    „gefolgt vom plötzlichen Hervortreten hinter einem Hindernis“

    Und dann noch dieser Hinweis, dass nach den Kraftfahrzeugen Radfahrer die häufigsten Unfallgegner für Fußgänger sind. Was denn sonst, Flugzeuge?

  2. 2011 starb auch eine Radfahrerin, weil sie radfahrend den Zebrastreifen befuhr und von einem Kfz „übersehen“ wurde!
    Auch hier hat der ADFC ein „Geisterrad“ aufgestellt.

    Das Befahren des Fußgängerüberweges ist verboten. Das Rad schieben, dann wäre man Fußgänger.

    Bin gespannt, wie hier die Richter urteilen werden.

  3. @Bernd Z, man liest an verschiedenen Stellen, dass das Fahren nicht verboten ist, man aber keinen Vorrang besitzt.

  4. Naja, in Berlin gibt es ja auch nur sehr wenig Zebrastreifen, wie sollen da die Autler auch Chancen zum Erlegen von mehr Fußvolk haben?

  5. Bin gerade überhaupt nicht verwundert.

    Es gibt da so einen Risikotyp von Fußgänger, der zwischen „extrem selbstsicher“ oder „vollignorant“ anzusiedeln ist. Das allein wäre ja noch verschmerzbar, wenn nicht die weitere Komponente „Unberechenbarkeit“ hinzukäme.

    Ich habe volles Verständnis für Fußgänger, die forsch einen Überweg ansteuern und mit ihrem Verhalten dort ihr Querungsrecht einfordern. Ich habe auch Verständnis für Fußgänger, die einfach mal irgendwen irgendwie übersehen. Aber ich habe z. B. wenig Verständnis dafür, wenn Leute wirklich alles tun, um ihren Mitmenschen das Leben unnötig schwer zu machen. Plötzlich von „langsam gehen“ auf „diagonal in den Bremsweg reinrennen“ beispielsweise, immer wieder zu beobachten.

    Man sollte gelegentlich auch den ein oder anderen Fußgänger daran erinnern, dass er sich zumindest minimal „gesellschaftsfähig“ verhalten sollte im Sinne von „fähig und willens, ein Mindestmaß an konstruktivem Umgang mit dem Umfeld zu pflegen“.

  6. @berlinradler, >man liest an verschiedenen Stellen, dass das Fahren nicht verboten ist, man aber keinen Vorrang besitzt.<

    Welche Quellen meinst du?

  7. @dan, Hauptproblem für Fußgänger sind allerdings Fahrzeuge. Diese – auch Radfahrer – sind Hauptverursacher von Unfällen mit Fußgängern. Das sollte man nicht vergessen. Bei Fußgängern muss man schon deshalb mit allem rechnen, weil man ja vorher nicht wissen kann, ob sie krank / blind / taub sind. Alle dürfen als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen, eigentlich sollten die Hauptpflichten bei den Fahrzeugführern liegen.

  8. @Bernd Z, u.a. den Wikipedia-Beitrag zu Fußgängerüberwegen. Ebenso gibt es Gerichtsurteile, die sich mit solchen Unfällen beschäftigen und online nachzulesen sind, kann ich aber gerade nicht aus dem Ärmel schütteln.

    Verbote stehen immer explizit in der STVO.

  9. @berlinradler:

    Ich will die Fahrzeugführer hier gar nicht aus der Verantwortung reden. Nur kam die ursprüngliche Meldung ja unter anderem mit einem die hohen Unfallraten stark beweinenden Tenor daher. Und da möchte ich halt anmerken, dass ich eine große Menge an Unfällen vermute, bei denen zwar formal ein Fahrzeugführer eine (überwiegende) Schuld hatte, aber fußgängerseitig dennoch etwas zur Unfallvermeidung hätte beigetragen werden können.

    Unfall mit Personenschaden bedeutet in der Regel „zwei Akteure“. Und der Unfall tritt erst dann ein, wenn beide Akteure versagt haben. Ganz abstrakt, völlig unabhängig von irgendwelchen juristischen Schuldfragen. Ich erwarte von anderen Verkehrsteilnehmern, dass sie minimal „sinnvoll“ handeln. Eigentlich unterstelle ich nämlich meinen Mitmenschen, in dieser Situation eben diesen anderen Verkehrsteilnehmern, dass sie auch so gern weiterleben möchten wie ich auch. Und ein hilfreiches Mittel zur Steigerung der Lebenserwartung ist halt ein gewisses Maß an Eigen(ab)sicherung.

    Es spricht ja nichts dagegen, dass jemand vor mehreren in mäßiger Geschwindigkeit nahenden Fahrzeugen über die Straße geht und sich da seine Querung einfordert, beispielsweise. Wenn dieser jemand aber vor schnell fahrenden Autos auf die Straße tritt, die gar nicht mehr genug Bremsweg hätten, dann kracht’s eben. Da mag der Autofahrer im Zweifelsfall noch so sehr schuld sein, der Fußgänger hat aber den körperlichen Schaden und ist möglicherweise nur noch Brei.

    Die StVO räumt übrigens Fußgängern an einem Fußgägerüberweg keinesfalls einen echten „Vorrang“ ein. Sie fordert lediglich von Fahrzeugführern, dass sie eben Fußgängerquerung ermöglichen müssen. Was in Konsequenz aber auch bedeutet, dass ein Fußgänger eigentlich auch ein Mindestmaß an Situationsprüfung vornehmen muss, wenn er einen Fußgängerüberweg nutzen will. Er kann sich nicht blind auf einen ja nicht vorhandenen Vorrang verlassen, sondern seine Straßenquerung hängt davon ab, ob eben durchfahrende Verkehrsteilnehmer eben ihrer Pflicht nachkommen. Tun sie das nicht, der Fußgänger fordert „mit der Brechstange“ seine Querung ein und kracht es, kann der Fußgänger sich zumindest nicht in kompletter Unschuld wiegen.

    Ich halte Berlins Autofahrer noch für vergleichsweise humane Charaktere, so im Kollektiv gesehen. In anderen Regionen Deutschlands habe ich da ganz andere Typen erlebt.

    Ein echtes Problem sehe ich tatsächlich zwischen Fußgängern und Radfahrern. Allerdings noch weniger an Zebrastreifen, sondern vor allem im Zusammenhang mit Ampelkreuzungen, rechtsabbiegendem Radfahrer bei gleichzeitigem Fußgängergrün an der zu querenden Furt. Da sind im Störfall klar die Radfahrer in der Schuld, die an solchen Stellen in der Regel schon massive Mengen an Ungeduld angesammelt haben. Erst zum Rechtsabbiegen an ’ner Sinnlos-Ampel stehen, dann womöglich noch hinter Blechtonnen gefangen, und wenn die zu kurze Grünphase kommt dann auch noch zeitgleich mit der Fußgängertraube. Joachimstaler Ecke Kant sei gegrüßt. Diverse Beinaheunfälle an solchen Fußgängerfurten könnten vermieden werden, wenn man schlicht und ergreifend an die Ampeln einen Grünpfeil pappen würde. Dann würde eine Menge Rechtsabbiegerverkehr dann laufen, wenn die Fußgänger eben nicht auch noch grün haben.

  10. @dan, dass verunglückte Fußgänger sich oft auf einen Vorrang verlassen, ist aber eben so eine typische Behauptung, die es ausschließlich gegenüber Radfahrern (auf Vorrang ggü. rechtsabbiegendem Lkw verlassen) und Fußgängern gibt. In der Realität hast Du Recht – bei Fußgängerüberwegen muss man als Fußgänger verdammt vorsichtig sein. Am besten benutzt man sowas gar nicht. Das Problem liegt aber nicht in unvorsichtigen Fußgängern, sondern in unvorsichtigen Fahrzeugführern. Zebrastreifen sind immer so angelegt, dass sie weit einsehbar sind. Überraschend kann da keiner vor dem Fahrzeug landen. Wenn man (Medien, Polizei) einfach ganz offen sagen würde, dass Fahrzeugführer sich oft nicht an die Regeln halten und man deshalb als Gefährdeter vorsichtig sein sollte, wäre das durchaus ok. Aber den Fahrzeugführern immer ein Versehen zuzugestehen und Fußgängern provokante Ausnutzung ihrer „Rechte“ zu unterstellen, macht mich eben empfindlich. Denn primär ist wichtig, dass man sich an die Regeln hält, sekundär ist die notwendige Reaktion auf der Fehlverhalten anderer.

    Natürlich passiert es mir auch, und zwar regelmäßig, dass mir Fußgänger vors Rad laufen, weil sie sich ausschließlich auf ihr Gehör verlassen. Aber ich sage mir, dass es mir nichts nützt, darüber zu schimpfen. Ich versuche mich darauf einzustellen. Garantien kann ich nicht geben, aber ich versuche es – im Gegensatz zu vielen anderen – überhaupt.

    Mir fallen spontan 2 kritische Zebrastreifensituationen ein. Einmal hielt ich in Wartenberg an einem Zebrastreifen und wunderte mich, warum der Fußgänger nicht losgeht. Der Grund war schnell ausgemacht – ein jugendlicher tiefergelegte-Karren-Couchpotato ratterte mit hoher Geschwindigkeit durch.

    In der Bouchestraße wollte ein kleiner Junge von einer Seite auf die andere gehen, am Zebrastreifen. Das Fahrzeug vor mir fuhr einfach weiter, er hatte angesetzt zu gehen und musste zurückspringen. Ich hielt dann, der Junge ging auf den Zebrastreifen. Der Gegenverkehr hielt auch nicht, der Junge musste wieder zurückspringen. Das war wirklich knapp und ich sehe es nicht als Normal- oder Idealfall an, dass Fußgänger auf dermaßen schnelle Reaktionszeiten angewiesen sind.

    Die paar Male, die ich solche Zebrastreifen benutzen muss, konnte ich zwar ausmachen, dass der Großteil der Autofahrer sich an die Regeln hält. Geschätzte 20% aber eben nicht, teilweise trotz Sichtkontakt und sekundenlanger Reaktionszeiten.

  11. @berlinradler:

    Die Sache mit der weiten Einsehbarkeit von Zebrastreifen empfinde ich als sehr relativ. Das wäre der Fall, wenn nicht regelmäßig jeder freie Zentimeter Straßenrand mit Falschparkern aufgefüllt würde. Oder Zweitreihenparker, die so genial stehen, dass man den Zebrastreifen teilweise erst sieht, wenn man schon drüberfährt. Es würde mich nicht wundern, wenn so mancher Zebrastreifen-Unfall auch auf solche Dinge zurückgeht.

    Ein anderes Problem mit der freien Einsehbarkeit entsteht dann, wenn viele Fußgänger auf dem Gehweg sind und erst in letzter Sekunde überhaupt erkennbar ist, dass jemand den Zebrastreifen nutzen will. Wenn das dann auch noch rennenderweise geschieht, dann fasse ich mich an den Kopf: es müsste doch eigentlich jedem klar sein, dass man erst dann auf etwas reagieren kann, wenn man es überhaupt erstmal bemerkt hat. Gerade bei diesen „aus-der-Menschentraube-Renner“ bringt es als Fahrzeugführer nichtmal was, mit Schrittgeschwindigkeit an die Situation ranzufahren. Das Problem ist da gar nicht mehr der technische Bremsweg, sondern schlicht die halbe Sekunde Reaktionszeit. Diese Scheiße erlebe ich oft genug, und es ist immer haarscharf, und da wundere ich mich dann über Berichterstattung über Zebrastreifen-Unfälle überhaupt nicht mehr. Es gibt Typen, die einem sogar seitlich ins Rad laufen wollen…

    Ansonsten habe ich im Prinzip kein Problem mit Fußgängern. Von mir aus können sie auch laufen, wo sie wollen. Solange eben irgendwie berechenbar ist, was sie gerade anstellen oder anstellen werden, kann man sich ja drauf einstellen.

  12. @dan: Du übersiehst als Autofahrer ein Grundprinzip: in unklaren Situationen anhalten. Wenn Dich die Menschenmassen an einem Fußgängerüberweg überfordern (so, wie Du es in Deinem letzten Beitrag schilderst), dann hast Du verdammt nochmal anzuhalten.

  13. Ich weiss auch nicht, inwiefern losrennende Fußgänger eine ernstzunehmende Größe darstellen. Aber wenn viele Fußgänger in der Nähe eines Zebrastreifens sind, muss eben jeder so fahren, dass er rechtzeitig bremsen kann. Eigentlich ist das ganz einfach … ich weiss nicht, warum sich viele da so doof anstellen 😉

  14. @ Bernd Z.: Das Befahren des Fußgängerüberweges ist nicht verboten. Rechtliche Verbote gibt es in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes nur noch, wenn sie im Gesetz stehen.
    Zu den Sekundärquellen, die berlinradler hier für die Behauptung genannt hat, man dürfe auf Zebrastreifen Rad fahren (auch als Erwachsener – Kinder dürfen das sowieso; Erwachsene allerdings ohne dabei Vorrang zu haben), kann ich ohne besondere Mühe noch Primärquellen beisteuern:
    Leue in: Bouska/Leue, StVO, 20. Aufl. München 2002, § 26 StVO Erl. 3,
    Dietmar Kettler in Straßenverkehrsrecht SVR 2005, 88 (95),
    Dietmar Kettler in Wolfgang Ferner, Handbuch Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. Baden-Baden 2006, Seite 98,
    Dietmar Kettler, Recht für Radfahrer, 2. Aufl. Berlin 2008, Seite 76,
    Adolf Rebler in Deutsches Autorecht DAR 2009, 12 (21),
    Xanke in Xanke u.a., Praxiskommentar Straßenverkehrsrecht, Münster 2009, § 26 Rz. 8,
    Marquardt in Schurig/Marquardt, StVO, § 26 StVO Anm. 2.1,
    und wohl auch: König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. München 2011 § 26 StVO Rz. 14.
    Diejenigen, die das Gegenteil behaupten, haben bis heute keine Rechtsquelle für das angebliche Verbot benennen können. Eine rechtliche Behauptung, für die es im Gesetz keinerlei Stütze gibt, ist jedoch etwas dünn. Leider gibt es auch in der juristischen Fachliteratur bis in die jüngste Zeit Menschen, die die falsche Behauptung weiterverbreiten, aber das dürfte das nicht weiter reflektierte Nachplappern von Etwas sein, das man irgendwo gelesen hat. Richtig wird es davon nicht.

  15. @ berlinradler … naaaaja

    §26 Fußgängerüberwege

    (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig müssen sie warten.

    „erkennbar benutzen wollen“. sprich plötzlich losrennen is nich. man muss als autofahrer nicht jedem spinner seine wünsche von der stirn ablesen.

  16. Es gibt Orte – Berlin zählt vielleicht auch dazu -, da gibt kaum bis keine Zebrastreifen. Entsprechend gering ist dann das Unfallaufkommen.
    Was konkret für eine allg. Zahl (ein Fünftel für ein ganzes Land) bedeutet, es gibt Orte, wo das Unfallaufkommen entsprechend erheblich größer ist.

    Aber relative Unfallzahlen sagen nur bedingt viel aus. Bei getrennten Verkehrswegen, kommt es naturgemäß eher an Kreuzungspunkten der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer zu Unfällen. Woraus ein jeder für sich „Aha“-Gedanken entwickeln kann.

    Anforderungsampeln scheinen besser zu sein? Hab hier erst kürzlich eine neue entdeckt, mitten in einem großen Wohngebiet wo nur noch Tempo 30 gilt. Man sollte denken dort reichen Zebrastreifen mehr als aus.
    Ich hab aber immer mehr den Eindruck Menschen funktionieren digital am besten. Ja/Nein, Schwarz/Weiß, Gehen/Stehen, Böse/Gut … aber selber aktiv mitdenken, wie es an Zebrastreifen erforderlich ist, scheint immer öfter zu anspruchsvoll zu sein.

  17. @botchjob, ich will da ja nicht widersprechen. Aber sind losrennende Fußgänger DAS Problem an Zebrastreifen? Ich denke nicht. Sich bescheuert verhaltende Personen gibt es in vielen Situationen – davon sollte man sich den Blick auf ein Gesamtproblem nicht vernebeln lassen. Und schon gar nicht daraus ableiten, dass Fußgänger die Zebrastreifenunfälle in überwiegender Zahl mit verursachen.

  18. @dan

    dass ein Fußgänger eigentlich auch ein Mindestmaß an Situationsprüfung vornehmen muss, wenn er einen Fußgängerüberweg nutzen will. Er kann sich nicht blind auf einen ja nicht vorhandenen Vorrang verlassen, sondern seine Straßenquerung hängt davon ab, ob eben durchfahrende Verkehrsteilnehmer eben ihrer Pflicht nachkommen.

    Gerade bei diesen “aus-der-Menschentraube-Renner” bringt es als Fahrzeugführer nichtmal was, mit Schrittgeschwindigkeit an die Situation ranzufahren. Das Problem ist da gar nicht mehr der technische Bremsweg, sondern schlicht die halbe Sekunde Reaktionszeit.

    Das Problem ist doch, dass eben ein großer Teil der Autofahrer diesen Pflichten nicht nachkommt. Wenn man nichts sieht, muss man halt langsamer fahren. Und bei Schrittgeschwindigkeit ist selbst bei einer halben Sekunde Reaktionszeit der zurückgelegte Weg so kurz (weniger als 1,5 m bei 10 km/h), dass ein Unfall unwahrscheinlich ist, weil plötzlich jemand vors Auto läuft. Wer auf weniger als 5 m Entfernung einen Fußgänger nicht sieht, sollte mal einen Augenarzt besuchen oder sich aufs Fahren konzentrieren.
    Und in der Regel sind die Verletzungen/Schäden bei Schrittgeschwindigkeit auch wesentlich geringer.

    @botchjob

    “erkennbar benutzen wollen”. sprich plötzlich losrennen is nich. man muss als autofahrer nicht jedem spinner seine wünsche von der stirn ablesen.

    Wenn jemand in der Nähe eines Zebrastreifens ist, sollte man ja zumindest in Erwägung ziehen, dass er diesen auch benutzen könnte. Die Aussage „plötzlich losgerannt“ ist völlig haltlos. „Plötzlich da sein“ kann ein Fußgänger nicht (<10 km/h), dabei unterstelle ich den Fußgängern mal, dass sie nicht in selbstmörderischer Absicht unterwegs sind. Entweder stand er schon am Straßenrand oder aber er hatte noch so viel Weg bis zum Zebrastreifen, dass seine Ankunft dort alles andere als „plötzlich“ gewesen sein kann.
    Der Spinner ist dann in meinen Augen derjenige, der darauf spekuliert, dass schon niemand „plötzlich“ kommen wird.

  19. Zum Thema Radfahrer auf Zebrastreifen: Das Problem der Sichtbarkeit bei Zebrastreifen erhöht sich natürlich bei Radfahrern ungemein durch die Geschwindigkeit mit der wir/sie auf den Zebrastreifen auffahren. Letzte Woche bin ich im Auto die Eichbuschallee langgefahren und plötzlich tauchte ein Radfahrer mit Hund an der Leine auf dem Zebrastreifen auf. Da muss man dann schnell entscheiden was man macht. Darauf vertrauen, dass sich der Herr an die „Regeln“ hält und wartet, bis ich vorbei bin oder Vollbremsung. Ich habe mich für die Vollbremsung entschieden. Meiner Meinung nach müssten hier die Verkehrsregeln angepasst werden, sodass Radfahrer genauso wie Fußgänger ein Vorrecht haben. Dann kann man auch die 1 bis 2 Sekunden der Abwägung sparen und sicher bremsen…

  20. @ Peter: Wenn man die Verkehrsregeln dahingehend ändert, dass man auch als Radfahrer ein Vorrcht hat, müsste man aber auch die freizuhaltenden Sichtdreiecke so weit vergrößern, dass das bei dieser höheren Geschwindigkeit passt. Das halte ich für unrealistisch.
    Den Radfahrern Vorrang geben, ohne die Sichtdreiecke zu vergrößern, würde bedeuten, den Fahrzeugführern Unmögliches abzuverlangen oder an Zebrastreifen präventiv immer Schritttempo zu fahren. Das eine geht rechtlich nicht, das andere ist auch unrealistisch.
    Die Abwägung für den Fahrzeugführer wird immer bleiben: Will der/die rüber? Ja/Nein? Rollert der/die (hat also Vorfahrt) oder fährt der/die Rad (hat also keine Vorfahrt)? Das ist wie bei einer Ampel, wo keine Regelung der Welt davor bewahren kann, die Abwägung Noch-Anhalten-oder-nicht zu treffen. Da wird es bei bestimmten Geschwindigkeits-Abstands-Konstellationen und mindestens bei Regen, Schnee und sonstigen Nicht-Routine-Bedingungen auch immer Zweifel im Kopf des Fahrzeugführers geben.

  21. Ganz andere Zahlen hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und widerspricht der ACE-Darstellung.

    http://t.co/mvE0TK9S
    bzw.

    http://www.verbaende.com/news.php/Unfallforschung-der-Versicherer-UDV-Zebrastreifen-sind-sicherer?m=83062

  22. @der_radler, danke für den Link. Der UDV bescheinigt dem ACE wenig Sachverstand, sehr deutliche Worte.

  23. Dafür wüsste ich aber gerne das Verhältnis zwischen Ampel- und Zebrastreifenübergängen. Bei uns in Leipzig ist es gefühlt 50 zu 1, während einige kleine Orte in der Umgebung eigentlich nicht eine einzige Ampel haben. Was nützt es, wenn dreimal so viele Todesfälle an Ampeln passieren, es aber viel mehr und stärker frequentierte Ampelübergänge gibt?

  24. Der UDV und der ACE argumentieren munter aneinander vorbei, und das mit den selben Zahlen. Es sollen ’nur‘ 6% der Fußgänger an Zebrastreifen sterben, so sie UDV. Nichts anderes steht in der ACE-Studie (naja, 5,6%), aber eben auch 12,3% der schwer verletzten und 19,9% der leicht verletzten Fußgänger verunglücken (innerorts) an Zebrastreifen.

    Der letzte Satz der UDV-Pressemitteilung ist dann wieder bemerkenswert: „In einem Punkt aber gibt Brockmann dem ACE Recht: „Fußgänger sollten immer vorsichtig die Fahrbahn betreten und vorher eine Sichtbeziehung zum Fahrer eines herannahenden Autos herstellen.“

    … wohlgemerkt an einem Zebrastreifen!

    Anstatt einmal die eigene Klientel dort zur vorsichtigem Verhalten aufzurufen, wo es vordringlich stattfinden muss, wird die Schuld indirekt wieder dem ’schwächeren‘ Verkehrsteilnehmer zugewiesen.

  25. Wer in Frankreich oder Italien als Fußgänger einen „Zebrastreifen“ überqueren will, weiß, daß er auf keinen Fall eine „Sichtbeziehung“ zu Autofahrern aufbauen darf, weil das für diese das klare Signal zum Durchfahren ist. Nur, wenn es eben keine „Sichtbeziehung“ gibt, wird angehalten.

    Es wird dringend nötig. daß die ADAC-Geronten aus dem Verkehr gezogen werden, die zu blöd sind, an einem Zebrastreifen langsam zu fahren und Fußgänger auch ohne devote Unterwürfigkeitsgesten über die Straße gehen lassen.

  26. @Zahlendreher, ja, eigentlich schreiben beide Unsinn, weil sie u.a. gar nicht die Anzahl der FGÜ und LSA mit einbeziehen. Und der UDV behauptet zudem noch, dass Zebrastreifen-Unfälle wohl nur an alten, nicht regelkonformen Zebrastreifen geschehen. Ohne das zu belegen. Naja, sollen sich die „Experten“ mal streiten.

  27. @Nullbock-Horst:

    Bzgl. des Anhaltens an Zebrastreifen in unklaren Verkehrslagen:

    Es ist immer so schön mit der Theorie und der Praxis. Wenn Du zwei komplett leere Gehwege auf beiden Seiten und ein Männeken, was da auf Höhe Zebrastreifen rumsteht und meditiert, dann kann man abbremsen, notfalls anhalten und spätestens danach klärt sich’s dann.

    Wenn Du aber z. B. mittags an der Alten Jakobstr. in Mitte durchfährst, dann sind da auf schmalen Gehwegen teilweise hinter Zweitreihenparkern regelmäßig 30-50 Leute, die da rumstehen. Und zwar direkt vor dem Zebrastreifen, beidseits. Und wenn die Leute dann loslaufen, dann tun sie das manchmal sogar, wenn Du gerade vor ihnen bereits halb den Zebrastreifen gequert hast. Spätestens wenn so ’n Vollidiot Dir seitlich ins Hinterrad reinrennt, dann ist zumindest mal sehr fraglich, ob da einen Radfahrer noch die Schuld bei einer Kollision trifft.

    Nach dem Prinzip der „unklaren Verkehrslage“ müßte man die Alte Jakobstr. in der Stunde mittags, wo es regelmäßig da so aussieht, für den Verkehr vollsperren. Passiert in der Praxis natürlich nicht. Also fließt der Verkehr da in aus den diversen Gründen sehr mäßiger Geschwindigkeit. Unter anderem deshalb, weil die Fließverkehrsteilnehmer eben von den Fußgängern ein Mindestmaß an Berechenbarkeit einfordern. Anders geht es ansonsten nämlich nicht.

  28. Man muss ja vielleicht nicht immer von Extremsituationen ausgehen. Klar ist, dass nur stehender „Verkehr“ absolute Sicherheit bringt, sehr schneller Verkehr hingegen große Gefahren birgt. Primär geht es doch um die Vermeidung von Verletzungen und gar von tödlichen Unfällen. Wenn man mit dem Rad mit 10-15 km/h über den Zebrastreifen fährt und ein Fußgänger „unberechenbar“ ins Rad rennt, ist das zwar ärgerlich, wird aber kaum schlimme Folgen haben. Anders, wenn man mit 30 km/h radelt – oder noch wesentlich schneller mit dem Auto in solche Situationen fährt.

    Ich fahr zur Zeit oft über den Alex, dort laufen die Fußgänger „unberechenbar“, aber mit mäßiger Geschwindigkeit sehe ich das total unproblematisch und auch stressfrei.

    Gesunden Fußgängern würde ich Berechenbarkeit abverlangen, kranken (blind, taub, geistig eingeschränkt) nicht. Mit eben solchen sollte man eben auch rechnen – die haben ein Recht auf aktive Teilnahme am öffentlichen Leben, und zwar gefahrlos.

  29. Und irgendwo da in der Nähe der Alten Jakobstraße ist eine Einrichtung für Gehörlose … die müssen auch leben dürfen.

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