Schwerpunktaktion zur Überwachung des Fahrzeuglichts – Polizei zieht Bilanz

In der vergangegen Woche hat die Berliner Polizei im gesamten Stadtgebiet verstärkt die Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen im Straßenverkehr überprüft. Gecheckt wurden insgesamt 5.879 Kraftfahrzeuge und 8.265 Fahrräder.

„Im Ergebnis wurde gegen 613 Fahrzeugführer und 742 Radfahrer Anzeige erstattet, weil Beleuchtungseinrichtungen nicht funktionierten oder gar nicht vorhanden waren. Insgesamt fertigten die Beamten 2.253 Mängelberichte wegen technischer Beleuchtungsmängel. Zum Teil musste die Weiterfahrt untersagt werden. Wegen Fahrens ohne eingeschaltete Beleuchtung bei Dunkelheit erhielten darüber hinaus 379 Radfahrer und 130 Autofahrer Anzeigen.“

Die Polizei kündigte an, auch weiterhin auf Beleuchtungsmängel an Fahrzeugen zu achten.

Pressemeldung der Berliner Polizei Nummer 3563 vom 09.11.2010 – 10:00 Uhr

41 thoughts on “Schwerpunktaktion zur Überwachung des Fahrzeuglichts – Polizei zieht Bilanz

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  1. Immerhin. 613 / 5879 = 0,104269434. 742 / 8265 = 0,0897761645.

    Das zu den gängigen Vorurteilen, „die meisten“ Radfahrer würden unbeleuchtet rumfahren und die Kfz-Führer „praktisch nie“. Wobei 11% auch nicht so viel ist. Kfz mit nur einem Scheinwerfer sehe ich hier jeden Tag.

  2. „613 Fahrzeugführer und 742 Radfahrer“

    613 Menschen und 742 Frauen, oder was?

    Die Pressestelle der Polizei wirds nie auf die Reihe kriegen.

  3. Am Senefelder Platz vor der alten Polizeiwache fand auch so eine grandiose Schwerpunktaktion statt. Unterhalb der Kreuzung Metzer Str. / Schönhauser Allee hat die „Checker-Einheit“ mit ihrem Einsatzwagen erstmal den Fahrradstreifen komplett blockiert. Soviel zu Behinderung / Gefährdung von Verkehrsteilnehmern.

  4. Auffällig: Die Darstellung legt die Vermutung nahe, dass die Lichtsünder-Quote bei Autofahrern höher ist als bei Radfahrern. Bei aller Sympathie für Radfahrer: Das glaube ich einfach nicht. Grund dafür ist wohl doch eher, dass die Polizisten bei Autos (zu Recht!) strenger sind & nicht gleich bei jedem kaputten Fahrradlampen-Birnchen eine Anzeige schreiben.

  5. als ich gestern ne junge frau aufm rad beim überholen angeschnauzt habe, weil sie ohne zu schauen und ohne licht vor mir eingeschert ist, durfte ich mir „hör auf zu meckern“ hinterherrufen lassen …. manche leute checken echt gar nichts.

  6. Die Quoten finde ich gar nicht erstaunlich. Und am wenigsten finde ich erstaunlich, dass Autofahrer eine höhere Lichtsünder-Quote haben als Radfahrer.
    Beim kostenlosen Lichttest, den das Kfz-Gewerbe jeden Oktober veranstaltet, gibt es immer eine Mängelquote von rund 40 Prozent (2009: 37,1 Prozent bundesweit). Und da werden schon nur die Fahrzeuge der Freiwilligen, Problembewussten untersucht! Die Zahlen des jeweiligen Vorjahres kann man jedes Jahr im Herbst in jeder Tageszeitung lesen, wenn wieder zum jeweils neuen Lichttest eingeladen wird. TÜV-DEKRA-Zahlen finden sich gelegentlich in der Presse und zeigen ähnliche Größenordnungen.
    Sind irgendjemandem hier höhere Mängelquoten bei (unfreiwilligen oder gar bei freiwilligen) Fahrradbeleuchtungsaktionen bekannt? Nein? Aha.

  7. @dietmar
    hm, das mag vlt daran liegen, dass bei nem auto mehr kaputtgehen kann und daher schneller ein mangel vorliegt.

  8. Wer eindeutig einen Mangel hat, sind Leute, die batteriebetriebene Blinkleuchten einsetzen, bei denen man einen Restlichtverstärker benötigt, um sie überhaupt sehen zu können.

    Ist so ein Ding dann auch noch so am Rucksack befestigt, daß es überwiegend nach oben leuchtet, oder so unter den Sattel geklemmt, daß der überhängende Arsch es verdeckt, dann ist es ganz besonders toll.

    Batteriefunzeln SIND Scheiße.

    Nabendynamos, Zweidrahtverkabelung und LED-Front- und Rückleuchten mit Standlichtfunktion sollten als Minimum vorgeschrieben werden.

  9. @Prokrastes:

    Ähm…könnte man sich vielleicht darauf einigen, dass es bei Licht am Rad darauf ankommt, dass es hell genug ist, nicht blendet, korrekt ausgerichtet ist, sichtbar ist und natürlich funktioniert – vorne und hinten auch im Stand – und es, wenn all das gegeben ist, scheißegal ist, wo der dazu nötige Strom herkommt?

    leben und leben lassen

  10. > und es, wenn all das gegeben ist, scheißegal ist, wo der dazu
    > nötige Strom herkommt?

    Nein. Denn wie sehr, sehr viele Radfahrer tagtäglich beweisen, funktionieren batterie- bzw. akkubetriebene Lampen nicht. Sie funktionieren nicht, weil zu oft die Batterie/der Akku leer ist, und das meistens zu einer Zeit, wo es darauf ankommt.

    Es muss eben nicht nur

    – hell genug
    – nicht blendend
    – korrekt ausgerichtet
    – sichtbar
    – funktionierend

    sondern vor allem auch noch zuverlässig sein.

    Und Akku- bzw. Batteriefunzeln sind nicht zuverlässig.

    Die üblichen lausigen Seitenläufer-mit-einem-Draht-Dynamosysteme sind auch nicht zuverlässig, nicht, daß wir uns da missverstehen.

  11. na dann nimm halt noch „zuverlässig“ mit in die Liste auf.

    Denn genauso, wie es zuverlässige und unzuverlässige Dynamolösungen gibt, gibt es zuverlässige und unzuverlässige Akkulösungen.

    Zuverlässig ist wichtig. Aber es ist doch scheißegal, wo zuverlässig der Strom fürs zuverlässige Licht herkommt.

    Eine Frage hätte ich zu den Nabendynamolösungen: Leuchten die vorne wie hinten bereits ab 0 km/h ausreichend hell? Oder nur einige Systeme?

    falls es nur einige Systeme sind, gehört das mit in die Anforderungsliste.

  12. @ Prokrastes

    Du vergisst dabei das grosse Einsatzspektrum eines Fahrrades.
    Oft macht es keinen Sinn Dynamo betriebene Lichtanlagen zu benutzen und oft reicht es auch nicht aus regelkonforme Scheinwerfer zu benutzen.

    Eigentlich sollte man Dynamobetriebene Lichtanlagen boykottieren. So lange der Gesetzgeber den Herstellern nicht erlaubt die Leistung aus Dynamos zu nutzbar zu machen die sie tatsächlich erbringen.
    Anstatt sinvolle Schaltungen zu erlauben die mehr Licht bringen würden schreibt der Gesetzgeber z.B. sinnfreie Spannungsbegrenzungen vor.

  13. ich bin ja für fackelbeleuchtung 😉

  14. > Denn genauso, wie es zuverlässige und unzuverlässige
    > Dynamolösungen gibt, gibt es zuverlässige und unzuverlässige
    > Akkulösungen.

    Die kann es nicht geben, da Akkus irgendwann leer sind.

    > Eine Frage hätte ich zu den Nabendynamolösungen: Leuchten die
    > vorne wie hinten bereits ab 0 km/h ausreichend hell?

    Tun sie, sofern es Standlichtlösungen sind. Die leuchten i.d.R. bereits nach 100..200m „Ladefahrt“ für einige Minuten ausreichend hell.

    Deine Frage suggeriert, daß eine Dauerbeleuchtung für stehende Fahrräder wichtig wäre … so etwas ist natürlich nur mit Batterie/Akku möglich.

    Mir geht es um zuverlässiges Fahrlicht, nicht um Weihnachtsbäume.

    > Du vergisst dabei das grosse Einsatzspektrum eines Fahrrades.

    Es geht um Fahrräder, die im Straßenverkehr eingesetzt werden. Bei anderen Fahrrädern sind StVZO-Vorschriften irrelevant, und über die müssen wir hier nicht reden.

    > Oft macht es keinen Sinn Dynamo betriebene Lichtanlagen
    > zu benutzen

    Im Straßenverkehr? Ach. Ein Fahrrad, mit dem man auf der Straße fährt, muss zu jeder Tages- und Nachtzeit dazu tauglich sein.

    Stell‘ Dir vor, Du besuchst ’nen Kumpel mit Deinem Tageslichtrad. Dann wird es aus irgendeinem Grund später, und Du kannst Dein Tageslichtrad nur nach Hause schieben – das geht nicht, das ist indiskutabel.
    Und die Wahrscheinlichkeit, daß die an einem Tageslichtrad für diese Ausnahmefälle angebrachte Batteriefunzel ausgerechnet in dieser Ausnahmesituation ausreichend geladen ist, ist eher gering.
    Sieh Dir doch die ganzen trübfunzeligen Scheissdinger an, die hier in der Stadt herumfahren!

    > und oft reicht es auch nicht aus regelkonforme Scheinwerfer
    > zu benutzen.

    Das ist ein anderes Thema. Daß die StVZO-Ausführungsvorschriften gequirlter Schwachsinn sind, daß die implizierten Leistungs- und Spannungsbegrenzungen Schwachsinn sind, darüber müssen wir uns überhaupt nicht streiten, nein, darüber können wir uns gar nicht streiten, weil ich das ziemlich genauso sehen dürfte wie Du.

    Was ich bloß für vollkommen inakzeptabel halte, sind Fahrräder, mit denen man nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit sicher auf einer Straße fahren kann. Und das kann man nicht mit Fahrrädern mit Batterie- oder Akkubeleuchtung, weil nicht sichergestellt ist, daß die Batterie resp. der Akku noch ausreichend Ladung für die Nutzung enthält.

    Wenn ein Fahrrad ein vollwertiges Verkehrsmittel sein soll, dann muss es auch zu jeder Tages- und Nachtzeit im Verkehr genutzt werden können.

  15. @ Prokrates

    Ich verstehe deine allgemeine Abneigung gegen Batteriebeleuchtung nicht. Wenn man mehrere Räder ständig in Benutzung hat, halte ich den Wartungsaufwand für wesentlich geringer als bei reinem Dynamobetrieb. Batteriebeleuchtung ist leichter und oberhalb einer bestimmten Grenze an Helligkeit auch die einzige Möglichkeit.

    Meine vollständige Beleuchtung sieht etwa so aus: http://fstatic1.rennrad-news.de/img/photos/1/9/6/5/0/_/large/Allesfern.jpg
    Das sind nicht blendende 400 Datenblattlumen vorn und 190 hinten. Alles in Sekundenschnelle montierbar, mit Akkuzustandsanzeige und bisher noch nie ausgefallen. Das Licht habe ich immer dabei, einzig am Rennrad nehme ich im Training nur ein Rücklicht mit, da ich weiß, wann ich zurückkomme. Wenn man seine Beleuchtung ordentlich zu kontrollieren weiß, sehe ich keinen Vorteil an Dynamolampen.

    PS: Entschuldigung, falls die Meldung mehrfach erscheint, Abschicken hat nicht richtig funktioniert.

  16. Kein Wunder wenn man etwas umkarrt was man nicht sehen kann!

    Ich bin selbst Autofahrer und (offensiver) Radfahrer. Was ich jedoch einfach nicht verstehen will, ist warum Leute so ihre Beleuchtung vernachlässigen. Sich lieber ein halbes Flutlicht an den Lenker montieren auf Höhe einer Autoheckscheibe und den Taxifahrer vor einem die ganze Friedrichstrasse entlang bis Mehringplatz verfolgen, als die Funzel einzusparen. Tagsüber kann man das ja machen, solange man a) entweder heim ist bevor es dunkel wird oder b) sie im Rucksack hat. Aber gar kein Licht zu benutzen, ist grob fahrlässig und entspricht durchweg einer lebensverneinenden Fahrweise.

    An die 8% glaube ich jedoch nicht. Gefühlte Messung am Kottbusser Tor: jeder 2. bis 3. Radfahrer hat entweder kein Licht oder nur Alibibeleuchtung.

    Selbst Schuld wenn etwas passiert.

  17. @Prokrastes:

    Nun mal langsam mit die jungen Pferde. Wo ich Dir zustimme ist, dass jedes Fahrrad sowohl im Stadtverkehr (nein, Du willst einfach nicht am Kotti von einem 6er BMW um die Ecke geschliffen werden) als auch im Landverkehr (nein, Du willst einfach nicht durch den Tegeler Forst nachts um halb eins ohne Licht auf dem kurvigen Radweg in eine Rotte Wildschweine geraten und als einziges Abschreckungsmittel Deine „Bing!“-Klingel haben) lichtmäßig für den Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer (und seien es Wildschweine) gut ausgestattet ist. Dabei spielt es für mich absolut keine Rolle, WOHER der Strom kommt. Ob das nun per Nabendynamo (mit der Leistung kann man Licht machen?) kommt oder von einem auf den Rücken des Fahrrad montierten Fluxkompensator, das ist mir vollkommen egal, SOLANGE DAS LICHT AUCH AN IST.

    „Batteriefunzeln“ existieren durchaus, die die Eigenschaften von Haltbarkeit und Helligkeit vereinen. Zum Beispiel das Cateye EL300G (http://www.fahrrad.de/fahrradzubehoer/fahrradbeleuchtung/scheinwerfer-cateye-hl-el-300g/221.html). Ist bei mir seit Jahren im Einsatz und wenn man sich nicht irgendwelche Lidl-Einwegbatterien reinmacht, sondern ein paar hochkapazitive NiMH-Akkus, dann hält die Lampe über 8h Dauerbetrieb aus.

    Wo ich Dir jedoch wiederum zustimme, ist dass nicht beleuchtete Fahrräder nicht auf die Strasse dürfen! Wenn man schon mit dem Drahtesel irgendwo ist und einem das Licht ausgeht/kaputt geht/geklaut wird, dann gehts entweder via BVG weiter oder auf dem Bürgersteig. Ist zwar auch nicht die feine englische, aber schon aus Gründen des Selbstschutzes sollte man dann auf jedwege Teilnahme am Strassenverkehr im Sinne von Strasse verzichten.

  18. Ahja unbeleuchtet auf dem Gehweg ist aber okay? NEIN IST ES NICHT!
    Auf den Gehweg gehört man nicht, egal wie gut oder schlecht man beleuchtet ist.
    Mit dem Motorrad fährt man ja auch nicht auf dem Gehweg wenn ein Blinker kaputt sein sollte.

    Christian damit hast du dich für mich leider disqualifiziert, egal wieviel Recht du mit dem rest gehabt haben willst.

  19. Ich finde erstaunlich, wie viele Kinder mit Fahrrad ohne Licht fahren. Da scheinen die Eltern gar nicht einzugreifen.

    Prokrastes Einwände kann ich nicht so ganz nachvollziehen, eine herkömmliche Dynamobeleuchtung ist unzuverlässiger als eine Batteriebeleuchtung. Nur gute Dynamobeleuchtungen sind zuverlässiger. Aber leider noch relativ selten.

  20. @Prokrastes
    Klar machen Dynamo betriebene Beleuchtungen im Strassenverkehr Sinn. Nur wer ein Rad auch zu anderen Zwecken nutzt und dafür eine andere Beleuchtung benötigt (z.B. Nachtfahrten mit dem MTB oder Rennrad) der wird dieses Rad nicht auf Dynamobetrieb umrüsten wenn er damit mal durch den Strassenverkehr muss.

    Das der Nabendynamo eine Sorglosbeleuchtung ermöglicht bestreite ich auch nicht. Vor allem in Verbindung mit den neuen Diodenlampen hat man da schon richtig gutes Licht.
    Allerdings werden Fahrräder auf so vielfältige Weise genutzt, dass man nicht durch unsinnige Beleuchtungsvorschriften den hohen Nutzwert von Fahrrädern wieder zunichte macht. Auch in in Anbetracht der Tatsache, dass unzureichende Beleuchtung von Fahrrädern in der Unfallstatistik kaum eine Rolle spielt.

  21. Ich glaube, dass sich das Lichtproblem in ein paar Jahren ausgewachsen haben wird. Wenn man mal darauf achtet, was für Räder in der Stadt ohne Licht unterwegs sind, sind es doch meist alte Gurken mit Seitenläufer oder/und einadriger Verkabelung. Wenn man eine Lichtanlage mit Nabendynamo und ordentlicher Verkabelung hat, ist in der Regel Ruhe. Eben diese Räder werden ja immer verbreiteter.

  22. …ich hab kürzlich mal (als ich abends im Bus festsaß und Langeweile hatte) Fahrradfahrer mit/ohne Licht an der Kreuzung Schönhauser/Bornholmer gezählt, und war angenehm überrascht, dass dort nur 2 von 30 Radlern ohne Licht unterwegs waren. Glaub auch, dass sich die Situatoon bessert.

  23. @ Prokrastes

    Zuverlässigkeit von Akkuleuchten…

    Deswegen ist auch vorgeschrieben, bei Batterieleuchten immer noch Ersatzbatterien mitzuführen. Das haben die grünen Männchen auch kontrolliert und weil es Gesetz ist, ist gegen Akkuleuchten nichts einzuwenden und all Deine Argumente sind belanglos!

    btw.

    Versuch mal ein gerissenes Kabel oder einen defekten Dynamo unterwegs zu reparieren!

  24. Ich versteh den hass gegen batterieleuchten nicht. die dinger sind deutlich zuverlässiger als eine alte halogen/seitenläufer kombie, bei der einen ohne vorwarnung das licht wegfällt. eine leere batterie kündigt sich übrigens drei bis vier stunden vorher an.

  25. > und weil es Gesetz ist, ist gegen Akkuleuchten nichts einzuwenden

    Das ist so ziemlich das schwachsinnigste aller denk- und undenkbaren Argumente.

  26. Horst, Du hast es nur nicht verstanden. Es hätte auch heißen müssen. „und weil es Gesetz ist, ist gegen Akkuleuchten auf Basis diesem nichts einzuwenden.“

    Wenn ich einerseits behaupte Akkuleuchten sind ungenügend und unzuverlässig, weil deren Besitzer nicht auf die Wartung achten und andererseits aber Dynamos in welcher Ausführung auch immer als geeignete Beleuchtung ansehe, dann muss ich bedenken, dass auch diese, wie alle Teile an Deinem Fahrrad der Wartung bedürfen. Dem geht der Fahrzeugführer nach, nicht nur weil er Lust hat, sondern auch, weil es gesetzlich geregelt ist. Wenn ich nun also eine defekte, also leere Batterielampe nicht „repariere“, hat das, nicht nur gesetzlich den gleichen Stellenwert, wie das Fahren mit defekter Bremse. Da die StVO unserer gemeinsamer Nenner oder besser Ausgangspunkt für Sicherheit im Straßenverkehr ist, gibt es also an der Zweckmäßigkeit von Akkuleuchten als geeignete Beleuchtung nichts zu diskutieren, sofern ich nicht auch Bremsanker und Stempelbremse und den ganzen anderen Quatsch als nicht geeignet und gefährlich empfinde. Da sich der Blogeintrag mit Verkehrskontrollen und StVO beschäftigt, gehe ich nun also von eben dieser Argumentationsgrundlage aus, weil Prokrastes, nebenbei bemerkt, auch genauso argumentiert, wie Polizisten, die das mit den Akkuleuchten nicht so gerne sehen.

    Sicher gibt es von der StVO mal abgesehen Argumente gegen Akkulampen, aber so gibt es auch Argumente gegen Stahlrahmen, Gepäckträger und Dynamos…

  27. @Markus ich hatte am Montag auch mal gezählt und kam zu einem ganz anderen Ergebnis: von 47 Radlern waren 26 ohne oder nur teilweise beleuchtet. http://velowahnsinn.wordpress.com/2010/11/09/fahrradchaoten-in-der-mehrzahl/
    Ich bin übrigens bekennender Seitenläuferdynamo-Nutzer, allerdings zweiadrig. ;.-) Im letzten Winter hatte ich überhaupt keine Probleme mit dem Seitenläufer. Es handelt sich allerdings um einen „guten“, bei dem die Gummilaufrolle getauscht werden kann.
    Dass „mehr Licht = mehr Sicherheit für Radfahrer“ bedeuten soll, bezweifele ich, hier hilft nur ein generelles Tempo 30 in der Stadt.

  28. @Prokrastes:

    Zitat @Prokrastes:“Tun sie [vorn und hinten im Stand leuchten], sofern es Standlichtlösungen sind. Die leuchten i.d.R. bereits nach 100..200m “Ladefahrt” für einige Minuten ausreichend hell.
    Deine Frage suggeriert, daß eine Dauerbeleuchtung für stehende Fahrräder wichtig wäre … so etwas ist natürlich nur mit Batterie/Akku möglich.
    Mir geht es um zuverlässiges Fahrlicht, nicht um Weihnachtsbäume.“

    Darf ich also annehmen, dass Du persönlich Dich für eine Lösung entschieden hast, die im Stand vorne nicht leuchtet? Ganz unverantwortlich und indiskutabel finde ich das 😉 Dynamolösungen ohne Standlicht vorne sind Scheiße. Sollten unbedingt verboten werden 😉

    Zitat Prokrastes“Mir geht es um zuverlässiges Fahrlicht, nicht um Weihnachtsbäume.“

    …und ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt.

    Zitat Prokrastes“Die [zuverlässige Akkulösungen] kann es nicht geben, da Akkus irgendwann leer sind.“

    Ach komm. Das kündigt sich je nach Lampe Stunden bis Tage vorher an und dieser Zeit sind die Akkus hundertmal aufladbar bzw. an jeder beliebigen Tanke hundertmal nachgekauft. Und wer über Ersatzakkus / Ersatzbatterien verfügt, hat nichtmal dieses „Problem“.

  29. > Ach komm. Das kündigt sich je nach Lampe Stunden bis Tage
    > vorher an und dieser Zeit sind die Akkus hundertmal aufladbar
    > bzw. an jeder beliebigen Tanke hundertmal nachgekauft.
    > Und wer über Ersatzakkus / Ersatzbatterien verfügt, hat
    > nichtmal dieses “Problem”.

    Dann erkläre mir die Leute, die in der Stadt herumfahren mit irgendwelchen nur mit Restlichtverstärkern erkennbar leuchtenden batteriebetriebenen Funzelllichtern.

    Wenn das Akku/Batteriethema so einfach in den Griff zu bekommen ist, wie Du beschreibst, dann dürfte es diese Leute gar nicht geben können.

  30. Es fahren aber doch auch viele Leute rum, die nen Dynamo und tolle Glühlampen am Rad montiert haben. Bisschen Rost an einer der zahlreichen Schwachstellen, und schon wirds dunkel. Gegenüber einer alten, immer noch üblichen Dynamobeleuchtung ist ne Akkubeleuchtung durchaus kalkulierbarer.

    Eigentlich verstehe ich die Hitze der Diskussion, wie so oft, auch gar nicht. 😉

  31. @berlinradler:
    ich versteh es auch nicht. ist doch egal wie das licht erzeugt wird. hauptsache es funktioniert und ist ausreichend hell!
    nur der aufwand/ausfallwahrscheinlichkeit zwischen den beleuchtungsarten ist unterschiedlich und da kommt dann die größte fehlerquelle in’s spiel. der mensch 😉

  32. Das Thema Beleuchtung wird aus meiner Sicht in den Medien und von der Polizei erheblich überbewertet.

    Wie in der Meldung zu lesen ist, fahren anscheinend 14% der Radler ohne Licht (742+379)/8265=0,14 Also fahren 86% mit Licht. Bei den Kfz ist es ähnlich. Die gefühlte Quote unbeleuchteter Radler ist bei mir auch höher, die Polizei wird aber in der Meldung sicherlich keinen Radler ohne Licht vergessen haben.

    Radunfälle finden zu über 80% bei Tageslicht statt, also nicht in der Dämmerung und nicht im Dunkeln. Das schreibt die Polizei in ihren eigenen Auswertungen.

    Multipliziert man den Anteil der Unbeleuchteten mit dem Anteil der Unfälle bei Dämmerung oder im Dunkeln ergibt sich der Anteil der Radunfälle, auf die beides zutreffen würde: unter 3%. Also wozu (weitere) Schwerpunktkontrollen der Beleuchtung?

    Fehler beim Abbiegen stehen an erster Stelle bei den Ursachen von Radunfällen. Danach kommen viele weitere Fehlverhalten von Radlern und nicht-Radlern, die in den Auswertungen der Unfallzahlen der Polizei nicht auf die Beleuchtung zurückgeführt werden. Die Schwerpunktkontrollen zur Beleuchtung können also nur unwesentlich die Anzahl der Radunfälle verringern. Schwerpunktkontrollen zum Abbiegeverhalten von Fahrzeugführern würden das hingegen leisten und sollten daher an Stelle der Kontrollen der Beleuchtung durchgeführt werden.

  33. Vielleicht finden Radunfälle zu über 80% bei Tageslicht statt, aber es fahren eben auch die meisten Radler am Tag. Wenn man dann noch das verringerte Verkehrsaufkommen in den Abendstunden berücksichtigt, sieht die Zahl für die nachtfahrenden Radfahrer gar nicht mehr so gut aus.

    Und was man nicht vergessen darf, sehr viele Selbstunfälle, die durch ausreichende Beleuchtung vermieden werden könnten, werden überhaupt nicht gemeldet, finden also keinen Eingang in die Statistiken. Mein bisher schwerster Unfall war ein eigenverschuldeter Sturz aufgrund eines Schalgloches, das, wenn ich meine jetzige Beleuchtung gehabt hätte, ich locker gesehen hätte.

    Solche Geschichten höre ich in meinem Bekanntenkreis häufig, auch wenn da noch Alkohol hinzukommt. Hier kontrolliert die Polizei zum Semesterbeginn wieder recht häufig, mich hat sie merkwürdigerweise aber noch nicht angehalten.

  34. Bin ich eigentlich der erste, der nicht genug Radfahrer-Selbsthass hat und sich tatsächlich fragt, warum in der Pressemeldung eine Ordnungswidrigkeit so formuliert wird, als ob es ein Straftatbestand sei, der da „angezeigt“ wird? Meines Erachtens ist es noch lange kein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“, wenn man ohne Licht, Ersatzbatterien oder zweiadrige Kabel fährt.

  35. @Bozo: Das beruht auf den gesetzlichen Regelungen. Eine Anzeige ist auch nötig, wenn die zuständige Behörde eine Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit verhängen will. Das kann der Beamte vor Ort nämlich nicht selbst. Der kann nur Verwarnungsgelder wegen kleinerer Ordnungswidrigkeiten kassieren, wenn der Betroffene einverstanden ist & pünktlich zahlt.
    http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html

  36. ich weiß jetzt nicht, wie die letzte fassung der stvzo ist, aber ich meine doch, fehlendes licht gehört in die 10-20€-kategorie, was für mich jedenfalls auch geringfügigkeit bedeutet. will sagen, solange keine tatsächliche gefährdung verursacht wird wäre fehlendes licht noch kein grund für eine anzeige. die polizei-lingo erinnert mich an bildzeitung, die von verbrechen spricht, wenn vergehen gemeint sind. nur dass die polizei es besser wissen sollte.

  37. @freddo, und von Unfällen, wenn kurz vorher ganz detailliert beschrieben wurde, dass jemand absichtlich Fußgänger angefahren hat. So geschehen letztes Jahr.

  38. […] Entscheidung ist für den Nabendynamo gefallen. Am 11.11.10 um 10:11 war ich noch bekennender Seitenläufersynamo-Nutzer, was für ein Wort. Grund war, dass der hintere Mantel an den Seiten so abgenutzt war, das die […]

  39. hab nochmal geschaut, kein/falsches/kaputtes licht kostet 10€ in jeder variante, das ist gleichbedeutend wie keine klingel zu haben. selbst wenn die proaktiv eine gefährdung daraus spinnen (die konkret vorgelegen haben muss, nihct nur abgeleitet sein kann aus dunkel+kein licht=gefahr), kostet es 15.

    die aktion und pressemitteilung ist so ein schmarrn, da fehlen mir echt die worte. dazu kommt, dass in den statistiken fehlendes licht für einen winzigen bruchteil (1/20) der unfälle ursächlich ist.

    ich jedenfalls sehe einen grund mehr, einen bogen um die grünen männchen zu machen, wo immer sie stehen, solange die sich verhalten als seien die radler der feind.

    bußgeldkatalog (inklusive ampelvergehen):
    http://www.velo2010.de/bussgeldkatalog-fahrrad/

  40. Als vielleicht unrealistischer Einwand, der aber doch zum Nachdenken anregen sollte: Man darf ja bekanntlich nur so schnell fahren, wie man sieht. Bzw. muss man innerhalb der Lichtausleuchtung stehen bleiben können.

    Ergo ist es völlig egal, ob ein Radfahrer beleuchtet ist oder nicht.
    Oder, um himmels Willen, ein unbeleuchteter Fußgeher eine ungeregelte Kreuzung überquert.
    Klar, überraschend darf ein Fußgeher oder Radfahrer auch nicht die Kreuzung betreten oder hinter Parkenden Autos hervorspringen. Aber den würde der Autofahrer dann genau so bei Tag wie bei Nacht zu spät sehen.

    Also abgesehen von „nicht überraschend die Fahrbahn betreten“ sollte man sich doch noch ein paar Wortfetzen wie die folgenden wiedereinmal ins Gedächtnis rufen:

    „Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen Umständen, insbesondere den Sichtverhältnissen anzupassen“
    […]
    „Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist. “

    Somit sollten ja eigentlich alle sicher sein und nie Unfälle passieren…

  41. Das halte ich für nicht zu Ende gedacht, Alex. Zumindest wenn man seine Vorfahrtrechte wahrnehmen will, wird man sich meist außerhalb des Lichtkegels des anderen Verkehrsteilnehmers befinden.

    Was jedoch stimmt, ist, dass Fahrzeuge sich den Sichtverhältnissen anpassen und selbst bei einem schwarz gekleideten Fußgänger rechtzeitig anhalten können müssen. Die Berliner Polizei gibt auf ihrer Webseite an, dass bei Dunkelheit die Sicht manchmal nur 25 Meter beträgt – je nach Witterungsverhältnissen kann man damit ausrechnen, wie schnell man eigentlich fahren darf.

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