Brandenburg und die Benutzungspflicht

14 Jahre ist es her, da wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Mussten Radfahrer bis dahin jeden Radweg nutzen, der als solcher zu erkennen war, so sollte nun eine Wahlfreiheit gelten. Eine Benutzungspflicht (durch blaues Radwegzeichen) sollte nur noch angeordnet werden, wo eine besondere Gefahrenlage vorlag. Doch fast nirgendwo in Deutschland fand die notwendige Überprüfung der vorhandenen Radverkehrsanlagen statt. Benutzungspflichten blieben unabhängig von den Kriterien, die für ihre Anordnung nötig sind, bestehen. Und immer neue wurden angeordnet.

Ein vielbeachtetes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahre 2010 weckte einige wenige Kommunen in Deutschland auf. Denn das besagte, dass nur die besondere Gefahrenlage, die über normale Straßenverkehrsgefahren hinausgeht, eine Benutzungspflicht rechtfertige. Tatsächlich wurden in wenigen Orten Benutzungspflichten überprüft und auch aufgehoben, so vereinzelt zu lesen in der Fahrradnewsgroup de.rec.fahrrad.

In Brandenburg hat nun das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Straßenverkehrsbehörden angewiesen, Benutzungspflichten zu überprüfen und ggf. aufzuheben. Ob das jemanden aus dem Tiefschlaf reisst?

Märkische Allgemeine: Radfahrer auf Abwegen

Tagesspiegel: Brandenburg kippt Benutzungspflicht

Rummelsburger Landstraße – Benutzungspflichten fallen weg

Treptow-Köpenick: Seit wenigen Tagen gibt es in den Straßen Rummelsburger Landstraße, Köpenicker Chaussee und Hauptstraße keine benutzungspflichtigen Radwege mehr.


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Ein nicht für Fußgänger freigegebener Radweg, der stadteinwärts die Rummelsburger Landstraße begleitete, ist nun zum Gehweg ohne Radfahrerfreigabe geworden. Auf dieser Straße – bis hin zum Blockdammweg – müssen Radfahrer nun die Fahrbahn benutzen, Fußgänger gewinnen einen bisher nicht vorhandenen Bürgersteig dazu. Die Google-Streetview-Ansicht zeigt diesen Weg noch mit Radwegzeichen.

Im weiteren Verlauf wechselt sich die Situation ab – Radwegen folgen abschnittweise Gehwege, die für Radfahrer freigegeben sind.

Dieser Anpassung der Radwegsituation an rechtliche Rahmenbedingungen ging ein jahrelanger Streit zwischen dem Bezirk Treptow-Köpenick und dem Senat voraus. Nachdem der Berliner Rechtsanwalt Andreas Volkmann die Verkehrslenkung Berlin mit Widersprüchen gegen Benutzungspflichten überzogen hatte, wollte die Verkehrslenkung Berlin die Benutzungspflicht bereits im Jahre 2006 aufheben. Dies ordnete sie beim Bezirk an, dieser verweigerte sich der Umsetzung (siehe Tagesspiegel vom 6.7.2011, Ämter streiten Jahrelang um Schilder).

Die Rummelsburger Landstraße ist eine vierspurige, vielbefahrene Straße. Es ist zu erwarten, dass die meisten Radfahrer weiterhin auf den Rad- und freigegebenen Gehwegen fahren werden, was wegen weniger Kreuzungen vergleichsweise gut funktioniert. Kritisch sind dabei insbesondere die Eingänge zum Heizkraftwerk Rummelsburg, bei denen Lastkraftwagen ein- und ausfahren. Abzuwarten bleibt die Situation, die sich in den nächsten Jahren aus dem Neubau des Kraftwerkes ergibt.

Mangelhaft bleibt weiterhin die Zuführung aus dem Blockdammweg. Hier ist ein Radstreifen (mit gestrichelter Linie!) benutzungspflichtig, im Kreuzungsbereich werden Radfahrer auf einen Bürgersteigradweg gezwungen, der sie nötigt, sich links von Rechtsabbiegern einzuordnen.