Vielzahl von Radfahrern alkoholisiert

Gestern Nacht hat eine Einsatzhundertschaft von 21 bis 3 Uhr in Prenzlauer Berg Autos, Lastwagen, Motor- und Fahrräder kontrolliert. Dabei wurden Atemalkoholmessungen und Drogenschnelltests durchgeführt. Die Polizei beklagte, „dass eine Vielzahl überprüfter Radfahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnahm, die gemessenen Werte jedoch unter der strafrechtlich relevanten Grenze lagen, so dass die Radler nun entsprechenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen entgegen sehen.“
Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 2622 vom 27.08.2010 – 09:30 Uhr

16 thoughts on “Vielzahl von Radfahrern alkoholisiert

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  1. Ordnungswidrigkeit liegt meines Wissens nach ab 0,5 Promille vor.

    Eine Straftat liegt bei Gefährdung des Verkehrs vor, also über 0,5 Promille plus gefähliche Fahrweise/Unfall, oder bei absoluter Fahruntüchtigkeit (für Fahrrad 1,6 Promille; im Gegensatz dazu Auto 1,1 Promille).

  2. Die 0,5-Promille-Grenze gilt doch nur für Kraftfahrzeugführer.
    Zitat aus dem Bußgeldkatalog:
    „Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt“

    Welche Ordnungswidrigkeit will die Polizei den Radlern aufbrummen?

  3. Mich täte ja eher das mit den Drogenschnelltests interessieren. Da hatte doch bestimmt jemand etwas Gras im Blut.

  4. Interessante Frage, Martin. Wenn das so stimmt (kenne die Bußgeldkatalog nicht wirklich) wärs wieder so ne Blamage, wo die Polizei die Regeln nicht kannte. Abgesehen davon ist alkoholisiertes Radfahren natürlich nicht gutzuheissen und – wie ich finde – ziemlich „mutig“.

  5. Interessant

    > Die Polizei beklagte, “dass (…) die gemessenen Werte jedoch
    > unter der strafrechtlich relevanten Grenze lagen,“

    Denen wird also *zuwenig* gesoffen.

  6. Ich habe mal im Bußgeldkatalog geschaut, da steht wie schon gesagt Kraftfahrzeuge. Im Strafgesetzbuch gibt es §316 Abs 1, das sich dann auf Fahrzeuge bezieht:

    (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

    Wikipedia konkretisiert das mit 1,1 Promille, die in der Rechtsprechung festgelegt wurden: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_unter_Einfluss_psychoaktiver_Substanzen#1.2C1-Promille-Grenze_.28sog._absolute_Fahrunt.C3.BCchtigkeit.29 und http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrunt%C3%BCchtigkeit – Zitat: „Für Radfahrer wird absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille angenommen (BGH-Urteil).“

  7. selbst als fußgänger bekommst du probleme, wenn du alkoholisiert bist und auffällst. mir ist es lieber die leute fahren betrunken mit dem rad, als betrunken mit dem auto. mit 3 tonnen die mit 50 km/h unterwegs sind kann ich deutlich mehr schaden anrichten als mit 15 kg die 15 km/h fahren.

  8. ich finde das alkohol im strassenverkehr überhaubt nix zu suchen hat.
    egal was für ein fahrzeug bewegt wird. hoffe es kommt bald die 0,0 grenze.
    sollte sich jeder angetrunkende mal gedanken drüber machen was für eine gefärdung darstellt. egal ob mit 15 kg oder 20 tonnen-gefährt.

  9. Wen gefährdet man denn mit 15kg Fahrrad? Meistens doch nur sich selbst.

    Ich stimm dir ja zu das man am besten immer nüchtern fahren soll aber ein angeheiterter Radfahrer ist für mich bei weitem nicht so gefährlich wie ein angeheiterter Autofahrer, allein weil das Auto schneller unterwegs ist und viel mehr wiegt, das ist einfache physik, lies mal

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kinetische_Energie

  10. > Wen gefährdet man denn mit 15kg Fahrrad? Meistens doch nur sich selbst.

    Quatsch. Einerseits kommen zu den 15 kg das Gewicht des Fahrers hinzu, was für äußerst unangenehme Folgen bei Zusammenstößen mit Fußgängern führen kann, andererseits gefährdet der Suff-Fahrer eben auch andere, wenn diese z.B. versuchen, ihm auszuweichen.

    Rollt der Suff-Fahrer beispielsweise in den fließenden Verkehr vor einen Laster, so kann der Fahrer des Lasters versuchen, auszuweichen. Und dabei irgendwen zu übersehen.
    Und das wird der Regelfall sein, „draufhalten“, weil Ausweichen nicht möglich ist, das zieht keiner durch.

    Und der Suff-Fahrer kann z.b. auch ein Kind anfahren, oder eine ältere Person umfahren …

  11. wenn ich von meiner stammkneipe nachhause fahre, haben die lastwagenfahrer feierabend und alle omas und kinder sind schon im bett.

  12. jaja..irgendwie dumme sprüche..ich bin keine gefärdung als angetrunkender radfahrer..omas,kinder, lkw-fahrer schlafen schon wenn ich von meiner stammkneipe fahre…sehr egoistisch und unreif..
    verharmlosen und der alkoholisierte autofahrer ist ja viel schlimmer zeugt doch davon.
    die gefahr alkohol und fahrradfahren ist nicht zu unterschätzen..
    hoffe das ihr niemand verletzt oder gar tötet. wenn ja, bin ich gespannt was euch dann für sprüche einfallen.

  13. meine aussagen sind sicherlich nicht immer ernstzunehmen, aber haben oft mehr mit der realität zu tun als die herbeikonstruierten crashszenarien, die ich immer wieder lese.

  14. Ich denke mal, man kann nicht eine von sich selbst ausgehende Gefahr damit rechtfertigen, dass andere noch viel größere Gefahren verursachen. Viele lassen sicher für ihre Kneipentour das Auto stehen (wegen Alkohol) und nehmen lieber das Fahrrad. Optimal ist das nicht, wenngleich schon eine Verbesserung.

    Ich denke zudem, dass alkoholisierte Radfahrer eine unbedeutende Minderheit sind. Dass sie dennoch so stark in der Unfallstatistik vertreten sind, zeigt, wie gefährlich alkoholisiertes Radeln ist.

  15. Bei den alkoholisierten Radfahrern, die gelegentlich in Unfälle verwickelt sind, kommt noch ein weiterer Problempunkt dazu:

    Es sind ja nicht nur die Täglich-Radfahrer, die mal was getrunken haben. Es sind insbesondere auch Sonst-Autofahrer, die nach dem Prinzip „ich habe Alkohol getrunken, darf also nicht mehr Auto fahren, also nehm‘ ich das Rad“ unterwegs sind. Bei diesen Leuten kommen dann gleich zwei Probleme aufeinander: einmal der Alkoholkonsum, zum anderen die mangelnde Radfahrpraxis.

  16. Wie schon gesagt wurde…. Alkoholkonsum und Teilnahme am öfentlichen Straßenverkehr passen nicht zusammen (auch nicht als Fußgänger) und sollten stets und immer drakonische Strafen nach sich ziehen.

    Mann sollte hier auch viel mehr Gebrauch von der Bestrafung von Personen mit Garantenstellung machen…

    Nebenbei ist besoffen sein so überhaupt gar nicht cool und nüchtern betrachtet einfach nur affig.

    Vielleicht sollte man irgendwann endlich mal damit beginnen, der Droge Alkohol ähnlich wie dem Rauchen den Kampf anzusagen!

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