15 km/h auf gemeinsamen Geh- und Radwegen?

15-km/h-RadwegIn der Newsgroup de.rec.fahrrad wird seit einigen Tagen über den Entwurf einer STVO-Novelle diskutiert, der sowohl auf gemeinsamen Geh- und Radwegen als auch auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h vorschreiben würde. Zu Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) gälte dann folgender Gesetzestext:

Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radweges für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.

Das wäre nicht nur eine weitere Benachteiligung gegenüber der Fahrbahnbenutzung, sondern wegen fehlender Tachopflicht auch ziemlich schwierig einzuhalten.

Es fällt mir schwer, bei meiner persönlichen Einschätzung sachlich zu bleiben. Zum einen lehnt man seitens des Bundesverkehrsministeriums trotz jährlich hunderdtausender Unfälle weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet ab, selbst wenn dies von Fachgremien aus dem eigenen Hause empfohlen wird (näheres hier). Zum anderen überlegt man ohne jede Not für gemeinsame Geh- und Radwege so extreme Geschwindigkeitsbeschränkungen, dass ein attraktives und effektives Radfahren gar nicht mehr möglich ist. Das legt die Vermutung nahe, dass man im Verkehrsministerium bis heute nicht mitbekommen hat, wie umstritten benutzungspflichtige Radwege überhaupt sind. Spielt man doch so den klagenden Radfahrern die Argumente gegen die Benutzungspflicht geradezu in die Hände. Undurchdachte Vorschläge zum Radverkehr gibt es viele – von der Fahrradsteuer über das unfallverhindernde Nummernschild bis hin zur generellen Wartepflicht gegenüber abbiegenden Kfz. Dass ein Vorschlag dieser Kategorie seinen Weg in Fachgremien und in Gesetzesentwürfe findet, ist erschütternd.

Zur Diskussion in de.rec.fahrrad

Stellungnahme des ADFC