Fahrradbildungsurlaub – Themen, die bewegen

1976 wurde von der Bundesregierung das Recht auf Bildungsurlaub verabschiedet. Bildungsurlaub liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, daher unterscheiden sich die Gesetze und Verordnungen. In der Regel haben jedoch alle Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Bildungsurlaub bei Lohnfortzahlung. Knapp 3% nehmen diesen Anspruch wahr. Die Heinrich-Böll-Stiftung Berlin bietet Fahrradbildungsurlaube zu verschiedenen politischen Themen an.

Infos unter: www.fahrradbildungsurlaub.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert