Die Firma Wheelposter verkauft Plakatträger speziell für die Montage auf Fahrrädern. Durch verschiedene Befestigungsmöglichkeiten auf dem Gepäckträger ist der Werbeträger fest am Fahrrad montiert. Die Bodenplatte des Wheel-Posters läßt sich mit Kabelbindern sicher am Gepäckträger montieren und wahlweise zusätzlich oder anstelle mit einer Gegenplatte samt 3 diebstahlhemmenden Sicherheitsschrauben befestigen. Die mobilen Werbeflächen haben die Größe A4, A3 sowie A2 und kosten zwischen 149,- und 189,- Euro.
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Kommentare
- 38 Kommentare zu "BGH Urteil zur „Helmpflicht durch die Hintertür“"
- berlinradler: @bruna, ach ich bin die Diskussion nicht wirklich leid. Wenn ich das wäre, könnte ich mich ausklinken. Vielmehr bin ich…
- Michael S: @Jochen (hööööörst duuu miiiiich noooooch?) Auuuuuch ciaoooooo
- Jochen: Peter: " Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat, weil sie keinen Helm trug. So…
- Peter Viehrig: @Jochen Ich mache es kurz: Bitte einfach mal richtig lesen. Selber. Es ging Johann um die *Berichterstattung*, also die Rezeption…
- Jochen: Johann: >>> Sehr schön auch wieder die Berichterstattung. Da wird geschrieben, dass die Radfahrerin keine Mitschuld an dem Unfall hat,…
- 65 Kommentare zu "Prozess gegen einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Moabiter Kriminalgericht"
- Stefan: Nicht schlecht. Ich wurde nach 3 Metern mit dem Fahrrad betrunken auf dem Fahrradweg angehalten; nicht schön - aber hey,…
- Linda: Ich dachte, man kooft sichn BMW auch zur Freude(!!!) am Fahren. Und dann stellt man sich zum Spaß jeden Morgen…
- Kohl: Grossartig, wenn ich an der CM teilnehme muss ich keine Steuern mehr bezahlen? Wo kann ich das beantragen?
- berlinradler: Sofern Troll-Meinungen auch Meinungen sind ...
- Theo: Der LKW-Fahrer hat einen Mann totgefahren. Das wird ihn sein Leben lang begleiten. Armer Kerl. Welchen Sinn macht es, ihm…
- 16 Kommentare zu "Rechtsfragen zum Thema Fixie"
- peter patent: An einer Steller Ihrer Interpretation sehe ich einen Fehler. Sie schreiben: "die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, schreibt vor, dass “alle Fahrzeuge eine ausreichende…
- F.: Moin, moin nun ist ja etwas Zeit vergangen. Wird Zeit das Fixie-FAQ aufzufrischen! Grüße
- berlinradler: Roland, den Artikel in der ADFC-Zeitschrift habe ich auch gelesen :-)
- Roland Huhn: Korrektur: § 65 Abs. 2 StVZO lautet "Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit…
- Roland Huhn: RA Sebastian Dramburg übersieht oder verschweigt die Bremsendefinition des § 65 Abs. 2 StVZO. Nach dieser Begriffsbestimmung ("Als ausreichende Bremse…
- 1 Kommentar zu "Die große Beichte im Radsport"
Timeline Radspannerei-Blog
fahren würd ich mit dem ding aber nur bei windstille 😉
Reklame ist wie Fußpilz.
Die Welt ist ohne sie viel schöner.
Bald gibt es überhaupt keine Fläche mehr, die nicht mit Hundekacke in Form von Reklame zugeschmiert ist.
Ganz toll. Wirklich.
Seid ihr so ein Fahrrad mal gefahren? Ich hätte ziemlichen Respekt vor der Windanfälligkeit, oder ist das kein Problem?
Tobi
Von Fahrrädern mit Scheibenrädern sagen ja auch viele, die damit noch nicht gefahren sind, das sei blöd bei Seitenwind … .
Tho“abgesehen davon ist Werbung natürlich generell Scheisse“mas.
scheibenräder werden sicher unproblematischer bei seitenwind sein als das werbeschild, weil der hebelarm der windkraft kürzer ist und die angriffsfläche näher am boden ist, wo der wind langsamer ist
@Nebsler: Bist Du schonmal mit einem Scheibenrad gefahren? Ich schon! Bei böigem Seitenwind ist das fast unfahrbar, wenn man kein Schwergewicht ist. Da setzt Dichs von einer Sekunde auf die andere mal nen Meter auf die Seite. Möchte nicht wissen, wie das mit so einem Werbeschild aussieht.
Meine Vermutung ist, dass die Dinger überhaupt nicht zum Fahren gedacht sind, sondern an ollen Rostmühlen angebracht und dann dauerhaft an prominenter Stelle abgestellt werden. Echt ätzend und hoffentlich illegal.
@Harald: genau so isses. Siehe die stadtverschandelnden Machenschaften von MegaPoster. Und: Illegal? Die kalkulieren einfach 50.000 Euro Strafe mit ein. Da lassen die kleinen Leute die Schrotthobel einfach stehen, Werbung kostet halt.
gibs doch eigentlich schon seit jahren, weil man räder auf öffentlichen verkehrsflächen überall abstellen darf. was mich nervt, dass die räder dann anschliessmöglichkeiten für andere über monate/jahre blockieren.
mit anhängern und entsprechenden werbeplanen wurde das in den letzten jahren auch trend. aber ich glaube, das wurde wieder untersagt