Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK, erwartet vom Bundesverfassungsgericht eine klare Kampfansage gegen die bisherige Hartz-IV-Regelung für Kinder. Die bisherige Regelung empfindet Mascher als „große Ungerechtigkeit“. Die VdK-Präsidentin regte an, mehr Gutscheine zu verteilen, die die Teilnahme von Kindern am Sport oder an der Kultur ermöglichten. „Ich wünsche mir außerdem, dass es wieder mehr Einmalleistungen gibt, die individuelle Entwicklungen von Kindern berücksichtigen.“ Als Beispiel nannte Mascher den Erwerb eines Fahrrads. „Wenn Sie die bescheidene Summe sehen, die für Mobilität oder Verkehrsteilnahme im Regelsatz vorgesehen ist, dann ist ein Kind längst erwachsen, ehe es das Geld für ein Fahrrad zusammen hat.“
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- jan von der radspannerei: Der Nabendynamo heißt SON 29 und ist ab September lieferbar. Ein Vorderrad kostet je nach Felge ca. 550 €. Es…
- SuSanne: Auf der VeloBerlin konnte man ihn schon bewundern. Da stand er auch eingespeicht fast unscheinbar neben dem SON-Stand. Angesprochen darauf,…
- jan Ungerer: Vermutlich wird das irgendwann im nächsten Jahr sein.
- Christoph: Das klingt sehr interessant. Ab wann wird man das gute Stück kaufen können?
- jan Ungerer: Daten aus dem Teststand liegen uns leider noch nicht vor. Wir sind aber auch sehr gespannt.
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Jaaaa, und bitte keine scheissdreck kinderräder – tonnenschwer und miseste qualität.
Pucky sucks 🙁
Daran dachte ich auch gleich – man wird die Preise im untersten Bereich ansetzen. Sozial-Marken für Kinder, besser kann man niemanden mehr ausgrenzen.
es muss ja nicht gleich ein neues fahrrad sein. man kann doch lieber alte fahrräder wieder restaurieren
Es geht ja wohl eher erstmal um die Grundsatzfrage, ob Fahrräder für Kinder armer Familien überhaupt unterstützt werden sollen. Eigentlich erschreckend, dass dafür überhaupt gekämpft werden muss. Ein erwachsener Hartz-IV’ler darf mit größter Selbstverständlichkeit ein etwaig in seinem Eigentum befindliches Auto behalten und wird nicht gezwungen, dieses zunächst umzumünzen und vom Verkaufserlös zu leben.
Andererseits: Kinder unter 14 sind strafunmündig. D. h. sie können auch den ÖPNV entgeltfrei nutzen, ohne ernsthafte Konsequenzen für „Schwarzfahren“ befürchten zu müssen. Vermutlich würde der VdK mit seiner Forderung mehr Erfolg haben, wenn er eine Werbekampagne „Kinder, wenn eure Eltern euch kein Fahrrad finanzieren können, fahrt doch einfach schwarz“ auflegen würde. Aber zu derartigem Zivilungehorsam sind die Leute hierzulande ja nicht in der Lage…
@dan, strafrechtlich kann man schwarzfahrende Kinder sicher nicht verfolgen – ne gute Idee ist das wohl trotzdem nicht. Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern die Kosten (40 Euro) zahlen müssen.
@berlinradler:
Es dürfte bei einem Hartz-IV-Empfänger ziemlich egal sein, ob nun gezahlt wird oder nicht. Pfändbar ist ja nichts. Und die Eltern können nicht für Missetaten ihrer Kinder in den Bau geschickt werden.
Ein bezahltes Rad für Hartz IV Kinder wäre wünschenswert. Es erhöht den Bewegungsradius der Kinder, sie kommen von ihrem Stadtteil auch mal ins Grüne oder in andere Stadtteile. Radfahren verbrennt Kalorien, Kinder von Hartz IV Empfängern haben öfter schon Übergewicht als Kinder reicher Eltern. Sportvereine sind im Hartz IV Satz auch nicht drin. Ich war vor ein zwei Jahren in einer Schule eines Stadtteiles mit vielen Arbeitslosen.Von einer 6. Klasse hatten rund die Hälfte hatte kein Rad! Das finde ich fatal. Wer nicht Rad fahren lernt ,fährt später umso mehr KFZ, was eigentlich keiner gut finden sollte.