Petition: Radfahren bis 14 Jahre auf dem Gehweg erlauben

Beim Bundestag wurde am 2.10.2009 eine Petition (Vorschlag von Bürgern für Gesetzesänderungen) eingereicht: Radfahrer bis 14 Jahre sollen auf dem Gehweg fahren dürfen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Grund: Auf der Fahrbahn radeln ist „sehr gefährlich“. Zur Petition

Nun kann man es niemandem verübeln, dass er es als gefährlich empfindet, auf der Fahrbahn zu fahren. Der Straßenverkehr bedeutet ganz klar Gefahren für Radfahrer. Wie in diesem Blog ja schon oft nachzulesen war, werden die realen Gefahren aber oft völlig falsch eingeschätzt, mit resultierendem Fehlverhalten und manchmal fatalen Folgen – diese Petition ist ein Ausdruck dafür.

In der Fahrradnewsgroup de.rec.fahrrad vermisst man aus aktuellen Anlass die Möglichkeit, eine Gegenstimme abzugeben. 🙂

20 thoughts on “Petition: Radfahren bis 14 Jahre auf dem Gehweg erlauben

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  1. und dieses falsche sicherheitsempfinden haben wir falscher verkehrspolitik zu verdanken.
    wenn leute angst davor haben auf der strasse zu fahren, was ich verstehen kann, dann ist uns allen noch mehr klar, dass in der verkehrspolitik was falsch läuft

  2. aber da wir uns alle noch an die 70.000 unterschriften zur abschaffung der radwegbenutzungspflicht erinnern können, sollte man dieser petition vielleicht nicht zu ernst nehmen

  3. Als eher ängstlicher Autofahrer bin ich übrigens auch dafür, daß das Autofahren mit Autos bis 1.4 Tonnen Gesamtgewicht auf Gehwegen erlaubt werden muss – aud der Fahrbahn ist es sehr gefährlich, mit all den Lastwagen, SUVs und andern Wahnsinnigen.

  4. Runter vom Gehweg auf die Fahrbahn!

    Die StVO regelt das.
    Und das ist gut so.
    Und das ist sicherer als die Gehwegradwege.

    Die Bayern sind uns wieder mal voraus.
    Schaut mal hier: Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichtshofes
    http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news

  5. Ich vermisse auch die Möglichkeit, eine Gegenstimme abzugeben. Werde jetzt aber nicht den halben Tag in dem Petitionsausschuss-Forum verbringen… 😉
    k.

  6. Ich frage mich warum dies überhaupt einer Regelung bedarf. Es gibt §1 gegenseitige Rücksichtnahme und dieser reicht in meinen Augen aus. Soll doch jeder selber anhand seiner Fähigkeiten entscheiden, wo er fahren will. Resultat solcher Gesetzte sind Polizisten die auf 5m breiten, leeren Fußwegen Radfahrer (>18Jahre) legetim anhalten und ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

  7. @Erik, wenn Radfahren auf dem Gehweg generell erlaubt wird – wie werden sich wohl Autofahrer gegenüber Radfahrern verhalten, die trotzdem die Fahrbahn nutzen?

    Gerade weil §1 nicht eingehalten wird, indem man einen Radfahrer auch mal NICHT überholt, wenns zu eng ist und indem man seine Geschwindigkeit auch mal drosselt, flüchten ja so viele Radfahrer auf den Gehweg. Und dort verhalten sie sich selbst auch oft nicht unbedingt vorbildlich.

  8. Sorry, war schon gemeldet…. 🙁

  9. Ich sehe es so ähnlich wie Erik. Wenn man als Radfahrer rasch von A nach B kommen will, dann ist die Fahrbahn die richtige Strecke. Gewissermaßen ist das der schnelle Modus des Radfahrens. Daneben existiert aber noch ein langsamer Modus. Ruhig und gemütlich zum Bäcker um die Ecke fahren, einige Meter weiter noch kurz etwas in der Apotheke besorgen, mit einem zu Fuß gehenden Bekannten ein kurzes Gespräch führen, während man neben ihm auf dem Trottoir rollt, diese Wege werden häufig auf dem Bürgersteig gemacht. Ich sehe nicht, was daran schlimm sein soll, langsam und vorsichtig auf dem Bürgersteig zu fahren, ohne die Fußgänger zu belästigen oder zu gefährden. Ich glaube nicht, dass viele Unfälle zwischen Radlern und Fußgängern auf dem Bürgersteig passieren. Ich kann mich an keine Pressemeldung der Berliner Polizei in der letzten Jahren erinnern, die einen schweren Unfall auf dem Bürgersteig zum Inhalt hatte.

  10. Stimme @kalle voll zu.!!!
    Auch ich verhalte mich defensiv und habe immer auch den §1 der StVO im Kopf.
    Wenn ALLE so handeln würden, dann brauchten wir hier nicht darüber zu diskutieren.
    Shared space und Verkehrsberuhigung will ja auch nichts anderes als gleichberechtigtes Miteinander im Verkehrsraum.
    Ich Träume mal: Es gibt gar keine Radwege in dieser Stadt. Alle Radfahrer fahren auf der Fahrbahn. Automatisch sinkt die Geschwindigkeit der Autos. Dann wirds für alle sicherer.
    Aber das ist eben nur ein Traum.

  11. ja, ich leg auch mal gerne ein paar meter auf dem bürgersteig zurück, aber dann bitte so, dass die fußgänger immer vorrang haben.
    ich erwarte die selbe rücksichtnahme, wenn ich auf strasse oder radweg unterwegs bin.

  12. Meine Gedanken zum Thema und den Antworten hier, die in die Richtung gehen, illegales Gehwegfahren zu rechtfertigen und/oder zu begründen:

    – Wenn es nur darum geht „ein paar Meter“ auf dem Gehweg zu fahren, dann stellt sich doch die Frage, ob man sich wirklich einen Zacken aus der Krone brechen würde die „paar Meter“ zu schieben. Denn angesichts der Tatsache, dass bei „rücksichtsvollem illegalen Gehwegfahren“ und auch bei legalem („Radfahrer frei“) Gehwegfahren ja ohnehin nur Schrittgeschwindigkeit in Frage kommt, beträgt der Zeitverlust durch schieben ja nahezu 0.

    – Neben einem zu Fuß gehenden Kumpel herzufahren, weil man mit im plaudert mag zwar nicht gefährlich sein, da Schrittgeschwindigkeit dann ja definitiv gegeben ist. Aber was wäre hier durch Schieben verloren? Nix. Oder?

    – Jeder Meter den jemand, der Radfahren kann nicht auf der Fahrbahn zurücklegt wo diese Option legal besteht, ist in meinen Augen schlicht moralisch verwerflich. Denn:
    # Selbst wenn dabei Fußgänger und Radfahrende Kinder auf dem Gehweg nicht gefährdet werden sollten, so wird dadurch doch den schwächsten aller Verkehrsteilnehmer ohne jede Not noch Raum und Bewegungsfreiheit selbst in ihrem ohnehin schon auf ein Minimum beschränkten Ghetto namens Bürgersteig genommen.
    # Ebenso wird ihnen Sicherheitsgefühl und damit die Möglichkeit unbeschwert zu flanieren oder zu toben genommen. Denn woran sollen sie erkennen, ob der Radfahrer der ihnen da entgegenkommt, oder den sie da hinter sich nahe hören sich gleich als Rüpel oder als ach so rücksichtsvoller superduper-verkehrsteilnehmer aus dem radspannerei-blog entpuppen wird?
    # Mit jedem Meter rechts des Bordsteins – und das gilt nicht nur für Gehwege, sondern auch für nicht benutzungspflichtige Radwege – wird der motorisierte Verkehr beschleunigt und somit gefährlicher – nicht nur für einen sellbst, sondern für Alle. Ich finde als gesunder Erwachsener muss man dazu nicht unbedingt beitragen
    # Mit jedem Meter rechts des Bordsteins – und das gilt ebenso nicht nur für Gehwege, sondern auch für nicht benutzungspflichtige Radwege – wird der motorisierte Verkehr bestärkt in seinem Größenwahn, die Fahrbahn gehöre ihm allein. So wird mit jedem Meter rechts des Bordsteins der Druck auf alle nicht motorisierten Fahrbahnnutzer vergrößert.

    – Sich bei der Forderung illegal auf Gehwegen fahrend von Fußgängern akzeptiert zu werden auf das „Shared Space“-Konzept zur Rechtfertigung der Forderung berufen zu wollen, empfinde ich als hochgradig zynisch. Eine solche Argumentation unterscheidet sich durch nichts von der von Autofahrern, die auf das Ansprechen der Tatsache, dass Radfahrer nach dem Gesetz meist die freie Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn haben, mit dem Satz reagiern „Na toll, dann fahre ich mit meinem Auto halt das nächste mal auch auf dem Bürgersteig, wenn auf der Fahrbahn Stau ist.“

    Kurz: Wenn nach „geshartem Space“ verlangt wird, dann bitteschön entweder komplett oder zuallererst von denen, die 90% dieses Spaces in Beschlag nehmen (Kfz) und nicht von denen, die ohnehin schon an den Rand gedrängt sind und sich kaum noch bewegen können vor Enge (Fußgänger und vor Allem Kinder).
    Sich hier an die schwächsten Verkehrsteilnehmer wenden zu wollen und vor den „starken“ zu kuschen, ist feige und eines gesunden Erwachsenen nicht würdig.

    – nach meinem Empfinden gehört mindestens der Raum rechts des Bordsteins allein den Fußgängern. Und zwar auch dann noch wenn sich dort ein 100% benutzungspflichtiger Radweg befindet. Hier sind dann schlicht von den Elefanten und Wölfen (Gestzgeber und Autofahrer) Schlangen (Radfahrer) zu den Kaninchen (Fußgänger) ins Kaninchengehege (Bürgersteig) gepfercht worden. Moralische Pflicht der Schlangen ist es m.E dann sich aus diesemGhetto wieder zu befreien und gegen diejenigen zu agieren, die sie eingesperrt haben und sich solange die Befreiung noch nicht gelungen ist sich als rücksichtsvoller Gast zu verghalten und nicht irgendwelche fragwürdigen Rechte von den Hausherren des Bürgersteigs, den Kaninchen einzufordern. Das gehört sich nämlich nicht für einen Gast.
    Kurz: Ich halte es für moralisch verwerflich, von Fußgängern zu verlangen, bürgersteiggeführte Radwege nicht zu betreten – ob benutzungspflichtig oder nicht.
    Durch dieses Anspruchsdenken von Radfahrern, die sich auf Bürgersteiggeführten Radwegen nicht als Gast sondern zu Hause fühlen ist es übrigens z.B. zu verdanken, dass im Verlauf der gesamten Schönhauser- oder auch Prenzlauer Allee Kinder im Prinzip auf dem Gehweg an die Leine genommen werden müssen und sich keinen Meter frei bewegen können.
    Denn dass ein Bordstein nicht überschritten werden darf erklärt sich einem 3-4-jährigen leicht. Die verschiedenen Pflastermuster, die auf Radwege hindeuten können allerdings kaum.

    Und das alles sehe und empfinde ich so, obwohl wir es hier in Berlin ja noch wirklich oft mit sehr breiten Bürgersteigen zu tun haben. Im restlichen Land mit 1,50m Gehwegstreifen dürfte das alles umso mehr gelten.

  13. Soweit korrekt.
    Allerdings ist ein geschobenes Fahrrad breiter als ein gefahrenes; zur halben Lenkerbreite kommt noch die Hüft- bzw. Schulterbreite des Schiebenden dazu. Außerdem werden geschobene Fahrräder i.d.R. leicht gekippt geschoben, was der Sache auch nicht förderlich ist.

    Aber das betrifft nur die Gleichsetzung des Schiebens mit sehr langsamer Fahrt, davon abgesehen ist Fußwegradeln schlichtweg indiskutabel.

    Radfahrer gehören auf die Straße. Und zwar nicht kuschend-devot an deren äußersten rechten Rand, sondern mindestens einen Meter links von der rechten Fahrspurbegrenzung. Etwa da, wo bei Autos das rechte Räderpaar entlangrollt.

    Allerdings sollten auf der Straße fahrende Radfahrer auch Radfahren können. Das schließt das korrekte Benutzen der Gangschaltung zur Schlingerverhinderung beim Anfahren ebenso ein wie die Fähigkeit, eine gerade Linie entlang zu fahren, und eine gewisse Mindestgeschwindigkeit.

    Wenn ich als zügig gehender Fußgänger (knapp 7 km/h) einen Radfahrer überhole, dann … ist da was nicht in Ordnung.

  14. Also eine moralische Ebene würde ich hier nicht einflechten wollen. Gehwegradeln ist moralisch nicht verwerflich, in den allermeisten Fällen aber wohl auch nicht nötig. Als Fußgänger stören mich Gehwegradler massiv, besonders wenn sie von hinten kommen.

    Dennoch gibt es Fälle, wo auch ich mal paar Meter auf dem Geweg radle: Extrem schlechtes Kopfsteinpflaster ist ein Beispiel. Umwege, die zu einem erhöhten Unfallrisiko führen würden, ebenso. Ein Beispiel ist die Revaler Straße -> Gubener Straße. Durchfahren ist hier nicht möglich, einzige Alternative ist, in die Warschauer nach rechts abzubiegen, sich bei der nächsten Möglichkeit zum Linksabbiegen einzuordnen, die Warschauer zurückzufahren und dann in die Gubener einzubiegen. Ginge auch, wenn ich STVO-Pendant wäre. Aber wo ich es vermeiden kann, mich auf einer vielbefahrenen Hauptstraße zum Linksabbiegen einzufädeln, da lasse ich es gerne.

    Den Alexanderplatz habe ich schon immer zum Radfahren genutzt, auch als es noch verboten war. Ich weiss nicht, ob auf den umliegenden Hauptstraßen irgendwann mal keine Baustelle war, aber jedes Mal wenn ich dort gefahren bin, war es mir schlichtweg zu stressig.

    Absteigen und Schieben käme für mich allenfalls auf Freizeitrouten in Frage. Wir leben in einer Stadt, in der ich mit dem Auto weitgehend hindernisfrei von jedem Ort zu jedem Ort fahren kann. Fürs Fahrrad gilt das zwar in der Theorie auch, nur wird in der Praxis oft vergessen, fahrradtaugliche Teilstrecken zu verknüpfen – mit der Folge, dass der pedantische STVO-Anhänger sich auf vielbefahrenen Hauptstraßen wiederfindet. Radfahrer fahren nun mal naturgemäß etwas andere Strecken als Autofahrer.

  15. Entschuldigung Rad-Spannerei: wie oft beobachtet ihr 10- oder 11-jährige Kinder beim Fahren?
    Ich mache das (als Vater) oft und muss sagen, dass ich meine Tochter (aber auch andere Kinder in diesem Alter) nie allein auf der Straße fahren lassen würde! Kinder in diesem Alter passen leider nicht in jeder Sekunde 100%ig auf bzw. unterschätzen die Gefahren, die entstehen, wenn sie Schlenker fahren. Der Rad- oder Gehweg ist unsicher vor allem für Radfahrer, die schnell fahren und auch mal Kreuzungen zügig überqueren wollen. Kindern sollte beigebracht werden, dass die Überquerung einer Kreuzung oder Einmündung ausschließlich (!) schiebend erfolgen darf. Das richtige Verhalten im Straßenverkehr beim Fahren auf der Straße sollten sie regelmäßig unter Aufsicht der Eltern üben.
    Kinder ohne Aufsicht in einer Stadt wie Berlin am Straßenverkehr (auf dem Damm) fahren zu lassen ist aus meiner Sicht grob fahrlässig.
    Bevor jetzt die Gegenargumente kommen: Ja, ich bin 100%ig für die Abschaffung von benutzungspflichtigen Radwegen. Als Erwachsener kann ich das Risiko auf der Straße für mich einschätzen und tragen. Nicht aber für mein Kind, wenn es allein unterwegs ist. Und: Lernen, mit Gefahren umzugehen kann man nicht dadurch erzwingen, dass man Kinder Gefahren aussetzt, die sie nicht wirklich einschätzen können. „Aus Schaden wird man klug“ gilt im Straßenverkehr nämlich nicht!
    Gruß,
    BikeBlogger

  16. > Lernen, mit Gefahren umzugehen kann man nicht dadurch erzwingen, dass
    > man Kinder Gefahren aussetzt, die sie nicht wirklich einschätzen können.

    Es ist aber auch nicht hilfreich, Kinder konsequent von diesen Gefahren fernzuhalten. Dann entwickeln sie nämlich Angst, und Angst ist so ziemlich das ungeeignetste, um mit einer Gefahrensituation umzugehen.

    > “Aus Schaden wird man klug” gilt im Straßenverkehr nämlich nicht!

    Das trifft zwar zu, aber wenn die 12- oder gar 14-jährigen Kinder das erste Mal dann doch etwas tun müssen, was ihnen bislang bewusst verboten wurde, dann können und werden auch äußerst unangenehme Situationen entstehen.

    Besser wäre es, die Gefahrensituationen ganz bewusst mit den Kindern zusammen zu erfahren, und ihnen bewusst zeigen, worauf zu achten ist.

    Dann und nur dann können sie lernen, souverän mit solchen Situationen umzugehen.

    Und das muss so lange und so oft geschehen, bis sie sich sicher bewegen können.

    Kinder sind nicht blöd, die lernen schnell. Und die lernen das, was man ihnen beibringt.
    Verbote und Angst-Drohungen aber helfen nicht beim Lernen.
    Überhaupt nicht.

  17. Hallo Egon, lies doch einfach, was ich geschrieben habe. Es geht nicht um Verbote, sondern um das kontrollierte Erlernen.
    Aber Aufmerksamkeit im Straßenverkehr kann man nicht mal eben erlernen. Das muss sich entwickeln. Aber bitte nicht dadurch, dass wir Kinder gefährden.

  18. Mal etwas weiter gedacht, ginge es eigentlich darum, ein Lebensumfeld zu schaffen, in dem Fortbewegung für Kinder nicht lebensgefährlich ist. Die Absurdität unserer Lebensgestaltung machen wir uns ja gar nicht mehr bewusst, da sie seit Generationen unhinterfragt weitergeführt wird.

    Meine Meinung: Auf eigenen Straßen (Wege durch Parks etc.) fahre ich als Radfahrer am entspanntesten, so etwas ist aber nicht oft zu finden. Der Stadt fehlt eine durchgängige, völlig autofreie Infrastruktur. Die Hauptstraßen den Autos, den Großteil der Nebenstraßen den anderen – wenn das ginge (wegen des enormen Parkplatzbedarfs geht es nicht) müsste man keine Angst um sein Kind haben. Aber irgendwie ist der unbeschwerte Straßenverkehr den meisten dann doch wichtiger.

  19. lol lol fuck

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