In Paragraf 49 Absatz 2 der Berliner Bauordnung heißt es: „In Wohngebäuden … sind leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder … herzustellen.“ Der Bauherr dieses Hauses hat den Abstellraum für Fahrrader nach draußen verlegt und dafür die Erdgeschossfassade um einen Meter zurückgezogen. Ob vier Fahrradbügel für ein fünfstöckiges Wohnhaus genügen? Darüber sagt das Gesetz nichts. Immerhin eine gute Idee, schließlich ist es nicht selbstverständlich, dass Architekten bei der Planung von Wohnhäusern die Belange von Radfahrern berücksichtigen.
Gesehen im Bezirk Mitte, Ruppiner Ecke Schönholzer Straße.
Ich würde mein Rad nicht draußen stehen lassen, vor allem nachts. Mich wundert insbesondere in Einkaufszentren das Ungleichgewicht zwischen Abstellanlagen für Fahrräder und Autos. Mancherorts habe ich den Eindruck, dass genausoviele Kunden mit Fahrrad wie mit Auto einkaufen, dennoch finden Radfahrer kaum – und meist bereits vollgestellte – Abstellanlagen vor, während Autofahrer ganze Parkhausetagen vorfinden. Auch werden ÖPNV-Kunden oft nicht hinreichend mit guten Zugängen bedient, traurigstes Beispiel ist das Ring-Center. Erklären kann ich mir das nur mit zwei, pardon drei, Denkweisen:
a) Wer kein Auto fährt kauft weniger!
b) Wer kein Auto fährt hat keinen Bedarf an guten Wegen und Abstellanlagen!
c) Wer kauft schon ohne Auto ein?
Ich wohn Nähe Ring-Center und denke es liegt zum Großteil mit an den Pendlern die es halt nur schaffen ihr Radl bis zur nächsten S/U-Bahn , die ja beide gleich da sind , bewegen kann und sich freut einen relativ sicheren Tagesparkplatz dort zu ergattern….ist an anderen Einkaufzentren oft auch so , da diese gerne mit günstiger Verkehrsanbindung angeboten werden.