Tempolimit für Radfahrer

Radfahrer, die einen Fußweg nutzen, der durch ein Zusatzschild auch für Fahrräder freigegeben ist, dürfen nur mit Schrittempo fahren. Sind sie schneller, so begehen sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte hervor.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Radfahrer mit 20 bis 30 Stundenkilometern einen Weg befahren, der als Fußweg ausgeschildert, durch ein Zusatzschild aber auch für Radfahrer freigegeben war. Ein Autofahrer, der rechts in eine Grundstückseinfahrt abbiegen wollte, kreuzte den Weg und stieß mit dem Radler zusammen. Später stritten die beiden Unfallbeteiligten vor Gericht darüber, wer für den Schaden aufzukommen habe. Das Amtsgericht Berlin Mitte entschied wie folgt (Az: 113C3014/04): Dem Radfahrer sei vorzuwerfen, dass er die an der Unfallstelle zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Wer auf einem Fußweg, der durch Zusatzschild auch für Fahrräder freigegeben sei, radle, der dürfe nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit Schritttempo fahren. Gegen diese Vorschrift, so der Amtsrichter, habe der Radler verstoßen und müsse deshalb haften. Allerdings treffe den Autofahrer die Hauptschuld an dem Unfall. Wer in eine Grundstückseinfahrt abbiege, der habe besonders darauf zu achten, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Diese Sorgfaltspflicht habe der Mann verletzt. Die Verfehlung des Radfahrers, so der Richter, falle gegenüber der gravierenden Pflichtverletzung des Autofährers nur vergleichsweise gering ins Gewicht. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass das auf dem Weg geltende Tempolimit für Radfahrer dem Schutz von Fußgängern, nicht dem von Autos dienen sollte. Der Autofahrer, so das Urteil, müsse für drei Viertel des Schadens aufkommen und der Radfahrer lediglich für ein Viertel.

Quelle: Newsgroup de.rec.fahrrad

5 thoughts on “Tempolimit für Radfahrer

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  1. Das verstehe ich nicht. Sind damit etwa solche Radwege wie die auf der Schönhauser Allee gemeint?

    Könnte hier bitte mal jemand ein Bild von so einem Schild posten? ich habe keine Ahnung, wie das aussehen soll bzw. was gemeint ist…

    danke schon mal 🙂

  2. In Berlin haben diese Schilder das blaue Fahrradzeichen und darunter ein „Frei“. Zu sehen zum Beispiel, wenn man vom zukünftigen Zentralbahnhof über die Moltkebrücke Richtung Bundeskanzleramt fährt.

  3. Hallo. Das ist ganz einfach zu beschreiben (habe leider kein Foto).

    Das obere Schild ist ein blaues, rundes, wo eine Frau mit Kind draub abgebildet ist. Das kennzeichnet einen Fußweg. Ähnlich dem Eckigen für eine Fußgängerzone, aber halt nicht als Zone, sondern nur für den Weg danach.
    Da drunter ein kleines weißes, eckiges Schild, wo drauf steht: Radfahrer frei.

    Sollche Schilder regen mich als sportlichen Radfahrer auf, da Schritttempo mir viel zu langsam ist, aber Autofahrer einen anhupen wenn man dann auf der Straße fährt (legal!). Denn dieser Weg ist KEIN Radweg, den man nutzen muss!
    Aber wenn man dort schneller fäht, hat man natürlich nciht die Haftungsansprüche wie bei einem Radweg, wenn man wegen Schlaglöchern oder mangelhafter Reinigung zu Schaden kommt.
    So spart sich die Gemeinde/Stadt Geld und die Radfahrer haben den Ärger.

  4. @Kalle: Nein, das blaue Schild zeigt das Fußgängersymbol. Darunter steht „Radfahrer frei“. Die von Dir beschriebene Beschilderung macht keinen Sinn. Ein Zusatzzeichen „frei“ gibt es in der StVO nicht.

    @Thomas: Als sportlicher Radfahrer, und sonst auch, solltest Du die Fahrbahn benutzen, und hupenden Autos freundlich zuwinken.
    Die genannte Beschilderung ist oft dort eingesetzt, wo die Benutzungspflicht für Radfahrer aufgehoben wurde, und Radfahrer eben nicht mehr dazu gezwungen werden, auf holprigen Radwegen fahren zu müssen. Unsicheren und ängstlichen Radfahrern wird so aber noch die Möglichkeit geboten, auf dem Bürgersteig entlangzutorkeln.
    So spart die Gemeinde Geld, und Radfahrer können auf der sicheren Fahrbahn fahren.

  5. […] Geschwindigkeitsbeschr

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