Verwaltungsgericht Berlin zur starren Nabe als Bremse

Anfang der Woche haben wir von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin berichtet, dass die Polizei nicht verkehrssichere Fahrräder sicherstellen darf. Wir zitieren hier aus der Begründung des Urteils die Passage, was das Gericht zu der starren Nabe als Bremse im Sinne des Gesetzes sagt.

„Das klägerische Fahrrad ist nicht verkehrssicher im Sinne der StVZO, da es nicht über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügt. Selbst wenn der Kläger eine Bremse für das Vorderrad anbrächte, würde dies nicht ausreichend sein, um das Bahnrad in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen, denn die starre Nabe ist nicht als Bremse im Sinn der StVZO anzusehen. Nach § 65 Abs. 2 StVZO gilt als ausreichende Bremse jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag. Es ist zwar zutreffend, dass die starre Nabe durch die Verlangsamung der Trittfrequenz das Rad verlangsamt. Darauf allein kann es jedoch nicht ankommen. Der Sinn der Vorschrift gebietet es nur solche Vorrichtungen als Bremse anzuerkennen, die mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit, auch beim Eintritt schwieriger und unvorhergesehener Verkehrslagen, das Fahrrad sicher zum Stehen bringen können. Dem wird die starre Nabe nicht gerecht. Das Blockieren des Hinterrades dürfte sich bei einer hohen Geschwindigkeit und angesichts der hohen Kraft beim Vortrieb durch das eigene Körpergewicht des Fahrers als schwierig gestalten. Der Kläger selbst trägt vor, dass hierzu besonders viel Kraft aufgewendet werden müsse. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein Blockieren des Hinterrades bei einer ungünstigen Pedalstellung in jedem Fall ausscheiden würde. Im Gegensatz zur Rücktrittbremse dürfte es bei einer starren Nabe, vor allem bei hohen Geschwindigkeiten, sehr schwer sein, auf Anhieb eine Pedalstellung zu finden, welche dazu geeignet wäre, ein Blockieren des Hinterrades überhaupt zu bewerkstelligen. Von einer leichten Bedienung (§ 65 Abs. 1 StVZO) der starren Nabe – so sie eine Bremse wäre – kann in keinem Fall ausgegangen werden. Eine Bremse im Sinne des § 65 StVZO kann demnach nur eine technische Einrichtung sein, nicht jedoch der Antriebsmechanismus als solcher.

Die mangelnde Bremsmöglichkeit führt bei der Inbetriebnahme des Rades auch zu einer unmittelbaren Gefährdung der Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer, Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum. Diese Gefahr ist angesichts des hohen Verkehrsaufkommens in einer Stadt auch konkret. Dies stellt ebenfalls einen Verstoß gegen § 30 Abs. 1 Nr. 1 StVZO dar, wonach Fahrzeuge so beschaffen sein müssen, dass andere Verkehrsteilnehmer bei deren Inbetriebnahme nicht gefährdet werden dürfen.“

Aktenzeichen: VG 1K 927.09

43 thoughts on “Verwaltungsgericht Berlin zur starren Nabe als Bremse

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  1. „Dies stellt ebenfalls einen Verstoß gegen § 30 Abs. 1 Nr. 1 StVZO dar, wonach Fahrzeuge so beschaffen sein müssen, dass andere Verkehrsteilnehmer bei deren Inbetriebnahme nicht gefährdet werden dürfen.“

    Kann man in den Paragraphen nicht mal ne Ausnahme für Lkw einarbeiten? Sonst wirkt das irgendwie lächerlich.

  2. So liebe brakeless Fixiefahrer, bedankt euch fein beim Kläger anstatt immer auf die Bullen und alle anderen zu Schimpfen, hätte der Klägern einfach sein nachgebessertes Rad vorgeführt wäre die ganze fixiehatz und all das Brimbamborium ausgeblieben.

  3. völlig schwachsinnige urteilsbegründung

  4. @berlinradler:
    das ist eine schöne textstelle, die man mal im TSP posten kann beim nächsten rechtsabbiegerunfall mit LKW.
    und der ist tarurigerweise nur eine frage der zeit 🙁

  5. Die Begründung des Urteils ist für mich durchdacht, nachvollziehbar und wohl begründet. Was will man mehr? Hiergegen nachvollziehbar und begründet zu argumentieren dürfte schwer fallen.

    Ach ja, Verhandlungsgegenstand war ein Fixi, und kein LKW.

  6. Die Begründung des Urteils ist für mich nicht durchdacht, nicht nachvollziehbar und falsch begründet. Was will man da noch machen? Hiergegen nachvollziehbar und begründet zu argumentieren dürfte schwer fallen.

    Ach ja, Verhandlungsgegenstand war ein Fixi, und kein LKW.

  7. „Die Begründung des Urteils ist für mich durchdacht, nachvollziehbar und wohl begründet. Was will man mehr?“

    Klingt so, ist es aber nicht. Gerade der Teil mit der Pedalstellung ist für mich nicht schlüssig.

    Inbesondere im Vergleich mit anderen Fahrzeugen wird das klar:

    Ich selbst fahre ein Fixi (Frontgebremst) und ein Reiserad, herkömmliche Felgenbremsen. Weiterhin nehme ich regelmäßig als Pkw-Führer am Straßenverkehr teil.

    Fahre ich das Reiserad und habe die Hände auf den Lenkerhörnchen brauche ich in einer Gefahrensituation einige Zeit, bis ich die Bremshebel erreicht habe, muss dafür sogar den Lenker loslassen!

    Auch beim Auto brauch ich einige Zeit, bis ich vom Gaspedal auf der Bremse bin, zwar weniger als beim Rad, dafür fahre ich aber auch schneller.

    Fahre ich ein Rennrad und habe meine Hände an der Querstange der Dropbar und nicht auf den Bremshebelm ist es das Gleiche.

    Nun frage ich mich, wie lange brauche ich bei 80 Kurbelumdrehungen/Minute wohl um meine Pedale in die Schokostellung zu bekommen? Insbesondere, wenn ich beidseitig blokieren kann?

    Also dieses Argument halte ich für undurchdacht, bzw. zeugt von technischer Unwissenheit über die Sache.

    Für mich wäre das ganze nur schlüssig, wenn der Radler keine Pedalbinung hätte, was ich leider immer öffter bei (im herkömmlichen Sinne) ungebremsten oder teilgebremsten Fixies sehe. Diese Räder können von mir aus an Ort und Stelle zersägt werden, da hier wirklich kein echtes Bremsen möglich ist und der Fahrer es offensichtlich einfach nicht begriffen hat.

    Das einzige was man in diesem Zusammenhang mal zugeben muss ist die Tatsache, dass ein Durchschnittsfixie ein komplettes Sammelsorium an allen möglichen Verkehrsordnungswiedrigkeiten darstellt… 😉

    In diesem Sinne: Baut Bremsen an die Räder, das Fahrgefühl ändert sich dardurch nicht und niemand zwingt euch, die Bremsen zu benutzen.

  8. ich fahr jetzt seit anfang des jahres mit 2 bremsen vorher nur mit der starren nabe…

    naja ich habe jetzt meine ruhe und wie schon gesagt das fahrgefühl ändert sich nicht
    man muss die bremsen ja nisch benutzen

  9. „…das Fahrrad sicher zum Stehen bringen können. Dem wird die starre Nabe nicht gerecht.“ Hohes Gericht. Unter der Annahme, dass die Darlegung sachlich richtig ist, ist folgendes Problem in Ihrer Argumentation offensichtlich: gerade _weil_ die Nabe ein Antriebsteil ist, bringt die HR-Bremse auch herzlich wenig im Vergleich zur Verwendung bei einer Freilaufnabe. Außerdem ist der physikalischen Umstand zu berücksichtigen, dass 80% der Bremsleistung ohnehin von der VR-Bremse erbracht werden. So gesehen können wir entweder auf die HR-Bremse zugunsten der VR-Bremse verzichten oder den Einsatz der starren Nabe im öfflt. Verkehr ganz verbieten. Ich plädiere für erstere Variante.

  10. Früher war die Welt ein Scheibe – das war für die Menschen „durchdacht, nachvollziehbar und wohl begründet.“

    Wehe dem, der es wagte, etwas anderes zu glauben. Der wurde mal kurzerhand als Ketzer am Scheiterhaufen verbrannt – mit voller Zustimmung des Volkes, denn die Gründe waren ja für jederman „durchdacht, nachvollziehbar und wohl begründet.“

    Wer heutztage ernsthaft behauptet, mit einem Fixie und ohne Bremsen könne man sich im Straßenverkehr genauseo gefahrlos wie jedes andere Fahrrad bewegen, der ist halt ein amtlicher Ketzer – die Gründe dafür sind „durchdacht, nachvollziehbar und wohl begründet.“

  11. Ich hoffe, beim nächsten Lkw-Unfall beruft sich mal jemand auf dieses Urteil. Bin zwar auch kein Freund von starren Naben, aber dass § 30 hier vom Gericht plötzlich so ernstgenommen wird, ist ja echt ein Lacher.

  12. Eigentlich ist das doch alles nur Geschwafel und Glaubensbekenntnis 😉 Auf beiden Seiten. Und dann noch eine – für mich überhaupt nicht nachvollziehbare – Aggressivität.

    Gibt es denn irgendwelche Messwerte zu Bremsverzögerungen mit dem Fixie? „Kann“ wirklich jeder, der damit fährt, angemessen bremsen?

    Ich sehe zwar auf der einen Seite die Hollandräder oder das klassische DDR-Rad mit diesen generell nicht funktionierenden Vorderradbremsen, die bei der Hinterradbremse ebenfalls das Problem haben, dass sie nur pedalstellungsabhängig funktionieren. Hier sehe ich keinen großen Unterschied zum Fixie und die im Urteil genannten Kritikpunkte ebenfalls gegeben.

    Wie so oft mangelt es doch wieder an Wissenschaftlichkeit. Das Gesetz ist ja so schwammig, dass da jeder Recht haben kann – der Fixiefahrer, der behauptet, sein Antrieb sei auch Bremse. Und das Gericht, das behauptet, dies sei nicht der Fall. Wie wäre es denn mal mit dem Festlegen von Reaktionsmöglichkeiten (Unabhängigkeit von der Pedalstellung) und konkreten Bremsverzögerungen. Meines Erachtens auch von der Leichtigkeit der Bedienung, Fixie-Fahrer sagen ja selbst, dass man es „können“ muss, was sie nicht jedem zusprechen.

    So oder so frage ich mich, was die Alternative ist. Letztendlich muss die Polizei ja wirklich durchsetzen können, dass nur verkehrssichere Fahrzeuge (und Lkw) auf den Straßen unterwegs sind. Hohe Bußgelder würden noch gehen, die den Anreiz verringern.

    Was hat der Kläger eigentlich gemacht, dass er 2x von der Polizei angehalten wurde? Das ist doch normalerweise der extreme Ausnahmefall.

  13. Zitat Berlinradler:“ Was hat der Kläger eigentlich gemacht, dass er 2x von der Polizei angehalten wurde? Das ist doch normalerweise der extreme Ausnahmefall.“ Stimmt, das war wohl wirklich nicht sein Tag! Und sich dann noch vor Gericht zu begeben und abgewiesen zu werden….!

  14. Hackt doch nicht alle so auf dem Kläger rum! Hättet Ihr nicht geklagt wenn Sie euch euer Rad wegnehmen!?!!! Klar, kann jeder immer behaupten das er sich hätte nicht erwischen lassen sollen, aber es gibt ja sogar Stories das es manchmal wie bei Miami Vice mit Verfolgungen und Blaulicht abgeht.
    Er hätte natürlich sich auch eine Bremse ranschrauben können, aber wenn er keine dran haben will, dann soll er doch… Geht Wirklich! Nicht meckern, probieren!

  15. Muss denn das immer auf so ein Niveau a la „herumhacken“ gezogen werden? Da braucht man sich ja keine Gedanken um einen inhaltlichen Beitrag machen, wenn er so missverstanden wird 🙁

    Ob es ohne Bremse geht ist doch gar nicht die Frage. Das verneine ich ja nicht mal. Dennoch haben wir sinnvolle und -freie Regeln, wie ein Fahrzeug auszusehen hat und ich kann nachvollziehen, dass das auch durchgesetzt wird, im Extremfall mit dem Einzug des Fahrzeugs.

    Die Primitivierung auf den „guten“ Fixie-Fahrer und die „böse“ Polizei – oder umgekehrt – funktioniert bei so einem Fall nicht. Hier spielen viele Aspekte eine Rolle, so dass ich mich nicht in der Lage sehe, vollständig auf einer Seite zu stehen.

  16. Der Vergleich starre Nabe/Rücktrittbremse offenbart die tatsächliche Inkompetenz bei Gericht.

    Das „Finden einer Pedalstellung“ ist nämlich bei beiden Bremsarten erforderliche Vorbedingung, um eine pedalgesteuerte Bremsung einleiten zu können. Zwar ist es richtig, dass man am Starrlaufrad die richtige Pedalposition (bzw. das Verlassen ungünstiger Vertikalpositionierung der Pedale) abwarten muss. Dafür vergeht aber bei einer Rücktrittbremse Zeit, bis die richtige Pedalstellung erst aufgesucht und dann noch die Rückwärtsbewegung zur Auslösung des Rücktrittbremsmechanismus betätigt wurde. Ich behaupte, dass gerade bei höheren Geschwindigkeiten die Einleitung eines pedalgesteuerten Bremsvorganges am Starrlaufrad sogar schneller vonstatten geht, als mit einer Rücktritt-Trommelbremse.

    Ein weiteres Kompetenzdefizit offenbart sich, wenn das Gericht auf starke Bremsungen abstellt. Hier wird nämlich – zumindest im zitierten Teil der Urteilsbegründung – überhaupt nicht darauf eingegangen, dass bei einer starken (Gefahren-)Bremsung letztlich das Hinterrad ohnehin entlastet wird. Unterstellt man im Vergleich Starrlaufbremsung zu Rücktritt- oder Felgenbremsung, dass eine Vorderbremse vorhanden ist, und diese in der Gefahrensituation auch (mit-)benutzt wird, dann kommt es allein durch die Tatsache, dass eben vorn (ebenfalls) stark gebremst wird, zu einer Entlastung des Hinterrades. Die bei einer guten Dosierung der Vorderradbremse sogar dazu führt, dass das Hinterrad komplett entlastet wird. Und damit jegliche am Hinterrad angebrachten Bremseinrichtungen – egal wie nun technisch ausgeführt – wirkungslos werden.

  17. @dan: das ist alles valide und richtig. Auf die Gefahr hin, der Gegenseite Argumentationshilfe zu geben, möchte ich auf die Gefahr hinweisen, im Gerichtssaal gefragt zu werden, ob man Tempo 50 Windschatten hinter einem Auto auf dem Fixie genauso fahren würde wie auf dem Rennrad. Unter Eid müsste ich antworten: nein. Aber selbst diese Situation ist nur ein abstraktes Risiko (50 auf’m Fixie ist utopisch für mich), aber eben keine reale Gefahr wie die scheiß LKW es sind.

  18. ….so ein Quatsch: mit 50 im Windschatten von nem Auto sicher fahren geht ja sowas von garnicht. Das schaffen nicht mal die gedopten Profis wie z.B. unser aller ULLE als er dunnemals 2006 kurz vor der TdF in den vor ihn her fahrenden Mannschaftswagen ballerte. Und der hatte sicherlich the finest fitfucker-technick-gedöns an seiner karre wo geht…

  19. @versteher: mir ist schon klar, dass dieses Blog nun nicht gerade auf Sportler abzielt, aber um deinen Horizont zu erweitern, sieh dir doch mal dieses Video an: http://www.youtube.com/watch?v=H-Pl-H3UJJg Sowas sollte man natürlich _nicht_ mit einem x-beliebigen Autofahrer im Berliner Stadtverkehr durchziehen, das wäre schon Nötigung. Ich empfehle einen Abstand, der auch für Motorradfahrer üblich ist. Nur halte ich den auf’m Fixie für zu klein. Bin eben ’nen Schisser.

  20. Mal weg von der Frage, ob man sich eng in den Windschatten von Kraftfahrzeugen hängen sollte:

    Für mich ergibt sich mit einem Starrlaufrad, was mit einer Vorderbremse ausgerüstet ist, kein Grund, einen höheren Sicherheitsabstand nach vorn zu halten als mit einem Freilaufrad.

  21. Mal ’ne technische Frage an dan:

    Mal angenommen, der Bowdenzug Deiner Vorderradbremse macht einen Abgang, und Du bist darauf angewiesen, mit dem Hinterrad zu bremsen. Wie schätzt Du die erzielbare Bremswirkung folgender unterschiedlicher Bremssysteme ein?
    – Fixie mit in-die-Pedale-Stemmen
    – Rücktrittbremse
    – Felgenbremse ernstgemeinter Bauart (V-Brake o.ä.)

    Ab welcher Geschwindigkeit würdest Du welchem System warum den Vorzug geben und gibt es geschwindigkeitsabhängige Unterschiede?

    Welche Geschwindigkeit erreichst Du mit einem gangschaltungslosen Fahrrad, wenn dessen Übersetzungsverhältnis verkehrstauglich ausgerichtet ist (so, daß ohne allzu ausgeprägten Wiegetritt angefahren werden kann und so, daß auch 5%ige Steigungen damit überwunden werden können)?

  22. Nachtrag:
    Welche „Entfaltung“ hat Dein Rad?
    (Wieviele Meter Vortrieb bringt eine Tretkurbelumdrehung?)

  23. @Nullbock-Horst: (der Nick ist ja herzallerliebst 🙂

    Mein Stadtfahr-/Kurier-Arbeitsgerät fährt mit 46×17, d. h. Entfaltung ca. 5.7 m. Das entspricht einer Trittfrequenz von ungefähr 90 Upm bei 30 km/h. Übliches Fahrtempo knapp so ca. 27 km/h, Geschwindigkeitsspitzen bei etwas über 40. Auf Bergabfahrten bin ich mit dem Rad auch schon mehr als 50 gefahren.

    Was den Vergleich der drei von Dir genannten Hinterrad-Bremssysteme angeht würde ich differenziert herangehen. Bei höheren Geschwindigkeiten läßt sich ein Starrlaufrad vorzüglich „beinbremsen“, zumindest in der Ebene. Bei ganz niedrigen Geschwindigkeiten (bis ca. 8 km/h) steht das Starrlaufrad auch quasi sofort, weil man eben die Beine blockieren kann und der Vortrieb dann in Körperhub umgewandelt wird. Kritisch ist eher der Bereich, wo man mit noch recht niedriger Trittfrequenz unterwegs ist und schnell reagieren muss. Ebenfalls kritisch werden können größere Gefälle, wobei „größer“ schon bei 4-5 % anfängt.

    Ich bremse übrigens sogut wie nie per „Skidden“, sondern fast immer per Konterbremsung. Schön dabei ist, dass man sich an die Traktionsgrenze heranarbeiten kann und ggf. merkt, wenn das Rad doch in die Blockade geht. Da hat die Starrlauf-Beinbremsung einer Felgenbremse ganz klar etwas voraus: An der Felgenbremse bekommt man das blockierende Hinterrad, wenn man überbremst, dann muss man die Bremse lösen und wieder neu anlegen. Das kostet Strecke und vermindert die effektive Maximalbremsleistung. Am Fixie hat man so einen ABS-ähnlichen Effekt, man spürt den bevorstehenden Traktionsverlust in den Beinen und steuert quasi reflexiv gegen. Und hat dabei nicht das Problem der Bremszug-Hysterese wie bei Felgenbremsen.

    Insgesamt schneidet meines Erachtens bei den drei von Dir genannten Hinterrad-Bremssystemen die durchschnittliche Rücktrittbremse am schlechtesten ab. Wobei ich nicht leugnen möchte, dass es gute und wirksame Rücktrittbremsen gibt. Aber das Durchschnittsexemplar, was schon länger in Gebrauch ist, spricht häufig spät an und läßt sich dann schwer dosieren.

    Die Felgenbremse am Hinterrad mag von der theoretisch erzielbaren Bremsleistung her besser als die „Fixie-Beinbremse“ sein. Sie hat aber den Nachteil, dass sie im Grenzbereich zur Blockade nicht sinnvoll dosierbar ist. Und gerade der Grenzbereich kurz vor der Blockade ist derjenige Bereich, wo eben die maximale Bremsleistung (mehr als bei Radblockade) erzielbar ist.

    Die „Fixie-Beinbremse“ hat den Vorteil, dass sie schnell verfügbar ist (kein Umgreifen am Lenker, reflexartige Beinreaktion in Gefahrensituationen). Sie hat den Nachteil, dass sie Muskelkraft und fahrtechnische Übung braucht.

    Übrigens: auch in Gefahrensituationen bremse ich sehr häufig nur mit den Beinen, obwohl ich eine gut wirksame Vorderbremse habe.

  24. Hi Dan … klingt interessant! Ich würde mich gerne mal für ein paar Minuten mit Dir irgendwo treffen, um einen Vergleichsversuch des jeweils persönlich bevorzugten Bremssystems anzustellen. Ich fahre ein Singlespeed-Rennrad mit zwei Felgenbremsen (Shimano 105er).

    Einfach nur aus Neugier. Wärst Du für so ein Experiment zu haben?

  25. Die Ergebnisse wären sehr interessant – Geschwindigkeiten und Bremswege. Das wär ohnehin mal hilfreich, um realistische Bremsverzögerungen zu ermitteln (für Vergleiche der Bremswege mit anderen Fahrzeugarten).

  26. Nicht vergessen: Das Gewicht der Kombination Rad/Fahrer ist auf jeden Fall mit zu berücksichtigen.

    Ein 75kg-Mensch hat bei Tempo 30 eine andere Bewegungsenergie als ein 110kg-Mensch … Und wenn der 110er auf einem ausreichend stabilen Rad sitzt, dann kann das auch fast 20kg wiegen. Gut, das wird dann kein Fixie sein, aber dennoch.

  27. Das ist eine gute Idee! Vielleicht geht so etwas auf dem Flughafen Tempelhof? Nehme gerne auch am Vergleich teil, falls gewünscht, fahre Terra/Scheibenbremsen.

  28. Einige hier unter uns haben ganz offentsichtlich eine LKW- Phobie. Die ist so prägnant, das bei einem ganz anderen Thema trotzdem über den LKW als Ganzes geschimpft wird. Schon mal überlegt, wie Eure Milch zum Supermarkt oder Bioladen kommt? Mit dem Rad bestimmt nicht!!!

  29. @Jasper:

    Kannst ja einfach mal ’nen Tag Kurier mitfahren, da gibt’s erfahrungsgemäß genug Überraschungsmomente, die Bremsmanöver in allen Facetten zur Folge haben. Bin diese Woche Di/Do/Fr eh auf der Straße. Für Wochenend-Aktionen bin ich erfahrungsgemäß eher schwer zu motivieren, da entweder schon verplant oder eben Ruhetag = Beine erholen.

    Kontaktmöglichkeit ansonsten über Login „dan“ im Fahrradkurier-Forum…

  30. Also ’nen ganzen Tag halte ich jetzt für etwas zuviel des guten. Zumal ich mich so schon genügend Zeit im Straßenverkehr herumtreiben muss (Hab kein BVG-Ticket mehr). Und die ekligen Autofürze atme ich nur sehr ungern länger als irgendwie notwendig ein.

    Es ging mir auch (erstmal) nicht um einen Alltags-Vergleich (das ist ein anderes Thema und auch interessant) sondern um einen technischen Vergleich. Einfach um mal festzustellen wie zwei geübte Fahrer im direkten Vergleich abschneiden. Dafür muss die Bremsung auch garnicht plötzlich sein, sondern gern auch einfach ab einer bestimmten Linie, bis zu der man einfach gleichauf die selbe Geschwindigkeit aufbaut.

    Wir könnten uns zu dem Zweck ja einfach mal Abends im Tempelhofer Park auf der Startbahn treffen. Wenn Du Mittwoch nicht arbeitest, wie wärs dann bspw. Mittwochabend?

  31. @ Aussie:
    Es ging dabei doch nur um die plötzliche Entdeckung des entsprechenden StVO-Paragrafen durch das Gericht.
    Oder sterben deiner Meinung nach die unzähligen Radfahrer unter den Reifen der Rechtsabbieger einen Heldentod für die gute Sache, damit wir im Supermarkt nicht leer ausgehen?

  32. @Aussie, es geht hier nicht gegen Lkw. Dass diese notwendig sind, ist doch keine Frage. Die Frage ist doch, wozu die Ungleichbehandlung? Ein Fahrzeug, das blind abbiegen muss – ist NICHT VERKEHRSTAUGLICH. Es dürfte also gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Trotz vieler Toter ist aber sowohl die öffentliche Wahrnehmung als auch die juristische Würdigung immer eine andere.

  33. @berlinradler: Ungleichbehandlung gibt ja offiziell nicht, ganz im Gegenteil, vor dem Gesetz bekommt der Schwächere mehr Schutz zugeschrieben. Leider sieht das natürlich in der Realität ganz anders aus. Aber ich würde mal behaupten, das ein erfahrender und alltagserprobter Radler lieber einen abbiegenden LKW vor läßt, anstatt Leib und Leben zu riskieren. Man kann da schwierig sein Recht einfordern, wenn man Pflichten wie 2 Bremsen am Fixie eher als Witz abtut. Das ist so ein bischen „wenn der macht was er will, mach ich das auch“ Mentalität. Leider hat der LKW mal nun mehr Masse und Größe. Schlechte Karten also.

  34. Wir Radfahrer sollten nicht auch noch diesen „Recht einfordern“-Unsinn glauben. Ich glaube aus tiefstem Herzen, dass es meist Missverständnisse sind, die zu solchen Unfällen führen. Ich glaube, dass sich KEIN EINZIGER Radfahrer jemals absichtlich in den Toten Winkel begeben hat. Von einem uangemessenen Einfordern des eigenen Vorfahrtrechts kann bei Rechtsabbiegeunfällen keine Rolle sein.

    Du schreibst auch selbst von den erfahrenen und alltagserprobten Radfahrern. Der Straßenverkehr muss auch für die anderen sicher sein, das ist er nicht.

    Vielleicht verstehst Du meine Kritik auch falsch. Ich bin nicht unbedingt für Fixies, weil ich gegen Blindfahr-Lkw bin.

  35. @berlinradler: Ich verstehe Dich schon, aber ich glaube (und fürchte), sicherer Straßenverkehr wird nur eine Illusion bleiben. Das Einzige was ich in letzter Zeit merke, ist: Umso mehr Stau, umso geringer die Durchschnittgeschwindigkeit der PKW und umso geringer das Risiko auf dem Rad. Ein stehender PKW kann keinen Schaden anrichten!

  36. Ja, Straßenverkehr wird immer Unfälle verursachen. Es gab nur schon viele Maßnahmen in den vergangenen Jahrzehnten, die die Unfallzahlen gesenkt haben. Und zwar um Größenordnungen. Das Verkehrssystem sollte immer weiterentwickelt werden, bei der Fahrradsicherheit gibt es viel Potenzial. Was bei einem idealen Verkehrssystem am Ende bleibt, sind die unwahrscheinlichen Unfälle.

    Vom Bahn- und Flugverkehr kann man lernen, dass technische Sicherungssysteme den Großteil der menschlichen Fehler schlichtweg ausschalten. Hier herrscht bereits der beschriebene „Idealzustand“ – von Misständen wie bei der S-Bahn mal abgesehen. Unfälle gibt es auch in diesen Verkehrssystemen, nur sind sie die seltene Ausnahme.

  37. @Aussie: Was du „Recht einfordern“ nennst, ist aber ganz wichtig. Das nennt sich Vertrauensgrundsatz und steht in der StVO ganz oben. Man muss sich darauf verlassen können, dass der andere die Regeln einhält, sonst funktioniert der Verkehr nicht. Das geht bei Vorfahrtsregeln ja meist auch. Die getöteten Radfahrer haben Vorfahrt gehabt und sind gefahren. Weil es ganz selbstverständlich ist. „Recht einfordern“ ist ein dummer (Autolobby-)Kampfbegriff, der unterstellt, dass ich wieder besseren Wissens eine Gefahr eingehe. Und das würde kein Radfahrer gegenüber einem LKW machen.

  38. Bin am 01 Mai einen 300km Brevet gefahren http://siggis-seiten.de/300km-Bruehl.gif . Ich war in der ersten Gruppe (6Mann). Dabei war auch ein Fahrer mit einem Gang und starrer Nabe. Gebremst hat er mit Vorderradbremse und, wie hier oft beschrieben, über den Hinterradantrieb.
    Ich hatte unterwegs jedenfalls nie das Gefühl, dass der Fahrer sein Rad nicht zum Stehen bringt. Auch bei plötzlichen schnellen Bremsmanövern, was in einer schnellen Rennradgruppe öfters vorkommt, hat er immer perfekt beide Bremsen bedient.
    Ich bin auf jeden Fall überzeugt davon, dass eine starre Nabe eine 100% Bremse ist. Die richtige Bedienung muss natürlich erlernt werden. Doch mindestens 2/3 aller Radfahrer bringen auch nicht die 80% Bremsleistung auf den Asphalt den eine Vorderradbremse erbringen kann. Die Meisten können überhaupt nicht richtig vorn Bremsen und wenn sie es tun gehen sie oft über den Lenker. Das stellt in meinen Augen eine viel höhere Gefahr, auch für die Allgemeinheit, dar.
    Heute werden Räder mit diesem Power Modulator für Vorderradbremsen verkauft werden. Dieser Modulator führt in den meisten Fällen dazu, dass nie die maximale Bremskraft erreicht wird. Da frage ich mich warum Gerichte so etwas nicht schon lange verboten haben.

  39. […] for braking mechanism and insists on two individually operated brakes besides that. : https://rad-spannerei.de/blog/201…be-als-bremse/ And Platini, I am pretty sure that a coaster brake would count, so "double caliper faux […]

  40. Hi,
    mit einem Rennrad und entsprechend schmalen Reifen wird eine Vollbremsung eh zum Abenteuer. Die Kontaktfläche der Reifen ist zu klein und man rutscht; der Bremsweg verlängert sich……
    Mit einem Fixi findet doch nichts anderes statt, keine Ahnung wo das Problem liegt bzw. dieser Punkt wird gar nicht beachtet.
    Man sollte für Fixifahrer eine Prüfung einführen.
    Wenn die Leute zeigen können das sie mit dem Rad wirklich! umzugehen wissen gibt’s nen Pass und alles wäre grün.

  41. eine vorderradbremse ist aus folgenden gründen in der praxis völlig ausreichend: bei einem starken bremsmanöver, wandert sowieso der großteil der last des fahrers und des rades auf das vorderad. mit jeder noch so schlecht eingestellten cantibremse, kann man sich vorwärts überschlagen. ich würde gerne einee „sinnvolle“ begründung hören weshalb man also noch eine hinterradbremse im eigentlichen sinne benötigt, sofern vorderradbremse und starrer antrieb vorhanden sind… dadurch, dass beim starken bremsvorgang die last aufs vr wandert, teils hebt bei mir das hinterrad leicht ab, lässt sich das hinterrad ohne jeglichen aufwand und in jeder pedalstellung sehr leicht blockieren, da es entlastet ist, und demnach, mit egal welcher art von brems oder verlangsamungsvorrichtung, nahezu null bremskraft entfaltet. gerade wenn man schnell zum stehen kommen muss, ist deshalb die bremsleistung des hinterrad fast shcon zu vernachlässigen. was meint ihr klugscheisser warum riesige rennmotorräder vorne zwei 320mm klopper mit 8 kolben-sätteln haben und hinten nur eine winzige scheibe mit „kleinstbremskörper“?!

    so siehts aber nunmal aus, wenn leute für gesetzte und entscheidungen zuständig sind, die null, aber auch absolut null, sachkentniss besitzen!

    ein fixie, was neben dem starren antrieb nur eine vr-bremse hat, kommt genauso schnell zum stehen, wie jedes andere rad mit 2 gewöhnlichen bremsen. das beweise ich regelmässig irgendwelchen rumzeternden tourenradfahrern die meinen sich ja so toll auszukennen. wenn ich denen dann diese physikalischen vorgänge sinnvoll erkläre, oder frage was ich mit einer extra hr-bremse eigentlich soll, suchen sie sich als grund die gesetztgebung zum zetern aus, nur ums maul aufreissen zu können und recht zu behalten, selbst wenn ich viel schneller zum stehen komme an der nächsten ampel oder vollbremssituation. es gibt einfach zuviele hirnverbrannte, die sich von genauso hirnverbrannten gesetztgebern maßregeln lassen und teils nachplappern ohne selber auch nur einen quant zu denken. ich bleibe bei vr-bremse + starrem antrieb, da man mich dafür oft rechtlich nötigen will, entziehe ich mich verkehrskontrollen grunsätzlich, ich kann doch auch nichts dafür, dass die idiotie immer mehr einzug in hohen ebenen hält.

  42. „Hi,
    mit einem Rennrad und entsprechend schmalen Reifen wird eine Vollbremsung eh zum Abenteuer. Die Kontaktfläche der Reifen ist zu klein und man rutscht; der Bremsweg verlängert sich……“

    das kann ich nicht nachvollziehen, aber ich fahre auch keine tourenradreifen aus dem fahrradzubehör im baumarkt für 5euro/stk mit superharter gummimischung… auch bei nässe kannst du dich mit einem rennrad und „nicht müll reifen“ problemlos vorwärts überschlagen. noch viel eher habe ich den eindruck, dass das alles sowieso nur von der gummimischung, walkverhalten und druck abhängig ist. denn mit alten 2.2zoll breiten mtb reifen haftet es sich immernoch viel schlechter als mit jedem noch so billigem neuen rennradreifen. klar hat ein voluminöser conti mit blackchilli-mischung und wenig druck ein unschlagbares haftungs-/roll-verhalten, zu hartes aufpumpen hat auch nur nachteile. bei leichten reifen (die mit pannenmilch auch immer dicht halten bei scherben usw) wirkt sich nämlich das walkverhalten nicht spürbar auf den rollwiederstand aus, die schmale aufstandsfläche jedoch sehr negativ auf die haftung und die härte auf die dämpfung (euer alurahmen und die felgen werden euch das unter umständen nicht dauerhaft verzeihen!). profil ist soweiso nebensächlich bei einem fahrzeug an dem prinzipbedingt kein aquaplaning stattfinden kann. profil macht nur im matschigen oder losen untergrund sinn, aber auch nur wenn es dann richtig grobstollig wird, so dass dieses profil eintauchen und halt geben kann. asphalt mit wasser ist und bleibt fester untergrund. je weicher und loser der untergrund, desto schmaler sollte der reifen sein, damit man nicht auf dem untergrund hin und her glitscht sondern eindringt, deswegen haben die meisten echten schlammreifen fürs mtb auch nur max 2zoll breite, selbst im dh-bereich. eine weitere möglichkeit auf losen böden ist extremes volumen, leicht walkender reifen und sehr niedriger druck… stichwort fatbike.

    da es keine eierlegende wollmilchsau gibt, erstrecht nicht wenn man fett oder schwer ist, sollte sich der gesetzgeber vielleicht darauf besachränken, froh zu sein, dass die meisten radler mittlerweile licht haben und einige handzeichen geben!! wenn jemand auf völlig verhärteten und alten reifen, nur mit starrer nabe ohne vr-bremse durch den regen der grosstadt donnert, sollte das nicht gesetzlich geregelt werden, sondern durch natürliche auslese aufgrund von dummheit!! idioten vor sich selbst beschützen bringt uns, wissenschaftlich betrachtet, nicht weiter.

  43. Ich könnte mir vorstellen, dass die 2-Bremsen-Regelung insbesondere der Ausfallsicherheit dient.

    Wenns auf Bahnhöfen mal eine 2-Fahrstuhl-Regelung gäbe 🙂

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