Schwerpunktkontrollen – Polizisten kannten STVO nicht

Wenn die Polizei eine „Schwerpunktkontrolle Fahrradverkehr“ durchführt und dabei unter anderem das Verhalten von Radfahrern an Ampelkreuzungen ins Visier nimmt, möchte man annehmen, dass sie sich vorher sachkundig darüber gemacht hat, welche Ampel den Radverkehr regelt. Das war in einigen Fällen offenbar nicht der Fall.

Ein Tagesspiegel-Leser berichtet, dass er regelkonform bei grüner Fußgängerampel losgefahren ist und angehalten wurde, weil die Fahrbahnampel ja noch rot war. Der Leser kannte die komplizierten Regeln und befolgte sie: „Da diese Kreuzung eine Radwegefurt besitzt, deren rechte Begrenzungslinie die linke Begrenzungslinie für die Fußgängerfurt darstellt, gilt sowohl nach Paragraf 37 Abs. 6 StVO (alte Regelung) bzw. Paragraf 53 Abs. 6 StVO (neue Regelung, bis 31.08.2012) für mich als Radfahrer die Fußgängerampel.“

Die Folge: Ein wütender Nahüberholer, den die Polizei nicht beobachtet haben will. Dafür 6 Polizisten hinter der Kreuzung, die der Meinung waren, einen Rotlichtverstoß beobachtet zu haben und ahnden zu müssen.

Das wirft natürlich die Frage auf, wie gut Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr überhaupt vorbereitet werden. Eine Ampel zu überwachen ohne zu wissen, welche überhaupt den beobachteten Verkehr regelt, ist mehr als nur ein peinlicher Schnitzer. Es ist ein Ärgernis für Radfahrer, die sich auch an die kurioseren Ausgeburten der STVO halten. Zudem wirft es die Frage auf, wie viele der 1.800 Rotlichtverstöße, die die Polizei beobachtet haben will, überhaupt welche waren.

Der Leserbrief im Tagesspiegel

Kreuzung Schorlemerstraße / Spilstraße in der Vogelperspektive, Blickrichtung entspricht der Fahrtrichtung des Radfahrers

28 thoughts on “Schwerpunktkontrollen – Polizisten kannten STVO nicht

Comments-Feed
  1. mich würde mal die meinung der polizei zu dem vorfall interessieren?

    mangelnde stvo-kenntnis hab ich bei der polizei auch schon oft erlebt bzgl radwegbenutzungspflicht, nebeneinanderfahren und überholabstand

  2. Ein lustiger Fall, obwohl es mich nicht besonders wundert. Allerdings frage ich mich, woher der „wütende Nahüberholer“ kam, wenn der Hauptverkehr an dieser Kreuzung noch rot hatte?

  3. Fußgänger bekommen grün, Radfahrer fährt los, dann bekommt die Fahrbahn grün und die Autos fahren los und müssen den Radfahrer überholen. So hab ichs verstanden. Wär mal interessant die Kreuzung zu wissen, dann kann man das sicher besser nachvollziehen.

  4. Ist dieser Schwachsinn mit den Fußgängerampeln nicht endlich wieder abgeschafft worden?
    Ein Radfahrer ist kein Fußgänger, erst recht nicht, wenn er auf der Straße fährt. Also ist die Fußgängerampel dafür nicht zuständig.

    Alles andere wäre inkonsistenter Schwachsinn. Erst recht, wenn die Straße eine mehrspurige und die vom Radfahrer genutzte nicht die am weitesten rechst befindliche ist.

  5. @egon: Dass es sich – so wie so viele den radverkehr betreffenden Regelungen der StVO – bei der Ampelgeschichte um kompletten, inkonsistenten Schwachsinn handelt, ist in der Tat seit Jahrzehnten bekannt.

    Abgeschafft wurde dieser Schwachsinn allerdings nie. Ist ja nur Radverkehr.

    Erst mit der sogenannten „46.Änderungsverordnung“ zur StVO vom Herbst letzten Jahres wurde versucht, diese Regel – zumindest in ihrer derzeitigen, vollkommen abstrusen Form – nur noch bis 2012 laufen zu lassen.

    „Versucht“, weil das Verkehrsministerium bzw. Minister Ramsauer diese Änderungsverordnung jüngst wegen Formfehlern als nichtig erklärt hat und immerhin schon ungefähr die Hälfte der Behörden dem teilweise folgt.

    Sprich: Die sinnlose Ampelregelung gibt es definitiv noch. Allerdings wird Dir das BMBVS auf Nachfrage mitteilen, dass dies unbefristet so gilt, während Dir das Justizministerium (das von Nichtigkeit derzeit wohl nichts wissen will) sagen wird, dass die Regelung 2012 ausläuft.

    Kurz: Derzeit hat man eher erstal die StVO statt der Ampelregelung abgeschafft 😉

  6. Schaut mal hier ab etwa 3:30min.

    http://www.youtube.com/watch?v=P1hEsP2EGw0

    Hier ist der Google Maps Link von der Stelle.

    http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=springerstra%C3%9Fe+Stra%C3%9Fe+leipzig&sll=51.356882,12.367215&sspn=0.009045,0.01914&gl=de&ie=UTF8&ll=51.356999,12.376826&spn=0.000565,0.001196&t=h&z=20

    Hab damals an den MDR geschrieben und die Sache mal erklärt. Hab dann noch gefragt ob es schon wieder so weit ist, dass sie alles Senden was ihnen die Polizei in die Kladde diktiert. Antwort bekam ich natürlich keine.

  7. Irgendwas stimmt da nicht. Entweder war der Radfahrer auf einem Radweg unterwegs, dann müsste jedem klar sein, dass die Fußgängerampel gilt, denn im Normalfall kann man die Auto-Ampel gar nicht mehr sehen, wenn man an der Radweg-/Fußgängerfurt steht. Oder der Radfahrer war auf einem Radstreifen unterwegs (das scheint nach dem Google-Bild der Fall zu sein), dessen Seitenlinie nur zufällig an die Fußgängerfurt grenzt, aber noch Teil der Fahrbahn ist. Dann stand er direkt vor der Auto-Ampel, wo ich nie auf die Idee käme, mich nach der Fußgängerampel zu richten. Ich habe den Eindruck, dass hier jemand auf Teufel komm raus die StVO wortwörtlich nimmt, um sich irgendwie wichtig zu machen.

  8. Der Berliner Fall spielte sich an der Schorlemerallee/Spilstraße ab. Deswegen passen Text im Tagesspiegel und Karte aus Leipzig nicht zusammen.

  9. @Johann 17: Spätestens bei … zufällig angrenzenden Seitenlinien … wird doch deutlich, dass diese hochgradig unklare Regelung sofort abgeschafft werden muss. Was passiert denn bei so einer unklaren Ampelregelung, wenn die Fussgänger Rot bekommen und ein regelkundiger Radfahrer bremst, die dahinterfahrenden aber auf ihn auffahren? Was passiert, wenn die Polizisten sich genau so eine Kreuzung für die nächsten Kontrollen von Fahrradfahrern aussuchen, an denen die Fußgänger weit vor den Autofahreren Rot bekommen und die Fußgängerampel möglicherweise für den Fahrradfahrer gilt, möglicherweise auch nicht? Eindeutigkeit ist etwas anderes. Schließlich muss auch ein Radfahrer in Bruchteilen von Sekunden über die Zuständigkeit von Ampeln entscheiden. Das gelingt sehr vielen rechtsabbiegenden Autofahrern nicht einmal, wenn Rechtsabbiegerampeln von Grün über Gelb auf Aus schalten und die rote Hauptampel gilt 😉

    Zur allgemeinen Meinungsbildung: Im aktuellen Fall befand sich der Radfahrer auf dem Radweg Schorlemerallee und fährt über die Spilstr Richtung Dahlem. Der Radweg wird noch über die Spilstr geführt und endet dann, man muss also auf der Fahrbahn weiterfahren. Bei google sieht man auch gut, wie wenig Platz wegen parkender Autos zum Überholen bleibt, insbesondere wenn man nicht an den linken Fahrbahnrand fährt als Autofahrer.

  10. Das Leipziger Beispiel wurde ja auch im Verkehrsportal diskutiert, ich weiss gar nicht mehr, wie einhellig dort die Meinung war. Dennoch, der Polizist, der immerhin Fahrrad-Schwerpunktkontrollen durchführt, blamiert sich in dem Interview. Auch hier die Aussage, dass Radfahrer „nun mal keine Fußgänger“ seien und deshalb nicht nach der Fußgängerampel fahren dürfen. Man hat das Gefühl, die Polizei verlässt sich auf ihr Führerschein-Wissen und hält es gar nicht für nötig, ab und zu mal in der STVO zu blättern. Solche Regeln bestehen, auch wenn sie in der Fahrschule nicht vermittelt werden.

  11. Rosi, danke für die Aufklärung. Ich fahre selbst jeden Tag an dieser Ecke vorbei. Die ist wirklich schwierig, vor allem, wenn man auf die Engleralle will. Da ist man als Radler entweder bei Rot oder auf der Fahrbahn sicherer, weil man sonst als Linksabbieger ein Problem hat. Das sollte durch eine extra Fahrradampel für Linksabbieger besser gelöst werden. Der Radweg auf der Schorlemer nicht benutzungspflichtig, wenn ich mich richtig entsinne.

    Andererseits würde ich an genau dieser Ampel auch nie auf die Idee kommen, ich dürfte mich nach der Fußgängerampel richten, StVO hin oder her. In _allen_ anderen Ampeln in der Gegend sind die haben die Fußgängerleuchtzeichen ein Fahhradsymbol mit drin, wenn sie auch für Radfahrer gelten.

  12. Das die Verkehrspolizei auch nicht immer richtig liegt, dürfte hier ja allgemein bekannt sein. Ich wurde von einer Polizistin belehrt, dass ich den Streifenwagen nicht rechts auf dem Radstreifen überholen dürfe…

    Den MDR-Bericht kannte ich noch nicht. Zu sehen ist meine Karl-Liebknecht-Straße, welche ich mehrfach am Tag befahren muss. In der Eingangsszene mit dem weißen Kleintransporter hat der Radkurier schon recht, etwa zwanzig Meter danach kommt eine Engstelle, an der das Auto zwingend hinter der Bahn fahren muss. Auch ich habe mich schon mit einem Autofahrer an dieser Stelle angelegt, als er mich hinter der Straßenbahn fahrend (ich war vor ihm da) in eine Parklücke abdrängte.

    Besonders lustig fand ich den Ausspruch, dass der Kurier nicht einmal Angst vor der Bahn hätte. Abgesehen von der Tatsache, dass einige Straßenbahnfahrer keinerlei Rücksicht auf Radfahrer und Abstände nehmen (etwa klingelnd quer durch eine angemeldete Demonstration fahren), muss die Straßenbahn an der gezeigten Stelle aufgrund von Gleisschäden mit nicht mehr als 10 km/h fahren. Selbst die Oma mit Korb am Rad kann so an der Bahn vorbeiziehen, wenn Autofahrer nicht die Radspur blockieren.

    Das ganze Dilemma resultiert aus dem Umbau einer der verkehrsreichsten zweispurigen Straßen Leipzigs auf eine einspurige Huckelpiste mit teilweise vorhandenen Radwegen. Ständig muss man sich als Radfahrer aus dem Radweg kommend, sofern dieser überhaupt frei ist, in den massendhaft fließenden Verkehr einordnen und das auf dem Weg vom Studentenviertel zur Uni.

  13. an welchen „wirklichen“ unfallschwerpunkten hat die polizei eigentlich kontrolliert und wieviel nichtschwerpunkte waren dabei?

  14. @ Rosi:
    Das meinte ich ja gerade. In der StVO ist die Regelung zwar unklar, aber im alltäglichen Straßenverkehr eben nicht. In der Praxis ist es üblich, dass Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn unterwegs sind und/oder vor der Hauptampel warten, sich auch nach der Hauptampel richten. Dass in der StVO was anderes steht, ist doch kein Grund, sich jetzt plötzlich krampfhaft anders als alle anderen zu verhalten und dadurch eventuell sein Leben zu verlieren. Das wäre ja genauso, als wenn ich mit dem Fahrrad in der Gosse fahre, weil in der StVO was von Rechtsfahrgebot steht. Oder mir winkende Fähnchen oder Blinklichter ans Rad baue, weil in der StVO steht, dass Fahrzeuge Fahrtrichtungsanzeiger haben müssen.

    Generell bin auch ich der Polizei eher feindlich gesinnt, aber die Aufregung in diesem Fall finde ich etwas übertrieben.

  15. @ Johann 17:

    Vielleicht klärt das schon alles: da stand Radweg. Nicht Fahrbahn.

    Wenn dies tatsächlich Praxis wäre, OK. ABER … An dieser Kreuzung ist alles üblich. Fahren bei Rot:Rot, fahren bei Rot:Grün fahren bei Grün:Grün. Richtig gefährlich ist es, wie ozelot schon richtig schrieb, wenn Radfahrer links abbiegen wollen bzw. bei Rot:Rot vom (seltenen) Geradeausverkehr erwischt werden. Das Fahren nach STVO hier wird nur gefährlich, wenn Autofahrer wegen eines vermeintlichen Rotverstoßes des Radfahrers verkehrserzieherisch tätig werden.
    Das werden sie aber auch manchmal (an anderen Ampeln), wenn man … wie üblich … nicht bei Fussgängerrot anhält. Da nützt es dann auch nichts, auf die Üblichkeit zu verweisen. Leider haben diese Autofahrer dann sogar in der Sache recht. Natürlich nicht in ihrer verkehrserzieherischen Tätigkeit.
    Üblichkeit ist so eine Sache …

  16. @Johann17, ich sehe es genau anders herum. Ich stimme Dir zu, dass man sich nach der Fahrbahnampel richten sollte, wenn man auf der Fahrbahn fährt. Insbesondere bei eigener Signalisierung fürs Abbiegen. Niemand – nicht mal die Polizei – wird diesen „Fehler“ bemerken und man erspart sich Stress und Gefahren.

    Die Aufregung dreht sich aber um etwas anderes. Auf eine „Schwerpunktkontrolle Fahrradverkehr“ hat man sich scheinbar überhaupt nicht vorbereitet und ganz und gar stundenlang jeweils die falsche Ampel beobachtet und dabei sicherlich nicht selten „Rotlichtfahrer“ herausgezogen, die gar keine waren. Dabei entstehen falsche Zahlen von „1800 Rotlichtsündern“, die – garniert mit anderen tendenziös interpretierten Unfallstatistiken – Radfahrer als die schlimmsten Verkehrsteilnehmer darstellen. Um das Bild abzurunden, achtet man nur halbherzig auf unvorsichtige Rechtsabbieger und Nahüberholer und kann daher auch nicht annähernd 1800 Delinquenten präsentieren, sondern um die 70, wenn ich mich recht entsinne.

    Und die Realität? Auch wenn die Polizei die Texte in den Unfallstatistiken frei schreiben kann, so wird sie doch keine falschen Zahlen erfinden. Diese Zahlen sagen, dass den 200 Unfällen durch Rotlichtverstöße von Radfahrern etwa 1200 Fälle von unachtsamen Abbiegern gegenüberstehen, nur um mal die Dimension klarzumachen und zu zeigen, wie falsch es ist, das Abbiegeverhalten nicht zu beobachten. Von ca. 5000 Unfällen zwischen Pkw und Radfahrern wurden ca. 3300 von den Kraftfahrern verursacht. Das weitgehende Ausklammern von Kraftfahrern aus den Verkehrskontrollen ist also objektiv nicht zu begründen.

    Ich würde mich überhaupt nicht als Polizei-Hasser bezeichnen, aber im Bereich Fahrrad liegt doch sehr viel im Argen. Beim Polizisten auf der Straße ebenso wie beim Verkehrsdezernat und in der Pressestelle.

  17. „“““Johann 17 schreibt:
    Dienstag, 27.04.2010 um 17:04
    Dass in der StVO was anderes steht, ist doch kein Grund, sich jetzt plötzlich krampfhaft anders als alle anderen zu verhalten. „““

    Was für ein Satz und dann noch bei einer Vorfahrtsregel. Bei einem Unfall drehen sie dir dann einen Strick daraus.

  18. Okay, jetzt ist einiges klarer geworden. Danke sehr.

  19. Nur noch so, als Ergänzung, es gibt ein Heft das vom Bundesverkehrsministerium mit herausgegeben wird, da kann man die gesamte Sachlage in korrekt nachlesen. Zwar nicht ganz leicht das Thema, aber wir sind ja in Deutschland, da kann man sich ziemlich sicher sein, dass einfach alles genauuuuestens geregelt ist.
    Nur blickt dann mitunter kaum noch jemand durch.

    Wenn ich das aber richtig verstanden habe, hat sich der Radfahrer korrekt verhalten und die ihn anhaltende Polizei hat offenbar ein deutlich lückenhaftes Wissen um die korrekte Sachlage.
    Und ne Brille brauchen´se auch…

    Hier der Lesestoff:
    http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/Signale_Radverkehr.pdf

    PS: Schöner wären natürlich Ampelanlagen die keinerlei Falschinterpretationen zulassen!

    Wobei der Spruch das mit demWort RadFAHRER, ja bereits klar sei, es könne sich nicht um einen Fußgänger handeln und also Signale für Fußgänger nicht gelten, mehr als nur ein simples Defizit in Sachen Basiswissen Verkehrsrecht ausweisen. Wurde PISA eigentlich auch mal auf Polizeischulen angewandt?

  20. „Früher“ mussten Radfshrer auf der Fahrbahn die „Auto-Ampel“ nutzen. Dies hatte jede Menge Unfälle mit rechtsabbiegenden Autos zur Folge, da mensch ja gleichzeitig mit den Autos startete. EBEN DRUM wurde dann eingeführt, dass Radfahrer sich an der Fußgängerampel orientieren sollen/dürfen wenn keine Radlerampel vorhanden ist – auf dass mensch eben einen Moment früher als der Rechtsabbieger loskommt und NICHT in den toten Winkel gerät. Auch dagegen, dass der Rechtsabbieger durch starke Beschleunigung „es noch vor dem Radler schafft“.
    Aber nach all den novelierungen und wieder-rück-novelierungen der StVo weiss wohl selbst die Pozilei nicht mwhr was falsch und was richtig ist – und scheint sich auch nicht drum zu kümmern!
    Ich für meinen Teil mache es wie die Banken, deren Gesetze und Rechenarten nach der „Bankenkriese“ verändert wurden: Ein Rotlichtverstoß middm Rad kostet 120€. Wenn ich nun am Tag über 10 rote Ampeln fahre und nicht erwischt werde mache ich ein tägliches „Plus“ von 1200€! Das entspricht einem monatlichen „Gewinn“ von ca. 36.000€. Da wird mensch schnell sehr reich… irgendwie… sie wissen schon…
    Aber Vorsicht: Wer so gewinnorientiert Rad fährt wird auch gern mal von ’nem Polizisten vom Rad geprügelt, also bei Erwischtwerdung: Verdammt(!) schnell sein!
    @Johann 17: Ich hoffe die „17“ steht für Dein Alter bei dem Mist den Du hier verzapfst 🙂

  21. Ach komm, so schlimm bin ich doch auch nicht. 🙂
    Nee, 17 bin ich schon lange nicht mehr.

  22. Neuköllna, na ich hoffe aber, Du bist nicht einer der unredlichen Jugendlichen, die pro Tag Kosten von 27.896 Euro verursachen, vergleiche diese Studie: http://mitglied.multimania.de/augusthohenmeiser/diver/kosteneinsparung.htm Sonst müsstest Du viele rote Ampeln überfahren 🙂

  23. Schönes Gegenargument, berlinradler! Aber nee, bin ich nicht. Weder jugendlich noch „zivilisationsgestört“ (Fastfood, Sms, saufen und Bräute…), eher das Gegenteil.

    Allerdings bin ich auch nicht „der redliche Mann“ aus Deinem Beispiel der sein Trinkwasser aus ’ner Regentonne holt und für’n Fuffi am Tag arbeitet – da müsst man ja gehörig was falsch gemacht haben!
    Es ist auch nicht mein Hauptanliegen „Geld zu sparen“ wenn ich über rot fahre. Ich behindere niemanden, fahre vorrausschauend und bin im Verkehr eher defensiv (Stvo §1). Ich fahr einfach nur gern zügig und energiesparend.

    Mir ist auch klar dass „Bankengesetze“ nicht auf „Straßengesetze“ umzumünzen sind – lustig find ich aber den Gedanken, was wäre bei „gleichem Recht für Alle“?!

    Was ich nicht lustig finde ist dass ich mich nach Feierabend noch hinsetzen soll und recherchieren ob die neueste Novelierung der Stvo nun doch gültig ist oder nicht, rausfinden und hoffen muss ob meine Bahnen morgen fahren oder nicht, in Erfahrung bringen ob ich meinen Kindern den Salat von Aldi/Lidl/… vorsetzen kann oder ob der nun doch übermäßig Gift enthält… ich hoffe, der Sinn wird klar.

    Wie wäre es mit einer Stvo die gültig und sinnvoll für alle Beteiligten ist und die alle Beteiligten kennen müssen? Solange es die Hauptaufgabe der Politiker bleibt den heiligen Diskord voranzutreiben werd ich mal das machen was einzig sinnvoll ist und bei all unseren Ahnen funktioniert hat: Was ich will.

    berlinradler, ich komme hier mit einer vollkommen konfusen Rechenart daher und Du verlinkst genauso konfusen Scheiß: Ich liieeeeebe Menschen die denken können! Werde Dich in meine Nachtgebete einschließen. Fertig. Applaus.

  24. Neukoellna, hast du den verlinkten Artikel ernstgenommen?

  25. Ich zitier mich mal:
    „berlinradler, ich komme hier mit einer vollkommen konfusen Rechenart daher und Du verlinkst genauso konfusen Scheiß: Ich liieeeeebe Menschen die denken können! Werde Dich in meine Nachtgebete einschließen.“

    Das meine ich wortwörtlich so.

    Deutlicher: Nee, nicht ernstgenommen. Genauso wie mein „Gewinnorientiertes Radfahren“ nicht (wirklich) ernstzunehmen ist. Darum freu ich mich ja so über Deinen Konter. Auf selbem (irrwitzigem) Niveau aber trotzdem „sachlich“. Kann nicht jeder.. Peace

  26. @Neukoellna, ich war an dem Tag irgendwie nicht beisinnen und habe zu spät gemerkt dass meine Gegenfrage unsinnig war 😉

  27. […] In bestimmten Fällen gilt die Fußgängerampel, nicht die Fahrbahnampel. Wenn für Fußgänger grün ist, dürfen Radfahrer fahren – auch wenn sie sich auf der Fahrbahn befinden und deren Ampel Rot ist. §53 Abs 6 der STVO: “An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.” Diese Regel ist weitgehend unbekannt und in der STVO gut versteckt, zumindest bei Kontrollen in Berlin war sie der Polizei nicht bekannt. […]

  28. […] Ob die Tabelle von Radverkehrspolitik.de nun mehr Überblick in die Angelegenheit bringt, sei mal dahingestellt. Immerhin verdeutlicht sie eine absurde Situation, die mitunter auch Polizisten verwirrt. […]

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