Am Sonntag, dem 23. Oktober 2016 ist es sonnig und trocken. An diesem Tag setzt sich eine 32-Jährige um die Mittagszeit auf ihr Rad, weil sie einen Arbeitskollegen am Plötzensee treffen möchte. Als die Frau zehn Minuten nach dem vereinbarten Treffen noch nicht eingetroffen ist, versucht der Bekannte, die Frau am Telefon zu erreichen. Da niemand abhebt, fährt er mit dem Fahrrad in Richtung der Wohnung der Frau. Er kommt durch die Beusselstraße und erblickt auf der anderen Straßenseite eine Unfallstelle. Als er sich nähert, erkennt er seine bereits abgedeckte, tote Kollegin und ihr Fahrrad.
Wenige Minuten vorher fuhr ein Sattelzug mit spanischem Kennzeichen auf der Beusselstraße Richtung Norden, bog hundert Meter nördlich des S-Bahnhofs Beusselstraße nach rechts zum Berliner Großmarkt ab und überfuhr die Radfahrerin, die auf dem Hochbordradweg auf der Beusselstraße ebenfalls in Richtung Norden unterwegs war. Die Frau war sofort tot. Im ärztlichen Gutachten ist von zahlreichen Verletzungen die Rede, die alle einzeln gereicht hätten, den Tod der Radfahrerin herbei zu führen.
Am Steuer des Lastwagens saß ein heute 42-jähriger, in Sofia geborener und in Valencia in Spanien arbeitender Lkw-Fahrer. Gleich zu Beginn des heutigen Prozesses gesteht der Kraftfahrer seine Schuld ein und erklärt, einen kurzen Moment abgelenkt gewesen zu sein, da er nach einer Adresse gesucht habe. Den Unfall habe er nicht bemerkt, erst, als er nach dem Abbiegevorgang ein starkes Zischen gehört habe, sei er angehalten und wurde dann von einem Zeugen darauf aufmerksam gemacht, was passiert sei. In der Polizeimeldung vom 24.10.2016 heißt es: „Der Lkw-Fahrer kam mit einem Schock zur ambulanten Behandlung in eine Klinik“.
Der Angeklagte fuhr zum ersten Mal zum Berliner Großmarkt, kannte die örtlichen Gegebenheiten also nicht. Als ihn der Richter nach dem defekten rechten Außenspiegel des Lkw befragt, sagt er, der Spiegel sei beim letzten Ausladen entzweigegangen. Er habe versucht, den Spiegel mit den Einstellknöpfen wieder zu richten, „so gut es eben ging“. Er sagt auch: „Unsere Chefs hetzen uns sehr und geben uns keine Möglichkeit, Reparaturen durchzuführen“.
Die Unfallörtlichkeit und der sichergestellte Lkw wurden von einem Dekra-Gutachter untersucht. Da der Lkw ein digitales Aufzeichungsgerät hatte, konnte der Unfall relativ genau nachvollzogen werden. Der Lkw war mit einer Geschwindigkeit von 26 km/h abgebogen, die Kollision mit der Radfahrerin fand mit einem Tempo von 19 km/h statt. Die Beusselstraße ist an der Unfallstelle dreispurig. Neben einer Busspur auf der rechten Straßenseite gibt es zwei weitere Fahrspuren. Der Lkw befand sich auf der mittleren Spur, zog dann nach links, um mit einem großen Bogen nach rechts abzubiegen. Die Radfahrerin muss den Lkw im letzten Moment bemerkt haben, jedenfalls befindet sich auf dem Radstreifen eine 3,10 Meter lange Bremsspur des Fahrrads. Das Fahrrad war neuwertig, hatte eine hydraulische Bremse, einen Nabendynamo und das Fahrlicht war eingeschaltet. Nach der Aussage des Gutachters war der Weitwinkelspiegel des Lastkraftwagens deutlich verstellt und teilweise gebrochen. Wörtlich sagte er: „Es ist klar, dass der Spiegel nicht richtig eingestellt war“.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Anklage bestätigt und plädiert auf eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 30,- Euro. Die Verteidigung des Angeklagten schließt sich der Anklage weitgehend an und beantragt einhundert Tagessätze Geldstrafe. Der Richter verkündet schließlich das Urteil über 120 Tagessätze a 30,- Euro. Zusätzlich hat der Angeklagt die Kosten des Verfahrens zu tragen. „Was ich Ihnen übel nehme, ist der Spiegel“, sagt der Richter. Wenn ein Spiegel 50 % weniger ausleuchtet als erforderlich und man das als Fahrer einfach hinnimmt, dann sei das nicht zu akzeptieren.