In der Köpenicker Straße in Berlin-Biesdorf hat es heute morgen einen Fahrradunfall gegeben. Ein BVG-Bus fuhr eine 16-jährige Radfahrerin an, als sie gerade einen Zebrastreifen überquerte. Bei der Polizei kann man noch nichts erfahren, bisher war nur in der BZ etwas zu finden. Der Unfall dürfte etwa hier oder hier stattgefunden haben. Die Radfahrerin erlitt schwere Kopfverletzungen.
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Kommentare
- 38 Kommentare zu "BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“"
- berlinradler: @bruna, ach ich bin die Diskussion nicht wirklich leid. Wenn ich das wäre, könnte ich mich ausklinken. Vielmehr bin ich…
- Michael S: @Jochen (hööööörst duuu miiiiich noooooch?) Auuuuuch ciaoooooo
- Jochen: Peter: " Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So…
- Peter Viehrig: @Jochen Ich mache es kurz: Bitte einfach mal richtig lesen. Selber. Es ging Johann um die *Berichterstattung*, also die Rezeption…
- Jochen: Johann: >>> Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat,…
- 65 Kommentare zu "Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht"
- Stefan: Nicht schlecht. Ich wurde nach 3 Metern mit dem Fahrrad betrunken auf dem Fahrradweg angehalten; nicht schön - aber hey,…
- Linda: Ich dachte, man kooft sichn BMW auch zur Freude(!!!) am Fahren. Und dann stellt man sich zum Spaß jeden Morgen…
- Kohl: Grossartig, wenn ich an der CM teilnehme muss ich keine Steuern mehr bezahlen? Wo kann ich das beantragen?
- berlinradler: Sofern Troll-Meinungen auch Meinungen sind ...
- Theo: Der LKW-Fahrer hat einen Mann totgefahren. Das wird ihn sein Leben lang begleiten. Armer Kerl. Welchen Sinn macht es, ihm…
- 16 Kommentare zu "Rechtsfragen zum Thema Fixie"
- peter patent: An einer Steller Ihrer Interpretation sehe ich einen Fehler. Sie schreiben: "die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass “alle Fahrzeuge eine ausreichende…
- F.: Moin, moin nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen! Grüße
- berlinradler: Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-)
- Roland Huhn: Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet "Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit…
- Roland Huhn: RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung ("Als ausreichende Bremse…
- 1 Kommentar zu "Die große Beichte im Radsport"
Timeline Radspannerei-Blog
„als er einen Zebrastreifen überquerte“, also gefahren oder gelaufen ?
„Laut StVO sind nur Fußgänger und Rollstuhlfahrer am Fußgängerüberweg bevorrechtigt.“
aber trotzdem unschön !
ich wünsche gute besserung !
Tja, das war leider nicht zu erfahren. Unfallursächlich kann Fahren ja nur dann sein, wenn es nicht in Schrittgeschwindigkeit stattfindet. Man kann nur spekulieren, oft bekommt man solche Informationen gar nicht.
Jetzt steht auf der BZ-Seite, dass es sich um ein 16jähriges Mädchen handelt 🙁
Man schützt zwar junge Leute vor den Gefahren des Selbst-Auto-Fahrens, nicht aber vor den Gefahren des Straßenverkehrs. Wobei man in dem Fall – eine Unschuld des Busfahrers vorausgesetzt – wohl realistisch betrachtet auch wenig zur Unfallvermeidung tun kann.
Auch von mir gute Besserung.
wenn die bezeichnung „radfahrerin“ richtig ist, dann muss sie gefahren sein. wer sein rad schiebt, ist fußgänger. trotzdem muss der bus halten
Also ich sehe mich auch gerade jetzt, wo ich am PC sitze, als Radfahrer. Aus der Formulierung einer „Zeitung“ kann man den Unfallhergang leider nicht herleiten.
Ich vermisse den erhobenen Zeigefinger ob des „Fehlens“ eines modischen Kunststoff-Accessoires.
Oder war das einer der 15% Restquote? Aber so ungewöhnlich wird der Ablauf ja nun nicht gewesen zu sein.
Jedenfalls gute Besserung.
Auf diesen Zeigefinger verzichtet man in der hiesigen Presse und auch in den hiesigen Polizeinachrichten. Frag mich nicht warum.
Wohne in der nähe und kenne die Problematik dieser Strasse.Ich gehe davon aus das die junge Dame über den Rasen in Richtung Füßgängerüberweg gefahren kam und der Busfahrer dachte sie fährt auf dem Gehweg weiter was fast alle Radfahrer machen da diese Strasse total überlastet ist vom Verkehr. Auch hier sollte man dazu sagen das mit Helm nicht so viel passiert wäre. Aber darunter hätte die Frisur gelitten.
Zitat: „Auf diesen Zeigefinger verzichtet man in der hiesigen Presse und auch in den hiesigen Polizeinachrichten. Frag mich nicht warum.“
Das ist schon seit einiger Zeit nicht mehr wirklich nötig, seit es dogmatische Radfahrer mit modischen Kunststoff-Accessoire gibt, die jede Gelegenheit dazu nutzen:
Zitat: „Auch hier sollte man dazu sagen das mit Helm nicht so viel passiert wäre.“
@move: nanu, der erste Kommentar, der das Helmtragen (oder nicht-tragen) thematisierte war doch gerade contra… Der Begriff Dogmatismus kommt mir (leider) häufiger in den Sinn, wenn ich Beiträge von Helmgegnern lese… Warum nur?
Auch ich wünsche dem Mädchen natürlich gute Besserung.