Neue BUMM-Lampen pushen Tagfahrlicht

Die neuen Lampen der Lumotec IQ Serie von Busch & Müller kommen mit Tagfahrlicht. Zusätzlich zum Hauptscheinwerfer haben die Fahrradlampen superhelle Signal-LEDs. Im Tagmodus leuchten die LEDs maximal hell, während der Hauptscheinwerfer nur gedimmt leuchtet. Anders im Nachtmodus: hier leuchtet der Hauptscheinwerfer mit voller und die LEDs mit verminderter Kraft. Zwei LEDs übernehmen zusätzlich die Standlichtfunktion.
Busch & Müller

30 thoughts on “Neue BUMM-Lampen pushen Tagfahrlicht

Comments-Feed
  1. Sicherlich toll für Leute die viel im Dunkeln fahren, aber für mich sind die fast 100Euro dann doch etwas zu viel. Da krieg ich ja schon ein Fünftel meines Fahrrads für. 😀

  2. Beim im-Dunklen-Fahren sind diese Lampen eher unnötig, da tun es schon die normalen Lumotec-Lampen, wie http://www.bumm.de/docu/175q.htm die hier.
    (Die ist mit ’nem Nabendynamo echt klasse)

    Diese Dinger aus dem Artikel hier sind für’s „Tagfahrlicht“, sie sollen sich tagsüber wie Blendlampen verhalten.

    Ob rechtsabbiende Autofahrer die Opfer rechts neben sich dadurch besser sehen können?

    Ich bezweifle es.

  3. Nette Spielerei, aber für ein Tagfahrlicht reicht mir auch der normale Cyo oder Fly. Wenn man tagsüber unbedingt blenden will, kann man den ja einfach eine Stufe weiter oben einrasten lassen. Ist dann möglicherweise nicht mehr der StVZO entsprechend, aber das ist in der Praxis ja eh bei den wenigsten der Fall. 🙂

  4. Für mich sehe ich da auch keinen Bedarf. Wenns diesig draußen ist schalte ich einfach die normale IQ Fly ein, hab ja keinen Nachteil, wenn ich die „richtige“ Lampe statt spezieller Tagfahrlichtlampen nehme.

    Meine Lampe ist etwa so eingestellt, dass die obere Lichtkante am Horizont endet. Nicht STVO-konform, aber im richtig dunkeln will ich Hindernisse gern rechtzeitig sehen.

  5. So lange das kein Wettprollen à la Audi am Rad gibt…

  6. Im Artikel wurde eins vergessen: die, die es nicht wollen, müssen es nicht kaufen 😉
    Mir persönlich ist jedes % mehr an Sichtbarkeit wichtig. Außerdem ist es nicht einzusehen, warum ausgerechnet das Fahrrad innovationsfreie Zone bleiben sollte. Als Radfahrer, der täglich zur Arbeit fährt, brauche ich ein möglichst leicht bedienbares (Nabenschaltung) und optimal beleuchtetes (Nabendynamo, LED – Tagfahrlicht?) Verkehrsmittel.
    Und wenn ich mal protzen will kann ich auf der Fahrt zum Bäcker mein Rennrad aus dem Keller holen oder mir fürs Coolsein ein Low-Tech Fixie / Singlespeed zulegen. Das ist das schöne am Rad: trotz des Fortschritts kann ich jederzeit auch „back to the roots“.
    @hr.gross: Wettprollen mit Beleuchtung? Naja, richtig cool sind Fahrradlampen nicht. Wettprollen findest du da eher bei Hightech-Carbon-Racebikes, die von mächtigen Bäuchen mit 20 km/h durch die Gegend geschoben werden oder bei dünnen Jungs (und Mädels), die wackelig mit Fixies durch die Straßen dackeln.

    P.S.: wenn man schon dabei ist: was spricht eigentlich gegen LEDs, die seitlich am Rad für mehr Sichtbarkeit sorgen? Ach ja: wahrscheinlich die StVZO 🙁

  7. @BikeBloggerBerlin, die Beleuchtungsfortschritte werden doch hier sehr positiv aufgenommen. Tagfahrlicht lehne ich (für Radfahrer) nicht ab, besonders wenns etwas diesig draußen ist. Persönlich reicht mit dafür aber meine normale LED-Lampe, die verschleißt beim Leuchten ja nicht wirklich. Ich schalte diese bei Bedarf auch tagsüber oft ein.

    Vor Jahren hab ich mal eine LED-Lampe gebaut die man in die Speichen stecken konnte. Das war wirklich cool 😉

  8. > wenn man schon dabei ist: was spricht eigentlich gegen LEDs,
    > die seitlich am Rad für mehr Sichtbarkeit sorgen?

    Müssen halt gelb sein, dann ist das ’ne gute Idee. Und scheiß auf die StVZO.

    Als Orte für die Anbringung fallen mir spontan ein:

    – Vorderradgabel, länglicher Streifen oberhalb der Nabe.
    – Steuerrohr, länglicher Streifen
    – Untere Rahmenstrebe, die zum hinteren Ausfallende führt
    – sofern vorhanden, untere hintere Strebe der Schutzblechbefestigung
    – in den Laufrädern, ein Ring oder Ringsegmente als Ergänzung/Ersatz der Reflektoren
    – Außenseite Pedal, also auch da, wo die Reflektoren sind

    (die letzten beiden Punkte sind eine technische Herausforderung, wie da Strom hinbekommen? Bei den Laufrädern ginge das mit einem inversen Reelight)

    Weihnachtsbaum. Richtig schön auch für Opa Hoppenstedt („früher war mehr Lametta!“).

    Blöd ist halt, daß für so etwas das Rad mit lauter Kabeln zugehängt werden muss, so eine Art in den Rahmen integrierter Kabelkanal mit strategisch angebrachten Auslasspunkten und ein zuverlässiges(!)Stecksystem fehlt.

  9. Kaum hat BUMM mit dem Cyo mal ein erträgliches Produktdesign im Angebot, klatschen sie eine Signal-LED-Reihe unten dran. Mal sehen, ob demnächst von BUMM auch ein Zulieferblinkyprodukt für die ADAC-mandatierten Leuchtwesten für alle Fußgänger kommt.

    Und wie erbärmlich das Puppenküche-Marketing der stolzen Patent-Frickler bei BUMM ist! Tagfahrlicht am Auto hat etwa 400-1500 candela Lichtstärke pro Leuchte, eine definierte Lichtverteilung und eine definierte Mindestfläche. Puppenküche-Tagfahrlicht hat (ohne StVZO-Sondergenehmigung) als zugelassener Fahrradscheinwerfer mit zwei Lichtverteilungen auch im Tag-Modus eine maximale Lichtstärke von 200 cd im Zielbereich und eine nicht veröffentlichte Lichtverteilung.

    Wenn BUMM mehr Wert auf Patentierbarkeit von Gimmicks als auf deutlich leistungsfähigere Beleuchtungsprodukte legt, haben selbstgebastelte LED-Fernlichthupen weiterhin ihren Wert.

  10. @Prokrastes: Wenn du die StVZO umgehst, kannst du in Deutschland keine marktreifen Produkte anbieten, du bleibst immer in einer Nische. Damit seriöse Lösungen angeboten werden können, die technisch ausgereift sind müssen diese die Vorschriften der StVZO erfüllen. So unsinnig diese Vorschriften gerade im Bereich der Fahrradbeleuchtung auch sein mögen.

  11. Das ist mir natürlich klar.
    Andererseits wird so etwas wie das ReeLight auch verkauft, obwohl es mit der StVZO auch nichts zu tun hat, genauso wie die ganzen Akkufunzeln, die manche Hipster meinen benutzen zu müssen.

    Ich hatte eher „ins Blaue hinein“ ein Konzept erdacht und einfach keine Lust gehabt, die StVZO sowie die ganzen katastrophalen Ausführungsvorschriften zu studieren, ob sich darin eine Lücke findet, die als Erweiterung von Seitenreflektoren auch Seitenbeleuchtung zulassen könnte.

    Daß dieser ganze Genehmigungsmüll gründlich überarbeitet gehört, ist für mich ’ne Selbstverständlichkeit. Gerade die Regelungen in Sachen Licht sind von den Möglichkeiten der Technik massiv überholt worden.

    Ich würde für jedes Rad (mit Ausnahme sehr leichter Rennräder) Nabendynamos vorschreiben, bei denen nur eine Mindestleistung vorgeschrieben ist, aber auch nur eine Mindestspannung beschrieben wird — um der sinnvollen 12V-Technik Vorschub zu leisten.

    Derzeit wird zwar in der StVZO eine Mindestleistung gefordert, aber durch überflüssige Angaben zur Betriebsspannung in den Ausführungsvorschriften die Mindestleistung gleich zur Maximalleistung gemacht.

    Ich befürchte aber, daß eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der StVZO und deren Ausführungsvorschriften im Moment nicht opportun ist.

    Wenn die Allgemeinheit nach wie vor Radfahrer als Rowdies, Rambos und potentielle Selbstmörder ansieht, die sich um die StVO einen Scheißdreck kümmern, dann ist dieser Allgemeinheit nicht klarzumachen, daß bestimmte Regeln in StVO/StVZO zu überarbeiten sind.

    Wenn Mama mit Kindersitz und Kind mit ihrem Fahrrad bei Rot über eine Kreuzung fährt, dann nimmt der die Allgemeinheit darstellende Opa Kunze das auf eine ganz bestimmte Art und Weise wahr (Zeter, kreisch, röchel)

  12. Nachtrag:
    Mir ist klar, daß es in einem Thread über neue Lampen unpassend scheinen mag, aber in eine StVO/StVZO-Diskussion gehört eben auch die öffentliche Wahrnehmung, und die sieht im Moment so aus:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/70-jaehrige-von-radfahrer-angefahren-und-schwer-verletzt/1907298.html

  13. Ist die 12V-Technik im LED-Zeitalter überhaupt noch sinnvoll?

    Die angesprochene Berichterstattung bewertet Unfälle nach wie vor ungerecht. Wird ein Fußgänger auf der Fahrbahn von einem Auto angefahren, so findet man generell die Floskel, dass der Fußgänger „nicht auf den Verkehr geachtet“ hat. Und zwar nicht nur gnadenlos bei 70-Jährigen, denen eigentlich besonderer Schutz zusteht, sondern ebenso bei Kleinkindern.

    Der Unfall ereignete sich Berliner Straße Ecke Vinetastraße. Weder aus Polizeimeldung noch aus Tagesspiegl-Artikel geht hervor, auf welchem Straßenteil die Verunglückte sich befand.

  14. @Prokrastes: Die Dynamos können auch heute schon 12V. Oder auch 30. Hängt nur von der Geschwindigkeit ab. Dynamos sind strombegrenzt, nicht spannungsbegrenzt. Die Spannungsbegrenzung wird erst von der Elektronik im Scheinwerfer übernommen.

    „Derzeit wird zwar in der StVZO eine Mindestleistung gefordert, aber durch überflüssige Angaben zur Betriebsspannung in den Ausführungsvorschriften die Mindestleistung gleich zur Maximalleistung gemacht.“

    Das stimmt so nicht. Wenn du mehrere Lampen in Reihe anschliesst, kann der auch 6 oder 9 W liefern. Zwei Lampen gehen ab Schrittgeschwindigkeit, bei Drei oder mehr müssen die abschaltbar sein und funktionieren erst bei einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit.

  15. @Kai: Du übersiehst da was. Dynamos dürfen mittlerweile nicht mehr ohne Spannungsbegrenzer verkauft werden (manche liefern ein externes Teil dazu, was der Benutzer auch „weglassen“, kann, andere integrieren die Z-Dioden in die Nabe). Und die deutschen Regelwerke definieren die Obergrenze von 3W. Natürlich *können* sie mehr liefern. Sie dürfen aber nicht.

    Eine Deutsche Firma namens „Lupine“ hat übrigens mal ganz gut verdient an „nicht-STVZO-konformen“ Lampen. Die waren von der Helligkeit schon etwa in der Größenordnung von PKW-Abblendlicht, als der Schmalspurdunkelwerfer namens „E6“ unter den Vorschriftshörigen noch als das Nonplusultra galt. Mittlerweile gibt es LED-Scheinwerfer, die nicht mehr ganz so düster sind, aber auf bezahlbares, zugelassenes, vernünftiges Licht am Fahrrad warte ich immer noch vergeblich. In unerschwinglich gibts das ja bereist („Big Bang“).

    Für mich ist bei 300lm der Punkt erreicht wo mir die Helligkeit ausreicht. Das ist etwa 1/10 dessen, was (HID-)Abblendlicht vom Auto bringt und immer noch fast das 10-fache des Lichtstroms vom „Cyo“. Mithin liegt fast Faktor 100 zwischen Abblendlicht Auto und bestem Licht am Fahrrad. Das ist ein Armutsszeugnis, auch für Hersteller wie BUMM (technisch möglich ist das längst, auch am Dynamo. Mit 3-5W Input, je nach Effizienz sind 300lm möglich).

  16. @Abwrackprämie: Jein.

    Der Spannungsbegrenzer ist bei den meistverkauften, also Shimano und SON, nur beigelegt. Ausserdem wird derjenige, der zwei Lampen in Reihe schaltet, sich sowieso vorher auf einschlägigen Seiten informieren, was zu tun ist. Die Obergrenze von 3W ist mMn nicht explizit(gesetzlich) festgelegt, sie ergibt sich im Rahmen Bauartprüfung beim KBA, die die Hersteller machen müssen. Da gibt es dann sehr wohl Ausnahmen, wie man bei diversen Scheinwerfern von BUMM (z.B. Big Bang) sehen kann.

    „Für mich ist bei 300lm der Punkt erreicht wo mir die Helligkeit ausreicht. Das ist etwa 1/10 dessen, was (HID-)Abblendlicht vom Auto bringt und immer noch fast das 10-fache des Lichtstroms vom “Cyo”.“

    Nee, der Cyo bringt schon so etwa 200lm. Für mich reicht das aus. HID-Lampen haben (immer noch) nur Oberklasse-Autos, und die blenden auch gewaltig, wie ich gestern abend feststellen durfte. Von daher unfairer Vergleich. Gegenüber normalen Kfz-Leuchten ist der Cyo gefühlt vielleicht halb so hell. Und er leistet, was die anderen Hersteller nicht bieten. Er bietet ein Lichtfeld mit einer gleichmässigen Ausleuchtung nur auf die Fahrbahn, was nicht nur StVZO-konform ist, sondern auch sehr gut für die Eigensicht.

    Ich habe auch ein paar Taschenlampen aus Fernost mit Cree-LED, die bis 200lm hell sein sollen. Die sind aber trotzdem nicht vergleichbar, weil sie nur einen sehr kleinen hellen Punkt in der Mitte haben, der in 10m auch nur 50cm breit ist, und mehr oder weniger helles Streulicht. Und Licht in den Bäumen nützt mir nix und blendet auch andere. Vielleicht sind die Lupines da besser vom Leuchtfeld, bei einem Wahnsinnspreis.

  17. „“““# Kai schreibt:
    Freitag, 20.08.2010 um 15:08

    Das stimmt so nicht. Wenn du mehrere Lampen in Reihe anschliesst, kann der auch 6 oder 9 W liefern. Zwei Lampen gehen ab Schrittgeschwindigkeit, bei Drei oder mehr müssen die abschaltbar sein und funktionieren erst bei einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit.““““

    Leider wurde diese Möglichkeit, die viele Radfahrer seit Jahren nutzten, mit den neuen Beleuchtungsvorschriften wieder geknickt.
    Neuerdings schreibt der Gesetzgeber eine Spannungsbegrenzung im Dynamo vor.
    So ist es nicht mehr möglich die höhere Spannung die ein Dynamo liefert in mehr Licht umzuwandeln. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese ungenutzt auf Masse abgeleitet wird.
    Wie man sieht machen sich die Gesetzgeber schon Gedanken. Allerdings nur dann wenn sie die Sache für Radfahrer noch verschlechtern können.

  18. @Kai: Dass der Begrenzer mitunter nur beigelegt ist, schrieb ich ja bereits. Dennoch ist er vorgeschrieben. Und die maximale Spannung am Dynamo ist ebenfalls vorgeschrieben – somit ergibt sich automatisch eine Begrenzung der Leistung (auf ca. 3W). Für Rennräder <11kg gilt das nicht, drum gibts auch den Big Bang.

    Und der Cyo liefert ca. 40lm. Wenn man Glück hat evtl. etwas mehr. 200lm wären schon rein theoretisch nicht möglich, denn selbst mit selektierten LEDs bekommt man beim Betrieb mit ca. 2W bei weitem keine 100lm/W mehr hin (die gibt es nur bei ca. 1W) und es gibt ja noch Verluste in Reflektor, Schutz“glas“ und Elektronik.

    Mein „Chinakracher“ bringt ca. 500lm. Das ist ordentliches Licht! Wenn das

  19. @ Abwrackprämie: Der Cyo liefert 40 _LUX_ , die Sportversion sogar 60! Lumen ist eine völlig andere Grösse. 200lm ist die Grössenordnung die die veraute LED kann. Das wird zwar nicht erreicht, aber es sind nicht nur 40lm, sondern einiges mehr. Und die Scheinwerfer sollen 2,4W aufnehmen, nehmen aber in der Praxis mehr auf.

    Warum beharrst du darauf, dass etwas vorgeschrieben ist, empfiehlst dann aber selber das Fahren mit nicht zugelassener Akkubeleuchtung? Zur Klarstellung: Ich schreibe hier die ganze Zeit von eigenen Basteleien, das dürfte doch klar sein?

    @siggi: Der Gesetzgeber schreibt nicht neuerdings etwas anderes vor, weil die Gesetzesvorlage zur Beleuchtung vor einigen Jahren im Bundesrat gescheitert ist. In der 2009er StVO gibt es mMn keine Änderung. Es gelten also die 60 Jahre alten Regeln. Zwei Scheinwerfer waren noch nie legal, wurden aber auch noch nie beanstandet. Im Gegenteil.

    Siehe $67 : “
    (1)Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). …

    (3) Fahrräder müssen mit _einem_ nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein.“

    Die Höchstgrenze für den Dynamo steht nur in der TA. Und die findet nur bei der Bauartprüfung Anwendung. Die Begrenzung auf 3 W ergibt sich natürlich, wenn man einen zugelassenen Scheinwerfer und ein zugelassenes Rücklicht mit einem zugelassen Dynamo verbindet. Bei zwei Scheinwerfern in Reihe (und wenn ich die Supressordiode weglasse) ist das eben anders.

    @Beide: Das bezweifle ich doch alles garnicht. Ich habe lediglich einen zarten Hinweis gegeben, dass es möglich ist, diese technischen Grenzen zu verschieben. Legal ist das natürlich schon deswegen nicht, weil man nur einen Scheinwerfer haben darf.

  20. @Kai: Ich bin nicht ganz so deppert wie Du gerne hättest. Meine Optik-Vorlesung habe nich noch nicht vergessen, auch wenns schon ne Weile her ist. Die 40 Lumen sind allerdings eine Messung vom IQ fly, die Olaf Schultz mal in seiner Ulbricht-Kugel durchgeführt hat. Im kalten Zustand sollten IQ fly und Cyo gleich sein. Ich habe grade mal nachgeschaut, er hat den Cyo mittlerweile auch vermessen: knapp unter 100lm. Da muss er wohl einen guten erwischt haben – mein Cyo unterscheidet sich nicht erkennbar von meinem IQ fly von der Helligkeit. Dann wären wir also nicht mehr bei 1/100 von Auto-Abblendlicht, sondern bei 1/50 (2x35W HID: ca. 5000lm. Für Halogen, hab ich grade keine Werte, schätze 2xH7 kommt etwa auf die Hälfte).

    Vielleicht ist die Ausbeute von Cree auch besser geworden, denn im Gegensatz zu Schmidt verwendet BUMM keine teuren Selektionen mit ausgesucht hoher Effizienz. Mit Crees „P4“ Bin sind in der Kostruktion von Bumm sicherlich keine 100lm auf die Strasse zu bringen.

    Und ich empfehle keinen China-Kracher, sondern weise nur drauf hin, was bereits ohne großes Know-How und relativ günstig machbar ist.

  21. @ Abwrackprämie: Wie gesagt, ich stimme weitgehend mit dir überein. Dass Olaf den Cyo vermessen hat, wusste ich nicht. Und ja, er könnte natürlich heller sein. Aber allein wegen der Ausleuchtung ist er den Preis wert. Einen Fly hatte ich nie, kann ich nicht vergleichen.

    Zur Chinalampe solltest du aber dazuschreiben, dass die Dinger allesamt Blendgranaten mit rotationssymmetrischer Optik sind. Deshalb ist eine Angabe „100lm“ auch nicht vergleichbar. Ich schätze, dass bei denen ein Drittel des Outputs nutzbar auf der Strasse landet, beim Cyo aber bestimmt 80%. Und du blendest gnadenlos deine Mitmenschen. Ja, das weisst du sicher selbst, das schreib ich nur mal für ahnunnglose Mitleser dazu.

  22. @Kai und @Abwrackprämie: Eure Diskussion ist ein wenig Technik-lastig geworden. Obwohl nicht ganz unbewandert in Physik sind mir Begriffe wie Lumen und Lux dennoch nicht wirklich anschaulich.
    Was mich wirklich interessiert ist, wieviel Licht wo auf der Straße ankommt. Der visuelle Eindruck halt. Und der ist beim Cyo schon hervorragend. Ich habe übrigens die 40 Lux-Version. Dass es wohl noch besser geht zeigt die Firma Schmidt mit ihrem EdeLUX. Aber auch Schmidt verwendet den Reflektor von Busch + Müller (Bumm).
    Optimal wird es aus meiner Sicht, wenn man den Cyo mit einem Ixon IQ (quasi als Fernlicht) kombiniert. Ist aber auch nicht erlaubt 🙁

    Eine provokante Frage: wenn es möglich wäre, innerhalb der gesetzlichen Regelungen weitaus (!) mehr als das herauszuholen, was Fly, Cyo und EdeLUX bieten: warum macht es keiner? Warum versuchen die Chinablender nicht, für den deutschen Markt ihre Brenner so zu konstruieren, dass sie gem. StVZO verwendet werden können? Ist der deutsche Markt zu klein (glaube ich nicht), oder sind die technischen Hürden doch höher?

  23. Ich kann die Forderung nach deutlich mehr Licht schon nachvollziehen. Zwar ist der IQ Fly bzw. der Cyo in meinen Augen ein Meilenstein, weil ausreichende Beleuchtung auf einmal gesetzeskonform zu haben war, vorher undenkbar! Dennoch sind Fahrten auf dunklen Waldstraßen immer noch adrenalinlastig, weil man Wildschweine eben erst dann erkennt, wenn sie schon relativ nahe sind. Schaut man zur Konkurrenz, so ist diese bessergestellt:

    – Fahrradscheinwerfer: 2,4 Watt
    – Mofascheinwerfer: 15 Watt
    – Motorradscheinwerfer: 55 Watt (oder 35, finde gerade keine guten Angaben)
    – Autoscheinwerfer: 2×55 Watt

    Meines Erachtens beruht die Festlegung auf 6 Volt einfach auf dem früher relevanten Gedanken, dass es keine Vielzahl von Ersatzteilvarianten für die Fahrradbeleuchtung geben soll. Jeder Fahrradladen sollte die üblichen Glühlampen vorrätig haben, ohne dass man über den Hersteller etc. nachdenken musste. Das spielt heute aber keine Rolle mehr, der Trend geht zu (theoretisch) verschleißfreien Lampen, keiner kann mehr ein Teil an seiner LED-Lampe austauschen. Meines Erachtens sollte man weder Spannung noch Stromstärken festschreiben, sondern Mindestleuchtstärken und – so man dies denn für nötig hält – ordentliche Maximalleuchtstärken. Aber ich fürchte, die Beleuchtungsvorschriften aus Gründungszeiten der Bundesrepublik werden uns wohl auch in 10, 20 Jahren noch beschränken :-/

  24. 6 Volt wäre ja OK, mehr A würde schon reichen. Aber Nabendynamos werden sowieso immer mit diesen Leistungsbremsen geliefert, die man hinter das Rücklicht schraubt, d.h. sie bringen mehr Leistung als das vorgeschriebene. Man müßte also nur Lampen bauen, die die Mehrleistung nutzen können. Eine zweite LED rein, und gut ist.

    Übrigens, im Auto erkennt man von der Seite kommende Wildschweine auch meist erst dann, wenn es zu spät ist. Vielleicht sollte man mal eine große Aktion starten und die Viecher mit Reflektoren austatten.

  25. @Bikeblogger: Ganz einfach: mit Lux misst man die Beleuchtungsstärke an einem bestimmten Punkt (also wie hell es da ist), mit Lumen die gesamte Lichtmenge (den „Lichtstrom“), die ein Scheinwerfer von sich gibt (also alle beleuchteten Bereiche aufsummiert). Ein Scheinwerfer mit doppelt soviel „Lumen“ kann also die doppelte Fläche mit der gleiche Beleuchtungsstärke beleuchten.

    Und hier liegt der springende Punkt IMHO. Die Beleuchtungsstärke ist bei den Bumm Produkten schon fast ausreichend. Lediglich die Ausleuchtung ist schlecht. Der Lichtkegel ist zu schmal für die mitunter recht verschlungenen Wege die einem Radfahrer hierzulande zugemutet werden und zu kurz für zügige Fahrt. Auch Strassenschilder sind schlecht lesbar, weil sie zu wenig nach oben abstrahlen (wobei letzteres an den sehr rigiden deutschen Vorschriften liegt).

    Warum man nicht mehr rausholt als bisher muss man die Hersteller fragen. Ich vermute eine Kombination aus mehreren Faktoren, Zum einen sind die Vorschriften für Fahrradbeleuchtung in Deuschland sehr streng. Sie sind z.B. viel strenger als die für KFZ-Beleuchtung. Ein KFZ-Scheinwerfer darf 10x mehr blenden als ein Fahrradscheinwerfer (drum verstehe ich z.B. auch Kais Einwand bzgl. der „Blendgranate“ nicht. Ein Autoscheinwerfer blendet viel mehr als der genannte Chinakracher, jedenfalls solange man ihn nicht direkt nach oben richtet). Zum anderen feiern alle Radbenutzer die aktuellen LED-Scheinwerfer als bete Erfindung seit geschnitten Brot. Man will ja sicher auch in Zukunft neue Scheinwerfer verkaufen. Zu guter Letzt dürfte es auch was mit dem Preis zu tun haben. Die Bauteilekosten für die Elektronik incl. LED beim Cyo liegen bei <5€. Reflektor und Gehäuse max. nochmal soviel. Für einen effizienten Scheinwerfer müsste man mehrere LEDs bzw. eine Multichip-LED nehmen, was natürlich die Bauteilekosten in die Höhe treibt (und die Berechnung eines neuen Reflektors nötig macht). Eine effizientere Elektronik kostet natürlich auch… Zu besseren Preisen wäre eine ineffizientere Version möglich, aber nicht im Rahmen geltender Vorschriften.

    Was die Chinesen betrifft: Ich denke mal, das hängt zum einen damit zusammen, dass die weit weg sind und die hiesigen Bedürfnisse und Regulierungen nicht kennen. Zum anderen sind das dort eben Taschenlampenbauer die derzeit maximal in der Lage sind, Plagiate zu entwerfen (die genannte Lampe ist im Prinzip eine Kopie des deutschen Produkts „Lupine Tesla“). Ausserdem bedienen die tatsächlich größere Märkte als nur den extrem regulierten Deutschen. Aber ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit bis wir auch von dort besseres sehen.

  26. @berlinradler: Ich war mir ziemilch sicher, dass die rigiden Beleuchtungsvorschriften älter als die BRD sind. Ich habe den Link gefunden: http://www.recht-für-radfahrer.de/Historisches.html#Beleuchtung – die stammen aus der Nazizeit und wurden seither bestenfalls verschlimmbessert.

  27. Danke für die Info, Abwrackprämie. Auch bezügl. der Historie Benutzungspflicht ein interessanter Artikel.

  28. @Abwrackprämie: Danke für die Aufklärung, aber darum ging es mir nicht. Physik kann ich auch, mir geht es darum, was ich als Radfahrer sehe. Und von mehr Lumen wird mein Weg nicht heller, wenn das Licht nicht dahin kommt, wo ich es benötige. Das meine ich mit Technik-lastig. Den Fly kenne ich nicht, die Ausleuchtung des Cyo (vor allem mit Nahfeldausleuchtung) bzw. Ixon IQ ist fast optimal – auch für mich als schnellen Radfahrer. Mit dem Rennrad fahre ich mit dem IQ problemlos mit mehr als 30 km/h durch unbeleuchtete Straßen. Für den Offroadeinsatz könnte allerdings tatsächlich etwas mehr Licht am Rand vorhanden sein.
    Zur Blendwirkung: dass Autoscheinwerfer mehr blenden halte ich für ein Gerücht. Fahr mal in einer dunklen Straße auf einen Radfahrer mit nicht ordentlich eingestelltem LED-Scheinwerfer (gefühlt 9 von 10) zu. Du siehst nur noch einen blendend hellen Lichtpunkt, zumal der Scheinwerfer oft relativ hoch angebracht ist. PKW-Scheinwerfer sind i.d.R. richtig eingestellt und blenden dadurch weniger. Es gibt natürlich auch hier Unterschiede, die Mehrzahl wird von mir (ich fahre in der dunklen Jahreszeit mind. eine Teilstrecke pro Tag im Dunkeln) jedoch als ok empfunden.
    Und zu den Anbietern: du beschreibst das Problem ja selber. Die Kosten würden bei noch besseren Scheinwerfern steigen. Wie viele BigBangs / Cyos verkauft Bumm, wie viele 10-Lux-Scheinwerfer werden täglich in Deutschland abgesetzt? Ich denke, dass für den Normalradler die Preisgrenze unter 50 € liegt, bei Vielradlern irgendwo in der Preisregion des Cyo (d. h. 70-90 €). Lohnt es sich also, mehr in die Entwicklung zu stecken, solange die Masse der Radfahrer nicht bereit ist, dafür mehr auszugeben? Auch Fahrradteilehersteller wollen und müssen Gewinne machen.
    An den gesetzlichen Vorschriften wird sich ja wohl kurzfristig nichts ändern.

  29. Das wäre mal ein interessanter Test, was mehr blendet. Ich habe auf dunklen Straßen auch schonmal angehalten, wenn mir ein Auto entgegenkommt, weil ich einfach nix mehr gesehen habe. Zwar sieht man immer mehr hochwertige LED-Scheinwerfer an Fahrrädern, allerdings sind diese meistens entweder gut oder sogar STVO-konform (also ohne Blendwirkung, aber auch ohne sinnvolle Ausleuchtung) eingestellt.

  30. Was bei Neuwagen ab 2011 Pflicht ist, wird jetzt auch für Fahrräder angeboten. Tolle Sache

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