Austrainierter Radfahrer

Aus einer Pressemeldung der Braunschweiger Polizei vom 27.1.2010: „Geistesgegenwärtig reagierte ein sportlich trainierter Fahrradfahrer angesichts einer Karambolage mit dem Ford einer 56-jährigen Frau. Der 36-Jährige sprang von seinem Mountainbike und rollte über die Motorhaube des Wagens auf die Straße ab. Der Mann blieb unverletzt. Die Autofahrerin erlitt einen leichten Schock und wurde von der Besatzung eines Rettungswagen vor Ort behandelt. An dem Wagen entstand Schaden in Höhe von 1.500 Euro. Die 56-Jährige hatte den bevorrechtigten stadteinwärts fahrenden Fahrradfahrer beim Abbiegen auf die Hansestraße übersehen.“

7 thoughts on “Austrainierter Radfahrer

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  1. Mal wieder eine typische, autofahrerfixierte Pressemeldung. Es wird nur der Schaden und der Typ des Automobils genannt, das Fahrrad und der entstandene Schaden spielen keine Rolle. Und natürlich erlitt die Autofahrerin einen Schock. Wie konnte denn so ein böser Fahrradfahrer ihr einfach in die Seite krachen, damit konnte ja keiner rechnen.

  2. „Beim Abbiegen übersehen“ riecht irgendwie auch nach ner bestimmten Wegeart.

  3. Immerhin: von der Pressestelle der Berliner Polizei wäre der Radfahrer nie und nimmer als „Bevorrechtigter“ bezeichnet worden.

  4. ich finds irgendwie immer unfair gegenüber dem schwächeren verkehrsteilnehmer wie der eindeutig schuldige in diesen meldungen auch noch in schutz genommen wird.
    ich meine damit die formulierung „fahrer/in erlitt ein schock“ OOOHH, der/die arme!! und das arme auto, ganz verbeult. das macht mich wütend.
    das kaputte rad ist ja nicht der rede wert. ist ja nur ein fahrrad. ist ja niemand ernsthaft drauf angewiesen.

  5. Vielleicht wurde das Rad ja gar nicht beschädigt? Da steht ja, daß er von seinem Rad abgesprungen ist. Die 1500 Euronen Schaden am Auto könnte ja auch von der filmreifen Rolle über die Motorhaube stammen.

  6. Abgesehen davon eine respektable Leistung. Fragt sich nur was passiert wäre wenn da jemand Älteres oder ein Elternteil gefahren wäre…

  7. „An dem Wagen entstand Schaden in Höhe von 1.500 Euro.“

    Und am Fahrrad? Das wäre doch viel interessanter…je nach Fahrrad ist das nämlich auch nicht billig 😉

    Hatte einmal einen Unfall mit einem Auto wobei wir uns beide nicht 100% regelkonform verhalten haben, ich wahrscheinlich weniger als er, egal, wir einigen* uns auf 50/50. Der Autofahrer war dann ganz überrascht dass ich zu seinen Autorepartaurkosten selbstverständlich auch meine (wesentlich geringeren) Fahrradreparaturkosten hinzuaddiert habe und davon die Hälfte überwiesen habe…hat er dann aber eingesehen 😉

    *Nachdem ich ihn darauf hingewiesen dass ihn eine Teilschuld trifft und wir das gerne auch vor Gericht ausdiskutieren können, ich dies aber im beiderseitigen Interesse nicht wolle (Kosten, Ärger, „böses Blut“, etc) haben wir uns „auf 50/50 geeinigt. Dies hatte den Vorteil dass die Reparaturkosten seines Blechschadens nur halb so hoch ausfielen wie der Kostenvoranschlag seiner Werkstatt weil er ja einen Teil davon selber zahlen musste.

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