Prozess gegen einen LKW-Fahrer, der eine Radfahrerin beim Abbiegen tot fuhr

„Eine Radfahrerin, die gestern Nachmittag in Britz von einem Lastwagen erfasst wurde, erlag wenig später in einem Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand war die 76-Jährige gegen 15.50 Uhr auf dem Radweg der Gutschmidtstraße unterwegs, als der 57-jährige Lkw-Fahrer von der Gutschmidtstraße nach rechts in den Buckower Damm abbog und die geradeaus fahrende Frau offenbar übersah. …“
Meldung der Berliner Polizei vom 29. November 2016 (Link)

Wegen dieses tödlichen Verkehrsunfalls an der Kreuzung Buckower Damm und Gutschmidtstraße kam es heute vor dem Amtsgericht in der Kirchstraße zum Prozess gegen den Lastwagenfahrer. Vorgeworfen wird ihm, den Tod der Radfahrerin fahrlässig verursacht zu haben. In seiner Aussage beteuert der Angeklagte, die Radfahrerin nicht bemerkt zu haben, trotz zweimaligen Blicks in den Spiegel: „Ich stand mit meinem LKW etwa zwanzig Sekunden an der roten Ampel in der Gutschmidtstraße und wollte nach rechts abbiegen. Als die Ampel auf grün sprang, bin ich angefahren. Ich kann es mir nicht erklären, wo die Frau herkam. Ich habe beim Abbiegen bemerkt, dass etwas an der Hinterachse war. Ich bin dann rechts herangefahren und ausgestiegen.“

Zwei Zeugen, die den Unfall von unterschiedlichen Standpunkten aus beobachtet haben, bestätigen, dass Radfahrerin und LKW-Fahrer bei grünem Ampellicht nahezu gleichzeitig losfuhren. Einer der beiden Zeugen sagte, dass die Radfahrerin einen minimalen Vorsprung von etwa einer Fahrradlänge hatte. Ohne zu bremsen sei dann der LKW-Fahrer nach rechts gezogen und habe die Radfahrerin überrollt.

Als sich Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagter beim Richter versammeln, um sich die Fotos der Unfallaufnahme anzusehen, kommt auch das „Klimbim“ zur Sprache, das sich im Fahrerhaus befand. Genannt werden Wimpel, LED-Leuchten, Anhänger und Fahnen. Später wird der Staatsanwalt in seinem Plädoyer sagen, es könne nicht nachgewiesen werden, dass das „Klimbim“ zum Unfall geführt habe.

Direkt nach dem Unfall war ein Gutachter an der Unfallstelle und hat den Unfall dokumentiert. Der Richter hat jedoch darauf verzichtet, dass der Sachverständige ein Gutachten erstellt und im Gericht gehört wird. Wieso, wird nicht so richtig klar.

In dem Schlussplädoyer fordert der Staatsanwalt eine Strafe von 90 Tagesssätzen. Er fordert ausdrücklich nicht einen Fahrerlaubnisentzug. Er wich damit von seiner Anklage ab, dass der Angeklagte nicht fähig sei, ein Fahrzeug zu führen. Der Verteidiger konzidierte die Fahrlässigkeit des Angeklagten und hielt eine Strafe von 60 Tagesssätzen für angemessen. Nach der Beratung verkündete das Gericht das Urteil: der Angeklagte wird zu einer Strafe von 90 Tagessätzen a 30,- € verurteilt und muss zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.

6 thoughts on “Prozess gegen einen LKW-Fahrer, der eine Radfahrerin beim Abbiegen tot fuhr

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  1. Radfahrerin totfahren kostet also 90 Tagessätzen a 30,- ?????

  2. Die Girlanden, Vorhänge und blaue LED-Beleuchtung in der Windschutzscheibe des Unfall-Lkw sind noch auf Fotos der Regenbogenpresse zu sehen. Es ist bitter, dass hier weder ein vollständiges Gutachten erstellt wurde, noch die Sichtbehinderung und Ablenkung durch den „Klimbim“ in das Strafmaß eingeflossen sind. Das ist das falsche Signal in Richtung der Berufskraftfahrer. Bei 90 Tagessätzen bleibt der Lkw-Fahrer ohne Vorstrafe. Das scheint eine Grenze zu sein, die von den Richtern nur ungerne überschritten wird.

    Wir werden sehen, wie das Urteil bei dem tödlichen Lkw-Abbiegeunfall in der Beusselstr. an der Einfahrt zum Großmarkt ausfallen wird (Oktober 2016). Dort war am Lkw das Gehäuse des rechten Weitwinkelspiegels defekt und der Spiegel sehr wahrscheinlich verstellt (der Tagesspiegel berichtete). Das Unfall-Gutachten wird zeigen, ob das dort unfallursächlich war.

  3. Was soll man sich immer wiederholen zu diesen wiederholten Urteilen im Namen eines Volkes, dass auch die kollektive Vergiftung durch die Staatsindustrie klaglos hinnimmt. Zum Kotzen.

  4. … meine Oma mit dem Fahrrad, unterwegs zu ihren Enkelkindern-getötet durch einen betrunkenen Autofahrer. „Huch- ein bisschen viel getrunken.“

    … mein Cousin (18) auf dem Heimweg… als Beifahrer-getötet durch einen Raser. „Huch, ein bisschen zu schnell gefahren.“

    In beiden Fällen keine Entschuldigung, weder vor, noch während oder nach dem Prozess.

    90 Tagessätze a 30 Euro für das lebenslange Leid einer ganzen Familie! Was für ein Hohn! Man bekommt unweigerlich das Gefühl, dass Deutschland seine Verbrecher mehr schützt, als Betroffene. Ich sage nur: Diesel!

  5. Danke für den Bericht.

    Die mündliche Urteilsbegründung stützte sich nach Presseberichten auch darauf, dass der LKW einen toten Winkel habe, in dem sich eine Schulklasse verstecken könne.

    Solche Fotos verbreitet das Speditionsgewerbe, gemeinsam mit verschiedenen Landespolizeien in „Aufklärungskampagnen“, die sich (nur!) an Radfahrende richten, meist an Kinder.

    Die Polizei Hamburg hat hingegen gezeigt, dass bei richtiger Spiegeleinstellung kein „Toter Winkel“ vorhanden ist.

  6. Krankschreibung, psychische Behandlung, Briefe schreiben. Das ist die eine Masche, die die Anwälte ihren Mandanten empfehlen. Da es hier nicht für eine Einstellung gegen Geldauflage gereicht hat, war der Druck auf die Tränendrüse wohl nicht stark genug.

    Technische Lösungen sind zwar schön aber ihre Einführung dauert und bis dahin gibt es weitere Tote. Weder Fahrer noch Betreiber von LKW lassen sich im Sinne einer Generalprävention (und das ist auch ein Zweck von Strafe) von solchen Urteilen beeindrucken. Man kann davon ausgehen, dass Spediteure Extra-Spiegel anschrauben und ihre Fahrer zur Schulung schicken würden, wäre ein Fahrverbot nach solchen Todesfällen verbindlich vorgeschrieben. Ebenso kann man fragen, wieso der Betreiber nicht belangt wird, wenn er die Einschränkungen des Sichtfeldes mit Lametta in seinem Fuhrpark duldet. Zuguterletzt gehören auch die Verantworlichen für die Infrastruktur in die Verfahren einbezogen.

    Wenn wir die Anzahl der Verkehrstoten auf null bringen wollen, darf dieses Ziel nicht durch Urteile untergraben werden. Der Staat muss eine stimmige Botschaft sprechen.

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