Keine Mindestqualitätsmerkmale auf Fahrradrouten?

Rummelsburger Ufer - TR4

Bild: Rummelsburger Ufer, TR4

Neben  dem häufigen Verzicht auf Hochbordradwege, dem Aufzeichnen von Fahrradspuren auf der Fahrbahn und der Abschaffung von Benutzungspflichten in einigen Fällen waren die Fahrradrouten ein zentraler Bestandteil der Fahrrad-Verkehrspolitik des rot-roten Senats in Berlin. Diese Routen verbinden Berliner Bezirke miteinander, sind relativ gut ausgeschildert und unter anderem in der Radfahrerkarte von Openstreetmap verzeichnet.

Leider fehlt aber jede Mindestdefinition von Qualitätskritieren. Auf den Routen kann man sich nicht auf festen Bodenbelag, Beleuchtung oder gar Winterdienst verlassen. Häufig führen sie über Wege, die eher für Fußgänger gedacht sind oder durch verkehrsberuhigte Zonen, in denen Schrittgeschwindigkeit angesagt ist.

Und – wie im Bild zu sehen – kann sich der Radfahrer nicht auf durchgängige Befahrbarkeit verlassen. Radfahrer werden aufgefordert, abzusteigen – was an der Stelle wegen der Enge und der Fußgänger zwar angemessen erscheint, sich in seiner Auswirkung aber von einem Fahrverbot für Radfahrer nicht unterscheidet. Für eine bevorzugte Radverkehrsroute ein schlechter Standard, und ein Zeichen dafür, dass solche Routen zwar einmalig eingerichtet, dann aber nie wieder ernsthaft gewartet werden. Wenn man auf einer Fahrradroute wegen einer Baustelle das Radfahren verbietet, könnte man vom „großen Bruder“ Autoverkehr lernen – Umleitungen sind dort eine Selbstverständlichkeit.

Übrigens – hat man sein Rad brav geschoben (oder auch nicht) und kommt nun in der Straße „Alt Stralau“ an, wartet schon das nächste Fahrverbot.

5 thoughts on “Keine Mindestqualitätsmerkmale auf Fahrradrouten?

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  1. und heute Morgen war das Schild wieder abmontiert, zumindest stadteinwärts

  2. Sind tatsächlich beide weg – paar Tage nach dem Blogeintrag.

  3. „Radfahrer absteigen“ oder „Radschieben erlaubt“ ist echt die Härte. Man stelle sich am Besten mal ein Schild „KFZ schieben“ vor.

  4. Radfahrer absteigen ist doch eh kein zulässiges Zusatz Schild iirc, weil man ja ab dem absteigen kein Radfahrer mehr ist, kann man die fahrt ja theoretisch wie Schrödingers Radfahrer in einem zustand gleichzeitigen Fahrens und Absteigens zu Ende bringen 😉

  5. Ich hätte ja nicht mal Probleme damit, wenn an der Strecke wegen einer Baustelle das Radfahren verboten wird. Dort laufen zeitweise sehr viele Fußgänger, die Wege sind kurvig und unübersichtlich. Fußgänger möchte ich dort nicht sein.

    Aber das ist nunmal eine Fahrradroute und wenn man die von Betreiberseite aus ernst nimmt, dann bietet man Radfahrern Umleitungen an, wenn sie zeitweise mal nicht die Originalstrecke fahren können.

    Ich bin mir grad nicht sicher, ob der Weg Teil einer Grünanlage ist – dann ist dort Radfahren ohnehin nur ausnahmsweise erlaubt – und das könnte man sicher durch Zusatzschilder zeitweise zurücknehmen.

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