In der Thüringer Allgemeinen wird der Unfall eines 15-jährigen, der von einem ausfahrenden Fahrzeug angefahren wurde, zum Anlass genommen, auf die waghalsigen Aktionen der Radfahrer in Nordhausen hinzuweisen. Demnach haben ausparkende Autofahrer oft „keine Chance“, herannahende Radfahrer zu sehen. Und außerdem:
„So sind laut Polizei auf der Stolberger Straße häufig Pedalritter auf dem Radfahrstreifen stadteinwärts unterwegs und scheinen nicht zu ahnen, wie gefährlich das ist. […] Eine weitere Unsitte sei es, Zebrastreifen und ampelgeregelte Fußgängerüberwege mit dem Rad zu benutzen.“
Thüringer Allgemeine: Waghalsige Aktionen von Radfahrern, 27.9.2012
Gefunden in de.rec.fahrrad
Heranbrausen? Das ist doof und niedlich zugleich.
Es erinnert aber dann doch allzusehr an die RTL-Bezeichnung vor kurzem „Fahrradraser mit Höchstgeschwindigkeit“. Nur zur Erinnerung: Für Autos und Fahrräder gelten die selben Tempolimits: 50km/h innerorts oder angepasste Geschwindigkeit, das heisst auf Sicht anhalten können.
Es geht wohl um Radfahrer, die linksseitig auf einem Schutzstreifen fahren, also am in ihrer Fahrtrichtung linken Fahrbahnrand, siehe auch:
http://preview.tinyurl.com/9uxtv8q
@ Rod
3 (1) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle KRAFTfahrzeuge 50 km/h
Im Falle eines Unfalls sieht es natürlich etwas anders aus, da darf ein Radfahrer schon mal nur so schnell fahren, „wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird.“ (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329)
@rolf, das würde natürlich einiges erklären. Sollte man dennoch dazuschreiben, die Thüringer Allgemeine wird nicht nur in Nordhausen gelesen und dass der Radstreifen stadteinwärts auf der linken Seite liest, wird kaum ein Leser erahnen können.
Es war, als ich in dem Artikel von den „waghalsigen Aktionen“ gelesen habe, tatsächlich mein erster Gedanke, dass es hier um Radfahrer geht, die sich gefährlich gegen die Regeln verhalten. Nur steht es in dem Artikel eben nicht drin, was konkret gemeint ist. Das ist einfach miserable journalistische Arbeit.
„Demnach haben ausparkende Autofahrer oft “keine Chance”, herannahende Radfahrer zu sehen.“
Ja ne, is klar. Haben PKWs keine Außenspiegel mehr, oder hält der Beifahrer seinem Nebenmann die Augen zu? Wer einen Radfahrer beim Ausparken nicht sieht, schaut nicht hin!
Der Anlass waren wohl Radler, die innerorts zu schnell bergab fahren. Aufgrund des verlängerten Bremsweges ist das natürlich brandgefährlich. Was der Journalist oder Praktikant dann daraus gemacht hat, ist allerdings üble Radfahrerhetze.
Naja, was ist „zu schnell“? Solange man als Referenz innerstädtisch 50 km/h für schwere Fahrzeuge hat, wird ein Radfahrer da nur mit Not herankommen. Wobei das bergab schon anders aussehen kann. Was aber möglich ist, dass nicht nur das „zu schnelle“ Befahren des Radstreifens, sondern eben auch das linksseitige Befahren gemeint ist. Da würde ich sogar das Wort „waghalsig“ nachvollziehen können.
Ein Rätsel ist mir auch die Geschichte mit dem Ausparken. Allerdings, schaut man nur nach hinten, sprich man erwartet einfach keinen Radfahre von vorn (linksseitig), dann sieht man ihn auch nicht rechtzeitig. Nachvollziehbar. Das mir mir sogar mal beim normalen Abbiegen mit einem anderen Radfahrer passiert, der von rechts, aber eben vom linksseitigen Gehweg kam und dann leicht mit mir kollidiert ist.
Nachvollziehbar ist auch, dass ein sehr schneller Radfahrer, der zwar auf der korrekten Straßenseite, aber sehr dicht an den parkenden Autos entlang fährt (> 20 cm), nicht rechtzeitig gesehen wird, speziell dann, wenn die Straße noch gebogen ist.
Der Artikel vermischt vremutlich völlig zusammenhanglos zwei verschiedene Situationen:
1. Die Hauptstr. in Salza. Dort ist der Unfall passiert mit dem Jungen. Der Autofahrer ist vermutlich aus einem Grundstück ausgefahren (nicht „ausgeparkt“). Ob es da einen Radstreifen oder Radweg gibt und in welche Richtung der Junge gefahren ist, ist nicht bekannt. Ob das Verhalten des Jungen eine „wagahalsige Aktion“ war oder ganz normales Verhalten, darf wohl bezweifelt werden. Deshalb ist alles ab dem zweiten Satz im ersten Abschnitt vermutlich reine Polemik.
2. Der Radstreifen in der Stolberger Str. Darauf bezieht sich vermutlich das Vorhergehende. Vermutlich ist hier gemeint, dass dieser in falscher Richtung benutzt wird. Trotzdem müssen Autofahrer, die aus anderen Strassen in die vorrfahrtberechtigte Strasse „aufbiegen“ (noch so ein merkwürdiger Ausdruck) natürlich aufpassen. Hier läge die Schuld wohl tatsächlich teilweise bei den Radfahrern. Hat aber mit dem Unfall des 15-jährigen Radfahrers nichts zu tun.
Mir wurde in einer Zone 30 von einem Polizisten bestätigt, dass ich als Radfahrer „etwa“ 30 km/h max fahren darf – da Fahrräder keine Pflicht eines Tachos haben kann man die nicht auf ein paar km/h festnageln.
Der Verweis dass ein Radfahrer eine „von ihm erwartbare“ Geschwindigkeit zu fahren hat ist zwar richterlich bestätigt, aber eine sehr weiche und schwammige Sache: Welche Geschwindigkeit z.B. ein Rennradfahrer in Radklamotten und Helm erreicht sollte auch einem Durchschnittsautofahrer klar sein, wenn ich dagegen im Lodenmantel und Damenrad mit 40 km/h ankomme werden viele Autofahrer die Geschwindigkeit falsch einschätzen.
Fahren in falscher Fahrtrichtung: Als Radfahrer hat man idR. Mitschuld, trotzdem muss JEDER Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen auch auf Teilnehmer, die sich regelwidrig verhalten. Sprich weder ein Radfahrer noch ein Autofahrer darf sich Vorfahrt erzwingen etc.
Wobei das Radfahren in falscher Richtung wirklich fies ist. Je nach Verkehr muss man ja manchmal so konzentriert schauen, dass man nun wirklich nicht jede Richtung voll abdecken kann. Daher kann ich Linksfahrer nur schwer verstehen – selbst dort, wo das angeordnet ist, kann man im Kreuzungsbereich bestenfalls mit Schrittgeschwindigkeit fahren.