Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK, erwartet vom Bundesverfassungsgericht eine klare Kampfansage gegen die bisherige Hartz-IV-Regelung für Kinder. Die bisherige Regelung empfindet Mascher als „große Ungerechtigkeit“. Die VdK-Präsidentin regte an, mehr Gutscheine zu verteilen, die die Teilnahme von Kindern am Sport oder an der Kultur ermöglichten. „Ich wünsche mir außerdem, dass es wieder mehr Einmalleistungen gibt, die individuelle Entwicklungen von Kindern berücksichtigen.“ Als Beispiel nannte Mascher den Erwerb eines Fahrrads. „Wenn Sie die bescheidene Summe sehen, die für Mobilität oder Verkehrsteilnahme im Regelsatz vorgesehen ist, dann ist ein Kind längst erwachsen, ehe es das Geld für ein Fahrrad zusammen hat.“
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Kommentare
- 38 Kommentare zu "BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“"
- berlinradler: @bruna, ach ich bin die Diskussion nicht wirklich leid. Wenn ich das wäre, könnte ich mich ausklinken. Vielmehr bin ich…
- Michael S: @Jochen (hööööörst duuu miiiiich noooooch?) Auuuuuch ciaoooooo
- Jochen: Peter: " Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So…
- Peter Viehrig: @Jochen Ich mache es kurz: Bitte einfach mal richtig lesen. Selber. Es ging Johann um die *Berichterstattung*, also die Rezeption…
- Jochen: Johann: >>> Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat,…
- 65 Kommentare zu "Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht"
- Stefan: Nicht schlecht. Ich wurde nach 3 Metern mit dem Fahrrad betrunken auf dem Fahrradweg angehalten; nicht schön - aber hey,…
- Linda: Ich dachte, man kooft sichn BMW auch zur Freude(!!!) am Fahren. Und dann stellt man sich zum Spaß jeden Morgen…
- Kohl: Grossartig, wenn ich an der CM teilnehme muss ich keine Steuern mehr bezahlen? Wo kann ich das beantragen?
- berlinradler: Sofern Troll-Meinungen auch Meinungen sind ...
- Theo: Der LKW-Fahrer hat einen Mann totgefahren. Das wird ihn sein Leben lang begleiten. Armer Kerl. Welchen Sinn macht es, ihm…
- 16 Kommentare zu "Rechtsfragen zum Thema Fixie"
- peter patent: An einer Steller Ihrer Interpretation sehe ich einen Fehler. Sie schreiben: "die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass “alle Fahrzeuge eine ausreichende…
- F.: Moin, moin nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen! Grüße
- berlinradler: Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-)
- Roland Huhn: Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet "Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit…
- Roland Huhn: RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung ("Als ausreichende Bremse…
- 1 Kommentar zu "Die große Beichte im Radsport"
Timeline Radspannerei-Blog
Jaaaa, und bitte keine scheissdreck kinderräder – tonnenschwer und miseste qualität.
Pucky sucks 🙁
Daran dachte ich auch gleich – man wird die Preise im untersten Bereich ansetzen. Sozial-Marken für Kinder, besser kann man niemanden mehr ausgrenzen.
es muss ja nicht gleich ein neues fahrrad sein. man kann doch lieber alte fahrräder wieder restaurieren
Es geht ja wohl eher erstmal um die Grundsatzfrage, ob Fahrräder für Kinder armer Familien überhaupt unterstützt werden sollen. Eigentlich erschreckend, dass dafür überhaupt gekämpft werden muss. Ein erwachsener Hartz-IV’ler darf mit größter Selbstverständlichkeit ein etwaig in seinem Eigentum befindliches Auto behalten und wird nicht gezwungen, dieses zunächst umzumünzen und vom Verkaufserlös zu leben.
Andererseits: Kinder unter 14 sind strafunmündig. D. h. sie können auch den ÖPNV entgeltfrei nutzen, ohne ernsthafte Konsequenzen für „Schwarzfahren“ befürchten zu müssen. Vermutlich würde der VdK mit seiner Forderung mehr Erfolg haben, wenn er eine Werbekampagne „Kinder, wenn eure Eltern euch kein Fahrrad finanzieren können, fahrt doch einfach schwarz“ auflegen würde. Aber zu derartigem Zivilungehorsam sind die Leute hierzulande ja nicht in der Lage…
@dan, strafrechtlich kann man schwarzfahrende Kinder sicher nicht verfolgen – ne gute Idee ist das wohl trotzdem nicht. Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern die Kosten (40 Euro) zahlen müssen.
@berlinradler:
Es dürfte bei einem Hartz-IV-Empfänger ziemlich egal sein, ob nun gezahlt wird oder nicht. Pfändbar ist ja nichts. Und die Eltern können nicht für Missetaten ihrer Kinder in den Bau geschickt werden.
Ein bezahltes Rad für Hartz IV Kinder wäre wünschenswert. Es erhöht den Bewegungsradius der Kinder, sie kommen von ihrem Stadtteil auch mal ins Grüne oder in andere Stadtteile. Radfahren verbrennt Kalorien, Kinder von Hartz IV Empfängern haben öfter schon Übergewicht als Kinder reicher Eltern. Sportvereine sind im Hartz IV Satz auch nicht drin. Ich war vor ein zwei Jahren in einer Schule eines Stadtteiles mit vielen Arbeitslosen.Von einer 6. Klasse hatten rund die Hälfte hatte kein Rad! Das finde ich fatal. Wer nicht Rad fahren lernt ,fährt später umso mehr KFZ, was eigentlich keiner gut finden sollte.