Mehr Fahrradunfälle in Kreisverkehren

In einem Forschungsvorhaben an der Universität Hasselt wurden 148 Kreisverkehre in Belgien untersucht. Ergebnis: Kreuzungen, die in einen Kreisverkehr umgewandelt wurden, führten zu 27% mehr Fahrradunfällen. Die Zahl der scherwiegenden Verletzungen erhöhte sich gar um 45 Prozent. Die Studie ergab, dass Keisverkehre mit begleitendem Radweg eine besonders große Unfallträchtigkeit besitzen, da die Zahl der Unfälle im toten Winkel zunimmt.

Quelle: eltis: Roundabouts increase bike accidents (Belgium)

24 thoughts on “Mehr Fahrradunfälle in Kreisverkehren

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  1. In Deutschland ist man – zumindest theoretisch – ja auch schon auf den Trichter gekommen, dass man in Kreisverkehren Radfahrer am sichersten im Fahrbahnverkehr fahren läßt. Dummerweise hält das die Idioten von Verkehrsplanern nicht ab, fleißig weiter die abenteuerlichsten Radwegekonstrukte zu bauen. Und indem man dann Radfahrern grundsätzlich ein kleines „Vorfahrt achten“-Schild an jede Einmündung stellt wäscht man sich die Hände rein. Wenn’s dann doch knallt war natürlich der böse Radfahrer schuld, aber nie derjenige, der den Murks geplant hat…

    Auch sehr spannend: Die Historie des Münsteraner Ludgeriplatz. Das ist der Kreisverkehr Deutschlands mit der höchsten gezählten Radfahrerdichte. An diesem Kreisel hat man schon so ziemlich alles ausprobiert, was irgendwie baubar ist. Und Politik und Verkehrsplaner klopfen sich immer wieder gegenseitig auf die Schulter. Dummerweise haben die Unfallzahlen nur wenig mit den baulichen Veränderungen zu tun, sondern eher mit der Jahreszeit, zu der die Zählungen durchgeführt wurden…

  2. „“““““““““dan schreibt:
    Dienstag, 22.06.2010 um 22:06
    …..Und indem man dann Radfahrern grundsätzlich ein kleines “Vorfahrt achten”-Schild an jede Einmündung stellt wäscht man sich die Hände rein………“““““““

    Egal wie groß oder wie klein ein „Vorfahrt achten“ Schild ist, es gilt immer für die gesamte Fahrbahn. Es gibt keine extra „Vorfahrt achten“ Schilder die nur für den Radverkehr gelten. Wer das möchte sollte dann zumindest die StVO ändern.

  3. @siggi: Anderer Auffassung ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 215. Sie sieht den von dan beschriebenen Unfug ausdrücklich vor.
    Man muss nicht die StVO ändern, um ein Verkehrszeichen nur auf einen Teil der Straße zu beziehen. Sowas gibt es nicht nur bei Zeichen 205, sondern auch bei anderen und sogar bei Ampeln.

  4. Als schwierig wird in Verkehrsforen immer hervorgehoben, dass der Radfahrer zwar ein Vorfahrt-Beachten-Schild bekommt, der Kraftfahrer aber in der Regel kein Schild, das ihm eine Vorfahrt einräumt.

    Die Studie klingt interessant, müsste aber mal im Detail analysiert werden. „27% mehr Unfälle“ ist in meinen Augen keine sehr klare Aussage, da ich nicht weiss, ob sie sich auf Kreuzungen mit oder ohne Radwege bezieht. Diese Kreuzungstypen allein haben ja schon signifikante Unterschiede in der Unfallwahrscheinlichkeit.

    Leider orientiert sich Verkehrsplanung i.d.R. nicht an Unfallstudien. Oftmals habe ich das Gefühl, dass diese Berufsgruppe kein Interesse an wissenschaftlichem Know-How hat. Schwierig ist hier aber auch die juristische Situation, die Verkehrsplanern ganz offensichtlich freie Hand beim Aufbau gesetzwidriger Verkehrsanlagen gibt und sie an deren Risiken nicht beteiligt (Haftung). Soweit ich weiss, muss ein Verkehrsplaner studiert haben – wenn ich dann aber immer wieder die „Man weiss ja wie es gemeint ist“-Fehlbeschilderungen sehe, habe ich ernsthaft Zweifel an der Intelligenz dieser Berufsgruppe.

  5. Link zur Studie (PDF): http://www.imob.uhasselt.be/var/files/Doctoraatsproefschrift-Stijn-Daniels.pdf ( Kapitel 5 )
    Das drastisch gestiegene Unfallrisiko wird allerdings für Radfahrstreifen ( „cycle lanes“ ) im Kreisverkehr konstatiert.

  6. „““““# Dietmar Kettler schreibt:
    Mittwoch, 23.06.2010 um 09:06
    Man muss nicht die StVO ändern, um ein Verkehrszeichen nur auf einen Teil der Straße zu beziehen. Sowas gibt es nicht nur bei Zeichen 205, sondern auch bei anderen und sogar bei Ampeln.““““

    Wie sieht das dann bei dem Zeichen 205 aus? Woran erkenne ich, dass das Zeichen nur für einen Teil der Fahrahn gilt?
    Könnte ich dann hier davon ausgehen,
    http://siggis-seiten.de/Rheinuferstr.02.JPG
    dass das Zeichen 306 auch nur für den Radweg gilt.
    Bei Ampeln steht diese Regelung wenigstens in der StVO. Bei dem Zeichen 205 finde ich nichts darüber.

  7. Siggi: „Es gibt keine extra “Vorfahrt achten” Schilder die nur für den Radverkehr gelten. Wer das möchte sollte dann zumindest die StVO ändern.“

    Mal abgesehen davon, dass es sie gibt und sie natürlich auch gültig sind, haben sie aber auch den angenehmen Effekt, jetzt mal speziell für begleitende Kreisel-Radwege, dass es eine Benutzungspflicht des Radweges ausschließt, durch widersprüchliche Vorfahrt des Straßenverlaufs, hier dann in Bezug auf den Radweg.

    Speziell zum Münsteraner Ludgerikreisel und Sicherheits-Problematik bzgl. der Radfahrer, gibt es ein recht interessantes PDF:
    http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/U-bericht-28-kompr.pdf

  8. „“““Jochen schreibt:
    Mittwoch, 23.06.2010 um 20:06

    Siggi: “Es gibt keine extra “Vorfahrt achten” Schilder die nur für den Radverkehr gelten. Wer das möchte sollte dann zumindest die StVO ändern.”

    Mal abgesehen davon, dass es sie gibt und sie natürlich auch gültig sind, „“““

    Dann zeig mir die Stelle inder StVO in der das geschrieben steht.

  9. Siggi zeigt ja in seinem Bild sehr ausdrücklich, dass Beschilderung eine Auslegungssache ist.

    – Vorfahrt-Beachten-Schild rechts vom Radweg (Kreisverkehr) gilt nur für diesen.
    – Hauptstraßenschild rechts vom Radweg gilt für die gesamte Fahrbahn.

    Sehr häufig sieht man auch das Radwegschild links vom Radweg, rechts von der Fahrbahn. Also genau dort, wo alle anderen Schilder für die Fahrbahn oder Straße gelten. Auch hier Auslegungssache – gilt das Schild nun für den roten Streifen auf dem Bürgersteig oder für die rechte Fahrspur?

  10. „“““berlinradler schreibt:
    Donnerstag, 24.06.2010 um 08:06

    Siggi zeigt ja in seinem Bild sehr ausdrücklich, dass Beschilderung eine Auslegungssache ist.““““

    Keine Auslegungssache, die StVO ist da eindeutig. In der StVO steht nirgendwo geschrieben, dass das Zeichen 205 anhand der Grösse oder Position nur für einen bestimmten Strassenteil gilt. So etwas ist durch Zusatzzeichen, wie z.B. bei abkinckender Vorfahrt, zu verdeutlichen.

  11. Rechtlich will ich das nicht bewerten, das kann ich nicht einschätzen. Ich wollte auf den „Man weiss ja wie es gemeint ist“-Aspekt hinweisen, den ich sehr fragwürdig finde.

    Wie gesagt darf man gerade bei den Vorfahrt-Schildern im Kreisverkehr auch nicht vergessen, dass die Fahrbahn keine entsprechende Vorrang-Beschilderung hat, d.h. sowohl der abbiegende Kraftfahrer als auch der im Kreis verbleibende Radfahrer sind beide wartepflichtig.

  12. Im zweiten Absatz soll es „Vorfahrt-beachten-Schildern“ heissen.

  13. „““berlinradler schreibt:
    Donnerstag, 24.06.2010 um 09:06

    Wie gesagt darf man gerade bei den Vorfahrt-Schildern im Kreisverkehr auch nicht vergessen, dass die Fahrbahn keine entsprechende Vorrang-Beschilderung hat,““““

    Wenn der Radweg Fahrbahnbegleitend ist gelten die Schilder für Fahrbahn und Radweg.
    Wie gesagt, noch gilt in Deutschland die StVO und nicht irgendwelche Phantastereien von Verkehrsbehörden. Gerade im Punkt Vorfahrt sollten Regelungen eindeutig sein und auch bleiben.

  14. Das wird so stimmen. Kreisverkehre sind eigentlich ne einfache Sache, sofern man Radwege weglässt.

    Vielleicht hatte ich mich aber etwas doof ausgedrückt – die Logik des Vorfahrt-Beachten-Schildes haut nicht hin, selbst wenn es wirklich nur für den Radweg gilt. Denn der ausfahrende, rechtsabbiegende Kraftfahrer braucht ja ein Schild, das ihm Vorfahrt gegenüber dem Radfahrer einräumt. Ansonsten muss er auf den Radfahrer warten – und der Radfahrer auf ihn. Naja, Verkehrsbehörden halt – Nachdenken ist da nicht so angebracht 😉

  15. Siggi:
    „Wie gesagt, noch gilt in Deutschland die StVO“

    Fein.
    Dann trau doch einfach dem, was Dietmar Kettler dazu gesagt hat. Es dürfte hier kaum jemanden geben, der sich besser mit diesen Dingen, v.a. den Dingen die auch für den Radverkehr von Bedeutung sind, auskennen.

    Die STVO ist ein Gesetzbuch, dass man nicht nur so lesen sollte, wie es einem gerade am besten in den eigenen Kram passt. Viele Dinge sind allgemeingültig und stehen nicht unbedingt dort, wo man sie, als Nicht-Jurist, vermuten würde. Hinzu kommt die teilweise doch recht eigenwillige Sprache, die in Gesetzestexten verwendet wird, welche es einem nicht immer leicht macht, alle Zusammenhänge korrekt zu verstehen.

    Entsprechend werde ich mir nicht die Arbeit machen, die Du von anderen einforderst. Kauf Dir doch selber das Buch „Recht für Radfahrer“ und lies es. Hilft. Mir hat es jedenfalls bereits geholfen.

  16. „““““Jochen schreibt:
    Donnerstag, 24.06.2010 um 14:06
    Viele Dinge sind allgemeingültig und stehen nicht unbedingt dort, wo man sie, als Nicht-Jurist, vermuten würde. „““““

    Darum hat man es auch im Zuge der Naufassung der StVO eindeutig gemacht.
    Siehe VwV zu § 9.3.

  17. @Berlinradler: „Denn der ausfahrende, rechtsabbiegende Kraftfahrer braucht ja ein Schild, das ihm Vorfahrt gegenüber dem Radfahrer einräumt.“

    Ein solches Schild kann es m.E. nicht geben. Denn selbst wenn das „Vorfahrt achten“ ausschließlich für Radfahrer gelten und wirken würde, so würde dem Radfahrer dadurch lediglich die Vorfahrt gegenüber dem Querverkehr genommen – an einem Kreisverkehr also ausschließlich genüber dem EINfahrenden Verkehr.
    Für AUSfahrenden Verkehr gilt §9(3) StVO

    „Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.“

    Und dieser Vorrang von Radfahrern gegenüber Abbiegern hat nichts mit Vorfahrt zu tun und lässt sich daher durch vorfahrtsregelnde Zeichen auch nicht wegnehmen.

  18. […] Research: Roundabouts = more bike accidents. (Via Rad Spannerei. […]

  19. und nicht die Fußgänger vergessen:
    Diese haben vor ausfahrenden Kfz immer Vorrang.
    Was dann zu absurden Situationen führt:
    Der Ausfahrende müßte den Fußgänger queren lassen, und der Radfahrer einen halben Meter daneben – mit einem 205er – müßte stehenbleiben und zuschauen.

  20. Den Spaß mit Radweg um einen Kreisverkehr musst ich mir heute leider geben. Beschilderung wie folgt:

    1. Für Autofahrer – Vorfahrt beachten, darunter blaues Kreisverkehr-Schild, darüber weißes kreuzende Radfahrer-Symbol.
    2. Für Radfahrer – blauer Lolli mit Z. 240, getrennter Rad- und Fußweg. Markierte weiße Radwegfurten an den Ausfahrten

    Ich lasse mich gern korrigieren, aber nach meiner Rechtauffassung bedeutet dies, dass der Radverkehr sowohl Vorrang vor dem einfahrenden als auch dem ausfahrenden Verkehr hat. Soweit die graue Theorie.

    Die Praxis war aber etwas anders. Erste Ausfahrt: Auto steht auf dem Radweg, ich komme nicht weiter, naja, eben umfahren und bösen Blick zugeworfen. Zweite Ausfahrt: Ausfahrendes Fahrzeug nimmt mir meine vermeindliche Vorfahrt und kreuzt meinen umlaufenden Radweg, ohne mir die Vorfahrt zu gönnen. Dritte Ausfahrt: Ich verlasse den Kreisel.

    Ein vorheriges Benutzen der Straße ist auch nicht möglich, da vorher kilometerweit Leitplanke und Grünstreifen den Weg blockieren. Habe ich nun Vorrang oder darf mich ein aus- und/oder einfahrendes Fahrzeug mit gutem Gewissen abschießen?

  21. Welcher Kreisverkehr ist das?

    In Berlin gibt es ja fast gar keine echten Kreisverkehre, mit Ausnahme des Moritzplatzes in Kreuzberg (südl. Ende der Heinrich-Heine-Straße).
    Großer Stern, Ernst-Reuter-Platz, Theodor-Heuss-Platz, Falkenseer Platz, Jakob-Kaiser-Platz und auch der Strausberger Platz sind alle keine echten Kreisverkehre, da sie über Ampeln im Kreis verfügen (und teilweise auch eine Spurführung, die einen automatisch aus dem Kreis hinausführt). Der Kotti ist natürlich auch kein Kreisverkehr.

    Bei diesen für die dummen Autofahrer kaputtgemachten ehemaligen Kreisverkehren ist es kein Wunder, wenn auf Radfahrbelange gar nicht geachtet wird.
    Da hat der Wischmeyer leider recht, das hier ist das Land der bekloppten und bescheuerten, und die schwingen nicht nur Schlaaand-Fahnen, sondern „machen“ auch Verkehrsplanung.

  22. Nein, der Kreisverkehr ist nicht in Berlin. Deshalb habe ich mich auch Martin LE (=Leipzig) genannt (und um mich von Martin/Vorposter zu unterscheiden). Hier sind Kreisverkehre gerade in der Peripherie ein gern genutztes Mittel. Ich hatte auch schon einen kleineren Unfall mit Fahrerflucht in einem täglich genutzten Kreisverkehr, daher wollte ich mich mal über die Rechtslage kundig machen.

  23. Kreisverkehre selbst sind nicht das Problem, sondern die wirklich besonders unfähigen Autofahrer in Deutschland. Ich bin schon mal eine längere Strecke quer durch England gefahren (dem „Land of the Roundabout“), und dort auch auf Hauptverkehrsstraßen und den zugehörigen Kreisverkehren gefahren. Alles überhaupt kein Problem, weil die Autofahrer dort einfach viel entspannter und weniger Recht!haberischer fahren.
    Das merke ich auch beim Autofahren, in keinem westeuropäischen Land ist das Autofahren so anstrengend wie in Deutschland, selbst der Berufsverkehr auf den großen Ringstraßen um Paris oder der Verkehr auf der M25 rund um London ist nicht ansatzweise so aggressiv wie der auf einer beliebigen Hauptverkehrsstraße in Berlin. Oder anderen deutschen Städten.

    Naja, und bevor sie den großen Stern mit Ampeln zugepflastert haben, hat es dort fast im Stundentakt geknallt, weil die Typen einfach zu doof sind, darauf zu fahren. Im Sommer mit ’nem Liegestuhl auf die Wiese rund um die Siegessäule, und man wurde gut unterhalten …

  24. Apropos zu doof für den Kreisverkehr (oder zum Autofahren allgemein), ganz starkes Video: http://www.youtube.com/watch?v=TzZHyTwjPug

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