Die „Finanztest“ hat neun häufige Irrtümer über Fahrradregeln aufgegriffen und sagt, welche Regeln wirklich gelten. Dabei geht es darum, ob man Radwege immer benutzen muss, Radwege entgegen der Fahrtrichtung nutzen darf, Musik hören kann sowie um die Folgen betrunkenen Radfahrens, Hundemitnahme an der Leine, Unfallschuld und Helmbenutzung, batteriebetriebene Beleuchtung, Nebeneinanderfahren und das Verhalten an Zebrastreifen.
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Kommentare
- 38 Kommentare zu "BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“"
- berlinradler: @bruna, ach ich bin die Diskussion nicht wirklich leid. Wenn ich das wäre, könnte ich mich ausklinken. Vielmehr bin ich…
- Michael S: @Jochen (hööööörst duuu miiiiich noooooch?) Auuuuuch ciaoooooo
- Jochen: Peter: " Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So…
- Peter Viehrig: @Jochen Ich mache es kurz: Bitte einfach mal richtig lesen. Selber. Es ging Johann um die *Berichterstattung*, also die Rezeption…
- Jochen: Johann: >>> Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat,…
- 65 Kommentare zu "Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht"
- Stefan: Nicht schlecht. Ich wurde nach 3 Metern mit dem Fahrrad betrunken auf dem Fahrradweg angehalten; nicht schön - aber hey,…
- Linda: Ich dachte, man kooft sichn BMW auch zur Freude(!!!) am Fahren. Und dann stellt man sich zum Spaß jeden Morgen…
- Kohl: Grossartig, wenn ich an der CM teilnehme muss ich keine Steuern mehr bezahlen? Wo kann ich das beantragen?
- berlinradler: Sofern Troll-Meinungen auch Meinungen sind ...
- Theo: Der LKW-Fahrer hat einen Mann totgefahren. Das wird ihn sein Leben lang begleiten. Armer Kerl. Welchen Sinn macht es, ihm…
- 16 Kommentare zu "Rechtsfragen zum Thema Fixie"
- peter patent: An einer Steller Ihrer Interpretation sehe ich einen Fehler. Sie schreiben: "die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass “alle Fahrzeuge eine ausreichende…
- F.: Moin, moin nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen! Grüße
- berlinradler: Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-)
- Roland Huhn: Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet "Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit…
- Roland Huhn: RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung ("Als ausreichende Bremse…
- 1 Kommentar zu "Die große Beichte im Radsport"
Timeline Radspannerei-Blog
Finanztest:
Falsch! Auf den Gehweg GEHÖREN Kinder bis acht Jahre. Kinder bis zehn Jahren DÜRFEN dort auch noch fahren. Kinder älter als zehn Jahre und Erwachsene MÜSSEN auf der Straße fahren.
Zu doof aber auch, wenn die Aufklärer selber erst aufgeklärt werden müssen. 😉
Oops! Da hat gerade irgendwas das Zitat geschluckt. Hinter Finanztest sollte eigentlich noch stehen:
„Auf den Gehweg gehören nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren.“
sollte vielleicht besser mal in der bild stehen. aber immerhin
Bei der „Zeit“ auch als Quiz mit 15 Fragen. Bin zwar nur auf 58% Richtige gekommen, aber alle Regeln, die mich wirklich betreffen, wusste ich 😉
http://www.zeit.de/auto/2012-03/quiz-radfahren
Auch das zdf hat die Geschichte aufgegriffen, copy&paste im Nachrichtengeschäft halt:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1599072/Populaere-Irrtuemer-ueber-das-Fahrradfahren#/beitrag/video/1599072/Populaere-Irrtuemer-ueber-das-Fahrradfahren
wow, die berichterstattung geht auf jeden fall in die richtige richtung.
da hat man noch vor 2-3 jahren ganz andere sachen in den nachrichten gelesen/gesehen/gehört. gerne von unqualifizierten ordnungshütern
Wusste ich alles schon vorher. Naja, wenns der breiten Aufklärung dient, warum nicht.
Ist OK. Für die Bildzeitung allerdings zu differenziert 😉
Aus akutellem Anlass: Hoffentlich gibt es jetzt auch bald noch eine Neuauflage „9 Irrtümer, wie man Radfahrer überholt“ in der ADAC Motorwelt.