Bonner Richter: Starrantrieb ist Bremse

Dass völlig bremsenlose Fixed-Gear-Räder gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, ist unzweifelhaft, denn die StVO schreibt zwei baulich unabhängige Bremsen vor. Aber wie wird ein Fixie mit Starrgang und nur einer Vorderrradbremse rechtlich beurteilt?

Das Urteil eines Bonner Gerichts könnte die Diskussion um diese Frage beleben. In Bonn war ein Fixie-Fahrer von der Polizei erwischt worden. Er sollte 55 Euro zahlen, weil sein Fahrrad keine Klingel, keine seitlichen Reflektoren und keine Hinterrradbremse besaß. Zusätzlich wurde er mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Der Radfahrer klagte gegen den Strafbescheid, weil nach seiner Argumentation eine Bremse gemäß § 65 Abs. 2 StVZO eine feste Einrichtung am Fahrzeug zur Verminderung der Geschwindigkeit ist und in diesem Sinne auch der Starrlauf am Fixie als Bremse zu werten ist.

Das Gericht folgte dieser Ansicht und reduzierte die Strafe für den Radler auf 15 Euro Bußgeld für die fehlende Klingel und Reflektoren.
pd-f: Bonner Richter erklären starren Antrieb zur Bremse

10 thoughts on “Bonner Richter: Starrantrieb ist Bremse

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  1. Dann kann auch ein mitgeführter Regenschirm, der im Bedarfsfalle aufgespannt wird oder der ausgestreckte beschuhte Fuß des Fahrers als Bremse definiert werden. Oder ein Stoßgebet gen Himmel „Lieber Gott, mach mich langsamer“.

    Verantwortungslos.

  2. *stammtisch hol* *bier kalt stell*

  3. @Prokrates
    „…gemäß § 65 Abs. 2 StVZO eine FESTE Einrichtung am Fahrzeug…“ 😉

  4. „Prokrastes“ natürlich

  5. Konsequentes Urteil, wenn man zudem bedenkt, was da teils als verkehrstaugliche Bremse noch durchgeht… Eine Weinmann 500 von 1970, nie gewartet? Aaach, die geht schon noch.

    Ein Rücktritt von Sachs von 1956? Klar, bremst sicher besser als ein fixed-gear für 500€ Materialkosten.

    Und jetzt passen wir noch die STVZO in Sachen Beleuchtungsstärke an aktuelle Standards, ergo LEDs an und die Sache kommt ins Rollen

  6. @Haha, gerade letzteres wäre ein Segen! Endlich Licht.

  7. @Haha : Auja STVZO ohne die alberne Verbauchsbeschränkung der Fahrradbeleuchtung, das wäre was…
    Ist zwar ne Menge passiert im LED bereich aber da könnte noch so viel mehr 😀

  8. Spiegel-Online-Artikel zum Thema:
    Fahrrad-Urteil: Gericht erkennt Fixie-Antrieb als Bremse an
    Aktenzeichen: AG Bonn 337 Js 1152/09

  9. Mit derselben Begründung haben auch Einradfahrer ihre Fahrzeuge schon als StVO-konformes Fahrzeug anerkennen lassen. Klingel, Bremse, LED-Leuchten, Reflektoren und Starrgang. Hauptsächlich mit dem Hintergedanken für längere Touren auch die Fahrbahnen und Radwege benutzen zu dürfen. In einschlägigen Seiten kursiert eine schriftliche Bestätigung einer Bayrischen (IIRC) Verkehrsbehörde.

  10. Ein Schritt weiter, der zweite kommt auch noch…

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