Wohl kaum eine andere Wirtschaftssparte hat sich in kurzer Zeit so dramatisch verändert wie der Leihfahrradmarkt. Im Juni 2016 beschloss der Senat, auf einen neuen Fahrradverleiher zu setzen. Statt Call a Bike sollte Nextbike der neue Betreiber des Berliner Fahrradverleihsystems werden. Gefordert waren mindestens 175 Stationen und mindestens 1.750 Räder. Das war dem Senat eine jährliche Förderung von einer Million Euro wert. Tatsächlich stelle Nextbike dann mehr Leihfahrräder (2.000) an viel mehr Stationen (700) auf die Straße. Bis Ende 2018 wird Nextbike 5.500 Räder an festen Stationen anbieten.
Zum Erstaunen aller verkündete der unterlegene Leihradanbieter Call a Bike der Deutschen Bahn, im Berliner Markt zu bleiben, auch ganz ohne staatliche Förderung. Weitere Anbieter kamen hinzu: Donkeybikes, MoBike, Obike. Und das ist noch nicht das Ende, denn weitere Verleiher haben bereits Interesse an einem Verleihgeschäft in Berlin angekündigt. Heute kann die Anzahl der Leihräder in Berlin nur geschätzt werden. Auf Basis der Angaben der großen Verleihunternehmen werden aktuell mindestens 16.000 Räder angeboten.
Verkehrssenatorin Regine Günther begrüßt prinzipiell Leihfahrräder, da sie vor allem in Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr ein sinnvoller Teil des Umweltverbundes sind. „Schwierig wird es, wenn die angebotene Zahl an Leihrädern ausufert. Dann müssen wir gegensteuern. Wir haben für die Bezirke einen Leitfaden mit Empfehlungen entwickelt, welche Anforderungen in der aktuellen Situation an das Abstellen dieser Leihräder zu stellen sind. Damit soll einem Wildwuchs entgegen gewirkt werden.“
Eine Maximalgrenze, wieviele Leihräder die Stadt verträgt, nennt Günther nicht, „wegen unterschiedlicher Straßenverhältnisse“. Aber besonders die stationsungebundenen Leihfahrräder könnten bald zur Schwemme werden. Deshalb stellt die Senatsverwaltung Regeln für Leihräder auf. Bis zu drei Leihfahrräder an einer Stelle gelten als Gemeingebrauch und müssen nicht genehmigt werden. Wer mehr Leihräder abstellt, braucht eine Sondernutzungserlaubnis.
Wichtig beim Abstellen von Leihrädern ist außerdem, dass keine Zugänge oder Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden. Das gilt auch für abgesenkte Bordsteine, die zum Passieren von Rollstuhlfahrenden wichtig sind. Die Benutzung von öffentlichen Fahrradabstellanlagen durch Anbieter oder Kunden stationsloser Fahrradverleihsysteme ist nicht gestattet. Eine komplette Liste von Einschränkungen für das Abstellen von Leihrädern ist auf der Webseite der Senatsverwaltung einsehbar. Anwohner werden aufgefordert, bei Verstößen die mobile App „Ordnungsamt-Online“ zu nutzen.
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Pressemeldung Leihfahrräder in Berlin
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Leihfahrräder
Inforadio: Leihräder in Berlin: Problem oder Chance? (Interview mit Staatssekretär Kirchner)