Radfahrerin nach Unfall außer Lebensgefahr

„Hinter einem Radfahrer herfahren, geht gar nicht!“ Von dieser Idee müssen sehr viele Autofahrer besessen sein. Selbst wenn es nur noch fünfzehn Meter bis zur nächsten Kreuzung sind, wenn es also absolut nicht möglich ist, den Überholvorgang gefahrlos abzuschließen, wird überholt, wenn es nur irgendwie möglich ist. Den Autofahrerüberholzwang hat heute eine Radfahrerin im Bezirk Mitte mit schweren Verletzungen bezahlt. Wir wünschen der Radlerin alles Gute, schnelle Genesung und dass sie bald wieder im Sattel sitzt.

Die Polizeimeldung zu diesem Unfall im Wortlaut: „Beamte einer Einsatzhundertschaft der Polizeidirektion 3 haben heute früh einen Autofahrer in Mitte gestellt, der zuvor einen Verkehrsunfall verursacht und anschließend geflüchtet ist.Der „VW“-Fahrer befuhr gegen 9 Uhr 30 die Oranienburger- in Richtung Kleine Präsidentenstraße. Aufgrund einer Fahrbahnverengung wechselte der 44-Jährige nach bisherigen Erkenntnissen in den rechten Fahrstreifen und erfasste dabei eine 45-jährige Radfahrerin, die rechts neben ihm die Oranienburger Straße in gleicher Richtung befuhr. Die Radlerin stürzte daraufhin und verletzte sich schwer. Der Autofahrer fuhr davon und wurde kurz darauf von den alarmierten Polizisten in der Anna-Louisa-Karsch-Straße gestellt. Die 45-Jährige kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus, wo sie sich außer Lebensgefahr befindet. Gegen den Mann wird wegen Verkehrsunfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.“Pressemeldung deer Berliner Polizei Nummer 3045 vom 10.11.2009 – 15:55 Uhr

5 thoughts on “Radfahrerin nach Unfall außer Lebensgefahr

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  1. endlich hamse mal einen erwischt!
    ich wünsche der frau ne gute besserung und dem autoführer ne möglichst schmerzhafte lehrreiche strafe

  2. Bleibt Ihr an dem Fall dran?
    Möchte doch gern wissen wie es gerichtlich ausgeht, wie hoch die Strafe sein wird… Nach Unfallflucht!

  3. @Neuköllna, sofern die Medien nicht berichten, kann man da schwer dranbleiben. Man könnte höchstens ab und zu bei der Polizei nachfragen.

    Immerhin wird aber wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Die polizeilichen Pressemitteilungen lesen sich ja selbst bei Straftaten oft so, als würde nur ein Unfall vermutet. So fuhr beispielsweise Mitte September ein zunächst stehender Autofahrer absichtlich Fußgänger an, weil diese die Ampel bei Rot überquerten – ein Verkehrsunfall laut Pressemitteilung.

  4. @berlinradler:

    Wegen fahrlässiger Körperverletzung wird in der Regel ermittelt, wenn im Straßenverkehr eine Person durch eine andere verletzt wurde.

    Und die Pressemeldungen der Berliner Polizei geben ja meistens nur den ersten Stand der Dinge an und lassen Vermutungen und Spekulationen außen vor.

  5. Das Traurige an Unfällen wie diesem ist, dass es die subjektive Sicherheit des Radfahrens herabsetzt. Der Irrglaube vieler „Normalbürger“ wird durch solche Meldungen in der Presse bestärkt: „Klar, auf der Straße fahren ist gefährlich, wir brauchen mehr abgetrennte Radwege – möglichst auf dem Bürgersteig.“

    Dass man hier statistisch gesehen viel weniger sicher fährt, wird nicht gesehen.

    Der Radfahrerin wünsche ich auf jeden Fall gute Besserung und weiterhin „Mut und Kraft zum Radeln“!

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