Radfahrerin bei Verkehrsunfall in Tempelhof-Schöneberg tödlich verunglückt

Ein Verkehrsunfall in Marienfelde hat heute Mittag das achte Todesopfer unter den Radfahrern in diesem Jahr gefordert.

Aus dem Bericht der Polizei: „Die 49-Jährige war gegen 12 Uhr 45 mit ihrem Rad im Richard-Tauber-Damm unterwegs. An der Kreuzung Buckower Chaussee übersah ein neben ihr befindlicher Lkw-Fahrer die Frau, als er nach rechts in Richtung Nahmitzer Damm abbog. Die Radlerin geriet hierbei unter die Räder der Zugmaschine und zog sich schwerste Verletzungen zu. Ein alarmierter Notarzt versuchte noch, die Frau zu reanimieren, konnte aber letztendlich nur noch den Tod feststellen.“

Nach Angaben der Polizei erlitt der 53-jährige Fahrer des MAN-Lastwagens einen Schock und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.

Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 3286 vom 10.12.2009 – 14:25 Uhr

40 thoughts on “Radfahrerin bei Verkehrsunfall in Tempelhof-Schöneberg tödlich verunglückt

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  1. Das ist zum Haare raufen! Immer die gleiche Todes-Unfallursache, während die öffentliche Diskussion auf Nebenschauplätzen wie Fixiefahrern und Helmtragen stattfindet. Es kann doch nicht sein, dass die Menschen immer demselben Muster zum Opfer fallen, ohne dass es irgendwelche ersichtlichen Gegenmaßnahmen gibt.

  2. scheisse 🙁

    @berlinradler: volle zustimmung

    man könnte so viel mit ein bisschen farbe auf der strasse erreichen. und die gefährlichen radwege werden einfach gesperrt.
    aber nein, man will ja den motorisierten verkehr nicht behindern. stattdessen werden tote in kauf genommen.

  3. In dem Bild kann man klar sehen, dass sich im Richard-Tauber-Damm ein Radfahrstreifen befindet und die Sicht nicht durch Bäume, einen Parkstreifen oder andere Hindernisse versperrt wird. Dennoch passieren auch an solchen Stellen schwere Unfälle mit Rechtsabbiegern. Dies zeigt meiner Meinung nach ganz deutlich, dass eine Trennung von Fahrzeugen nach Art des Antriebs und unabhängig von der Fahrtrichtung nur unnötige Probleme schafft.

    Ein Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder Radweg bringt viele Radfahrer dazu, noch rechts an einem LKW vorbeizufahren, obwohl dieser nach rechts abbiegen will und dies durch Blinken angezeigt hat. Auch wenn der Radfahrer Vorfahrt hat, ist dieses Verhalten lebensgefährlich, da ein Radfahrer im toten Winkel leicht übersehen werden kann und viele Radfahrer die Schleppkurve eines LKW nicht richtig einschätzen können.

    http://www.schulalltage.de/assets/applets/lkw_abbiegen.swf

    Bei normalem Mischverkehr auf der Fahrbahn hätte der LKW sich an der Kreuzung am rechten Rand eingeordnet und die Radfahrerin hätte problemlos links vorbeifahren können. Ein Radfahrer auf der Fahrbahn befindet sich im primären Wahrnehmungsbereich anderer Fahrzeugführer. Ein LKW-Fahrer muss sich dann bewusst entscheiden, ob er den Radfahrer sicher überholen kann oder nicht. Wenn der LKW-Fahrer nach rechts abbiegen will und sich vor der Kreuzung nicht mit ausreichend Abstand vor dem Radfahrer einordnen kann, dann muss er natürlich hinter dem Radfahrer bleiben. Bei einem Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder Radweg fehlt diese bewusste Entscheidung, da der Radfahrer sich nicht auf dem selben Fahrstreifen befindet. Auf Strecken mit (schmalen) Radfahrstreifen oder Schutzstreifen kann man regelmässig erleben, dass viele Autofahrer mit viel zu geringem Abstand überholen, da sie sich auf einer anderen Spur befinden und denken, dass Sie (unabhängig vom Abstand) auf ihrer Spur einfach vorbeifahren können. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn Radfahrer am linken Rand des Streifens fahren müssen, da dieser ohne ausreichend Sicherheitsabstand neben einem Parkstreifen angelegt wurde.

  4. @jakob hat das richtig beschrieben.
    Es gibt hier, wie auf dem Luftbild deutlich zu erkennen, einen Radfahrstreifen. Sogar zusätzlich mit roter Farbe markiert! Benutzungspflichtig mit Z 237 !?
    Eigentlich eine klare Verkehrsführung, die Unfälle dieser schlimmen Art ausschließen sollte.
    Menschliches Versagen hat hier zu einem sehr bedauerlichen Tod geführt.
    Wie können wir diese Rechtsabbieger-Unfälle verhindern?
    1. Der sog. Dobli-Spiegel müßte für alle LKW und auch Transporter(Sprinter-Klasse) ab sofort gesetzl. vorgeschrieben
    sein! Damit wäre der „Tote Winkel“ für die Kfzler kein Thema mehr (kostet 150 Euro)!
    2. aber viel wichtiger:
    Ich beobachte leider täglich, wie sorglos viele Radfahrer/innen fahren. Umschauen, Blickkontakt mit den Kraftfahrern sehe ich oft nicht. Man fährt weiter geradeaus, man hat ja GRÜN.
    Ein Radfahrsicherheitstraining wäre für viele sehr erforderlich.
    Fast 90% der Radfahrer/innen benutzen lieber Radwege, auch wenn sie nicht benutzungsflichtig sind. Also muß auf die besonderen Gefahren hingewiesen werden!
    Wer da meint, auf der Fahrbahn fährt es sich sicherer (was auch ich praktiziere), vergißt aber, daß 90% sich auf dem Radweg sicherer fühlen!!

  5. Das alljährlich in Bild, Motorwelt etc. zu lesende Gedöns von den bösen Radlern, die bei Rot fahren und deshalb an ach so vielen Unfällen schuld sind, könnte auch ein Faktor sein. Denn im Umkehrschluss setzt sich fest: Bei Grün ist sicher. Dass das nicht stimmt, zeigen ja nun diese Unfälle zur Genüge (in drf wurde auch gerade ein Parallelfall aus Paderborn gemeldet). Nach guter Verkehrsbeobachtung bei rot fahren dürfte also weitaus sicherer sein als ohne Sinn und Verstand bei grün.

    Ich wünsche den Hinterbliebenen, dass sie bald Trost finden. 🙁

  6. > Ein Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder Radweg bringt viele Radfahrer dazu,
    > noch rechts an einem LKW vorbeizufahren, obwohl dieser nach rechts abbiegen
    > will und dies durch Blinken angezeigt hat.

    Erschreckend viele Radfahrer tun so etwas auch ohne Radfahr- oder Schutzstreifen, in dem sie sich rechts an stehenden Autos vorbeischlängeln, auch wenn diese ihr baldiges Rechtsabbiegen mit Blinkern anzeigen.

    Zwar ist es seit geraumer Zeit tatsächlich erlaubt, rechts an vor einer Ampel stehenden Autos vorbei bis an die Haltelinie zu fahren, aber das scheint nicht die damit bezweckte Sicherheit zu bringen. Wenn ich mich recht erinnere, wurde diese Regelung eingeführt, um Radfahrer an einer Ampel „sichtbarer“ zu machen.

    Wie sie das sein sollen, wenn sie rechts neben LKWs stehen, entzieht sich meiner Kenntnis.

  7. @Egon

    Radfahrer dürfen sich nur an wartenden Fahrzeugen auf dem rechten Fahrstreifen (sofern es mehrere pro Richtung gibt) „vorbeischlängeln“. Diese Regelung ist aus Verkehrssicherheitsgründen und auch zur Verbesserung des Verkehrsablaufs sinnvoll.
    Radfahrer bekommen so die Möglichkeit bis zur Haltelinie vorzufahren (sofern genug Platz ist um bis dorthin durchzukommen) und können dann mit bzw. im idealfall vor dem ersten kfz starten.
    für den radfahrer hat die regelung außerdem den vorteil, dass er sich nicht im autostau anstellen muss.

    ungünstig ist es nur, wenn das erste kfz ein rechtsabbiegendes großfahrzeug mit „totem winkel“ ist, der fahrer nicht mitbekommt, dass sich neben seinem fahrzeug ein radfahrer aufgestellt hat und der radfahrer dieses nicht einkalkuliert.

    was natürlich nicht geht ist, dass, bei vorhandensein mehrerer fahrspuren, wobei die rechte fahrspur nur rechtsabbiegern vorbehalten ist, ein geradeausfahrender radfahrer auf der rechtsabbiegespur nach vorne fährt und dann nicht rechts abbiegt, sondern geradeaus fahren will.
    weiterhin nicht zulässig ist es sich zwischen auf zwei benachbarten spuren wartenden fahrzeugen „durchzudrängeln“.

  8. Verkehrsfluss sollte nie vor Verkehrssicherheit gehen.

    @Peter

    Ich fahre also legal am, vor der Ampel wartenden, LKW vorsichtig rechts vorbei und während dessen erhält der LKW-Fahrer grün … Sense aus!?

    Diese Regel taugt, wenn der Ampelstau mehre hundert Meter lang ist, müsste aber ca. 10 m vor der Kreuzung oder hinter den ersten zwei wartenden KFZ ausser Kraft gesetzt weden. Nicht zu vernachlässigen sind ausserdem die Beifahrer, die den Ampelstopp nutzen, um schnell mal auszusteigen. Deren hastig geöffneten Türen haben die Fahrt so manchem Radfahrers schon jäh unterbrochen.
    Hat man die Haltelinie dann doch erreicht, bleibt kein Platz (wo gibt es schon Aufstellflächen) um sich vor dem Karaftfahrzeugverkehr einzuordnen, so „kleben“ die Radfahrer dann zwischen KFZ und Bordstein. Womöglich will der Kraftfahrer links vom Radfahrer auch noch rechts abbiegen: Dann wird es eng!
    Ich glaube Bernd Sluka hat irgendwann mal geschrieben, er würde nur rechts vorbeifahren, wenn abzusehen wäre, dass er mit der nächsten Grünphase sonst nicht passieren könnte. So halte ich es auch und dabei fühle ich mich bedeutend sicherer.
    Meines Erachtens gehören Fahrradfahrer an Kreuzungen auf die Fahrbahn und zwar vor und hinter dem restlichen motorisierten Verkehrsteilnehmern. Dann wird man gesehen und beachtet.

    Ansonsten habe ich die Tage darüber in meinem Blog „philosopiert“ ;-):

    http://www.radgefahren.de

  9. Die Spiegel bringen meiner Meinung nach nicht viel, da sie in der Praxis häufig nicht benutzt werden. Das eine Unding ist, dass Kreuzungen so gestaltet werden, dass Radfahrer sich in tödlicher Gefahr sicher fühlen. Das andere Unding ist die Tatsache, dass riesige Lkws in unseren Innenstädten mit nur einem Fahrer unterwegs sind, der nicht alles im Blick haben kann und häufig auch unter Zeitdruck steht.
    Mir selbst wird so ein Unfall nie passieren, da ich stets darauf achte, die Nähe zu Lkws und Abbiegern zu meiden. Aber leider gibt es viele Radfahrer, die nicht wachsam genug sind oder nicht genug Erfahrung haben, sich wegen einer gedankenlos auf die Fahrbahn gemalten Linie sicher fühlen und so von den Verkehrsplanern in tödliche Gefahr gebracht werden.

  10. Die Verantwortung für die unschädliche Benutzung eines Fahrzeugs bleibt beim Fahrzeugführer. Ein toter Winkel berechtigt nicht dazu, ohne Information über die Verkehrssituation zu fahren, sondern dessen Fahrzeugführer muss sich einweisen lassen.

    Wenn die Berliner Politik also die Wirtschaft vor solchen Ansprüchen schützen will, hat die VLB (Verkehrslenkung Berlin) die Aufgabe, die Markierungen zu verbessern. Im vorliegenden Fall ist die Haltelinie für Fahrräder nicht hinreichend weit vor derjenigen für PKW. Es fehlt außerdem der „erweiterte Aufstellstreifen“ vor den Stoßstangen der wartenden PKW wie beispielsweise in der Oranienburger Straße an der Kreuzung Friedrichstraße im Zuge der Fahrradstraße Linienstraße. Diese Verfehlungen im Zuge der Haupt-Veloroute durch den Bezirk kann man nur als verantwortungslos bezeichnen.

    Die VLB ist also diejenige Organisation, welche wider besseren Wissens den massenhaften Tod von Fahrradfahrern provoziert und es geschafft hat, Tempelhof-Schöneberg zum Bezirk mit den meisten Fahrrad-Toten zu machen.

  11. @Wentus, veränderte Radwegführungen mit Aufstellflächen vor den Kfz helfen auch nur bedingt – in dem Falle, dass Radfahrer und Lkw-Fahrer gemeinsam bei Rot warten und bei Grün losfahren. Gefährlicher finde ich die Verkehrssituation, in der sich ein Radfahrer langsam von hinten bei grüner Ampel nähert und durchrollt.

    Die Maßnahmen müssten drastischer sein. Prinzipiell eigene Rechtsabbiegerampeln würden helfen. Auch die Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen könnte viele Konflikte entschärfen.

    Fahrradspuren könnte man durchaus mancherorts auch in der Mitte der Rechtsabbiegespuren führen und damit dafür sorgen, dass die Kfz und Radfahrer normal hintereinander fahren.

    Und was gar nicht geht: 2 Spuren, auf denen man nach rechts über den Radweg abbiegen darf. Das kann nicht funktionieren.

  12. @Johann … nur zur Erinnerung: Als unsere Lkw-Fahrer noch mit einem Beifahrer unterwegs waren, gab es drei Mal so viele tödlich verletzte Radfahrer …

    Das einzig sinnvolle Ziel kann nur sein, dass der Lkw-Fahrer sieht, was er tut. Die erste Frage der Polizei hätte sein müssen, hatte der Mann die vorgeschriebenen Spiegel und waren diese richtig eingestellt. Kein Wort dazu in den Pressemitteilungen der Berliner Polizei – während diese hin und wieder „gut gemeinte“ Hinweise an Radfahrer gibt, was diese doch irgendwie tun könnten. Obwohl sich der Gesetzgeber bewusst dagegen entschieden hat und es daher korrekterweise nicht in der StVO / StVZO zu finden ist.

    Der Unfallzeitpunkt gestern war noch vor dem großen Regen – das schlimme Wetter wird’s nicht gewesen sein. Der Radfahrstreifen endet vor dem Kurvenbereich. Als ich mir gestern die Unfallstelle angesehen habe, war auf Grund des starken Regens keine Unfallmarkierung mehr zu sehen. Der Unfallort muss aber weiter im Kreuzungsbereich gelegen haben.

    Das erlaubte Vorbeifahren am Stau hat auch so gut wie nichts mit Sichtbarmachen zu tun, sondern schlicht damit, dass Radfahrer sich nicht 100 Meter vor der Kreuzung in der Abgasfahne von Mitbürgern mit Bewegungseinschränkungen anstellen müssen.

    Der vorhandene Radfahrstreifen macht natürlich nur Sinn, wenn Radfahrer im Kreuzungsbereich nicht wieder rechts neben rechts abbiegenden Kfz geführt werden. Und eine vorgezogene Halteline macht auch nur Sinn, wenn der Lkw-Fahrer dann einen Radfahrer überhaupt sehen kann. Bei ein bis zwei Meter bleibt er unsichtbar.

    Deshalb wurden die Regelpläne in Berlin auch geändert, damit die Haltelinien für Radfahrer fünf Meter vor der Kfz-Haltelinie und über die gesamte Fahrbahn markiert werden kann. Bisher ist aber nur eine Kreuzung – Oranienburger Straße Ecke Friedrichstraße – in dieser Art markiert, obwohl die Regelung bereits drei Jahre besteht.

    Vorbild für die vorgezogenen Haltelinien ist London. Fahrradpiktogramme werden auch auf die Fahrbahnen der Radrouten gemalt – mitten auf die Straßen, die ja meist ohne Radweg / Radspur sind. Immerhin haben es die Fahrradaktivisten dort geschafft, den Radverkehr innerhalb von zehn Jahren zu verdreifachen – von knapp über Null. So fahren in Hackney – dem Vorreiter für viele kleine sinnvolle Lösungen – inzwischen fast sechs Prozent mit dem Fahrrad und nur noch 19 Prozent mit dem Auto. Und durch die Fahrradpiktogramme und ein paar andere nette Aktivitäten werden Autofahrer fast überall in London ständig daran erinnert,dass dort auch Radfahrer leben … zum Beispiel fahren dort täglich 1.000 Polizisten im Dienst Fahrrad. Und weil die sich nun selbst mit Verkehrssicherheit aus Sicht des Fahrradverkehrs beschäftigen müssen, machen sich die Sun und deutsche Medien darüber lustig

  13. „Ich fahre also legal am, vor der Ampel wartenden, LKW vorsichtig rechts vorbei und während dessen erhält der LKW-Fahrer grün … Sense aus!?“

    Der entsprechende § der StVO, der Radfahrern das Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen erlaubt, sagt auch, dass sie dies nur mit besonderer Vorsicht tun dürfen.
    Wenn der LKW anfährt, dann wartet er nicht mehr – also darf der Radfahrer dann nicht mehr rechts an ihm vorbeifahren.

  14. Das ist doch aber sehr theoretisch.

    Die Leute fahren nicht rechts an den wartenden Fahrzeugen vorbei, weil sie wissen, dass das erlaubt ist. Änderungen in den diesbezüglichen Regelungen hätten also keine Auswirkungen auf die Praxis.

  15. @Peter

    Ein Sattelzug kann bis zu 16,5 m lang sein …

    … wie definierst Du „währenddessen“??? Die meisten fahren vorbei … Du kannst natürlich vorsichtig vorbeibeamen!

  16. @ benno … ich hätte Interesse an dem „Fahrradhandbuch“ der Londoner Polizei … Du hast es nicht zufällig?

  17. @ArVo … ich frag mal nach.

    @Kalle … kannst Du die Links in meinem letzten Kommentar noch scharf machen … 🙁 ?

  18. @Benno: gemacht.

  19. @benno… die Haltelinie zum Aufstellen für die Radfahrer ist an dieser Kreuzung vorgezogen!
    Es wäre wichtig zu wissen, wie der exakte Unfallhergang war.
    Könnte ja sein, dass die Regelpläne der VLB korrigiert werden müssen!?
    Oder „nur“ menschliches Versagen? Und wenn ja, dann von wem?
    Der Fahrradbeauftragte des Senats müßte doch die Antworten von der Polizei erhalten dürfen?

  20. @Bernd Z – in der Morgenpost stand, dass Lkw und Radfahrerin bei Rot gewartet haben und bei Grün gleichzeitig losgefahren sind. Dabei beruft man sich auf Augenzeugen.
    http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1221799/Abbiegender-Lkw-ueberrollt-Radfahrerin.html

  21. @Bernd Z … die Haltelinie ist um zwei Meter am rechten Fahrbahnrand vorgezogen – also für den Lkw-Fahrer nahezu unsichtbar, wenn nicht beide genau an ihrer Haltlinie stehen.

    Mein Vorschlag für die – daraufhin geänderten – Regeläne war, die Haltelinien künftig zwei Fahrradlängen vor der Kfz-Haltelinie zu markieren. Also fünf Meter lang und über die gesamte Richtungsfahrbahnbreite breit.

    Leider werden diese Haltelinien auch bei Neumarkierungen nicht angewendet und Radfahrstreifen für geradeausfahrende Radfahrer weiter in Rechtslage markiert, auch wenn sich die Rechtsabbiegerspur für Kfz neu entwickelt – zum Beispiel Rhinstraße Ecke Allee der Kosmonauten (Richtung Norden).

    Nur zur Erinnerung: Der Unfall war vor genau 48 Stunden und heute ist Samstag. Mindestens einen Arbeitstag müssen wir den Kollegen von der Polizei schon Zeit geben – ich werde Anfang nächster Woche mal nachfragen.

  22. „Das ist doch aber sehr theoretisch.
    Die Leute fahren nicht rechts an den wartenden Fahrzeugen vorbei, weil sie wissen, dass das erlaubt ist. Änderungen in den diesbezüglichen Regelungen hätten also keine Auswirkungen auf die Praxis.“

    Wenn man die Regeln nicht kennt, ist das natürlich immer ein Manko. Hab wenig Verständins dafür, wenn Menschen für sie wichtige Regeln nicht kennen, obwohl sie sie hätten kennen können.

    „… wie definierst Du “währenddessen”??? Die meisten fahren vorbei … Du kannst natürlich vorsichtig vorbeibeamen!“

    Ach, nich sone Polemik bitte.

  23. Der sicherste Platz um gesehen zu werden ist direkt rechts neben einem LKW. Ein LKW Fahrer kann, ab etwa 2m hinter der Beifahrertür, die ganze rechte Seite seines Zuges im Spiegel sehen. Daher sind vorgezogene Haltelienien Unsinn die führen Radfahrer wieder aus dem Sichtbereich heraus.
    Ganz normale Strassen, ohne jegliche Radfverkehrsführungen, sind immer noch das Sicherste.
    So lange sich allerdings die LKW Fraktion nicht auch gegen diesen Radwegunsinn stark macht, kein Mitleid für die Fahrer.

  24. @benno… danke für den Hinweis mit der vorgezogenen 2m-Haltelinie. Davon gibt es inzwischen diverse in dieser Stadt. Stehe ich an der Haltelinie bei ROT wartend, dann habe ich mit kurzem Schulterblick auch Blickkontakt zum LKW-Fahrer. Fahre ich bei GRÜN (Radfahrer-LSA immer 2 Sekunden eher geschaltet als die LSA für die Fahrbahn) bin ich soweit im Kreuzungsbereich, daß der LKW erst anfährt, wenn ich schon mitten auf der Kreuzung bin.
    Steht der Radfahrer nicht vorne an der Haltelinie und startet er erst, wenn sich die Autos in Bewegung setzen, gibt es das Problem mit den Rechtsabbiegern. Und ist der Rechtsabbieger ein LKW gibt es in diesem Moment den „tödlichen Toten Winkel“-Unfall.
    Die Haltelinie für Radfahrer fünf Meter vor der KfZ-Haltelinie bedeutet doch, dass die KfZ mindestens fünf bis sechs Meter von der Kreuzung entfernt halten müssen. Wenn, wie Du schreibst, VLB die Regelpläne geändert hat, verstehe ich nicht, warum die Regelpläne nicht eingehalten und umgesetzt werden.
    VLB richtet sich doch sonst so strikt an die Regelpäne!

  25. Die Halteliniensache ist aber keine universelle Problemlösung. Sie hilft nur (oder soll es) beim Anfahren an einer grün werdenden Ampel.

    In dem Fall aber, daß man als Radfahrer auf eine Kreuzung zufährt, und die Ampel gerade mal nicht eine „rote Welle“-Ampelschaltung verfolgt, man also ohne das Tempo zu verringern die Kreuzung überqueren kann, in dem Fall ist die Haltelinie für’n Arsch. Sie bringt nichts.
    Der ebenfalls auf die Kreuzung fahrende rechtsabbiegende Laster kann hier weiter sein Werk der Radfahrerausmerzung vollbringen.

    Die in einem anderen Beitrag vorgeführten LEDs links neben dem Radweg bringen übrigens auch nichts, die sieht ein Autofahrer in der Situation nur, wenn er die Radfahrer auch sehen würde.

    Wer schon mal so etwas wie einen „Sprinter“ gefahren ist, der stellt mit Entsetzen fest, daß er nach rechts hinten vollkommen blind ist; damit rechts über einen „Radweg“ abzubiegen grenzt an fahrlässige Tötung.

  26. @egon… Deine Schlußbemerkung
    „wer schon mal einen Sprinter gefahren hat….“
    ist völlig richtig!
    Ob LKW, Klein-LKW (Sprinter) oder auch VANs, der „Tote Winkel“ fährt immer mit. Und viele PKW-Fahrer kennen oder können den in der Fahrschule erlernten Schulterblick nicht mehr!
    Das muß ich als Radfahrer aber immer im Kopf haben!!!
    Immer im Kreuzungsbereich defensiv fahren und wenn ich merke, der neben mir fahrende und evtl. abbiegende KfZler hat mich gesehen, erst dann fahre ich weiter.
    So komme ich hoffentlich immer unfallfrei auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schuztstreifen über den Knotenpunkt.
    Zur Erinnerung: 90% der Radfahrer benutzen Radverkehrsanlagen!
    Ergo müssen wir dafür sorgen, daß diese 90% über die Gefahren der Benutzung der rechtsführenden Radverkehrsanlagen aufgeklärt werden!
    Die Polizei bringt das den Kindern in der Verkehrsschule bei.
    Und die „Alten“ haben das dann vergessen. Von den 2009 tödlich verunglückten 8 Radfahrern waren 5 älter als 50 Jahre!

  27. „… daß diese 90% über die Gefahren der Benutzung der rechtsführenden Radverkehrsanlagen aufgeklärt werden. Die Polizei bringt das den Kindern in der Verkehrsschule bei.“

    Mir hat vorgestern die Polizei noch erklärt, ich solle einen nicht benutzungspflichtigen Radweg benutzen.
    Auf der Fahrbahn – innerorts, beleuchtet, komplette Ausstattung am Rad – wäre ich gefährdet, bzw. würde ich eine Gefahrenlage darstellen.
    Sie gaben auch dem Autofahrer recht, der in mir als Radfahrer eine Gefahrenlage sah. Sein Hupen wäre daher angebracht gewesen.
    Die erste Frage war übrigens: „Warum sind Sie nicht auf dem Radweg gefahren?“

    Hier in Rosenheim gibt es zwar sehr viele andere Radwege, im Gegensatz dazu wird aber mit Straßenmalerei – also roten Streifen, Leitlinien usw. – der Radfahrer sogar auf nur freigegebene Fußwege geschickt. Man darf nicht mehr blau beschildern, aber alle sollen trotzdem weg von der Fahrbahn.

    Zurück zum Ausgang: Den Radfahrern wird weiterhin eingebleut, sie wären auf dem Radweg sicher. Und es ist ein Autofahrer mehr unterwegs, dem von Polizisten bestätigt wurde, daß er zu Recht hupte (abgesehen vom Rest), daß Radfahrer per se eine Gefahrenlage darstellen und daß letztere daher überall, nur nicht auf der Fahrbahn fahren sollen oder müssen.

    Ich kann mir gut vorstellen, daß mancherorts oder lokal über die Gefahren und das richtige Verhalten von Rad- und Kfz-Fahrern aufgeklärt wird.
    Flächendeckend bzw. überwiegend schaut’s halt noch sehr bitter aus.

  28. Martin, hast Du Dir die Daten der Polizisten notiert? Da ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine Anzeige wegen Aufforderung zur fahrlässigen Selbsttötung fällig.

    Bernd Z, Deine Schlussfolgerung beschreibt den Status Quo. Man muss den gefährdeten beibringen, sich devot der Gefährdungssituation zu entziehen – statt die Gefährdungssituation selbst zu entfernen.

    Warum auch dafür sorgen, daß Last- und Lieferwagen mit vernünftigen Spiegeln ausgestattet werden, warum auch dafür sorgen, daß Radverkehr nicht mehr separiert wird – man kann ja den dummen Radfahrern einfach beibringen, daß sie halt vorsichtiger sein sollen.

    Nee, so wird det nüscht.

  29. @Martin… zur Aufklärung über die Gefahren gehört natürlich auch die Vermittlung von Wissen über Rechte und Plichten.
    Und etwas Grundwissen der StVO und StZVO, was uns Radfahrer betrifft. Dann schickt mich kein Polizist oder KfZler irgendwo hin.

    @Egon… wenn Du weiter oben meinen ersten Beitrag liest, erkennst Du, daß ich bereits das Thema Zusatspiegel behandelt habe.
    Und bei meiner Schlußfolgerung bleibe ich: Als Teilnehmer am Straßenverkehr, egal mit welchem Verkehrsmittel, lauert immer irgendeine Gefährdungssituation. Unfallfrei zu fahren heißt aber auch, mal auf sein Recht zu verzichten. Hat mich der Rechts-Abbieger nicht erkannt, laß ich ihn lieber vor. Was nutzt es mir, wenn auf meinem Grabstein steht „Er hatte Vorfahrt“.

  30. Servus Bernd Z,

    du kannst mir glauben, *mich* schickt keiner unberechtigterweise irgendwohin. Ich hab das Grundwissen, die Polizisten anscheinend nicht.

  31. > Unfallfrei zu fahren heißt aber auch, mal auf sein Recht zu verzichten.

    „Mal“. Natürlich, ja. Das macht jeder, und das gehört zum Miteinander im Straßenverkehr.

    Was aber nicht dazu gehören darf, ist die jetzige Situation, die nämlich fordert von jedem Radfahrer _prinzipiell_ auf sein Recht zu verzichten. Und das kann es nicht sein, das macht das Fahrrad zu einem zweit- oder drittrangigen Verkehrsmittel.

  32. Ich würd einfach nochmal ganz unschuldig, aber schriftlich, bei der Polizei anfragen, auf welcher Grundlage die Weisung erfolgt ist. Es ist ja nicht mal Böswilligkeit, die dahinter steckt, sondern Unkenntnis der STVO und Desinteresse gegenüber Radfahrern. Mit freundlich-naiven Nachfragen ermuntert man die entsprechenden Polizisten, nachzudenken.

    Die Berliner Polizei gibt sich auf ihrer Webseite recht fahrradfreundlich, sobald sie aber ins Detail geht (Pressemeldungen, Unfallstatistik) ist davon nur noch wenig zu erkennen.

  33. Das rechtsabbiege Problem bekommt man doch nur in den Griff, wenn in den Köpfen von Auto und Radfahreren ein anderes Bewusstsein reift.

    oder:
    Radikal wäre natürlich überall ein „Rechtsabbiegeverbot bei grüner Ampelschaltung“ und eine Rechtsabbiegpfeil- Lichtanlage einführen. Dann hätte man das Problem bereinigt auf Kosten von vielleicht 6 Sekunden für die „Rechtabbiegeampel“

  34. Man stelle sich vor: Eine Verkehrregelung nur unter den Autofahrern, dass der rechtsabbiegende Verkehr von rechts vom durchgehenden Verkehr überholt wird. Zusammenstösse unvermeidlich, Abschaffung würde sofort erfolgen. Es stimmt einfach: Radfahrer = zweite Klasse. Die von topse vorgeschlagene Rechtsabbiegeampel wäre doch das Mindeste.

  35. und traurigerweise zum thema 🙁
    diesmal greifswalder ecke grellstraße
    http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/149524/index.html

  36. @Peter

    … dann streich doch bitte den polemischen Teil und nimm sachlich Stellung zu der geschilderten Problematik!

    … ich erkläre es aber gerne nochmal unpolemisch:

    „Der entsprechende § der StVO, der Radfahrern das Vorbeifahren an wartenden Fahrzeugen erlaubt, sagt auch, dass sie dies nur mit besonderer Vorsicht tun dürfen.
    Wenn der LKW anfährt, dann wartet er nicht mehr – also darf der Radfahrer dann nicht mehr rechts an ihm vorbeifahren.“
    (Zitat: Peter)

    Die Situation, die ich geschildert habe, war meines Erachtens durch die Benutzung der Worte „während dessen“ eindeutig. Ein LKW hat eine gewisse Länge. Dabei spielt es sogar eine eher untergerdnete Rolle, ob er 7 oder 16 m lang ist. Diese Situation ist auch nicht besonders konstruiert, zumindest ich habe sie schon häufig beobachtet: Ein Radfahrer fährt unter Berücksichtigung der StVO „besonders vorsichtig“ (es ist auch ein, der entsprechenden Vorsicht angemessener, Seitenabstand zur Fahrbahnbegrenzung vorhanden) an einem, vor einer LSA (Lichtsignalanlage, Ampel) wartenden, LKW vorbei! Aufgrund seiner „besonderen Vorsicht“ fährt der Radfahrer mit 7 km/h aussreichend schnell. Stark gerundet, braucht ein Radfahrer mit dieser Geschwindigkeit ungefähr 8 s um an einem stehenden LKW von vielleicht 16 m Länge vorbei zu fahren. „Die Übergangszeit Rot und Gelb (gleichzeitig) soll für Kraftfahrzeugströme eine Sekunde dauern, darf aber nicht länger als zwei Sekunden sein.“ (VwV-StVO zu § 37 Rn 17). Das bedeutet, es bleibt genügend Zeit, während einer Rotphase, unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorsicht (Schrittgeschwindigkeit und Seitenabstand) in den Bereich rechts neben eines LKW zu kommen, der genau dann legal bei grün anfährt.
    Allerdings, darauf wollte ich hinaus, die Vorsicht ausser acht lassend, sich nicht rechts neben LKW aufzuhalten! Und zwar absolut unabhängig von der Größe der Aufstellfläche für Radfahrer an der entsprechenden LSA! Ich halte deswegen diese Regel der StVO für ebenso unsinnig und unfallträchtig, wie die meisten der angelegten strassenbegleitenden Radwege. Immerhin stellst Du selber fest: „ungünstig ist es nur, wenn das erste kfz ein rechtsabbiegendes großfahrzeug mit “totem winkel” ist, der fahrer nicht mitbekommt, dass sich neben seinem fahrzeug ein radfahrer aufgestellt hat und der radfahrer dieses nicht einkalkuliert.“ Trotzdem behauptest Du, diese Regel wäre aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll!

    Was ich mit meinem polemischen Einwand oben in zwei Sätzen versucht habe klar zu machen war, dass mir der Zusammenhang zwischen der von mir geschilderten Situation und Deinem Hinweis auf die StVo Sinnlehr erscheint, da ich von einer Gleichzeitigkeit und Du von einer gänzlich anderen Situation auszugehen scheinst. In Deinem Konstrukt nämlich nähert sich der Radfahrer einem anfahrenden LKW, in meinem befindet er sich bereits rechts neben einem anfahrendem LKW.

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