Am letzten und am vorletzten Wochenende wurde in verschiedenen Städten in Europa und Amerika zum Tag des nackten Radelns aufgerufen. Viele Nacktradler ließen sich das nicht zweimal sagen und machten angezogen, halbnackt oder komplett textilfrei darauf aufmerksam, dass Fussgänger und Radfahrer verletzlicher sind als andere Verkehrsteilnehmer. Das Photo zeigt die Nacktradlerdemo in Brighton in England am 15. Juni 2008. .
World Naked Bike Ride
Photo: Dariusz69
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Kommentare
- 38 Kommentare zu "BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“"
- berlinradler: @bruna, ach ich bin die Diskussion nicht wirklich leid. Wenn ich das wäre, könnte ich mich ausklinken. Vielmehr bin ich…
- Michael S: @Jochen (hööööörst duuu miiiiich noooooch?) Auuuuuch ciaoooooo
- Jochen: Peter: " Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So…
- Peter Viehrig: @Jochen Ich mache es kurz: Bitte einfach mal richtig lesen. Selber. Es ging Johann um die *Berichterstattung*, also die Rezeption…
- Jochen: Johann: >>> Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat,…
- 65 Kommentare zu "Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht"
- Stefan: Nicht schlecht. Ich wurde nach 3 Metern mit dem Fahrrad betrunken auf dem Fahrradweg angehalten; nicht schön - aber hey,…
- Linda: Ich dachte, man kooft sichn BMW auch zur Freude(!!!) am Fahren. Und dann stellt man sich zum Spaß jeden Morgen…
- Kohl: Grossartig, wenn ich an der CM teilnehme muss ich keine Steuern mehr bezahlen? Wo kann ich das beantragen?
- berlinradler: Sofern Troll-Meinungen auch Meinungen sind ...
- Theo: Der LKW-Fahrer hat einen Mann totgefahren. Das wird ihn sein Leben lang begleiten. Armer Kerl. Welchen Sinn macht es, ihm…
- 16 Kommentare zu "Rechtsfragen zum Thema Fixie"
- peter patent: An einer Steller Ihrer Interpretation sehe ich einen Fehler. Sie schreiben: "die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass “alle Fahrzeuge eine ausreichende…
- F.: Moin, moin nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen! Grüße
- berlinradler: Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-)
- Roland Huhn: Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet "Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit…
- Roland Huhn: RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung ("Als ausreichende Bremse…
- 1 Kommentar zu "Die große Beichte im Radsport"
Timeline Radspannerei-Blog
Wer diesen Freitag in Wien ist kann die dortige Critical Mass, die mit einem Naked Bike Ride aufwartet, miterleben: http://www.criticalmass.at/169
So eine Aktion hat in D auch schon mal jemand machen wollen. Das Landratsamt Rastatt verbot die Veranstaltung sowie jede Form einer Ersatzveranstaltung. Den Eilantrag dagegen lehnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe ab. Es meinte, dass ein solcher angemeldeter Aufzug nach dem Versammlungsgesetz verboten werden könne, weil unbekleidetes Fahrradfahren eine Belästigung der Allgemeinheit darstelle.
Offenbar muss man eine Anmeldung hierzulande juristisch etwas geschickter formulieren als jene 2005 in Rastatt…
„darauf aufmerksam, dass Fussgänger und Radfahrer verletzlicher sind als andere Verkehrsteilnehmer.“
Und was soll die Folgerung daraus sein? Helmpflicht und „bessere“ Fahrradwege? Wenn man das als Thema der Demo angibt, kriegt man die bestimmt durch, das sind establishment-taugliche Positionen.